Mobilfunk: Minderungsrecht soll 2024 in Anspruch genommen werden können

Die meisten unserer Leser wissen vermutlich, dass sie ein Minderungsrecht bei ihrem Haus-Internetanschluss haben, wenn sie belegen können, dass dauerhaft eine Minderleistung vorliegt. Das Messen und Nachweisen ist mühselig, sodass sich viele Anwender leider nicht die Mühe machen.  Jedenfalls gibt es ein solches Minderungsrecht auch für den Mobilfunk. Auf dpa-Anfrage kündigte die Bundesnetzagentur nun an, einen Überwachungsmechanismus 2024 zur Verfügung stellen, weitere konkrete Informationen gab es aber noch nicht.

Der Verbraucherschutz hat die Behörde schon einige Male kritisiert, da zwar ein Rechtsanspruch besteht, es aber an den Rahmenbedingungen scheitert. Die Telekommunikationsanbieter sind von dem Minderungsrecht wenig begeistert. Man schmückt sich natürlich immer damit, wenn man mal ausgebaut hat, aber es gibt doch viele Ecken, in denen nicht das Versprochene geboten wird – wobei Mobilfunkprovider eh nur mit Durchschnittswerten in den Vertrag gehen, aber immer mit »bis zu« werben.

Mal schauen, was da dieses Jahr passiert. Vorletztes Jahr hatte die Bundesnetzagentur ein paar Eckpunkte genannt. Eine Aussage war, dass ein Minderungsrecht erst nach 30 Messungen über einen Zeitraum von fünf Tagen in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus wird in städtischen Gebieten eine Mindestleistung von 25 Prozent des geschätzten maximalen Übertragungswerts gefordert, in halbstädtischen Gebieten 15 Prozent und in ländlichen Gebieten 10 Prozent.

Finde ich persönlich schwierig, also noch komplizierter als im Festnetz daheim. Mobil gibt es unter Umständen so viele Faktoren, die ich beim Festnetzanschluss nicht unbedingt habe. Harte Aufgabe für die Planer des Minderungsrechts.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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4 Kommentare

  1. Bedeutet wenn ich gar kein Netz habe, die Karte der Telekom aber sagt ich sollte LTE haben kann ich den Vertrag kündigen. Um dann mit O2 und Vodafone noch schlechteres Netz und auch gar keinen Empfang zu haben und dann am Ende wieder einen Vertrag bei der Telekom abzuschließen….

    Ja Sonderfall aber dennoch nervig

  2. Ich frage mich, wie mal das nachweisen soll?
    Ich habe aktuell noch bis November 2024 einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone und war zuvor bei der Telekom.
    Nun ist so ein Mobilfunkvertrag nun mal dafür gedacht, dass man sich damit bewegt, sich mal unter freiem Himmel, aber auch mal mit dem Smartphone innerhalb von Gebäuden befindet. Genau bei letzterem liegt bei Vodafone aus meiner Sicht ein allgemeines Problem.
    Ich habe selten mal „draußen“ Netzprobleme, dafür aber umso mehr innerhalb von Gebäuden. Nebenbei sei bemerkt, dass ich von Gebäuden rede, in denen meine Frau mit ihrem Congstar-Vertrag im Telekom-Netz, den besten 5G-Empfang hat, während ich mit Vodafon in die Röhre gucke. Das fängt an im örtlichen Baumarkt, in einer Eissporthalle, aber aber auch weiter weg in einer Multifunktions-Arena oder im Restaurant. Nun soll mir aber keiner damit kommen, dass das ja auch schwierig ist, von wegen Blech und Stahl usw. Die Telekom schaffts ja auch.
    Sowas aber dann nachzuweisen halte ich für unmöglich.

  3. Das wird genauso wenig was wie im Festnetz. Dort macht es Vodafone aktuell so: Vertrag mit 50Mbit, garantiert werden 28Mbit. Und das muss man auch noch nachweisen. Ist vergleichbar mit den Preisschwankungen bei Tankstellen. Der Tankstellenbetreiber soll die Preise im Internet anzeigen. Macht er auch. Man sieht zu Hause dass der Preis gerade gesunken ist und fährt daraufhin los und bekommt, an der Tankstelle angekommen, eine lange Nase gezeigt. Ein Katz,- und Mausspiel. Solche Gesetze nützen doch niemandem-

  4. hä?
    Handy in Metallbox packen … WINNING

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