Fakeshops im Amazon Marketplace: Neue Masche nutzt externe Shops und Kunden aus

Mittlerweile dürfte den meisten Lesern bewusst sein, dass im Amazon Marketplace nicht alles Gold ist, was glänzt. Leider tummeln sich dort auch immer wieder Betrüger. Derzeit warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) vor einer Masche, zu der man immer mehr Hinweise erhalte. Bei diesem Trick erhalten die Kunden zwar tatsächlich die bestellte Ware, müssen am Ende aber einen deutlich höheren Preis zahlen und unvermeidlich mit Mahnungen rechnen.

Bisher lief es laut dem LKA Niedersachsen meist so ab, dass die Betrüger einen bestehenden Shop kaperten, den Marketplace mit Angeboten fluteten und Bestellungen annahmen. Letztere stornierten sie fix, nutzen dann aber die Gelegenheit, die Besteller mit falschen Zahlungsaufforderungen zu bombardieren – oder wiesen gar direkt bei Amazon darauf hin, dass außerhalb von Amazon gezahlt werden müsse. So umging man die Sicherheitsmaßnahmen. Auffällig waren bei dieser Masche eben das Bestehen auf externen Zahlungsmethoden, meistens auf Konten im Ausland, und das Anbieten zu Schnäppchenpreisen. Ware kam dann natürlich nach der Zahlung nie bei den Geprellten an.

Inzwischen kennen wohl zu viele Menschen die Tricks bzw. sind sensibler geworden. Denn nun gibt es eine neue Masche, die immer häufiger durchgeführt wird. Sie funktioniert folgendermaßen: Auch hier wird zunächst ein seriöser Shop im Amazon Marketplace gekapert und dann allerlei Angebote initiiert. Auch hier sind die Waren meistens günstiger, als das eigentlich zu erwarten sein sollte. Die Täter nutzen in diesem Fall aber tatsächlich die Auszahlung über Amazon. Die Täter bestellen jetzt die vom Kunden geforderte Ware selbst mit der korrekten Anschrift des Bestellers bei einem seriösen, aber externen Händler auf Rechnung und lassen sie zum Kunden liefern. Sie geben aber ihre eigene Mailadresse an. Dadurch bekommt derjenige, der im Marketplace bestellt hat, den Schriftverkehr nicht mit.

Nachfolgend erhält der Kunde, der im Amazon Marketplace bestellt hatte, seine Ware – nichtsahnend, dass sie aber von einem externen Shop stammt. Daher erhält der Betrüger auch keine negative Bewertung, sondern womöglich gar eine positive. Jetzt beginnen aber logischerweise langsam im Hintergrund die Probleme zu brodeln. Denn der seriöse Shop wartet auf die Bezahlung der Rechnung, der Täter denkt aber natürlich nicht daran und ignoriert eingehende E-Mails. Dann dauert es eine ganze Weile, manchmal Monate, bis der ebenfalls geprellte Shop auf dem Postweg eine Mahnung an den Nutzer sendet, der im Amazon Marketplace bei dem Betrüger geordert hatte.

Jetzt vermuten oft die Empfänger der Rechnung eine Betrugsmasche seitens des seriösen Anbieters, da sie sich keiner Bestellung bei dem mahnenden Händler bewusst sind. Erst durch Rückfragen kommt dann oft die eigentliche Masche ans Licht. Die Kriminellen sind aber längst aus dem Staub. Es bleiben aber gegebenenfalls zivilrechtliche Fragen zwischen dem geprellten, seriösen Shop und dem betrogenen Besteller zu klären.

Wie könnt ihr euch schützen? Achtet zunächst auf Bewertungen im Amazon Marketplace und auch auf übliche Warnzeichen: Wenn etwa ein Shop, der sonst vorwiegend Kamerazubehör im Angebot hatte, plötzlich Kleidung verkauft, könnte etwas faul sein. Wirkt ein Schnäppchen zudem zu schön, um wahr zu sein, dann ist es das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch. Erhaltet ihr dann die Ware, achtet genau auf den Absender und kontrolliert den Lieferschein. Wenn der ausgewiesene Shop ein anderer ist, kann die Sache bereits klar sein. Mindestens solltet ihr dann nachhaken.

