Solarpaket: Erleichterungen für Balkonkraftwerke und mehr kommen

Gute Nachrichten gibt es aus dem Kabinett. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde leicht geändert, bringt aber nach dem Beschluss durch das Kabinett zukünftig Vereinfachungen beim Betrieb eines Balkonkraftwerks mit sich. Dies betrifft alles, was sich unter der folgenden Beschreibung verbirgt: „Das Steckersolargerät ist ein Gerät, das aus einer oder wenigen Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht“.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und für das Marktstammdatenregister sind nur wenige Daten erforderlich. Zukünftig dürfen diese Anlagen, die auch auf Terrassen oder Fassaden montiert werden können, eine höhere Leistung von 2.000 Watt haben, der Wechselrichter ist aber auf  800 Watt gedeckelt. Das betrifft Nutzer, die für die Einspeisung von „Mehrstrom“ nicht entlohnt werden.

Ebenso möchte die Regierung ermöglichen, die Gerätschaften mittels der normalen Schuko-Stecker mit dem Netz zu verbinden. Da müsste also noch eine technische Norm geändert werden, bisher ist das ja eher Wildwuchs, bzw. soll man zum Wielandstecker greifen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.

Im Entwurf heißt es wie folgt:

Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere (Voltampere mit dem Einheitenzeichen VA ist eine gesetzliche Maßeinheit für die elektrische Scheinleistung), die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche Meldungen von Anlagen nach Satz 1 beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden.“

Das entsprechende Gesetz könnte schon im Herbst im Parlament beraten werden und bestenfalls Anfang 2024 in Kraft treten. Das Hauptziel besteht darin, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Betreiber von Balkonkraftwerken sollen dies finanziell spüren.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun festgelegt, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Bei entsprechendem Ausbau können auch mehr Anlagen auf Dächern errichtet werden, um Flächen zu schonen. Dadurch wird der Druck auf landwirtschaftliche Flächen reduziert. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird bis 2030 auf 80 Gigawatt und bis 2040 auf 177,5 GW begrenzt.

Auch spannend: Es wird ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (hier nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstücken sowie Verkehrswegen eingeführt. Hierzu mussten bislang mit jedem Grundstückseigentümer/Verkehrsträger Gestattungsverträge ausgehandelt werden, was zu erheblichen Ineffizienzen und Verzögerungen führte.

Unter dem Strich bedeutet dies aber auch für Interessierte: Vielleicht kein Balkonkraftwerk kaufen, welches einen Wechselrichter hat, der fest auf 600 Watt gedeckelt ist. Die dunklen Monate kommen bald, da kann man bestenfalls zum nächsten Sommer einsteigen.

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43 Kommentare

  1. darf man eigentlich eine bestehende PV Anlage für die man eine Vergütung erhält mit einem Balkonkraftwerk „erweitern“?
    oder ist das dann automatisch eine Erweiterung der bestehenden Anlage?

    • Hallo,

      ist einen Erweiterung einer bestehenden Anlage

    • das ist dann einen Erweiterung der bestehenden Anlage

    • Das kann man grundsätzlich machen – nur sollte man das vorher unbedingt mit dem Netzbetreiber abklären.
      Erstens ist es laut VDE das vereinfachte Anmeldeverfahren (=Anmeldung durch den Anlagenbetreiber selbst) nicht mehr zulässig, wenn hinter dem Zähler bereits eine andere Anlage betrieben wird. Man benötigt für die Anmeldung der steckerfertigen PV-Anlage dann einen konzessionierten Elektrofachbetrieb.
      Zweitens gibt es bestimmte ältere PV-Anlagen, die sogar für selbstverbrauchten Strom noch eine EEG-Förderung bekommen. Da sollte man dann lieber keine Stecker-PV-Anlage reinhängen ohne vorher ein passendes Messkonzept aufzubauen. Denn dann kann der Selbstverbrauch aus der Bestandsanlage nicht mehr sauber erfasst werden.

  2. Schade, dass man nicht 2 separate Anlagen mit insgesamt 600W (also 2x300W) verwendbar wären…so könnte man dann den, wenn man kein Südbalkon hat, mitunter Ost- und Westbalkon befeuern….ich weiß, das ist vielleicht etwas spezieller…So wie ich es bisher verstanden habe, kann man zwar mehrere Solarpanels haben, aber immer nur einen Wechselrichter.

