ESRB will Spielepublishern das Abgreifen der Daten von Kindern und Jugendlichen erleichtern

Das nordamerikanische ESRB alias Entertainment Software Rating Board ist, wie bei uns die USK, für die Alterseinstufungen von Spielen verantwortlich. Ein zentraler Unterschied: Das ESRB kann komplett selbst schalten und walten, denn sie ist von der Branche zur Selbstregulierung etabliert worden. Das führt auch immer mal wieder zu Interessenkonflikten. Das zeigt sich auch ganz gut daran, dass das ESRB es Publishern jetzt einfacher machen will, die Daten von Kindern und Jugendlichen abzugreifen.

Dafür hat man sich mit SuperAwesome und Yoti zusammengetan. So will man ein neues Tool zur Altersverifizierung durchboxen, welches über das Scannen des Gesichts das Alter der Spieler / Eltern schätzen soll. Angestrebt wird, dass diese Methode im Rahmen des Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) genutzt werden darf. COPPA hatte in den USA deutlich strengere Regeln dafür eingeführt, welche Daten von Kindern und Jugendlichen erfasst und gespeichert werden dürfen.

SuperAwesome beteiligt sich an der Aktion, da man mit Kids Web Services eine Plattform betreibt, über die Eltern die Zustimmung zur Datenerfassung erteilen können. Obendrein gehören an Kinder gerichtete Werbung und Influencer-Marketing zum Geschäft. Yoti wiederum ist ein Entwickler derartiger Alters-Einschätzungs-Software. Die verantwortliche Federal Trade Commission (FTC) wird sich in den USA mit der Angelegenheit beschäftigen.

Laut ESRB sollen dabei keine Daten gespeichert werden und es gehe auch nicht um das Trainieren von KI-Modellen. Es gehe ausschließlich darum, das Alter von Personen einzuschätzen, um festzustellen, ob Altersvorgaben erfüllt werden bzw. die wirksame Zustimmung zur Datenerfassung von Kindern und Jugendlichen erteilt werden kann. Dafür sollen nur Informationen wie eben ein „Ja“ oder ein „Nein“ übertragen werden.

Zu bedenken: SuperAwesome gehört zu Epic Games, welche in den USA bereits im Rahmen eines Vergleichs mit der FTC eine hohe Zahlung wegen mutmaßlicher Verstöße gegen COPPA zahlen mussten, da Daten von Kindern und Jugendlichen ohne Zustimmung der Eltern gesammelt worden sein sollen. Und auch bei Yoti lohnt in genauerer Blick, denn der CEO Robin Tombs ist Mitbegründer der Glücksspielfirma Gamesys gewesen, auch wenn er jene mittlerweile verlassen hat.

Sollte die ESRB die Verwendung der Software durchsetzen, könnten Erwachsene sich über die Software scannen lassen, womit ihr Alter bestätigt wäre und sie die Zustimmung geben könnten, damit die Daten ihrer Kinder ausgewertet werden. Aktuell ist dieses Verfahren in den USA deutlich aufwändiger und benötigt beispielsweise Kreditkarteninformationen oder den Ausweis oder Führerschein. Im Zentrum geht es der ESRB also darum, es zu vereinfachen, dem Abgreifen der Daten junger Nutzer zuzustimmen.

Dazu kommt natürlich, dass die Software auch Fehler machen kann – Kinder könnten austesten, wie sie z. B. das Gesicht eines Erwachsenen am Fernseher scannen könnten, um die Zustimmung der Eltern vorzugaukeln. Hier muss man mal abwarten, wie die FTC reagieren wird. Wäre das Ganze auch in Deutschland denkbar? Das dürfte eher mit den hiesigen, strengeren Datenschutzgesetzen nicht vereinbar sein, nehme ich an.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

6 Kommentare

  1. Das erste was mit dazu einfällt ist ein ganz subjektives „Gruselig“.
    Das zweite, gab oder gibt es etwas Ähnliches nicht in China zu Altersverifizierung bei spielen?

  2. Ich teile die Einschätzung das es in erster Linie darum geht Daten zu sammeln.
    Als Lobbyverein der Publisher setzt die ESRB nur Regeln um zu denen sie gesetzlich gezwungen werden und arbeiten natürlich in erster Linie für ihre Geldgeber.
    Es wäre blauäugig anzunehmen das Gerät erhobene Daten nicht genutzt werden.
    Versprechen sind nur Versprecher und mögliche Strafen sind immer noch billiger als die möglichen Gewinne.

    Vor allem kann mit einer Stoppuhr danach gehen wie lange die Strafverfolgung braucht um auf diese Daten zuzugreifen.
    Aktuelle Bilder aus fast allen Haushalten? Ein Traum eines jeden Überwachungsstaates.

    Hier wird mit dem üblichen „denkt doch an die Kinder“ wieder versucht mehr Überwachung zu schaffen.

  3. Falsche Bärte zum Ankleben werden demnächst der Hit auf dem Schulhof-Schwarzmarkt :-). Mal im Ernst, wenn das System wie beschrieben funktioniert, also keinerlei Daten speichert sondern nur anonym ein ja, ist alt genug oder nein, ist nicht alt genug liefert, dürfte das auch keine Probleme mit der DSGVO geben.

  4. >>Das nordamerikanische ESRB alias Entertainment Software Rating Board ist, wie bei uns die USK, für die Alterseinstufungen von Spielen verantwortlich. Ein zentraler Unterschied: Das ESRB ist keine unabhängige öffentliche Einrichtung, sondern von der Branche zur Selbstregulierung etabliert worden.

    „Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche und wird getragen durch die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (FSU) GmbH. Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist der Industrieverband der Spiele entwickelnden, produzierenden und in Deutschland vertreibenden Industrie (game – Verband der deutschen Games-Branche). “ (Quelle: https://usk.de/die-usk/arbeit-der-usk/wer-ist-die-usk/)

    Nach dieser Selbstdarstellung der USK ist erstmal kein Unterschied zum ESRB zu erkennen. Man muss dann etwas genauer hinschauen. Im Prinzip könnte die USK das gleiche Verfahren anwenden. Sie müsste es nur ordentlich begründen. Vielleicht findet sich ja in den zuständigen EU-Gremien jemand der sich dafür erwärmen könnte und den Datenschutz hinten an stellt.

    • André Westphal says:

      Das hab ich etwas unklar geschrieben, aber etwas anders läuft es schon bei uns: „Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen fällen jedoch von dem Beirat benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltungssoftware_Selbstkontrolle)

      Das macht die ESRB nicht so, die kann quasi komplett selbst entscheiden.

      • @André Westphal
        Deshalb hatte ich ja angemerkt, dass man bei der Unterscheidung genauer hinschauen soll. Einige werden so ein System trotzdem gut heißen, denn „Es geht doch um die Kinder“. 😉

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.