Wer Opfer der Masche geworden ist und dies bei der Lieferung feststellt, hat die Chance, schnell den eigentlichen Händler zu kontaktieren, der die Ware geschickt hat, und das Kundenkonto sperren zu lassen, das mit der eigenen Adresse eingerichtet worden ist. Dann kann die Ware auch noch innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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22 Kommentare

  1. Ich stelle mir nun die Frage, ob ich bei „Lieferung durch Amazon“ sicher bin oder auch Gefahr laufe den Betrügern auf dem Leim zu gehen.

    • Marco Basten says:

      Amazon überweist dir das Geld sofort zurück wenn du dich sofort meldest und den Fall schilderst. Das ist zumindest meine Erfahrung. Habe die Masche aber sofort nach Erhalt des Paketes bemerkt.

  2. Interessant ist in diesem Fall ja eigentlich nur, ob der Shop hier tatsächlich einen Anspruch gegenüber dem Kunden hat und ich als Laie würde da eher auf „nein“ tippen. Der Kunde hat nicht bestellt, somit unverlangt die Ware zugesendet bekommen. Das ist eigentlich das Problem vom Shop und unverlangte Ware darf man sogar vernichten. Ich würde vermuten, dass der Shop, der per Rechnung verkauft, am Ende der Geschädigte ist.

    • Diese Masche ist nicht dumm, weil sie tatsächlich viel Chaos anrichtet. Rechtliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.

      Lediglich der Hinweis auf das Widerrufsrecht im Artikel ist fehl am Platz. Wer von Firma B Ware erhält, obwohl er dort nichts bestellt hat, hat auch keine Willenserklärung gegenüber B abgegeben, die er widerrufen kann. Es kam schlicht kein Kaufvertrag zustande, Ansprüche von B auf Rückgewährung sind ein anderes Thema.

      Problematisch könnte sogar werden wenn der Laie irgendwas googelt und dann den Widerruf gegenüber B erklärt, später aber behauptet bei B gar nichts bestellt zu haben. Ein Richter würde dann zurecht fragen „ja was denn jetzt?“.

      Wenn man mal in so eine Geschichte gerät sollte man immer professionelle Hilfe suchen. Egal ob Verbraucherzentrale oder ein Rechtsanwalt. Man weiss nie was noch auf einen lauert, Stichwort Identitätsdiebstahl. Hat man von Anfang an Rechtsbeistand gesucht und nicht auf eigene Faust irgendwelche Schreiben verschickt, dann stehen die Chancen aber bestens da wieder heraus zu kommen.

      • Ich glaube der Käufer kann hier nicht belangt werden, da er nichts falsches gemacht hat. Das ist eine Sache zwischen Amazon und Verkäufer und muss höchsten zwischen den beiden Juristisch geklärt werden.

  3. Marco Basten says:

    Ist meiner mutter passiert: hat sofort bei Paketankunft Verdacht geschöpft. Bei Amazon sofort storniert. Dort sofort das Geld wiederbekommen.

    Dem Händler der die Ware tatsächlich schickt sofort schriftlich mitteilen: Habe das nicht bestellt. Das ist ein Fall von unbezahlter Ware nach BGB. Daher keine Anspruch auf Zahlung oder Ware. Hilfsweise kann man zusätzlich auch einen Widerruf nach Verbraucherschutzvorschriften erklären (falls Frist noch nicht abgelaufen) unter der Bedingung, dass die dir den Vertragsschluss nachweisen können (was die aber nicht können, weil die die Bestellung total ungeprüft annehmen). Wenn die jetzt nett reagieren, können die ihre Ware auf eigene Kosten abholen lassen (obwohl die nach BGB keinen Anspruch auf Rückgabe haben). Man ist ja kein Unmensch. Bei mir war der Händler super unkooperativ. Der hat meine Angaben ignoriert. Hat behauptet ich hätte das bestellt. Wollte keinen Nachweis zum Vertragsschluss mit mir senden (was er ja auch nicht kann). Der hat Mahnungen geschickt. Der hat ein Inkassounternehmen beauftragt. Da muss man ganz cool bleiben. Immer wider erklären, dass die den Vertragsschluss nachweisen sollen. Irgendwann sagen die dann, dass man die Ware behalten kann und nicht zahlen braucht. Man kann die auch mit der DSGVO nerven. Einfach Anfragen nach 15 DSGVO stellen. Dauert aber Monate bis die entnervt aufgeben.

