Identifikationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen

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Auftraggeber und Empfänger sollen zukünftig bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin versichert die Bundesregierung, sie setzte sich auf europäischer und internationaler Ebene für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins ein.

Mit der EU-Verordnung „Markets in Crypto Assets“ auch werde ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen, so die Regierungsantwort.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zunehmend Verdachtsmeldungen mit dem Indikator „Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen“. So gingen 2018 570 dieser Meldungen ein, 2019 waren es bereits 760. 2020 stieg die Zahl auf 2.050 und 2021 auf 5.230. Bis Ende Mai 2022 betrug die Zahl der Verdachtsmeldungen 3.340.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram. PayPal-Kaffeespende.

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15 Kommentare

  1. Wird spannend wie das nachvollziehbar sein soll, wenn jemand auf einer internationalen Kryptobörse handelt.

    • Total simpel: FIAT-Geldströme.

      Solange du in Deutschland lebst, willst du dass deine Crypto-Gewinne ja auch eine gewisse „Kaufkraft“ haben. Das geht nur, wenn du sie auch in FIAT umwandeln kannst. Und das geht nur auf Kryptobörsen, welche den KYC-Regularien gerecht werden.

      Sonst wird das mit dem Lambo nichts 😉

      • Thomas Müller says:

        Hier geht es die Nachverfolgung von Transaktionen und das ist nicht möglich. Ich kann schon 10 Transaktionen getätigt haben bevor ich die BTC wieder in Fiat eintausche. Vielleicht tausche ich sie auch nie ein, niemand hindert mich den Handwerker direkt in BTC zu bezahlen.

        • Wenn du es in Fiat eintauscht, bekommt das Finanzamt es mit, und will die Transaktionshistorie, sonst darfst du es komplett versteuern.

          Vmtl. kannst du jedoch Coins unbekannter Herkunft garnicht mehr legal in FIAT umtauschen, weil die Krypto-Börsen auch nur noch Coins von Wallets annehmen dürfen, die wiederum selber ein Know-Your-Customer durchlaufen haben.

          Wenn du ein Handwerker findest der alles Schwarz macht oder ins Darknet gehst – Glückwunsch, du hast nen illegalen Workaround gefunden! Im Internet mit prahlen würde ich damit nur dann nicht 😉

          Keine Sorge, der Staat wird das umgehen der regulatorischen Anforderungen verfolgen wie Schwarzgeld oder Steuerhinterziehung. Wer es dann trotzdem macht, muss mit den Konsequenzen leben. Aber als Thomas Müller hast du bestimmt gute Verbindungen zu Uli Hoeneß und bist schnell wieder raus 😉

          • Thomas Müller says:

            Noch mal, niemand muss seine BTC in Fiat eintauschen. Wer BTC als Währung sieht der nutzt es auch als solche.

            Deinen sonstigen Sülz lasse ich mal unkommentiert.

            • Marco Basten says:

              Wobei das dann ja keine Währung wäre. Findet der Handwerker aus deinen Beispiel bestimmt nicht so toll wenn der die Fliesen, die er in dein bad einbaut nicht mit BTC zahlen kann. Und da wird der Staat dann ansetzen. Alle die irgendwann Bitcoin umtauschen wollen oder die irgendwie als Betriebseinnahmen (oder Ausgaben) geltend machen, müssten dann lückenlos nachweisen, wer die Vorbesitzer sind. Ansonsten: Verdacht auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Wenn der Staat will, bekommt man den BTC Markt schon kaputt.

              PS: das mit dem „Sülz“ darf man sich auch gerne sparen.

        • Nur der Handwerker. 😀

        • Natürlich ist eine Nachverfolgung der Transaktionen möglich, wird ja in die blockchain geschrieben von wo nach wo das „Geld“ floss.

          • kommt eben drauf an welche blockchain
            problematisch ist doch wenn eine börse hops geht und man dann garnicht mehr die historie belegen kann, falls man zentralisierte wallets genutzt hat

    • Wahrscheinlich muss man dann „den Bitcoin“ ausdrucken, und dort handschriftlich vermerken. Irgendwie würde das gut zur digitalen Strategie (und dem Wissen darüber bei Politikern) passen.

      So wie wenn Du Dich digital bei einer Behörde in Deutschland bewirbst, und nach ein paar Monaten kommen dann die ausgedruckten Unterlagen „zu unserer Entlastung an Sie zurück“.

    • Gar nicht. Das ist nur ein Baustein bei einer zukünftigen Kriminalisierung der Produkte.

      … das mein ich gar nicht Verschwörungsideologisch oder so. Der Zeitgeist ist zu autoritär für anonymes oder pseudonymes Geld. Bargeld würde heute längst nicht mehr erfunden.

      Die Schlechtigkeit der Existenz schwer überwachbarer Währungsfunktionen ist halt ein Ideologem des Überachungskapitalismus.

    • Marco Basten says:

      Das ist genauso schwer oder leicht wie alle Kontrollen im Kapitalmarktbereich. Wenn’s so ein Gesetz gibt, dann werden vermutlich Banken, Provider, Unternehmen die Coins zum Bezahlen ohne Herkunftsnachweis akzeptieren, und alle anderen ansonsten völlig unbescholtenen „Sekundärunternehmen“ angegangen, die in irgendeiner – auch vollkommen nebensächlicher – Weise mit dem Handel und Umtausch anonymer Bitcoins oder ähnlicher „Zahlungsmittel“ verbunden sind und denen man irgendwie „habhaft“ werden kann. Der Staat hat da bereits im Inland genug Mittel zur Hand um dann geltendes Recht durchzusetzen. Noch besser natürlich wenn sich mehrere Staaten einig sind. Und auch das wird vermutlich kommen. Ist ja auch gut so. Staaten und Zentralbanken sollten mehr oder wenige unregulierte Kryptowährungen nicht dulden. Die haben das Potential ganze Volkswirtschaften (vor allem kleinere und ärmere) zu ruinieren. Von Steuerhinterziehung, transkontinentalen Waffengeschäften usw. ganz zu schweigen. Das ist ja viel kritischer als Bargeld. (Das war jetzt der VWL-er in mir; der Nerd [und Datenschützer] sieht natürlich das tolle Potential von solchen Finanzmitteln schon, aber wie alles hat auch das zwei Seiten.)

  2. Je eher klare Gesetze und Regeln kommen, desto besser. Da weiß man wenigstens, wie man hier umzugehen hat. Kann nur gut für den Markt sein.

  3. So wie ich das sehe und verstehe ist die Identifikation „nur“ notwendig wenn man per FIAT Währung auf die Börse und von der Börse Geld bewegt.
    Dies ist jedoch bei den üblichen Verdächtigen sowieso schon notwendig.

  4. Peter Lustig says:

    KYC ist eh schon bei allen großen Börsen Pflicht. Und für die Leute die vorher schon nichts von KYC gehalten haben trifft es eh keinen. Die handeln wie bisher bei Dezentralen Börsen wie Bisq, hodlhodl der Lokal p2p. Dort wird es nie KYC geben und wenn doch etabliert sich etwas anderes ohne KYC

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