Breitbandmessung: Schlechtes Internet, aber geringe Fallzahlen mit Minderungsanspruch

Seit dem vergangenen Jahr greift das Preisminderungsrecht, wenn der Internetanschluss zu langsam ist. Notwendig sind für einen Rechtsanspruch Messungen mit dem Tool „Breitbandmessung“. Nach einem knappen Jahr zieht man ein Resümee. Laut DPA-Meldung seien von Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022 rund 28.000 Probemessungen laut Bundesnetzagentur durchgeführt worden. Die App wurde über 100.000 Mal heruntergeladen und installiert. Weiterhin bescheinigen diese in einigen Tausend Fällen eine zu schlechte Leistung.

Während die Zahl der Messungen im Vergleich zur Anfangszeit inzwischen deutlich gesunken sind. (Ca. 15.000 Messungen erfolgten in den ersten zweieinhalb Monaten) stellt man fast ausschließlich Messungen mit Minderungsanspruch fest. Das Tool habe sich für den Minderungsanspruch entsprechend etabliert.

Man bemerkt aber, dass viele Verbraucher die aufwendigen Messungen nicht zu Ende führen. Vorgeschrieben sind 30 Tests an drei Tagen in unterschiedlich großen Zeitabständen. Nur dann erhält man das entsprechende Protokoll. Es bleibt die Auseinandersetzung mit dem Provider, unwissend über die Erfolgsaussichten sowie Höhe der Minderung. Vonseiten der Verbraucherschützer wird daher die Nutzerfreundlichkeit moniert. Dies könnte einer der Gründe für sinkende Nutzerzahlen sein. Damit bleibe eine hohe Dunkelziffer an Haushalten mit einem schlechteren Internetanschluss, als es die vertraglich vereinbarten Konditionen hergeben.

Nach Angaben diverser Provider seien die Beschwerden auf einem geringen Niveau. Laut Vodafone seien Fälle sinkend, die Telekom spricht von niedrigen dreistellige Zahlen pro Woche. Beide Provider geben freilich an, dass man die gesetzlich vorgesehenen Minderungen gewährt. Klagen gäbe es keine. Vorwurf der Verbraucherschützer sei eine Intransparenz bei der Minderungshöhe. Die sei für viele Verbraucher nicht nachvollziehbar. Hier herrsche Nachbesserungsbedarf. Vonseiten der Verbraucherzentrale stellt man einen Minderungsrechner zur Berechnung einer konkreten Höhe zur Verfügung. Nach anfänglichem Enthusiasmus und Zugriffen von 16.000 im Juni, dümpelt man seit September bei rund 2000 Zugriffen im Monat.

Wie schaut es in unseren Kommentarspalten aus: Habt ihr eventuell Erfahrungen mit dem Breitbandmessungs-Tool gemacht? Spannend wären da wohl vor allem Fälle, in denen sich ein Minderungsanspruch ergibt – oder seht ihr den Aufwand, wie die Verbraucherschützer, zu hoch?

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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25 Kommentare

  1. Was bringt einem auch der Minderungsanspruch?
    Der ISP wird einfach den vertrag in einen kleineren Wandeln und fertig -> Resultat: Man hat noch weniger Geschwindigkeit als zuvor

    • Ich habe von keinem fall gehört, in dem das passiert. Hast du dazu mehr Infos?
      Schließlich ist die mindestens zur Verfügung stehende Bandbreite ja auch ein Wert, der seit Jahren kommuniziert wird – auch wenn viele es nicht wissen.

    • Viel aufwand für ein paar Euro weniger im Monat oder halt ein VIEL langsamere Leitung wenn man in einen kleineren Tarif gestuft wird.

      Minderungsanspruch ist sinnlos weil VIEL zu aufwändig wenn der Endnutzer selbst hinterherlaufen muss.

      Die einzige sinnvolle Option: Wenn die Messungen korrekt durchgeführt wurde und zu niedrig ist, geht automatische klage mit Strafzahlung an den ISP raus.