    • ist nicht ganz richtig, man darf nur nicht zusammen über 800 W kommen.
      Also 2x 400 W ist ok . (Arbeite beim Netzbetreiber)

    • Aktuell geht es wohl nicht, 100%ig sicher bin ich mir da aber nicht.
      Lies dir mal den o. g. Auszug aus dem Entwurf durch. Dort steht sinngemäß aber klar, dass du“…ein oder mehrere Steckersolargeräte……und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere….anschließen kannst“. Demnächst (ich weiß, dehnbarer Begriff) sollte dein Vorhaben also legal machbar sein. Dann sogar 2x 400W.

      • Bei “ Normalen PV anlagen sind mehrere Wechselrichter ja auch zulässig. Die Wechselrichter dürfen leistungstechnisch nur nicht so weit äußernder sein z.b 800 W und 12 KW.

    • der andere Marco says:

      Du könntest auch einen Akku dazwischen hängen, der nur 600W bzw. 800W einspeist. An diesen kann man dann mehrere Wechselrichter klemmen.

    • irgendwann wird ein Wechselrichter auch uneffizient.

    • Ich würde mal behaupten das es schon geht, aber dann müssen es getrennte Stromkreise sein. Was einem im Zweifelsfall auch ein Elektriker so dokumentieren/bestätigen können sollte.

    • Da geht aktuell schon und mit der Neuregelung auch. Aktuell pro Abgang (Sicherungsautomat) max 600W. Pro Anschluss (Zähler) qufh max 600W. Ich habe schon seit über 3 Jahren eins mit 250W in Betrieb und dieses Jahr ein weiteres mit 350W hinzugefügt. Das erste auf dem Dach, das jetzige auf dem Carport. Alles korrekt angemeldet, kein Problem.

    • Ein Wechselrichter mit 800W und 2x 2 Paneele mit insgesamt max. 2kW wäre doch eine Möglichkeit für dich, oder?

  3. Die 800W sind Super, nur Schade das man nun noch bis 2024 mit dem Firmware Update warten muss.

    • also ich muss sagen die Anzahl der Tage an denen die beiden Panels die Strings an ihre Leistungsgrenze von 320,4W beim Hoymiles bringen sind absolut begrenzt. Das sind ein paar Sommertage. Viel spannender wäre es, wenn jetzt endlich die 4-Modul-fähigen WR flächendeckend eine offiziell akzeptierte Drosselung bekommen könnten sodass man mit 4 Modulen dann 600W oder später 800W schieben darf. Die meisten Netzbetreiber gehen nicht darauf ein wenn der WR per Software vom KUnden gedrosselt wurde, weil er diese Drosselung natürlich auch genausoschnell wieder entfernen kann.

  4. Was macht das denn für einen Sinn, dass man 2kW Panele einsetzen darf aber nur 800W Wechselrichter? Hab ich einen Vorteil davon, wenn die Panele im Teillastbetrieb laufen? Ich muss ja schließlich mehr Module anschaffen.

    • Im Winter oder bei schlechtem Wetter mach das schon Sinn.

    • Die 2 kW sind Peak-Leistung. Wenn du mehr Fläche aufstellen darfst, hast du auch öfter und länger einen Ertrag bis zu maximal 800 W. Oder ein vielleicht verständlicheres Beispiel: Angenommen man pappt sich Panels an die West- und Ostseite, die rechnerisch zusammen zwar 2 kW ergeben, aber da sie an dieser Stelle sowieso nie auf Peak kommen und zu unterschiedlichen Zeiten Energie liefern, hast du von der neuen Grenze einen deutlichen Gewinn. Ansonsten dürftest du dir nur je 300 W an die Ost- und Westseite pappen, dann aber 2 x 1 kW und dann hast du auch eine Chance auf 800 W am Wechselrichter zu kommen.

    • Dass die Module aufs Jahr gerechnet zu einem Großteil der Zeit weit unter 50% Leistung bringen ist eher die Regel als die Ausnahme. Sicherlich würde man im Sommer häufig über längere Zeiträume Peak 800Watt fahren, dafür aber hat man im Diffuslicht bzw. Winter-Betrieb wieder mehr Grundertrag. Da macht es schon was aus ob man 100W oder 200W bekommt.

  5. Weiß jemand ob jetzt irgendwas bzgl. dem Zähler beschlossen wurde? Ich habe noch einen alten Zähler und möchte aber jetzt nicht extra deswegen umrüsten und es war ja mal geplant das Balkonkraftwerk auch mit altem Zähler erlaubt werden soll.