  4. Man sollte generell nur Artikel kaufen, die von Amazon als Verkäufer stammen. Marketplace ist der grösste Mist, damit verdient Amazon viel Geld, aber schaufelt sich sein eigenes Grab.

  5. Versteh ich nicht. Wenn die Betrüger auf Rechnung bestellen, dann liegt doch diese Rechnung dem Paket bei und daran müsste man es doch sofort merken, da man ja bereits bei Amazon bezahlt hat.

    • Marco Basten says:

      Wir merken das ja. Andere reißen das Paket auf, nutzen die Ware, schmeißen die Verpackung weg, kriegen nach der ersten Mahnung Panik, denken, sie haben vergessen zu zahlen, kenne die Rechtslage nicht und überweisen das Geld. Bis zur ersten schriftlichen Mahnung per Post dauert das Wochen Und der Amazon-Betrüger ist dann mit dem Geld längst weg.

  6. Marco Basten says:

    Ja. Das ist § 241a BGB. Du hast nicht bestellt. Daher haben die kein Anspruch auf Zahlung der Ware. Streng genommen haben die auch Recht auf Herausgabe der Ware. Es schadet aber nicht Mensch zu bleiben: wenn die nett reagieren, dann können die sich die Ware gerne abholen. Auf deren Kosten. Auf deren Gefahr. An der Haustür. Aus Haftungsgründen auf keinen Fall selbst zurückschicken.

    In der Praxis ist das übrigens so, dass die meisten Shops irgendwann die vermeintliche Forderung an ein Inkassounternehmen verkaufen. Das Geld (vielleicht 50% oder so der Rechnungssumme) dürfen die vielleicht sogar behalten, weil es sowas wie eine gutgläubige Abtretung nach BGB nicht gibt. Das ist aber nicht mein Problem. Da werden sich dann die beiden streiten müssen.

  7. Es geht hier NICHT um etwas, was man nicht bestellt hatte, sondern darum dass man Mahnungen per Post/Inkasso erhält für Ware, von der man denkt, sie legal gekauft zu haben (und die dem eigentlichen Shop quasi gestohlen wurde).

    Christian Solmecke hatte schon mal ein Video zu diesem Sachverhalt. Da gehts es zwar um Autos aber auch um das Prinzip:
    A –erschlichen–> B –verkauft–> C

    https://www.youtube.com/watch?v=ElHmDRJ1EgA

    Der ursprüngliche Shop hat nur Ansprüche gegenüber B aber nicht gegenüber dem Endkäufer. Das Problem ist halt das juristische Hickhack und natürlich werden da Inkasso Unternehmen, usw. versuchen, Geld von euch zu holen.

    • War das nicht das mit §929 BGB Eigentum vs. Besitz? Erinnere mich an eine Vorlesung, das vom Freund geliehene Auto wird verkauft: rechtswidrig
      Durch den Kaufvertrag (§433) entsteht nur ein Anspruch auf Eigentumsübertragung.
      Da A das Eigentum über „das Auto“ letztlich an C übergeben hat, aber C das Eigentum über „die Geldscheine“ nicht an A übergeben hat, ist keine Eigentumsübertragung erfolgt, der Kaufvertrag ungültig und theoretisch müssten A und C Anspruch auf Herausgabe gegenüber B ausüben.
      Wirklich schwierige Sache 🙁

  8. Lass den Klick, kaufe da wo Du lebst.
    So lautet eine Initiative des örtlichen Handels, die gut angenommen wird.
    Die Bedienung ist überwiegend freundlich, der Preis oft nicht höher und Betrug gibt es nicht.
    Sollte in Problem bestehen, hat man es echten Menschen aus der Region zu tun.

