Klagen gegen AI-Kunst: Stability AI, Midjourney und mehr betroffen

Foto von DeepMind auf Unsplash

In dieser Woche hat Getty Images vor dem High Court of Justice in London ein Verfahren gegen Stability AI eingeleitet. Laut Getty Images verletze Stability AI die Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich des Urheberrechts an Inhalten, die Getty Images gehören oder von Getty Images vertreten werden, verletzt hat. Getty Images vertritt den Standpunkt, dass Stability AI Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern und die dazugehörigen Metadaten, die Getty Images gehören oder von Getty Images vertreten werden, unrechtmäßig kopiert und verarbeitet hat, ohne eine Lizenz zu besitzen, um die kommerziellen Interessen von Stability AI zu fördern und die Urheber der Inhalte zu benachteiligen.

Spannend: Stability AI steht hinter dem populären AI-Werkzeug „Stable Diffusion“. Der Nutzer wirft vorne beispielsweise Text rein und am Ende kommt ein AI-generiertes Bild raus. Die Bilder kommen aber nicht einfach von allein, so ein Werkzeug muss mit Daten trainiert werden. In den USA klagen derzeit auch Künstler gegen Stability AI (Stable Diffusion), Midjourney und die Kunstplattform DeviantArt. Auch da geht es um AI. Definitiv ein Thema, welches in der Zukunft noch mehr an Fahrt aufnehmen wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. Absoluter Schwachsinn wenn man mich fragt. Demnach müssten auch so viele andere Künstler verklagt werden, die sich hier und da etwas angeschaut haben, bzw. ganz offen Stilistiken kopiert haben, oder sich Arbeitsweisen vergangener Künstler zu eigen gemacht haben. Man kann einen Stil nicht urheberrechtlich Schützen, genau so wenig wie man ein Genre schützen lassen kann. Das ist mal wieder eine dieser riesengroßen Schwachsinnsdebatten, die immer dann aufkommen, wenn es mal wieder irgendeinen Fortschritt in der Technikwelt zu vermelden gibt. Schon kommen die Grifter und Gatekeeper aus ihren Löchern gekrochen, um sich auch ganz dreist ein Stück vom Kuchen ergaunern zu wollen. Ekelhaft. Die Welt verändert sich, und wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. So ist es eben. So war’s schon immer.

    • Da hat sich jemand überhaupt nicht mit der Sache auseinandergesetzt was?

      Hier geht es ganz klar nicht um Referenzbeschaffung. Sondern um absolht dreiste Raubkopiererei.
      Teils werden von MidJourney und Co. sogar die unterschriften von Künstlern in ihre Bilder geklatscht.

      Ein ganz bekannter Künstler dessen Werke nun zu tausenden in diese Maschienerie gefüttert wurden ist z.b. Greg Rutkowski.
      Bei ihm könnte man sogar schon von Identitätsdiebstal reden.

      Das Argument das Zeit Veränderung bringt, mag zwar stimmen. Jedoch sollte Veränderung trotzdem noch Ethik, Moral und Rechte berücksichtigen.

    • Nein, du laberst absoluten bullshit! Sich von anderen Künstlern inspirieren lassen ist etwas komplett anderes als die Bilder literally zu kopieren und danach dem Künstler mit den Erzeugnissen seiner Kunst die Show (und das Geld) zu stehlen! der einzige der sich hier etwas ergaunert sind einmal die AI Startups die ohne zu fragen Kunst klauen und du der mir mit seiner ach so edgy Meinung auffallen will…

      Ich wiederhole nochmal: sich Inspiration von anderen Kunstwerken holen ist NICHT das gleiche, wie die Kunst zu klauen und zum Trainieren seiner AI zu verwenden!

  2. Ohne Zeugen bzw. Logs kann man aber schlecht beweisen, dass irgendwas geklaut wurde.

    Andererseits, wenn ein Künstler Tausende Bilder kopiert (nachmalt), um zu lernen, und danach ein eigenes Bild verkauft, kann man ihn auch berklagen?

    Interessante Sache.

  3. Sehr nachvollziehbarer Schritt seitens Getty Images.
    Als Fotograf möchte ich auch nicht, dass irgendjemand meine Bilder und die dazu gesammelten Informationen einfach nutzt, um selbst Geld (und Stability AI sammelt gerade Millionen ein) zu verdienen.

