DMA: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft sind Torwächter

Heute hat die Europäische Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte erstmals sechs Gatekeeper (Torwächter (Zuul)) benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Diese Unternehmen bieten wichtige Plattformdienste an, die als zentrale Zugangspunkte für Verbraucher dienen. Die sechs Torwächter haben nun sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass sie alle Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Märkte für ihre benannten Plattformdienste erfüllen.

Das Gesetz über digitale Märkte soll verhindern, dass Torwächter den Unternehmen und Endnutzern unfaire Bedingungen aufzwingen, und so die Offenheit wichtiger digitaler Märkte gewährleisten. Es ermöglicht es der Europäischen Kommission, digitale Plattformen als „Torwächter“ zu bezeichnen, wenn sie für Unternehmen einen bedeutenden Zugang zu Verbrauchern über zentrale Plattformdienste ermöglichen.

Soziale Netzwerke: TikTok, Facebook, Instagram, LinkedIn

N-IICS (auch Messaging-Dienste): WhatsApp, Messenger

Intermediation: Google Maps, Google Play, Google Shopping, Amazon Marketplace, Apples App Store, Meta Marketplace

Video-Sharing: YouTube

Werbedienste: Google, Amazon, Meta

Web-Browser: Chrome, Safari

Suche: Google Suche

Betriebssysteme: Android, iOS, Windows

Die heutigen Benennungen sind das Ergebnis einer 45-tägigen Überprüfung durch die Kommission, nachdem Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung ihren potenziellen Status als Torwächter mitgeteilt hatten.

Gleichzeitig hat die Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet, um die Angaben von Microsoft und Apple genauer zu prüfen. Laut diesen Angaben sollen einige ihrer zentralen Plattformdienste nicht als Zugangstore betrachtet werden, obwohl sie die festgelegten Schwellenwerte erfüllen.

Bei Microsoft handelt es sich um Bing, Edge und Microsoft Advertising, während es bei Apple um iMessage geht. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird festgestellt, ob die Unternehmen ausreichende Beweise vorlegen können, um zu widerlegen, dass diese Dienste als Zugangstore betrachtet werden sollten. Die Untersuchungen sollen innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen werden, wie es im Gesetz über digitale Märkte vorgesehen ist.

Die Kommission hat auch eine Marktuntersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob das Betriebssystem iPadOS von Apple als Torwächter eingestuft werden sollte, obwohl es die festgelegten Schwellenwerte nicht erreicht. Gemäß dem Gesetz über digitale Märkte soll diese Untersuchung innerhalb von maximal 12 Monaten abgeschlossen sein.

Zusätzlich stellte die Kommission fest, dass Gmail, Outlook.com und der Samsung Internet Browser zwar die Schwellenwerte gemäß dem Gesetz über digitale Märkte erfüllen, um ihre Betreiber als Torwächter einzustufen. Allerdings haben Alphabet, Microsoft und Samsung ausreichend begründet, dass diese Dienste nicht als Zugangstore für ihre jeweiligen zentralen Plattformdienste betrachtet werden sollten. Daher hat die Kommission beschlossen, Gmail, Outlook.com und den Samsung Internet Browser nicht als zentrale Plattformdienste zu benennen. Folglich wurde Samsung nicht als Torwächter für einen zentralen Plattformdienst eingestuft.

Nach ihrer Benennung haben die Torwächter nun sechs Monate Zeit, um sich an die vollständige Liste der Gebote und Verbote zu halten, die im Gesetz für digitale Märkte vorgesehen sind, sodass Endnutzern und gewerblichen Nutzern der Dienste des Torwächters eine größere Auswahl geboten und mehr Freiheit eingeräumt wird. Ansonsten drohen mal wieder Geldstrafen – bis zu 10 % des Jahresumsatzes können diese ausmachen.

Wer sich einlesen möchte:

Im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text

Gesetz über digitale Märkte – Fragen und Antworten

Faktenseite zum Gesetz über digitale Märkte

Über Torwächter

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Die schönste Nachricht seit langem! Danke EU!

    • Alphabet 8 mal dabei, Meta 6 mal, alle anderen maximal 3 mal. Wenn das nicht für eine Zerschlagung von Alphabet und Meta spricht.

      Wenn man die Grafik so sieht, stellt man sich außerdem die Frage, wieso die Kartellbehörden die Whatsapp Übernahme durch Facebook/Meta durchgewunken haben.

  2. Wieso wird eigentlich Samsung und Tencent außer acht gelassen?

  3. Interessante Auswahl. Insbesondere ByteDance mit TikTok.
    Selbiges beim Browser – Safarie? Bis auf iOS, iPadOS und MacOS spielt es doch keine Rolle mehr.

  4. Hoffentlich kommt Twitter doch noch dazu

  5. EU hat Samsung, Tencent, X (Twitter), Firefox, iMessage und Sony für unwichtig erklärt.

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