    Ich meine, das ist eine ernste Überlegung wert.

    • Man braucht aber mehrere Stunden um irgendwas überhaupt zu finden.
      Mann, habe ich Einkaufsmeilen gehasst!
      Mit Amazom findet man sofort, was man sucht, am nächsten Tag wird’s geliefert, und wenn nicht passt, geht’s zurück.
      Und die ersparte Zeit kann man nutzen, um Kommentare hier zu schreiben.

  9. „Warnzeichen: Wenn etwa ein Shop, der sonst vorwiegend Kamerazubehör im Angebot hatte, plötzlich Kleidung verkauft, könnte etwas faul sein.“

    Bei dem Punkt würde ich gerne einmal nachhaken. Woher soll ich als Käufer den Wissen, das der gekaperte Shop früher Kamerazubehör verkauft hat ?
    Um bei dem Beispiel zu bleiben: Ich suche heute nach Kleidung und stoße auf den gekaperten Shop, woher soll ich nun wissen das der Shop gekapert wurde und bis vor ein paar Tagen oder bis letzte Woche Kamerazubehör im Angebot hatte ?

  10. Das ist uns schon 2x passiert. Das erste Mal mit einer Esstisch Sitzgruppe für fast 2000 Euro. Hier wurde der Shop gekapert, jedoch nie die Ware geliefert. Lieferung 14 Tage, nach 16 Tagen haben wir bei Amazon angerufen, wo denn die Ware sei. Hier wurde auf eine Lieferungsverzögerung von 7 Tagen hingewiesen, dann haben wir am 23 Tag den Kauf storniert. Amazon hat anstandslos das Geld aus eigener Tasche zurück überwiesen, da die Bank das Geld nicht zurückholen konnte, weil eine Kreditkarte bei Amazon hinterlegt ist. Die Bank sei machtlos und wir sollten es über Amazon regeln, was uns sehr verwundert hat. Seit dem kaufen wir nichts mehr über den Marktplace bei Amazon.

  11. Na ein Glück kaufe ich Grundsätzlich nicht bei Amazon!
    Sondern immer bei Web-Shops direkt, diese wo ich kenne oder wo ich bereits länger Kunde bin.
    Hatte bisher nie einen Fakeshop. Und ich mache im Jahr mind. 250 Online Bestellungen.
    Auch bei Aliexpress, das scheint besser und sicherer zu sein wie Amazon.

    • Tut nichts zur Sache says:

      ALS

      • ALS WIE
        im Ernst: beides ist richtig. Nur weil du es sprachlich nicht kennst/benutzt, heißt das nicht, dass andere es falsch machen.

        • Im Ernst, nur „als“ ist richtig, weil bei Gleichheit sagt man „wie“, bei Ungleichheit „als“.
          Oder korrekt ausgedrückt: Der Vergleichspartikel wie steht nach dem Positiv, als hingegen nach dem Komparativ.
          Es gibt nur einen deutschen Satz, in dem als wie legitim verwendet wird.
          „Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor!“ (J.W.v.Goethe)
          Es ist schon klar,dass man im Laufe seines Lebens Sprachgewohnheiten seiner Umwelt annimmt, aber wenn wir täglich mit dem falschen Gebrauch zugelabert werden, dann kommt das heraus was wir heute haben.

  12. Der Großteil der Shops nutzt zur Zahlungsabwicklung des Kaufs auf Rechnung den Zahlungsdienstleister Klarna.
    Dort besteht keine Möglichkeit, seine Daten präventiv für den Kauf auf Rechnung sperren zu lassen, hatte dies nach ähnlichen Berichten letztes Jahr versucht und nach Monaten aufgegeben.
    Finde ich bis heute eine absolute Frechheit.

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