    • Tja, ein Glück können Fotografen nicht darüber entscheiden, wo andere sich inspirieren lassen.

      • Es geht hier ja nun wirklich nicht um „inspirieren lassen“, es geht ja eben nicht um eine reale Person, die sich inspirieren lässt und dann eine kreative Leistung vollbringt … die „AI“ wird mit ausgewähltem Material gefüttert und im konkreten Fall lautet der Vorwurf, dass sich Stability AI an Material bedient hat, was sie hätten eben nicht einfach nutzen dürfen (und nein nicht der Betrachter / Nutzer sucht sich die Lizenzbedingungen aus). Ist ein bisschen so, als wäre der reale Künstler ins Museum eingebrochen, um sich die ein paar Bilder für die Inspiration mitzunehmen und hätte dabei gleich noch den Katalog mit den Beschreibungen mitgenommen, damit er seine Bilder mit möglichst blumigen Worten beschreiben kann.

        • Das stimmt nicht. Natürlich ist es das selbe: die Maschine hat sich inspirieren lassen. Du nennst es eben „gefüttert“. Es ist jedoch egal wie man es nun nennt. Die Maschine hat sich die Bilder lediglich angesehen. Sie hat nichts kopiert oder ähnliches. Sie hat sich die Bilder angesehen und Schlussfolgerungen daraus gezogen. Genau so wie wir Menschen es eben auch tun, wenn wir von bereits entworfenen Dingen lernen. Da ist nichts verwerflich dran, und es wurde nichts entwendet. Auch wurden keinerlei Gesetze gebrochen. Das Urheberrecht wurde gewahrt. Ich sage es nochmal: man kann einen Stil nicht urheberrechtlich absichern lassen. Das geht nicht, und das ist auch gut so. Denn sonst würde heutzutage gar keine Kunst mehr stattfinden.

          • „Die Maschine hat sich die Bilder lediglich angesehen. Sie hat nichts kopiert oder ähnliches.“
            Nur sieht eine Maschine nicht im dem Sinne, wie Menschen sehen. Wenn du dem Ding alle Immpressionistischen Werke vorlegen würdest und ein Bild von einem Seerosen-Teich in diesem Stil verlangst, wird da höchstens der Stil der Farbkleckse erkennbar sein. Es gehören riesige Datenmengen dazu, damit die „Maschine“ zuordnen kann, was da „zu sehen ist“. Und diese Bilder und zugehörigen Daten unlizensiert zu verwenden ist hier das Problem. Und wenn Getty diesen Schritt geht, wird es denen nicht um irgendwelche hahnebüchenen Parallelen gehen, sondern um Bilder, die eindeutig nur bei denen zu kriegen sind und nun nicht unbedingt unter CC fallen.

            • Hallo Ole, „Nur sieht eine Maschine nicht im dem Sinne, wie Menschen sehen. “ also liegt die leistung nicht mehr im Bild und dem bloßen Betrachten oder abfotografieren , sondern in der Interpretation der Programmierer und der umwandlung diser Interpretation in code. Damit haben wir dann doch die eigenständige leistung über ein bloßes „Kopieren“ hinaus – und damit ist kein urheberrechtsverstoß mehr da. Wie in meinem beispiel mit dem autoren, der ein bild in einem Artikel verbalisiert und so beschreibt daß es ein anderer – egal ob mensch oder KI – nachbilden könnte. nichts Anderes tun doch die Programmierer. Der zugriff der Bildrechteinhaber endet da, wo mit eigner geistiger leistung aus dem bild ein Datensatz abgeleitet wird , du schreibst ja selber das ist mehr als bloßes Abfotografieren oder „Sehen“. Damit hast du dich eigentlich selbst widerlegt.

