Flixtrain: Deutsche Bahn soll Schadensersatz wegen Wettbewerbsverstößen zahlen

Vor Gericht haben sich die Deutsche Bahn und Flixrain gestritten. Worum ging es? Nun, Flixtrain hat der Deutschen Bahn vorgeworfen, in der hauseigenen App die Flixtrain-Züge in der Anzeige zu benachteiligen. So habe es in einer früheren Version der Reiseauskunft intransparente Filteroptionen gegeben, welche die Flixtrain-Züge ausgeblendet hatten. Für Kunden reduzierte das natürlich die wahrgenommenen Optionen, der Deutschen Bahn selbst kam dies zugute. Doch vor dem Landgericht Hamburg bekam Flixtrain jetzt Recht.

Das entsprechende Urteil wurde schon am 1. Dezember 2023 gefällt, aber erst heute veröffentlicht. Beschlossen worden ist, dass die Deutsche Bahn Flixtrain wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Schadensersatz zahlen muss. Die Höhe ist jedoch noch unklar. Konkret war die voreingestellte Filteroption „Schnelle Verbindung bevorzugen“ aus der alten Reiseauskunft der Stein des Anstoßes. Mit dieser Option wurden Flixtrain-Verbindungen automatisch ausgeblendet, auch wenn sie für Kunden vielleicht eine schnelle Verbindung dargestellt hätten und als Suchergebnis zu erwarten gewesen wären.

So sah es dann eben auch das Gericht. Die Deutsche Bahn habe mit diesem Winkelzug den Wettbewerb auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert. Wie viel Schadensersatz die Deutsche Bahn zu zahlen hat, muss aber noch ermittelt werden. Denn dazu muss das Unternehmen laut dem Urteil Auskünfte über Buchungsanfragen im betroffenen Zeitraum geben. Ob es dazu überhaupt kommt, ist aktuell aber schwer abzusehen. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Heißt im Klartext: Die Deutsche Bahn kann immer noch in Berufung gehen. Dann müsste das Hanseatische Oberlandesgericht als nächsthöhere Instanz sich dem Fall abermals widmen. Eine Sprecherin der Deutschen Bahn hat bereits mitgeteilt, dass man sich diese Option aktuell dann auch offen hält. Ebenfalls betonte man, dass der strittige Sachverhalt längst Geschichte sei und die aktuelle Reiseauskunft nicht mehr betreffe. Allzu gerne möchte man diese Misere also wohl öffentlich hinter sich wissen.

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18 Kommentare

  1. Ich würde es sehr begrüßen, wenn es eine Option gäbe, die direkt hieße „Flixtrains ausblenden“ – Werde niemals mit einem der Teile fahren und ich finde es ziemlich nervig, wenn die in den Ergebnissen auftauchen

  2. Wundersames Urteil vom LG Hamburg, hätte ich nicht gedacht das Flix recht bekommt! Für das selbe LG sind Raubmordkopierer Schwerstkriminelle.

  3. Wo kann man das Urteil denn im Volltext lesen?

  4. Werden Eigentlich auf der FlixTrain Website auch DB Verbindungen Angezeigt?
    Nein?
    Ist das dann nicht auch ein Wettbewerbsverstoß?

    • Wenn das ein Wettbewerbsverstoß wäre, dann müssten auf den Webseiten von Discountern und Handelsketten ja auch die Angebote der Mitbewerber präsentiert werden. Das wäre das Ende von Webseiten und Apps zum Preisvergleich.

      Um das Urteil des LG Hamburg, bei dem Flixtrain Recht bekam, bewerten zu können, müsste man die Urteilsbegründung kennen. Einerseits wird Flixtrain ein Schadenersatzanspruch zugesprochen, andererseits wurde die Höhe des entstandenen Schadens weder von Flixtrain genannt, noch vom Gericht ermittelt. Da fragt man sich, wie das Gericht eine Kostenentscheidung treffen will und warum die DB maßgeblich die Schadenshöhe, durch Auskunft über die Buchungsanfragen, darstellen soll. Insgesamt halte ich die ganze Geschichte für fragwürdig. Es steht ja auch die Frage im Raum, ob sich die Bahnkunden tatsächlich für eine Fahrt mit Flixtrain entschieden hätten, wenn die Flixtrain Angebote nicht ausgeblendet worden wären?

  5. Bezahlt Flixtrain denn dafür, auf der DB-Seite überhaupt erwähnt zu werden? Warum sonst sollte DB die Konkurrenzangebote überhaupt berücksichtigen? Flixtrain ist sicher in der Lage eine eigene Website oder App mit diesen Informationen zu betreiben. Wenn die von weniger Leuten besucht wird/werden als die der DB ist das ein Problem des Flixtrain-Angebots.

    • André Westphal says:

      Vermutlich dürfte das auf die Marktmacht der DB zurückgehen, zumal man auch die Infrastruktur kontrolliert.

    • Ja die bezahlen dafür.
      Man muss zur Ergänzung aber auch sagen, dass die Filteroption nicht nur Flixtrain ausgeblendet hat sondern auch andere DB Fernverkehrszüge die minimal langsamer waren auf der Relation. Wenn man das weiß hat es selbst an stark ausgelasteten Tagen noch Züge gegeben die nur halb voll durch die Republik fuhren, da sie nur selten angezeigt wurden.