      Eine größere Einmalsumme würde die ISP viel mehr zum handeln zwingen als die paar Kreuzer minderung im Monat für Endkunden. Da gehts nämlich irgendwann an die Liquidität.

      Die Strafzahlung könnte man in schlecht ausgebaute Regionen investieren. Und die Tarife und ISP die regelmäßig zu langsam gemessen werden müssen preislich überwacht werden und dürfen nicht erhöht werden, sonst wieder Strafzahlungen. Die Firmen müssen endlich mal Erzogen werden.

      • GooglePayFan says:

        > „Die einzige sinnvolle Option: Wenn die Messungen korrekt durchgeführt wurde und zu niedrig ist, geht automatische klage mit Strafzahlung an den ISP raus.“

        Sehr gut durchdacht. Dann würden die Anbieter nur noch Geschwindigkeiten anbieten, die meilenweit unter der technisch möglichen Geschwindigkeit liegen, damit sie keine Gefahr eingehen, dass mal temporär oder bei schadhafter Hausinstallation die Mindestbandbreite unterschritten wird…

        • Wäre vielleicht mal ein Anfang.
          Theoretisch müssen die einem nämlich schon eine ganze Weile ihre Verträge mit einer Mindestleistung verkaufen. Praktisch steht die dann irgendwo in den kleingedruckten Fußnoten und es wird weiter groß und fleißig ein theoretisches Maximum beworben ….

  2. Ich habe DSL 16.000 Hybrid von der Telekom. Wenn ich LTE abschalte, komme ich mit reinem DSL vlt noch auf um die 8.000. Mit LTE sind es meist nur um die 40.000. Dann allerdings auch mit grausig hohen Pings. Habe ich da überhaupt einen Anspruch auf Minderung?

  3. Die geringen Fallzahlen mit Minderungsanspruch sind nicht verwunderlich. Das Verfahren ist m.E. relativ aufwändig und das erreichbare Ergebnis eines Minderungsanspruchs dürfte bei den meisten Kunden eben diesen Aufwand kaum rechtfertigen. In der Auseinandersetzung mit dem Provider hat der Kunde definitiv die schlechteren Karten. Schlechtes Internet ist sowas wie ein deutsches Markenzeichen. Daran werden solche Tools wie „breitbandmessung“ nicht viel ändern. Die Provider werden immer wieder auf ihre Hotspots verweisen, an denen sie überdurchschnittliche Leistungen bieten.

  4. Hallo,
    ich messe mit diesem Tool hier im Schnitt nur 300 Mbit/s statt vertraglich 400 Mbit/s bei der Deutschen Glasfaser. (https://hub.docker.com/r/henrywhitaker3/speedtest-tracker)
    Leider wird das Tool nicht akzeptiert sondern auf das nicht automatisiertere Tool der Bundesnetzagentur verwiesen. 🙁

  5. Ich habe mal eine Anfrage zu einem API gestellt, um automatisiert mit dem NAS zu messen. Nach der Antwort möchte man dies nicht, weil man lieber die Leute manuell testen lassen möchte.
    Auf den Einwand, dass die Messung vom Handy unzuverlässig ist und auch Browser nicht die erste Wahl sind, bekam ich die Antwort, dass man das als einzig nutzbare Lösung hält.
    Unterm Strich bekam ich den Eindruck, die wissen selbst nicht genau, was sie wollen und bieten dem Volk eine halbherzig implementierte Lösung mit einem aufwendigen Vorgabenprofil an, was letztlich den realen Nutzen stark einschränkt. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Von den Rückforderungsmöglichkeiten, als auch von der technischen Implentierung.

  6. Maurice Raguse says:

    Als ich das damals gemacht habe hat der Provider gesagt, „Sie bekommen diesen Monat eine Gutschrift, wenn das in den Folge Monaten wieder passiert rufen sie wieder an“. Somit war ich der Pflicht jeden Monat diese 10 Messungen zu verschiedenen Zeiten durchzuführen (maximal kompliziert) und mich dann durch eine endlos lange Hotline Wartezeit durchzukämpfen um dann ne Gutschrift für 10 Euro oder so zu bekommen. Das nenne ich mal Verbraucherschutz!