        • Hallo Ole, was für ein Vergleich! einbrechen – die bilder hängen ganz offen im Museum , jeder kann hingehen und sie betrachtenUnd selbst wenn er eintritt bezahlenen muß, bezahlt er den für den zugang, für das was er zu hause mit den eindrücken macht wird er nicht extra zur kasse gebeten. Erst wenn er ein bild aus dem Katalog abfotografiert und original wieder-veröffentlich wäre das eine urheberrechtsverletzung. Das tun aber weder die Trinierenden für die AI noch die AI selber. Sie lernen aus dem geschauten.
          Wenn Dein Argument stimmig wäre müßten nachträglich viele Produkte aus der AI und sogar OCR -Welt zahlen: denn auch OCR wird z. B. mit realen Drucktypen trainiert und nachgeschärft. Objekterkennung z. B. für automatische bildbeschreibungen wie sie Browser und teilweise assistive software anbieten um z. B. Bilder für Sehgeschädigte beschreiben zu lassen arbeiten auch mit „Vorlagen“ die aus bildern realer dinge abgeleitet werden um die mustererkennung zu verbessern. Das alles ist nicht neu und schon lange etabliert . Wieso soll auf einmal für etwas , nämlich das Training von Mustererkennung für Algorithmen bezahlt werden was vorher anscheinend auch ohne Bezahlung üblich war ? Nur weil es jetzt populärer wird? Und nochmal: die AI „veröffentlicht“ ja keine Originale, auch die Mitarbeitenden nicht , die das Programm trainieren. Sie nutzen die ilder – aber nur indem sie quasi „als Augen“ der AI fungieren – also gucken und als Sehhzentrum der AI indem sie aus dem geschauten Regeln ableiten; wie es sonst ein mensch täte . Das Agbleiten der muster für die bildkomposition der AI ist dann ein vom reinen Ansehen der bilder unabhängiger, vom Bildeigentümer nicht mehr erfaßbarer Prozeß, der daher auch nicht durch den bildeigentümer zusätzlich zur Bezahlung für den Zugang zur bilddatenbank oder dem Eintritt ins Museum monetarisierbar ist. Gedanken – auch die von Programmierern oder letzlich einer AI sind frei. ein Schriftsteller muß dem Louvre auch nichts bezahlen wenn er in einem Buch die Mona Lisa beschreibt oder einen seiner fiktiven Charakter das bild betrachten und darüber sprechen läßt. Erst wenn er das bild im Original abdruckt wäre das relevant. wo ist der Unterschie – der autor verdient mit dem Buch ja auch Geld.Hier überziehen Rechteinhaber und Künstler wieder mal maßlos. Das ganze Verwertungsrecht und urheberrecht ist eh völlig überzogen – selbst Schulen also der Allgemeinheit und damit gemeinnützige einrichtungen sollen nach deren Willen ja zahlen wenn z. b. Schüler oder Lehrer aus zeitungen Artikel für den Unterricht heernehmen . Dafür geld zu verlangen grenzt für mich schon an Unanständigkeit.

    • Hallo Ole, wem gehört die Welt? Ein fotograf eschafft ja nichts. Sagen wir mal du fotografierst den Berliner Funkturm. Gehört der Dir ? Letztlich wirst Du für Deine Arbeit – Fotografieren, entwickeln, Abzug erstellen – bezahlt. Das motiv gehört Dir deshalb immer noch nicht. Wenn AI nun fotos von Motiven nutzt um damit neue Bilder zu erstellen nutzt sie damit Deine Arbeit ja nur indirekt denn auf die kommt es nicht an sondern auf das Objekt „Berliner funkturm“. Nur aus der Tatsache , daß „Berliner Funkturm“ als eingabe dies Objekt als bild in einer software generiert beruht das Geschäftsmodell, nicht darauf daß _gerade Du_ dieses Objekt abgelichtet hast – die AI-Software könnte sich auch an Bildern auf Google-Maps z. B. bedienen. Gleiches gilt letztendlich für maler, hier ist noch etwas mehr „Eigenarbeit“ vorhanden als beim Foto . Letzendlich alles was die Realität abbildet bedient sich an einem freien Gut eben dieser Realität. Bei Musik ist das anders: in der natur gibt es kein Geräusch das ein Schlager oder eine Symphonie wäre. Aber Abbildungen – egal ob in Öl oder als Pixel – sind nur Abbildungen der Welt , nicht mehr . Aber es gibt immer wieder „handweerker“ – und das sind fotografen letzendlich in diesem Sinne des Abbildens mit Hilfe technischer Mittel – die sehen sich überhöht gern immer mal wieder als „Künstler“ Sozusagen der Beuys -Effekt… letzendlich ist es, objektiv betrachtet, doch nur Fett und eine Badewanne.

