Epic gewinnt gegen Google vor Gericht

Drei Jahre ist es nun her, dass Epic sowohl Apple als auch Google vor Gericht gezogen hat. Die Anklage: Man hat mit den App-Stores eine Art Monopol in der Hand und die Gebühren wären alternativlos für die Entwickler. Die Jury hat jetzt entschieden und spricht Epic den Sieg gegen Google zu.

Demnach stimmt die Jury dem Spiele-Unternehmen zu, dass Google sowohl mit dem Play Store als auch mit dem Google Play Billing-Dienst ein Monopol hält. Dazu kommt das nicht wettbewerbsgerechte Umgehen mit einigen Entwicklern. So wurden sowohl Netflix als auch Spotify und viele andere mehr besondere Deals angeboten.

Epic spricht in einem Blog-Post von einem „Sieg für alle App-Entwickler“. Google möchte jedoch in Berufung gehen. Gegen Apple hatte Epic den Prozess verloren. Gegen Google sprachen wohl vordergründig die Verabredungen hinter vorgehaltener Hand.

Was genau Epic jetzt gewonnen hat und welche Aktionen Google unternehmen muss, ist bisher nicht bekannt. Das muss der Richter James Donato noch entscheiden. Mal sehen, wie es hier weitergeht und was aus Googles Berufung wird.

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Hauptberuflich im SAP-Geschäft tätig und treibt gerne Menschen an. Behauptet von sich den Spagat zwischen Familie, Arbeit und dem Interesse für Gadgets und Co. zu meistern. Hat ein Faible für Technik im Allgemeinen. Auch zu finden bei Twitter, Instagram, XING und Linkedin, oder via Mail

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19 Kommentare

  1. kann man ihnen nur die Daumen drücken das sie auch die nächste Instanz schaffen, diese ganzen Gatekeeper Shops von Google, Apple, Sony, Microsoft, Nintendo usw gehört zerschlagen und gibt den Konsumenten endlich wieder das Recht an digitalen Eigentum zurück das die Lizenzen auch gebraucht gehandelt werden können und vererbt

    • Peter Brülls says:

      „Und gibt den Konsumenten endlich wieder das Recht an digitalen Eigentum zurück das die Lizenzen auch gebraucht gehandelt werden können und vererbt“

      Na, ob Epic da dann dabei ist?

    • Hallo echodeck, „Konsumenten endlich wieder das Recht an digitalen Eigentum zurück das die Lizenzen auch gebraucht gehandelt werden können und vererbt“ das sollte auch für gekaufte medien wie Filme, e-Books und so weiter gelten. mehr noch: Wenn ich einen Film oder ein e-Book im Store A kaufe sollte ich den gleichen titel auch über Geräte hören sehen oder lesen können die mit dem Store B verbandelt sind. Denn es ist ja immer der _gleiche Inhalt_ und für den zahle ich. Karl may über Kindle ist kein anderes Buch als karl may über iBooks oder den e-Book-Store von Hugendubel oder wem auch immer. Habe ich den Inhalt einmal als e-Book oder Film legal erworben sollte die Lizenz zum hören, lesen, sehen auf allen Plattformen und auf allen Apps-/anzeige-Programmen gültig sein. Und auch vererbbar oder verschenkbar/weitergebbar. meine physische Bibliothek oder meine Vinyls kann ich ja auch an meine Erben weitergeben oder auch eine schon gehörte Platte oder ein gelesenes Buch einem Neffen schenken.

      • Du kaufst aber kein Buch sondern die Lizenz es lesen zu dürfen.
        Ein echtes Buch kannst du aber auch kaufen und dir sogar legal kopieren oder scannen für den privaten Gebrauch.
        Alternative ist natürlich illegal herunterzuladen. Wird man als Nutzer immerhin nicht so mies abgezockt. Es zwingt dich ja niemand bei Google, Apple oder in solchen Shops zu kaufen.
        Und deine Bücherei bietet vermutlich die Onleihe an.
        Ich hab viele Bücher wie auch Lizenzen gekauft, aber alles in meinen Besitz übergeführt mit Calibre.

        • Hallo Tom, aber selbst wenn „Du kaufst aber kein Buch sondern die Lizenz es lesen zu dürfen._“ gilt, dann kaufe ich also z. B. die Lizenz das Buch „Winnetou I“ von Karl May zu lesen – aber das Buch ist doch im i-Book-Store das gleiche wie bei Kindle – oder unterscheiden die sich inhaltlich? Dürfte sogar der gleiche Verlag sein der die Rechte für die Überführung in ein e-Book vergeben hat. Ein e-Book-Store ist nichts anderes als ein elektronischer Buchladen. Darf ich also ein Buch daß ich in einem Buchladen in hamburg gekauft habe, in Berlin nicht lesen ohne im Buchladen dort neu zu zahlen? Alles sehr merkwürdig und KundInnenunfreundlich. Ist mit e-Medien wie mit dem Umstieg vom analog- zum digital-TV: jetzt kann man Zuschauende gängeln und ihnen per sog „Rechtemanagement“sogar verbieten z. B- Werbung bei Aufnahmen zu überspringen oder die Aufnahme gleich völlig blockieren. Oder dinge wie Geeo-Blocking: früher waren die Ausbreitungsbedingungen die einzige Grenze einen Sender zu hören odr zu sehen. Der zustand gehört wiedr hergestellt, auch im Internet.

