NRW ebnet den Weg für S-Pedelecs auf Fahrradwegen

Mit einem „normalen“ Pedelec dürft ihr natürlich auf dem Radweg fahren. Anders sieht es mit S-Pedelecs aus: Worin liegt der Unterschied? S-Pedelecs, auch Speed-Pedelecs genannt, funktionieren grundlegend wie andere Pedelecs auch, unterstützen aber bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Dadurch gelten sie rechtlich in Deutschland bereits als Kraftfahrzeuge. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ebnet man aber den Weg für S-Pedelecs auf Fahrradwegen.

Das funktioniert so, dass die Städte und Kommunen jeweils selbst entscheiden dürfen, ob sie ihre Radwege über Zusatzschilder für S-Pedelecs freigeben. Ihr erkennt diese Pedelec-Varianten im Straßenverkehr im Übrigen auch an ihren Versicherungskennzeichen. Sind Radwege in NRW künftig mit einem Zusatzschuld „S-Pedelecs frei“ versehen, dann dürfen auch diese schnelleren Bikes dort fahren.

NRW ist nicht das erste Bundesland, das derart handelt. Auch in Baden-Württemberg gibt es schon die Möglichkeit, Radwege per Zusatzschild für S-Pedelecs freizugeben. In Deutschland erreichen S-Pedelecs bisher einen geringen Marktanteil, was wohl auch daran liegt, dass es eben die Versicherungs- / Kennzeichenpflicht gibt und die Radwege nicht genutzt werden dürfen.

Da gibt es nun viele Argumente für und gegen S-Pedelecs auf Radwegen. Kritiker sagen, die Unfallgefahr könnte sich erhöhen, da die schnellen S-Pedelecs aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit für andere Radfahrer zur Gefahr werden können. Befürworter sagen, so fördere man die nachhaltige Mobilität in Deutschland, da die S-Pedelecs auch für längere Arbeitswege attraktiv seien. Letzten Endes ist es daher wohl angemessen, S-Pedelecs primär auf sehr breiten und gut asphaltierten Radwegen freizugeben.

In NRW setzt man deswegen den Freigaben auch Grenzen: Rad- und Wirtschaftswege außerorts und Radschnellverbindungen nennt man als geeignete Bereiche für S-Pedelecs. Innerorts hingegen sieht man die Freigabe nur in Ausnahmefällen vor, weil man sonst die Verkehrssicherheit als gefährdet ansieht. Als Beispiel für eine denkbare Ausnahme nennt man Hauptverkehrsstraßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h an denen es benutzungspflichtige bauliche Radwege gebe.

Ausdrücklich untersagt bleiben Freigaben für S-Pedelecs auf Verkehrsflächen mit starkem Fußverkehr.

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33 Kommentare

  1. Digital Native says:

    Boah ich weiß nicht. Sehe hier einige Probleme. Für mich ist es mit dem Rennrad teils schon unangenehm auf dem Radweg zu fahren. Und ich fahre keine 45 km/h. Auch für alle umstehenden ist das einfach viel zu schnell. Die meisten Leute rechnen einfach nicht damit. Das merke ich schon bei 30km/h.
    Sehe sowas exklusiv auf der Straße. Fahre selbst schon mit 30 km/h immer, wenn möglich auf der Straße. Das funktioniert einfach nicht mit langsamerer Fahrrad Fahrern und Fußgängern.

    • Damit gefährdest du dann aber dich selbst und behinderst den Autoverkehr, der in der Regel schneller ist als du. Daher gibt es auch die für dich geltende Radwegbenutzungspflicht, wenn dieser per Verkehrszeichen ausgeschildert ist.

      https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/

      • Richtig, aber nur, wenn es individuell zumutbar ist oder auf dem Radweg keine Gefährdung besteht (Sichtbehinderung, parkende Autos, Gegenstände). Die Zumutbarkeit ist bei Rennrädern mit ihren extrem dünnen Reifen tatsächlich oft nicht gegeben. Klassisches Beispiel: Waldpassagen, Schotterwege oder Laubbäume am Radweg und damit Blätter die darauf liegen. Mich juckts nicht weiter, ich komme mit meinen Reifen fast überall durch.

  2. Guter Schritt! Als nächstes könnten E-Scooter bitte überall dort freigegeben werden, wo auch Fahrräder freigegeben sind. Entgegen von Einbahnstraßen dürfen sie ja nach einer Änderung der StvO zum Glück fahren, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist. Aber ansonsten müssen E-Scooter überall dort auf der Straße fahren, wo nur „Fahrräder frei“ steht. Das ist absurd, da man von jedem Rentner auf seinem Pedelec überholt wird.