  4. Wenn die AI das Bild eines Reiters klaut, das Bild eines Astronauten klaut und die beiden dann zusammenbaut sind sie aber trotz allem immer noch geklaut.

    • Richtig, daher tut eine AI sowas nicht. Eine AI baut keine Collagen. Es erschafft grundsätzlich ganz neue Werke.

      • André Westphal says:

        Nein, eine KI kann keine „ganz neuen Werke“ erschaffen. Dazu sind gängige Modelle gar nicht in der Lage. Die können eben nur auf Basis der Daten, mit denen sie gefüttert worden sind, Abwandlungen erstellen. Das ist eigentlich auch schon beeindruckend genug, weil so neue Kombinationen möglich sind. Ohne die Basis-Daten könnten sie aber gar nichts.

        Hier wird aber eben (meiner Ansicht nach ebenfalls zurecht) von menschlichen Künstlern gesagt, dass sie es nicht erlaubt haben, dass ihre Werke so verwendet werden.

        • Was heißt denn „ganz neue Werke“? Ein bisschen neu gibt es nicht. Letztendlich erschafft die KI neue Werke, da es sie exakt so noch nicht gibt. Auch in Deutschland darf man Teile von Werken verwenden, wenn das Ergebnis neu und das verwendete Teil nicht mehr eigenständig im neuen Werk wiederzuerkennen ist. Eine Collage ist da ein typisches Beispiel.
          Es war alles schon einmal da. Keiner beschwert sich, wenn ein Foto von einem Auto gemacht wird, nur weil irgendjemand anders schon vorher einmal ein Auto fotografiert hat. Auch ist sicher, dass jedes Pixel eines Fotos mit seiner Farb- und Helligkeitsinformation schon einmal Teil eines anderen Fotos war. Das wird auch nicht beanstandet, da es im neuen Kontext nicht mehr als solches zu erkennen ist. Gleiches sollte für Bilder der KIs gelten. Sie kopierern zwar Stile, erzeigen aber immer neue Bilder, die zwar in Teilen ähnlich, aber nie identisch sind.

        • Hallo Andre, wie auch schon zu Ole geschrieben: anders als bei Musik bilden Fotografen und maler nur die Welt ab die es frei und ohne urheberrechtsabgaben für jedermann zu sehen und erleben gibt. Sie haben also am Objekt – im Beispiel dem Astronaut oder dem Reiter – keine Rechte. Nur an der ins bild investieerten persönlichen Arbeit. Wenn die AI aber nicht gerade dieses und nur dieses eine bild nachweislich hernimmt , sondern aus einem Pool verschiedenster bilder von Reitern und Astronauten schöpft tut sie das gleiche wie ein menschlicher maler : sie sieht die Welt, verarbeitet die eindrücke und konstruiert daraus ein Bild , mehr oder weniger realistisch. Der menschliche Maler zahlt aber niemandem – wem auch ? dem „Lieben Gott“? – dafür daß er sich die Welt angucken darf und daraus seine Eindrücke schöpft. Warum soll die AI also den (letzlich vielen, nicht mehr einzeln unterscheidbaren) Fotografen der Wirklichkeit dafür zahlen daß sie diese wirklichkeit veerarbeitet? Denkt man diesen Ansatz konsequent weiter, müßten auch die Unternehmen die künstliche Intelligenz für Autonomes Fahren nutzen auch an Fotografen zahlen, denn die Verarbeitungsalgorithmen werden ja auch mit Bildern der echten umwelt , auf die ein Fahrzeug treffen könnte, trainiert. glücklicherweise kostet es noch keinen Eintritt sich die Welt anzusehen.

          • André Westphal says:

            Das ist so erstmal absoluter Quatsch: Nach der Logik hätte kein Künstler ein Recht an irgendwas – ein Schriftsteller beschreibt ja auch nur die Welt, eine Fernsehserie zeigt, sie etc. Das ergibt null Sinn, hoffe das merkst du selbst. Nach der Logik könnte man dir z. B. auch den Anspruch auf ein Grundstück absprechen – gehört dem Planeten, da kann jeder hingehen ;-). Also die Argumentationskette greift einfach nicht ineinander.