          • Peter Brülls says:

            Jeder E-Buch Store stellt seine eigenen Leistungen zur Verfügung. Warum sollte er die für die Kunden eines anderen Stores bereitstellen?

    • Na, Lizenzen können zumindest rechtlich gesehen verlauft/vererbt werden. Ist ja zB bei Windows und Office auch ausgeurteilt. Dürfte übertragbar sein.

      • Peter Brülls says:

        Sie dürfen verkauft werden aber in welcher Form muss der Verkäufer bei der Übertragung mitwirken?

        Und sobald das üblich wird, wird des natürlich für den Erstkäufer teurer, denn der Rechteinhaber muss ja nun kakllieren, dass er nicht 5 Kopien Lizenzen verkauft, sondern ggf. nur 3 oder 2. Denn Bücher, viele Spiele und Filme sind so klassische „Wird nur einmal oder zweimal genutzt“-Dinge.

    • Epic will Geld sparen, mehr nicht und denen sind auch die Erstattungsrichtlinien bei Google zuwider.

    • > diese ganzen Gatekeeper Shops von Google, Apple, Sony, Microsoft, Nintendo usw gehört zerschlagen und gibt den Konsumenten endlich wieder das Recht an digitalen Eigentum zurück das die Lizenzen auch gebraucht gehandelt werden können und vererbt

      Das war niemals das Ziel der Klage.
      Epic will nur möglichst wenig Gebühren zahlen, aber die Plattformen und App Stores weiter nutzen dürfen.

      Hätte Epic einen ähnlichen Deal wie Spotify oder Tinder bekommen, gäbe es auch keine Klage, Tim Sweeney hat es ja selber zugegeben.

      Wenn man die Gatekeeper „zerschlägt“, wird es für uns Benutzer nicht unbedingt besser.

      Ich stelle mir so was vor, wie damals bei den Epic Store Exklusives: als Steam-Nutzer bekam man einfach kein Spiel, weil Tim Sweeney einen exklusiven Deal mit dem Entwickler gemacht hat. Man konnte das Spiel zwar immer noch kaufen, hatte aber viel weniger Komfortfunktionen als bei Steam und musste dazu noch einen zusätzlichen verbuggten Launcher installieren.

      Oder wie bei Videostreaming-Plattformen: anstatt eines einzigen Dienstes muss hat man siebzehn, die dazu noch nicht miteinander kompatibel sind, was Multiplayer angeht z.B.

  2. Bei Google verstehe ich es nicht ganz. Android erlaubt seit jeher Side-Loading und alternative AppStores. wenn die Leistung, die der PlayStore erbringt,den Preis nicht rechtfertigt, hat man somit Alternativen. Und zu der erbrachten Leistung gehört eben auch Bequemlichkeit für den Nutzer und Reichweite für den Entwickler.

    Kein Vergleich zu Apple, das streng als Gatekeeper für die iOS-nutzenden Kunden auftritt.

    • Verstehe ich auch nicht, gerade Epic kann locker einen eigenen Android-Store durchsetzen. Aber Rechtsprechung ist wohl nie einheitlich.

      Natürlich gehört Google aber bestraft, falls diese Absprachen mit den Entwicklern wirklich illegal waren. Das konnte ich jetzt aber nicht rauslesen. Auf heise.de steht noch, dass Google ein Messenger-System verwendet hat, dass die Nachrichten automatisiert löscht um diese Verabredungen zu verschleiern. Das spricht natürlich gegen hehre Motive…

      Und man darf nie vergessen: Monopole oder Duopole mögen bequem sein, sind aber immer auch innovationsfeindlich sowie teuer. Und hier haben wir es nicht mir regionalen Fernwärmenetzen zu tun, sondern um virtuelle Vertriebskanäle.

      • Eben dieses Verhalten dürfte der ausschlaggebende Unterschied zu Apple sein. Beweisvernichtung und Milliarden-Zahlungen an Samsung, damit der PlayStore alleine am Homescreen sichtbar ist, sprechen nicht gerade für Google.

        Es geht ja nicht nur um die technische Möglichkeit von Sideloading, sondern um monopolistisches Verhalten und Wettbewerbsverzerrung.

        Apple hat diese Methoden – mangels Konkurrenz – nicht nötig und konnte deshalb den Kopf aus der Schlinge holen. Hier müssen wir auf den Druck durch die EU hoffen.

        • Der Druck der EU? Wie bei USB C? xx Möglichkeiten die durch diesen Anschluss gehen und dennoch wirds nur schlimmer. Wer das glaubt, der kauft auch noch die 100er Spindel DVDs und macht sein Backup drauf.

    • Ich denke hier geht es um die Masse der User. Für uns technikaffine Leute die diesen Blog lesen ist das kein Problem, aber in meinem Bekanntenkreis außerhalb der IT Blase kenne ich keinen der wüßte wie man eine App ohne Appstore installiert oder haben je von F-droid und co. gehört. Allerdings denke ich schon das Epic das schaffen würde seinen eigenen Appstore zu etablieren. Am PC gibt’s Fortnite auch nicht bei Steam sondern nur im Epic Store.

  3. Sieg gegen Apple und Niederlage gegen Google hätte ich verstanden. wegen sideload usw.

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