    • Die Zähler werden immer auf Zweirichtungszähler getauscht ( Kostenlos bei uns ). Das betreiben bis der Netzbetreiber sie wechselt soll erlaub werden.
      Man kann den erzeugen Strom sich dann auch vergüten lassen ca. 20 bis 50 Euro im Jahr wie bei einer großen n PV Anlage

  6. Und wo hin mit den überschüssigen 1200W? Kommen die in einen separaten Akku?

    • Könnte man machen, rechnet sich aber nicht. Wohl eher Ost/West Ausrichtung und so den ganzen Tag optimal die 800W ausreizen.

    • 2000W heißt ja nicht das sie soviel auch in der Praxis erreicht, dass sind Labor Werte die angegeben werden.
      Ich habe ne 15 KW Anlage auf dem Dach und liege bei optimalen Wetter so bei 12 KW Leistung.
      Bei einem Balkonkraftwerk hat man in normal fall nicht unbedingt die optimale Ausrichtung und Winkel.

  7. Dann darf man mal gespannt sein, wie viele Brände dadurch entstehen werden. Schuko kann zwar 3600 Watt, aber nicht auf Dauerlast. Ich habe mein Plugin Hybrid anfangs an der Schuko aufgeladen. Nach 2-3 mal war die Steckdose braun, geschmolzen und hätte beinahe gefackelt. Die Steckdose war einzeln abgesichert und kein Billigheimer. Ich Frage mich langsam was da für „Experten“ im Bundestag sitzen. Wenn die Zellen 2000 Watt liefern und der Gleichrichter nur 800 kann, dann dürfte da irgendwie was nicht zusammen passen. Ich bin kein Experte aber wo soll da die.Uberlast hin? Das dürfte eine „heiße“ Angelegenheit werden. Nur noch Murks was da aus Berlin kommt.

    • Du sagst sogar selbst, dass du kein Experte bist. Wieso kannst du also beurteilen, das nur noch Murks aus Berlin kommt diesbezüglich? Weder hast du dich vorher ordentlich erkundigt, wie man ein Auto sicher an einer Schule lädt, noch scheinst du ausreichend Ahnung von PV zu haben. also bitte bisschen Zurückhaltung, wenn es um die Beurteilung der Arbeit aus Berlin geht.

      • Martin Fischer says:

        Dann erklär du uns doch, wie man ein Auto sicher an einer Schule lädt!?!?!?
        😀

        • sorry, Schuko natürlich. 🙂

        • Ganz einfach, Schuko ist nicht für den Dauereinsatz konzipier -kenne gerade die t Max nicht aber ich glaube 16A für max. 15 Min?! Für eine längere Belastung benötigt man den bekannten Blauen CEE Stecker oder auch Campingstecker genannt.
          Das die Ladegeräte einen Schuko haben ist daher falsch. Tesla z.B. bietet für sein „Notfall“ Ladegeräte (1x 230V) einen Adapter auf Blau CEE an. Damit ist dann eine Belastung von 16A länger als (waren es 15Min?!) erlaubt.

          • cee ist der rote Drehstrom.
            Blau nennt man meist caravaning.

            hättest du dir einen go-e geholt, hättest du bei schuko auf 6A reduzieren können

    • > Schuko kann zwar 3600 Watt, aber nicht auf Dauerlast.

      Dann ist ja gut, dass beim Schuko-Stecker des BKW keine 3600 W ankommen, sondern nur 800 W.

      > Nach 2-3 mal war die Steckdose braun, geschmolzen und hätte beinahe gefackelt. Die Steckdose war einzeln abgesichert und kein Billigheimer.

      Das klingt mir nach einem Produktionsfehler o.ä. Die Absicherung hat damit nichts zu tun und nach 2-3 mal Auto laden fackelt jede normale Steckdose nicht ab noch hat sie irgendwelche anderen Probleme.

      > Ich Frage mich langsam was da für „Experten“ im Bundestag sitzen.

      Die Bundesregierung hat den Entwurf beschlossen. Im Bundestag landet der erst nach dessen Sommerpause.

      > Wenn die Zellen 2000 Watt liefern und der Gleichrichter nur 800 kann, dann dürfte da irgendwie was nicht zusammen passen.

      Die Zellen liefern 2000 Watt Peak-Leistung. Das passt wunderbar zu einem 800 W-*WECHSELRICHTER* (ein Gleichrichter bringt dir da nicht viel). Dann hast du dort nämlich über einen längeren Tagesverlauf konstant 800 W Ausgangsleistung.