  7. „Man bemerkt aber, dass viele Verbraucher die aufwendigen Messungen nicht zu Ende führen.“ – wundert das jemanden ? Ich hab den Eindruck, die Meßprozedur wurde von jemanden entwickelt, der mit allen Mitteln verhindern will, das Ansprüche gegen die Provider geltend gemacht werden können.
    Komplizierter geht garnicht mehr, wenn man es komplett und richtig machen will.

    Bei mir läuft ein Script auf der Firewall, welches einmal stündlich per Okla-Speedtest eine Messung zu immer dem selben Server macht und die Werte werden über Grafana dargestellt – so sehe ich was Sache ist über den kompletten Tag und brauche mich nicht drum kümmern.

    • GooglePayFan says:

      Wenn nur 20% der Kunden eine solche automatische Messung nutzen würden, wäre jedes Vodafone-Kabel-Segment komplett dicht 😀

  8. Diese Messungen und die damit einhergehende Preisminderung greift leider eh nur im Download. Ich hatte teilweise massive Probleme mit meinem Anschluss, das lag allerdings daran, dass ich statt der 50mbit/s Upload nur ein paar kbit/s hatte womit nicht mehr der Response richtig funktionierte.
    Auf Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass eben laut Gesetzgeber nur der Download relevant wäre und ich konnte nichts unternehmen. Ich hatte somit faktisch zwei Wochen lang kein Internet zur Verfügung.
    Ist jetzt knappe zwei Jahre her, kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat, aber zu dem Zeitpunkt empfand ich diese Chose als sehr frech und unüberlegt.

  9. Gunar Gürgens says:

    Also ich hatte mit meinem 100 Mbit Anschluss der Telekom 56-61 Mbit. Das war vor der Änderung. Damals war laut Vertrag eine Geschwindigkeit ab 55 „normal“. Also 55% der bezahlten Leistung…
    Dazu hatte ich eine sehr hohe Fehlerrate und auch teilweise 10+ Reconnects pro Tag und das mehrmals pro Woche. Nach 3 Schreiben mit bitte um Besserung habe ich einfach nicht mehr gezahlt und selbst eine Rechnung über ausgefallene Arbeitsstunden geschickt.
    Im Anschluss durfte ich in den 50 Mbit Vertrag wechseln, weil die das nicht hinbekommen haben. Ich habe 6 Monate 50% zahlen müssen, mir wurden die Mahnkosten gestrichen und ich habe 150€ Entschädigung bekommen.

  10. Ich habe es bei der Telekom in Anspruch genommen, Leitung ist so lang das Pi Mal Daumen noch 80Mbit/s ankommen, die haben mir dann nach der Messung angeboten 5€ Rabatt, runter Stufen auf 50er, oder Sonderkündigungsrecht.
    Also habe ich die 5€ genommen, die ~13€ die ein Tool ausgerechnet hat wollten sie mir nicht geben, aber jetzt habe ich zumindest die „100er“ zum Preis der 50er Leitung, hätte natürlich lieber volle Geschwindigkeit, aber besser als nichts.

  11. Dann machen die Provider ja alles richtig, zumindest betriebswirtschaftlich gesehen. 🙂

  12. Ich habe nicht mal ein Gerät das per LAN Kabel an den Router angeschlossen werden könnte. Alles verbindet sich per WLAN. Das ist aber notwendig bei der Messung.

    Aber davon mal abgesehen habe ich seit über zwei Jahren Probleme mit dem Vodafone Netz. Helfen konnte/wollte niemand von denen. Bessere, also günstigere Angebote haben wie mir immer wieder angeboten, aber was soll ich damit, wenn ich deren Produkt nicht nutzen kann? Genau, nix! In meinem Fall blieb nur ein Wechsel zu einem anderen Anbieter übrig.

    • GooglePayFan says:

      Wenn du ausschließlich WLAN nutzt, woher willst du denn wissen, dass deine Probleme am Vodafone-Netz liegen (was zugegeben sehr wahrscheinlich ist) und nicht an deinem WLAN?