  3. Wenn es ein Kennzeichen hat, darf man dann in der Fußgängerzone einer Stadt schieben???

    Einen E-Scooter darf das nicht. Dort gibt es ein Bußgeld wenn man den in der Stadt schiebt. X-D ist ja ein klein Kraftfahrzeug.

  4. Bei uns sind die Fahrradwege so marode,
    dass man eh nur maximal Schrittgeschwindigkeit fahren kann.

    • Dies. Ich fahre seit geräumter Zeit fast nur auf der Straße, weil es viele Löcher und Baumwurzeln auf den Düsseldorfer Radwegen gibt.

  5. miezekater says:

    Aber E-Scooter dürfen nicht auf Fahrrad Frei-Wege. Tollitolltoll.

  6. Dann können KFZs innerorts doch nun auch auf Radwegen fahren. Auf die 5 km/h-Differenz kommt es dann doch auch nicht mehr an.

  7. Warum erlaubt man das nicht generell und setzt einfach die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h? Meine Stadt hat jetzt damit angefangen, die ersten Radwege auf 20 km/h zu beschränken, das finde ich gerade noch OK so dass ich nicht auf die Straße ausweiche, auch wenn ich an diesen Stellen vorher mit gut 30 km/h unterwegs war.

    Die Gefahr der S-Pedelecs entsteht ja nicht durch deren Kennzeichen oder Namen sondern durch die Geschwindigkeit.

    • Und woher soll ich wissen dass ich 20 oder 25 km/h fahre? Am Rad gibt es keine Tachopflicht…

      • Pedelecs ohne Tacho habe ich noch nicht gesehen, bei S-Pedelecs sind sie Pflicht, also wäre das kein Argument.

        Fahrräder brauchen keinen, aber das ist das Problem der Radfahrer. Ein Kollege bekam auch auf dem Rad einen Punkt, weil er zu sxjbe unterwegs war, das Argument, er habe keinen Tacho, zählte nicht.

    • Weil es mal wieder sinnvoll ist einen Radweg auf 20Km/h zu drosseln, obwohl die Bikes mit Leichtigkeit 25 fahren.
      Ebenso sinnvoll ist es, S-Pedelecs auf 45 zu drosseln, während der umliegende Verkehr innerorts mit 50 fährt.
      Für mich ist DAS das Problem, was wir haben, welches die Konflikte vorprogrammiert.

  8. Meiner Erfahrung nach fährt kaum ein S-Pedelec-Fahrer ständig 45km/h. Ich seh die meistens mit 30-35 an mir vorbeirauschen, auch wenn der Weg theoretisch mehr zulassen würde.
    Ich finde es schon in Ordnung das S-Pedelec-Fahrer (gut ausgebaute) Radwege benutzen, ich würde z.B. nur ungern auf einer Landstraße fahren auf der mich PKW & LKWs mit 80km/h an mir vorbei donnern.
    Innerorts.. naja…ein halbwegs vernüftiger Radler wird da auch nicht mit 30km/h durchrauschen. Und die nicht so vernünftigen kümmern sich eh nicht um Verbote… und davon gibts sowohl welche mit als auch ohne Motor.

    • Lupin Wolf says:

      Genau das ist der Punkt. Du musst nämlich trotz der Motorunterstützung immer noch strampeln, um die 45 zu erreichen – und vor allem zu halten. Scheinen je etliche der hier Kommentierenden neben so einigen anderen Dingen gar nicht zu Wissen, das die sich gar nicht von alleine bewegen 😉
      Dazu kommt noch die Helmpflicht – mit einem normalen Fahrradhelm ist es nämlich ncht getan, ein verstärkter für MTB reicht auch nicht. Wie beim Motorroller hast du tatsächlich einen Motorradhelm zu tragen (andere sind aktuell in Deutschland (noch) nicht zugelassen, etwaige Standards aus Nachbarländern werden, sofern es die Ordnungshüter bei Kontrollen nciht ganz genau nehmen, nur wohlwollend geduldet!). Das leichteste ist dann ein Jethelm in der StVO Klasse – aber auch darunter schwitzt man dann beim trampeln bei dem Tempo doch reichlich. An warmen Tagen im Sommer fährst du dann dieses Tempo niemals, wenn du keinen Hitzschlag unter dem Ding haben willst.
      Und ja, du wirst auf der Straße schnell zu einem Verkehrshindernis wenns Bergauf geht. Ist wie beim Mofa fahren mit nur 25km/h – und die dürfen im Bedarfsfall auf einen Ausgeschilderten Fahrradweg, ein S-Pedelec wegen der möglichen Höchstgeschwindigkeit bei Motorunterstützung nicht obwohl die genauso beim Tempo einbrechen. Eine heftig befahrene Schnellstraße und daneben ein breit ausgebauter Fahrradweg, man glaubt gar nicht was man da als S-Pedelec Fahrer für Hupkonzerte und lebnsbedrohliche Überholmanöver von genervten Autofahrern mit klar zu wenig Abstand erlebt. Viele in so einer Situation pfeifen dann lieber darauf und riskieren lieber ein Bußgeld, als sich überfahren zu lassen – inkl. Tricks, um das Nummernschild mal eben in der Tasche verschwinden zu lassen um dann nicht sofort aufzufallen.
      Und als Sahnehäubchen für Langstreckenpedler ist es auch noch verboten, S-Pedelec per Bus und Bahn zu befördern. Vom Platz her verbrauchen die nicht mehr, als ein normales eBike (spätestens wenn man die ebenfalls Vorgeschriebenen Spiegel einklappt, sollten die zu weit außen stehen (je nach Modell)). Aber so ist das nunmal mit Nummernschild-Fahrzeugen geregelt, die größer als ein Scooter im Tretrollerformat sind. Die Alternative: viele S-Pedelec Fahrer verzichten auf das Nummernschild auch gaanz, um einige der eher unlogischen Sonderregelungen zu entgehen, wenn sie ihr Rad nicht in der Werkstatt auf 25km/h drosseln und das in den Zulassungspapieren eintragen lassen (wenigstens bleibt einen dann der stärkere Akku erhalten und man behält die Betriebserlaubnis, kostet aber auch einiges und man hätte sich gleich ein normales eBike zulegen können). Ist aber auch blöd wenn du damit erwischt wirst.
      Generell ist und bleibt das ganze ein Fahrrad, das du weiterhin per Trampeln bewegen musst, anders als ein rein Motorbetriebenes Zweirad. Hier müßte schon seit langem einiges nach geregelt werden, weil es nunmal kein echtes Kleinkraftrad völlig Motorbetrieben ist, aber nach StVO so gehandhabt wird.
      Und was das höhere Tempo angeht: mit einem normalen Fahrrad eine Weile ca. 35 km/h auf gerader Strecke zu fehren geht, mit Rennrädern ist auch mehr drinn (Zumindest bei jungen Leuten und anderen, die noch sportlich gut im Saft sind). Von denen begegnet man auch vielen auf Fahrradwegen mit Volldampf. Für normale Fahrräder gibts da halt keine Geschwindigkeitsbegrenzungen bisher, aber jeder brüllt Zeter und Mordio wenn da ein SPedelec Fahrer mit Nummernschild selbst gemäßigt auf dem Fahrradweg unterwegs ist. – Das sind meine 5ct dazu, als ebenfalls SPedelec Fahrer.

  9. So mag man sein Kind gerne auf dem Fahrradweg zur Schule schicken, knappe 150 kg bei 45 km/h Aufprall Geschwindigkeit warum dann nicht auch Motorräder?

    • Kleinkrafträder sind so gesehen auch nichts anderes, außerorts wäre denkbar -siehe Holland- auch wenn mMn viel zu gefährlich.

  10. Puh, 45 km/h auf dem Fahrrad. Ist das nicht schon fast eine Nahtod-Erfahrung?

  11. Dann doch gleich auch für Motorräder und kleine SUVs.

    Ich fahre ohne Motor 25-30 kmh und werde immer wieder von modifizierten Pedelecs mit 30-35 kmh oder höher überholt.
    S-Pedelecs werden dann mit 50-60 kmh auf Radwegen fahren?

    • Nicht nur schneller, hier fahren auch viele mit Daumengas. Ein Kennzeichen haben sie nicht dran, sind also getunte 25er.

    • ich fahre ein vollkommen legals Pedelec, es hört bei 25 km/h auf zu unterstützen und dennoch fahre ich in der Ebene selten unter 30 km/h, so wie ich es auch mit dem Fahrrad mache.

      Der Unterschied tritt erst bei Steigungen auf.

  12. Nein! Bitte nicht! Das beschriebene ist doch ein Freifahrtschein für die Kommunen in den Innenstädten Fahrradwege freizugeben.

    Die Geschwindigkeitsdifferenzen sind auf Radwegen doch jetzt schon extrem groß. Die 5km/h Differenz auf der Straße sind doch ok und zu verschmerzen, aber 6-10kmh (z.B. Kinder) und 45km/h, also Problemlos 30 km/h different ist definitiv zu viel.

    Sinnvoller wäre es die 45km/h-Grenze auf 50km/h zu erhöhen und die Nutzungspflicht der Fahrbahn zu belassen.

