Twitter: Bundesamt für Justiz führt Bußgeldverfahren

Aus der Twitter-Geschichte lässt sich inzwischen ein guter Film machen. Jetzt gibt es wieder Neuigkeiten. Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Twitter International Unlimited Company eingeleitet. Aus Sicht des BfJ liegen hinreichende Anhaltspunkte für Mängel im Beschwerdemanagement von Twitter in Deutschland vor.

Twitter ist nach dem NetzDG verpflichtet, ein wirksames und transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. Das Unternehmen muss unter anderem einen gemeldeten Inhalt unverzüglich zur Kenntnis nehmen, prüfen, ob dieser rechtswidrig im Sinne des NetzDG ist, und einen rechtswidrigen Inhalt innerhalb der gesetzlichen Frist von regelmäßig sieben Tagen bzw. 24 Stunden bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit löschen oder den Zugang zu ihm sperren. Rechtswidrig im Sinne des NetzDG ist ein Inhalt dann, wenn er einen der in § 1 Abs. 3 NetzDG aufgeführten Straftatbestände des Strafgesetzbuches erfüllt, wie z.B. Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung.

Dem Bundesamt für Justiz wurden zahlreiche auf Twitter veröffentlichte Inhalte gemeldet, die nach Einschätzung der Behörde rechtswidrig sind und trotz Nutzerbeschwerden vom Anbieter nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen gelöscht oder gesperrt wurden. Auf dieser Grundlage wurde das Bußgeldverfahren eingeleitet.

Das BfJ hat der Twitter International Unlimited Company nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorwurf eines systemischen Versagens des Beschwerdemanagements gegeben. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Argumente wird das BfJ im weiteren Verfahren prüfen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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8 Kommentare

  1. Ich hol schonmal Popcorn……
    Bin gespannt, ob Twitter überhaupt jemals darauf reagieren wird – bestimmt hat das BfJ kein Twitter Blue abonniert und deswegen kein Mitspracherecht 😉

  2. Vielleicht etwas für David Fincher.

  3. schmöding says:

    Ob das Amt überhaupt einen Ansprechpartner findetr? Und ob der vielleicht wie bei Presseanfragen mit einem, nun ja, Häufchen antwortet?
    Wie schon erwähnt: Popcorn!

    • Ach, der Inhaber von Twitter hat in der Nähe von Berlin eine kleine Auto-Manufaktur – da kannst du dann das Bußgeld in Naturalien abholen, was meinst du, wie schnell dann ein Ansprechpartner da sein wird.

      • Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs gegen Firma A (in dem Fall Twitter Inc.) gegen Firma B (in dem Fall Tesla Inc.) funktioniert nicht, selbst wenn der Eigentümer bei beiden Firmen identisch sein sollte, was aber auch nicht der Fall ist weil es sich bei der Tesla Inc. um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt und Herr Musk nicht der einzige Aktionär ist.

  4. Ist ja kein Wunder, dass da keine Fristen eingehalten werden: Die Teams für die Bearbeitung des gequirlten Unsinns auf dieser Plattform wurden doch entlassen. Megaman EM rettet doch die Welt jetzt ganz alleine vor der Tyrannei der Antimeinungsfreiheitskämpfer.

    • *gähn*

    • Und die meinen die die ganze Zeit am Kickertisch gestanden haben, auf dem Basketballplatz geraucht oder in der Kantine das Obst über den Tag verteilt gegessen haben, haben produktiv gearbeitet? Mal den Bericht der einen Frau lesen im Netz, die 6 Monate bei Meta war….

      Die hatten so viel Personal, dass ausser unsinnige Meetings nix gemacht wurde ausser bullshit Bingo.

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