      Es hat schon einen Sinn, wieso die Messung per LAN-Kabel verpflichtend ist.

  13. Wir haben keinen Minderungsanspruch geltend gemacht trotzdem hat uns heute M-Net mit 6-Wochen-Frist gekündigt. Laut M-net ist hier in Ebersberg kein Glasfaser verfügbar und die alte Kupferleitung kann nicht mehr betreut werden.

    wir hatten 16Mbits down und 1 Mbits Upload.

    Jetzt können wir sehen ob wir einen neuen Provider finden welcher nicht auch auf die Unterhaltung der Kupferleitung verzichtet. Ohne die Leitung fällt ja seit dem Wegfall von ISDN sogar das Festnetz weg.

    Sehr enttäuschend, dass sowas heutzutage noch möglich ist.

  14. Michael Negwer says:

    Die Messung ist zeitlich einfach viel zu aufwendig. Man muss das Timing schon ganz genau planen und sich viel Zeit nehmen.

  15. Das ganze mit den Internet-Verträgen und „bis zu“ ist und bleibt eine Farce. Die Provider lachen sich doch kaputt, weil deren Lobbyisten den verantwortlichen Volksvertretern so einen Mist untergeschoben haben. Wir haben seit langem DSL100 gebucht. Ankommen tun mehr oder weniger stabile 80 bis 86. Als ich das bei der Telekom reklamieren wollte (auch wenn es im gesetzlichen Rahmen ist), sagte man mir, dass ich gerne in den nächst höheren Tarif wechseln kann, dann würde ich 175 bekommen können. Da ist mir fast die Kinnlade runter gefallen. Ich habe gefragt, wieso ich bei einem 100er Tarif nur 80 bekomme, obwohl technisch sogar 175 drin wären. Da hat man nur um den heissen Brei geredet und rausgekommen ist nix.

    Solange es erlaubt ist, „bis zu“-Verträge zu verkaufen, werden die Provider auch nur genau das verkaufen, was sie gesetzlich müssen. Wäre ja auch betriebswirtschaftlich blöd, weil man so wunderbar den Gewinn maximieren kann.

    • Bei Ihnen ist auf Supervectoring ausgebaut, durch Leitungsdämpfung durch die Entfernung zum Verteiler kommen eben nicht 100% an. Physische Unmöglichkeit. Der Anbieter schickt Ihnen auch ein Signal für ihren Tarif, würden sie neben dem Verteiler Wohnen, hätten Sie ihre 100Mbit.
      Und ich verstehe Mitbürger, die sich beschweren, dass statt 16 Mbit 6 ankommen, bei 50 aufwärts ist’s, entschuldigung, Gejammer. Als mein Nachbar über Vodafone gemeckert hat, dass von seinem CableMax nicht mal 900Mbit ankommen habe ich fast losgelacht. Wichtig sind Ping und wie gut ihr WLAN funktioniert, die 100Mbit brauchen sie als Privatperson im Leben nicht.

  16. Mein DSL Anbieter reduziert für die 6 statt 16 Leitung schon länger (also vor dem Minderungsgesetz) den Preis um 2/3. Nachteil: Jährliche Mail zur Verlängerung der Gutschrift, und VVL für wieder zwei Jahre.
    Es bleibt also eine günstige ISDN Telefonleitung für meine sechs RN, mit den 6/0,5 Mbit ist heute nicht mal mehr Mail oder Onlinespeicher sinnvoll zu betreiben. Die Server kappen mit Timeout bei 30MB Dateien immer wieder die Verbindung, Streaming stoppt sobald PC oder Notebook seine Updates zieht. Zum Glück gibt es hier LTE-Festnetz 50/10 als stabilen Ersatz, aber nicht von der Terrorkom.

    Ich schätze, die Messungen samt Stress kann ich mir schenken. Denn eine Kündigung samt Wechsel der RN zum VOIP Betreiber kommt sicher teurer. Nur doof wegen zwei stromverbrauchenden Routern daueronline.

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