            Es geht darum, dass die Entwickler explizit die Bilder von Künstlern hernehmen und eine KI damit füttern, damit jene eine Datenbasis erhält. Das ist erstmal der Stein des Anstoßes. Ein passender Vergleich wäre: Ich will eine Doktorarbeit schreiben, nehme mir einen Autor her, der mehrere wissenschaftliche Werke verfasst hat, schreibe bei dem dreist ohne Zitate und Quellenangaben ab – und reiche das Ergebnis ein. Nennt man dann eben Plagiat und ist natürlich nicht erlaubt.

            Gewissermaßen habe ich dann auch einen „Remix“ von dessen Ideen erstellt – die eigene Leistung ist dann aber so gering, dass sie im Vergleich zu vernachlässigen ist. So ist das auch bei der KI, die keine eigene kreative Leistung vollbringen kann, sondern eben aus Basis der Daten, mit denen sie arbeiten kann, eben solche „Remixe“ erstellt.

            • Hallo Andre, wie schon an anderer Stelle gesagt: ein grundstück ist etwas dingliches , das kann nicht vervielfältigt werden, ist also ein endliches gut. ein foto ist nichts reales, endliches . Es ist m. e. auch kein Kunstwerk denn es bildet nur ab was schon da ist. Wenn ich einen Krimi schreibe muß ich auch nicht dafür zahlen daß ich ihn in meiner heimatstadt oder einer anderenn spielen lasse. Wenn ich für das Setting Stadtpläne wälze oder GoogleMaps und die bilder dort betrachte, im lexikon oder Reiseführer nachschlage was über die Stadt und ihre Locations zu erfahren ist um ein möglichst realistisches Setting zu produzieren, muß ich weder als Quellenangabe all diese Schriften/Webseiten anführen und erst recht nicht Geld an die Verlage/Autoren/Verwertungsgesellschaften abführen, weil ich ihre Produkte zur Recherche für mein Setting genutzt habe. Genau das machen die AI-algorithmen – sie nutzen frei verfügbare Informationen über die Welt um daraus etwas neues zu generieren. Egal ob das nun berechnet oder „geschöpft“ wird, egal ob ein lebendes Hirn oder ein elektronisches . Und zur wissenschaftlichen Arbeit als Plagiat: hier ist eindeutig feststellbar von wem ich was „abgeschrieben“ habe. spätestns wenn ich genug publikationen lese und genügend umformuliere ist nicht mehr feststellbar von wem was übernommen wurde. Dann wird aus dem Absbschreiben einzelner Werke die nutzung von „Weltwissen“ etwas was alle menschen , auch du im Blog, täglich tun: niemand komt aus ohne am wissen Andereer in genereller Weise teilzuhaben. Weltwissen ist aber gemeinfrei, egal, wieviel Arbeit Einzelne in dessen Erfassung und Publizierung investiert haben. Wenn ich heute Wissen aus einem meiner Schulbücher reproduziere, kann ich das aus der Erinnerung gar nich tmehr einem bestimmtten buch zuordnen , das verlangt aber auch niemand mehr von mir . Es ist zu meinem Allgemeinwissen geworden und damit mein Eigentum mit dem ich machen kann wass ich will. Das ist der Unterschied ob sich solch ein AI -Algorithmus aus einem und nur einem Foto nachvollziehbar bedient oder einen „Stock“ aus verschiedensten aufnahmen um daraus maschinelles Weltwissen zu generiern.

              • André Westphal says:

                Nochmal: Was du vollkommen vernachlässigst. Es geht nicht um das reale Objekt, sondern das Kunstwerk. Das sollte man immer trennen und muss man auch. Ein Foto ist zudem nicht nur eine Abbildung etwas realen, sondern eben ein eigenständiges Objekt, das unabhänig von dem ist, was es zeigt. Da kann sehr viel Arbeit des Fotografierenden drinstecken und auch eine Menge Handwerk. Selbst wenn das nicht so ist, ist deine subjektive Meinung aber erstmal irrelevant für das geltende Recht: Es ist verboten Fotos, die andere Personen aufgenommen haben, selbst beliebig kommerziell zu nutzen.

