N26: BaFin verlängert die Geldwäscheauflagen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die geldwäscherechtlichen Maßnahmen gegen N26 verlängert und teilweise konkretisiert. So bleiben die Wachstumsbeschränkungen für das Neukundengeschäft und das Mandat des Sonderbeauftragten bestehen.

Hintergrund ist, dass das Institut trotz einiger Fortschritte weiterhin Defizite in seinen Systemen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweist. Die BaFin hat ihre Anordnung vom 11. Mai 2021 dahingehend konkretisiert, dass N26 angemessene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten muss, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und ihre gesetzlichen Pflichten fortlaufend zu erfüllen.

Dies betrifft insbesondere das Verdachtsmeldewesen. Das Institut muss ein ausreichendes EDV-Monitoring einrichten, eine angemessene Qualitätssicherungsfunktion aufbauen und wirksame Auslagerungskontrollen einrichten.

Zur Risikominderung hat die BaFin zudem die seit dem 9. November 2021 geltende Wachstumsbeschränkung von 50.000 neuen Kunden pro Monat verlängert.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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2 Kommentare

  1. Das nenne ich mal eine erneute, bemerkenswerte Demütigung für N26.
    Aber zum Glück gibt es ja Alternativen.

    Was man N26 zugutehalten muss, sie haben einiges im angestaubten Bankensektor bewirkt, dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Schade, dass sie es offensichtlich immer noch nicht schaffen ihre Hausaufgaben zu machen.

    • Wenn man die einmal im Nacken hat, geben die auch echt erst wieder auf, wenn alles perfekt ist. Glaube wenn sie mit der N26 fertig sind, wird diese Bank besser aufgestellt sein als alle anderen … ist pleite

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