    • Bodo Schönfelder says:

      Aandere Bahngesellschaften, wie Metronom, Cantus, etc tauchen durchaus auf in der App und auf der DB-Seite.Die gelten allerdings als Regionalgesellschaften., ber beim Deutschlandticket oder ähnlichem durchaus relevant.

  6. Seltsames Urteil. Muss dann Vodafone zukünftig auch O2 Tarife in Ihren Tarifvergleich aufnehmen?
    Als Kunde würde ich nicht erwarten, dass ich bei Anbieter A auch Angebote von Anbieter B finde. Für einen solchen Zweck gibt es Vergleichsportale.

    • Wahrscheinlich geht man davon aus dass DB ein Monopol auf die meisten Zugverbindungen hält und die wenigsten Leute sich daher die Mühe machen ein Vergleichsportal aufzusuchen. Kann allerdings „trainline“ empfehlen, dort findet man auch europaweit i.d.R. sehr gut die besten Anbieter

  7. Sehr dubiose was die DB alles versucht um Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen. Die DB macht sich aktuell in fast allen Belangen unbeliebt (wobei „aktuell“ schon sehr freundlich ausgedrückt ist).

    • FriedeFreudeEierkuchen says:

      „Sehr dubiose was die DB alles versucht um Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen“
      Was genau meinst du damit?
      Und dass die Bahn gerade sich sehr unbeliebt macht, liegt wirklich nur zum Teil am Unternehmen selbst. Das sollte sich eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, oder? Wenn jahrelang unsere Politiker (-> CSU Minister) der Bahn nur einen Bruchteil der Fördersumme zahlen, die in unseren Nachbarländern an die Bahnen gezahlt wird, dann wird eben alles runter gerockt. Seit dem geplanten Börsengang der Bahn geht es abwärts – also seit ca. 30 Jahren.

    • >>Sehr dubiose was die DB alles versucht um Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen.

      Stimmt, diese Spar- und Bestpreisangebote der DB sind schon ein Übel. Vom Deutschlandticket für die Nahverkehrszüge mal ganz abgesehen. 😉

  8. Es ist wirklich beängstigend wie wenig Ahnung viele Kommentatoren von Wettbewerbsrecht, marktbeherrschende Stellungen, Kartell- und Monopolen haben.

    Einfach nur gruselig, zu fürchten, dass diese Personen ähnlich kurzsichtig an der Wahlurne handeln.

    Gutes Urteil vom LG Hamburg. Hoffentlich wird es beim OLG bei möglicher Berufung bestätigt.

    • >>Gutes Urteil vom LG Hamburg.,,

      Toll, wenn man quasi über hellseherische Fähigkeiten verfügt und ein Gerichtsurteil, ohne den Richterspruch und dessen Begründung vollumfänglich zu kennen, als gut bezeichnet. Hoffentlich gibt sich das zuständige OLG etwas mehr Mühe.

      Transportunternehmen wie Flixtrain & Co. nutzen das aus dem Steueraufkommen finanzierte Schienennetz und die damit verbundene Infrastruktur. Es ist gut, dass die DB, die ja zu 100% dem Staat gehört, darüber wacht und diesen rein privatrechtlichen Unternehmen steuerfinanzierte Werbung für ihre Zugverbindungen nicht gewährt hat. Wenn Flixtrain & Co. ihre Zugverbindungen attraktiv bewerben wollen, dann sollen sie das selbst machen und bezahlen. Unter diesem Aspekt ist das Urteil fragwürdig.

      • Dussel van Guck says:

        Du hast so viel Ahnung wie der Bierdeckel, von dem du deine Theorien abliest. Jeder Anbieter, der einen Zug auf der Infrastruktur (=Geleise u.a.) der Bahn fahren lässt, muss dafür zahlen, Stichwort Trassenpreise. Pro Kilometer sind das rund 15 Euro, nur um mal eine Hausnummer zu nennen. Zur Infrastruktur gehört natürlich auch die Auskunft für potentielle Kunden über diese Fahrten. Die Trassenpreise der DB sind im europäischen Vergleich übrigens exorbitant hoch.

        • Es war ja anscheinend nicht so, dass die Flixtrain-Verbindungen von der DB überhaupt nicht gelistet wurden. Es lag an der vom Nutzer eingestellten Filteroption, durch die DB-Verbindungen favorisiert wurden. Wenn Flixtrain so viel Wert auf eine bessere Präsentation ihrer Verbindungen gelegt hätte, dann wäre das gegen eine entsprechende Gebühr bestimmt möglich gewesen. Im Trassenpreis waren nur die Mindestanforderungen eingepreist.
          Wenn den Verkehrsunternehmen wie Flixtrain & Co. die Trassenpreise zu hoch wären, dann müssen sie ja nicht auf dem Schienennetz der DB unterwegs sein. Aber scheinbar ist es immer noch ein lukratives Geschäft, trotz angeblich im europäischen Vergleich exorbitant hoher Trassenpreise.

          @Dussel van Guck
          Den persönlichen Angriff hättest du dir sparen können. Aber manche Menschen können nicht anders. Einfach zum ko…, dass da die Moderation nicht eingreift.

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