                Beispiel: Wenn du meinen Blog-Avatar hernimmst und das Foto in einem YouTube-Video nutzt, kann ich bereits rechtlich dagegen vorgehen. Da dreht es sich zwar um das Recht am eigenen Bild, es wäre aber genau so, wenn ich hier nur meine Tastatur mit einer Blume abdecke und du das Foto einfach verwendest. Ist natürlich etwas komplexer rechtlich mit dem Nachweis eines Schadens, etc., aber zumindest ist deine Meinung recht weit von der Gesetzeslage entfernt.

                Und nein: KI-Algorithmen nutzen nicht „im stillen Kämmerlein“ frei verfügbare Funktionen für ne kleine Recherche. Komm auch mal von dem Gedanken weg „Die KI macht dies und das“ – die macht eigentlich nämlich gar nichts und die wird auch nicht verklagt. Die KI ist das Produkt. Worum es geht, ist, was die Entwickler / Firmen machen. Und die nutzen fremdes Material kommerziell ohne Zustimmung der Urheber – das ist eben nicht in Ordnung.

                Lies dir nochmal mein Plagiats-Beispiel durch – das ist eben der passende Vergleich.

                • Hallo Andre, „aber genau so, wenn ich hier nur meine Tastatur mit einer Blume abdecke und du das Foto einfach verwendest. Ist natürlich etwas komplexer rechtlich mit dem Nachweis eines Schadens, etc., aber zumindest ist deine Meinung recht weit von der Gesetzeslage entfernt.“ aber genau hieer liegt doch das Prblem: der klagende muß eindeutig nachweisen daß die Beklagte – egal ob Unteernehmen oder einzelperson .- genau diesen gegenstand, also Dein foto, veerwendet hat. wie soll das bei Nutzung eines Fotostocks oder vieler Fotosammlungen gehen? wie soll schlüssig nachgewiesen werden, genau dies Foto aus diesem Stock wurde verweendet um ein bestimmtes Ergebnis zu produzieren?Die Anbieter der fotos müssten dann ja die Zugriffe protokollieren und für jedes foto nachweisen was wer wann damit gemacht hat. Wenn ich mir hunderte von Fotos herunterlade oder sie auch nur angucke , aber als solches, also Bild nie 1 zu 1 verwende , dürfte das schlicht nicht nachweisbar sein. Wenn ich also aus Deinem Logo z. B. nur das Gesicht eines charakters in einem Rollenspiel ableite und dort auf einen anderen körper setze , ihm ggf. noch eine andere hauttönung verpasse oder es auch nur leicht modifiziere , wie wolltest Du dann noch gerichtsfest beweisen, daß ich Dein foto und gerade das aus diesem Blog genutzt habe? Bei wörtlichen zitaten ist das etwas Anderes. Darum geht es hier aber nicht. Es geht hier darin aus Fotos letzendlich Weltwissen, also Umweltmuster abzuleiten, mit denen dann die KI arbeiten kann. Und von wegen Kunst: die entsteht nicht im Bild , sondern in der Rezeption durch die Betrachtenden. die Mona Lisa ist für den einen eine Frau mit einem betörenden Lächeln, für die Andere eine etwas einfältig grinsende Person.

  5. Okay, wenn du so argumentierst, dann würde ich behaupten, dass Menschen ebenfalls nicht in der Lage sind „ganz neue Werke“ zu erschaffen. Die Werke der Menschen sind immer Produkte ihrer im Leben gewonnen Eindrücke und Erfahrungen. Der Mensch remixed dann eben auch nur, was es sowieso schon gab. So darüber zu denken, ist jedoch nicht wirklich zielführend.

    • Das ist das Denken des toten Verstandes, der nur immer an der abstrakten Identität entlang denken kann, Kopie, schlechte Kopie, Addition desselben, Aggregate, Umkonstellation usw. Das ist ein Inhumanes Denken und die KI bringt das jetzt an den Tag. Die wirkliche Kunst sollte die Auseinadersetzung damit offensiv führen und nicht mit dem Rechtsanwalt. Ein Kunst, die auf die auf diesem toten Verstand basiert, und das dürfte wohl 99% der heutigen, sein, wird aber von der KI verdrängt werden, und das ist auch gut so.