    Sollten die Radwege flächendeckend mindesten so breit wie eine Autospur sein, dabei meine ich natürlich min. 2,5m pro Richtung, könnte man nochmal drüber nachdenken. Andererseits sieht es ja eher so aus, dass es kaum noch benutzungspflichtige Radwege gibt. Zumindest auf meinen Strecken in Köln wurden die meisten Schilder entfernt.
    Die Maßnahmen an den Ringen sehe ich mit gemischten Gefühlen.

    Bloß nicht den KFZ zumuten sich die Fahrbahn teilen zu müssen … es bewegt sich was, aber die alte, KFZ-lastige Denkweise wird wohl noch eine Weile bleiben

    • „Sinnvoller wäre es die 45km/h-Grenze auf 50km/h zu erhöhen und die Nutzungspflicht der Fahrbahn zu belassen.“

      Absolut! Wegen der 5km/h Differenz und Ungeduld/ Aggressivität der Autofahrer fahren viele weiterhin Auto statt Elektroroller/ S-Pedelec. So wie Autofahrer auf die erlaubten 50km/h, werden demnächst auch S-Pedelec Fahrer auf 45km/h auf dem Radweg beharren. Auch wenn die Wege gut ausgebaut sind, Räder dürfen auch parallel oder gemütliche 10-15km/h fahren. Es passt einfach nicht, Wahnsinn.

      • Wie wäre es denn mit Innerorts generell mit 30 für alle? Damit meine ich E-Scooter, Pedelc E-bike usw. Dann könnte man die oft eh viel zu schmalen Radwege und direkt daneben die Bürgersteige wieder den Fußgängern überlassen oder eben Eltern mit ihren kleinen Kindern auf dem Rad. Ich möchte nicht von einem überholenden S-Pedelec mit 45 auf meinem E-Scooter mit 20 angerempelt werden.

        • Es gibt viele Optionen die man in Betracht ziehen könnte, wobei ich bei der Idee, 30km/h für alle, noch immer ordentliche Radwege sehe. Denn auf einem Bio-Bike fährt der Großteil nicht dauerhaft 30km/h.
          Erst gestern in einer Baustelle mit 30, hab extra ordentlich in die Pedale getreten, GPS-Tacho zeigte 33km/h, wurde trotzdem von Autos überholt.

          • Richtig, Autos in Deutschland fahren keine 30. In der Schweiz schon. Wo ein Wille wäre, gäbe es auch einen Weg.

  13. Dann aber hoffentlich auch nur auf Radwegen die baulich von den Fußgängern getrennt sind. Viele Passanten gucken nicht/hören nicht und wenn dann so ein Geschoss ankommt, kann es böse enden. Da hatte ich schon mit dem Pedelec teilweise kritische Situationen.

    • Hallo Wilhelm, schlimmer noch: wo Radwege nur optisch vom fußgängerweg getrennt sind, bestehtz für Sehbehinderte und blinde menschen Lebensgefahr. Extrem behindertenfeindlich, diese maßnahme – ähnlich wie die Ideen von „shared space“ wo swich sogar Motorfahrzeuge und fußgänger den Verkehrsraum teilen sollten. Hier muß es echte bordsteine , die tastbar sind, zwischen fußweg und Radweg geben, sonst ist das eine vorprogrammierte schweere Körperverletzung.

  14. Ich bin garnicht sicher, ob das wirklich überhaupt was ausmacht.
    Zumindest bei uns fahren die Radler eh da wo sie wollen, bevorzugt auf dem Gehweg.
    Die „Super-Radler“ oft auch auf der Straße, auch wenn ein Radweg da ist,

  15. Hi, ich sehe diese Entwicklung wirklich kritisch. Bereits jetzt hat man viele E-Biker auf den Radwegen die ihre Fahrräder nicht beherrschen und sehr schnell unterwegs sind. Ich fahre mit meinem Rennrad an einigen Stellen bevorzugt auf der Straße. Einfach um die Verkehrssicherheit der Fußgänger und anderer Radfahrer nicht zu gefährden und dennoch schnell unterwegs zu sein. Was dieser Vorstoß soll, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären. Viele Grüße, Micha

  16. Ich fahre mehr Rad als Auto, aber habe definitiv keine Lust, so Rennmaschinen neben mir zu haben!

  17. Sehr breite Radwege – da kann man nur schmunzeln. Gefühlt müssten die eher doppelt so breit sein wie sie es derzeit sind, vor allem bei all den Hindernissen denen man darauf begegnet. Spätestens mit Hänger wirds richtig eng , auch was Poller betrifft.

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