      > Ich bin kein Experte aber wo soll da die.Uberlast hin? Das dürfte eine „heiße“ Angelegenheit werden.

      Das merkt man. Du kaufst selbstverständlich einen Wechselrichter der über seine Eingänge 2000 Wp erlaubt und einen Output von 800 W hat. Da wird gar nichts „heiß“.

    • Martin Fischer says:

      Dein Stromversorger kann 3 Gigawatt liefern. Was passiert denn, wenn du nur 20W abnimmst?
      Und wie kommst du auf 3600W? Über den Schuko-Stecker laufen dann max. 800W

  8. Martin Fischer says:

    5x400W + Speicher + 800W Wechselrichter: damit hat man dann schon 90% des Haushalts-Stromverbrauchs abgedeckt, solange man nicht jeden Tag Waschmaschine bei 60° und Wäschetrockner benutzt.
    Laut der Beschreibung gehört ein Speicher aber gar nicht zu einem BKW?

  9. Hab vor einiger gelesen, dass in Mehrfamilienhäusern auch die Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümerversammlung und teilweise auch des Vermieters beschränkt werden soll, so dass Argumente wie „schaut sch*** aus“ nicht mehr zur Verwehrung reichen, sondern nur noch Sicherheitsaspekte wie z.B. Statik.

    Ist das auch mit drin? Hab ihr da schon was rausgelesen?

    • Staatssekretär Sven Giegold schreibt auf Twitter bzw. X, das das Problem mit der Zustimmung durch Vermieter oder andere Eigentümer noch dieses Jahr mit einem eigenen Gesetz vom Bundesjustizministerium angegangen wird. Quelle: https://x.com/sven_giegold/status/1691851951594504636

    • Ich hoffe auch das sich in Bezug auf Genehmigung von Eigentümergemeinschaft und Vermieter was tut. Am besten wäre es, dieses Vetorecht gänzlich abzuschaffen. Bei Eigentümergemeinschaften ist es ja eher eine Neiddiskussion. BKW sollten nicht mehr in den Bereich der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen fallen. Mieter sind so oder so zum Rückbau verpflichtet, wenn sie die Mietsache nicht mehr nutzen. Ich vermute, man wird sich leider an den Regeln für die Installation von Wallboxen orientieren.

  10. Also da wäre nun ein 800 Watt Balkon – Hybrid Micro-Wechselrichter mit 2 kW PV Eingang Ideal. 😉
    Daran ein dicken Batterie Pack z.B. mit 2 kW z.B. Pylontech und man hat Abends & Nachts auch noch den Verbrauch minimiert.

    • wenn der Preis passt…
      Was es bisher so gibt lohnt kaum, außer du hast sowieso eine EcoFlow o.ä fürs Camping usw

  11. Hoffentlich kommen irgendwann mal auch „Komplett-Sets“, die Paneele für 2kWp, einen schlauen Wechselrichter, der die Ausgangsleistung je nach Verbrauch von 0 bis 800W anpassen kann, und einen mehr oder weniger dicken Akku dazwischen, um den Ertragsüberschuss zu puffern, enthalten.

    • Ja, dass wäre wirklich geil.
      Bei mir scheitert der Akku von Anker gerade daran, dass meine 3 Module in Reihe geschaltet sind, was für den Wechselrichter völlig ok ist. Der Akku ist aber leider nicht dafür ausgelegt, da die Ausgangsspannung zu hoch ist.
      Allerdings (bei passendem Equipment) gibt es doch schon Akkus, die zwischen Panels und WR kommen und die man programmieren kann, wieviel des Ertrags ins heimische Stromnetz gehen sollen und wieviel in den Akku laufen soll.

    • Laderegler kostet 20 Euro
      Autobatterie 120Ah ca 120 Euro

      Für rund 140 Euro kannste Deiinen Strom selber speichern, statt ihn ins Netz zu verschenken.

      Man braucht keine riesigen Li-Io-Akkus. Es langt, wenn die Sonne des Tages + Autobatterie genug Energie für den Feierabend + Abend speichert.

    • Gunar Gürgens says:

      Genau der Gedanke kam mir auch. Man könnte mit dieser Regelung schon ordentlich was auf die Beine stellen: 2kWp Anlage die direkt den Speicher lädt und dann den Output direkt aus dem Speicher an den aktuellen Verbrauch anpassen. So würden dann auch Speicher über 5 kWh Sinn machen.

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