    • Hallo Viperngift, wenn ich aus Deiner antwort ableiten darf , daß erst in der Neukombination schon vorhandenen Weltwissens ein schöpferischer Akt begründet ist, wäre das um so mehr ein Argument gegen die Forderungen der Foto-Verwertungsgesellschaften: denn dann hätte die AI im Akt deer neuanordnung der in den gescannten fotos schöpferisch gehandelt – die Foto-Aggregatoren wären damit in keiner anderen Position als z. B. der Verlag eines Reiseführers oder eines Stadtplans, aus dem eine schreibende person ihre Vorlagen für das Setting eines romans abgeleitet hat. Meiner ansicht nach juristisch unhaltbar .

  6. Die Kreativleistung ist am „Original“ erfolgt. KI macht nur nach. Dieses „Nachmachen“ ist sehr beeindrucken, aber die „Zutat der Kreativität“ ist in deren Kuchen nicht drin.

    Nimm zwei Planeten. Besiedele den einen mit Menschen, und den anderen mit KI-Software. Lass beide bei Null anfangen.

    Nach 5000 Jahren hat…
    …der Menschenplanet: Gedichte, Gemälde, Musik, Sprache, Artistik.
    …der KI-Planet: Weisses Rauschen, leeren Bildschirm, Gekrakel, Lärm.

    KI macht keine 1:1 Kopie, aber sie ist nicht kreativ, sondern kalkulativ.

    Es ist nicht einzusehen, warum es OK sein sollte, aus meinem Garten die Tomaten zu klauen mit dem Hinweis, den REST der Sosse hätte man aber selber gekauft — wenn die Sosse gar nicht möglich ist ohne meine geklauten Tomaten. Die Tomaten sind der Dreh- und Angelpunkt der Tomatensosse, und nicht eine belanglose Zugabe. Genau das ist „KI-Kunst“: Der belanglose Teil wird selbst gemacht, aber das zentrale Element wird geklaut, „trainiert“.

    (Technisch gesehen finde ich das alles großartig, aber die Sichtweise hier ist eine ethisch/moralisch/kreative, nicht die eines Softwareentwicklers)

    Vor 50 Jahren gab es mal eine Modeerscheinung, Bilder in Fehlfarben zu malen. Gelbe Gesichter von blauen Menschen, die in lila Wasser schwimmen. Das erinnert mich etwas daran: In Photoshop einen Rembrandt zu öffnen und auf „invertieren“ und „spiegeln“ zu drücken ist null kreativ.

    • Hallo Jörg, Dein Denkfehler ist: Tomaten als Frucht klauen ist ein dinglicher Diebstahl. Deine Tomaten zu fotografieren oder abzumalen ist kein diebstahl. Sonst wäre es ja schon deibstahl sie nur anzugucken oder sich am Geruch der Stauden zu erlaben. Dir gehört das ding, nicht sein Aussehn oder sein Geruch – den kannst du nicht vermakrten sobald er außerhalb Deines Grundstückes Wirkung erzeugt. Genau das tut die AI: sie guckt sich die Welt an und macht etwas daraus: ein Maler der nie eine tomate sah kann keine malen. Um eine tomate malen zu können muß er aber nicht in den Laden gehen und eine kaufen – es reicht sich die tomaten in der Welt kostenlos anzugucken . nur – da hast du Recht – pflücken darf er sie nicht. Das ist der Unterschied zwischen ding und Abbild.

  7. Das wird genau so ein langwieriges Verfahren wie beim Sampling in der Musikwelt.

  8. Es inspirieren sich viele Fotografen bei meinen Arbeiten wie mir aufgefallen ist. Z.B. habe ich als einer der ersten ein „Leute ziehen an einem Seil“ Foto gemacht, dass gegen den Betrachter ist. Innerhalb kurzer Zeit haben sich hunderte solche Bilder in Adobe Stock finden lassen. Bis dahin habe ich aber zum Glück schon Tauschende Lizenzen vorweg verkauft. AI ist erst der Anfang, da wird sich in den kommenden Jahren noch einiges tun. Auch die Justiz wird bald von der AI abgelöst werden oder Beihilfe bekommen.

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