BNetzA und VDE äußern sich weiter zu Deye-Wechselrichtern

Wir hatten bereits in der Vergangenheit über das DeyeGate, RelaisGate, oder wie auch immer man es nennen will, berichtet. Nun hat sich erstmals der VDE gegenüber heise online zu dem Thema geäußert. Der Verband hat mit seinem Normenausschuss die Norm VDE-AR-N 4105 erarbeitet. Er bestätigt damit die Auffassung vieler. Wenn das verwendete Zertifikat nach VDE-AR-N 4105 ungültig ist, erlischt auch die Betriebserlaubnis. Dies zu bestätigen, ist jedoch nicht Aufgabe des VDE, sondern der zuständigen Behörden. z. B. der BNetzA. Weiterhin sieht er das Problem nicht nur, wie von Deye bisher in seiner Stellungnahme genannt, in Deutschland und Österreich. Die europäische Norm EN 50549–1 sehe ähnlich wie die VDE-Norm eine Einfehlersicherheit vor. Ergänzend spricht sich auch die internationale Norm für Wechselrichter, IEC 62109, für ein Relais aus. Der VDE äußert sich auch zu der von Deye vorgeschlagenen Lösung, eine Relaisbox nachzurüsten:

“Das Nachrüsten eines ‘externen Relais’ ist nicht ohne Weiteres möglich. Eine Lösung, wo der Verbraucher selbstständig den NA-Schutz integrieren und lösen kann, entspricht nicht den Anforderungen der geltenden internationalen und nationalen Normen. Ist der NA-Schutz im Wechselrichter integriert, muss auch der Kuppelschalter im Wechselrichter integriert sein«.

Die BNetzA hat Stand 11. Juli bestätigt, dass den von ihnen geprüften Geräten das NA-Schutz-Relais fehlt: »Sofern Verbraucher Geräte betreiben, die kein bzw. ein ungültiges Zertifikat zur Einhaltung der VDE-AR-N 4105 haben, dürfen diese Geräte nicht am Verteilnetz betrieben werden. Die Bundesnetzagentur kann mit Stand vom 11. Juli 2023 bestätigen, dass dem Markt entnommenen Geräten ein Relais fehlt.

Zusätzlich hat sie Deye am 14. Juli aufgefordert, die Endkunden der betroffenen Geräte schnellstmöglich auf verschiedenen Wegen, z. B. durch Presseaufruf, Internetseite, Information an alle Händler, zu informieren und auf die vorübergehende Abschaltung der Geräte hinzuweisen. Damit hat die Behörde den weiteren Einsatz der betroffenen Modelle im Verteilnetz untersagt.

Besser und direkter geht es bei Anker. Dort ruft man den Wechselrichter MI60 zurück und tauscht ihn ohne Aufpreis gegen den nicht betroffenen MI80 um. Das Gerät muss erst zurückgeschickt werden, wenn der neue Wechselrichter eingetroffen ist.

Eine vollständige Liste der betroffenen Wechselrichter liegt leider noch nicht vor. Auch von Deye gibt es derzeit keine weiteren Informationen. Es wird immer wieder vermutet, dass der Anker MI60 baugleich mit dem NEP BDM-600 ist. Das Board selbst wird als BDM600 bezeichnet.

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23 Kommentare

  1. Christian says:

    Bei den Tsun Wechselrichtern, die zum Beispiel von Priwatt verkauft werden, müsste die Betriebserlaubnis auch erloschen sein. Das hat der Hersteller schon bestätigt. Aber Priwatt tut natürlich nichts

    • Hast du da was schriftlich von TSUN?

      • Christian says:

        Hier im Artikel:
        https://www.pv-magazine.de/2023/07/17/normenverstoss-bei-balkonsolar-mikrowechselrichtern-von-deye-fehlt-schutz-relais/

        Kurz nach Erscheinen des Artikels erhielt pv magazine folgendes Statement von TSUN zur Klarstellung des Artikels:

        „Es wird fälschlicherweise behauptet, dass unsere Produkte nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden können. TSUN steht in Kontakt mit der Bundesnetzagentur und es gibt laufende Gespräche über zwei bestimmte Modelle aus der neuen Produktlinie, dem „TSOL MS-800“ und dem „TSOL-MS600“, die wir vor dem erneuten Vertrieb dieser Produkte reparieren sollen. Der Rest unserer Produkte erfüllt die Anforderungen.

        TSUN arbeitet auch eng mit der Bundesnetzagentur zusammen, um dieses Problem so schnell wie möglich zu lösen. Unsere deutschen Forschungs- und Entwicklungspartner und -labors haben eine Lösung erarbeitet, die jetzt getestet wird, so dass das Problem bald gelöst sein wird.

        Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das Hauptthema des Artikels die Frage der NA-Relais war. Alle TSUN-Produkte haben NA-Relais und sind kompatibel. Sie entsprechen der VDE-Norm

        Es gibt wohl sehr viele baugleiche Wechselrichter, deswegen bin ich die ganze Zeit auf der Suche um zu verstehen, ob ich meine Anlage still legen muss und mir wahrscheinlich die lokale Förderung verloren geht.

    • Priwatt verkauft jetzt Hoymiles. Der TSUN ist optional und gerade „ausverkauft“

  2. Und weiter gehts: Auch die neuen Deye WR haben kein Relais, dass der Funktion entspricht die gefordert wird. Näheres gibts auf verschiedenen youtube Kanälen.

    • Das ist doch noch gar nicht 100%ig geklärt.
      Nur weil ein Youtuber sagt da ist ein Fake-Relais drin muss das nicht auch gleich so sein.
      Ohne sichere Infos ist das also nur hörensagen und nicht bewiesen.

      • Also man kann Zerobrain (Youtube Kanal) sicherlich viel vorwerfen, aber das er keine Ahnung von technischen Aufbau einer Platine und Elektrotechnik hat sicherlich nicht. Sein halbstündiges Video zerlegt den Deye 800 bis auf Kondensator-Ebene und sein Fazit ist auch eindeutig… er weiß nicht wie eine Software oder was auch immer darin funktioniert und wie der WR im Detail funktioniert. Was er aber sagen kann dass das dort verbaute Relais keine netztrennende Wirkung hat. Und genau um das geht es. Und da würde ich schon sagen, ist zumindest für diese Modellreihe alles geklärt. Sicherlich müsste man dann noch die 600er, 1500er oder was auch immer noch im Markt vorhanden ist-Variante auch nochmal zerpflücken um da sicher zu sein. Auf den 800er trifft es aber zu.

        „Live and Let DEYE!“ | Wechselrichter Deye SUN-M80G3-EU-Q0-800W Review heisst das Video.

  3. Ist heise online sowas wie das offizielle Mitteilungsorgan des VDE e.V.?
    Die Vorgehensweise der BNetzA halte ich für recht fragwürdig. Für den Anschluss des WR ohne Zertifikat ist doch der Betreiber verantwortlich und nicht der Hersteller. Eine Untersagung des Betriebs kann m.E. nur gegen den Betreiber direkt gerichtet werden. Dazu kann die BNetzA ja gerne öffentliche Medien oder staatliche Mitteilungsorgane nutzen. Aber sie müsste dann auch deutlich die betroffenen Geräte benennen.
    https://stadt-bremerhaven.de/bundesnetzagentur-warnt-vor-mangelhaften-solarwechselrichtern-fuer-balkonanlagen/
    Listet die BNetzA mittlerweile die konkreten Modelle, so wie sie es in anderen Fällen tut?

    • Von diesen Geräten gehen „Gefahren aus“ wegen des fehlenden NA Schutz.
      Normal gehört da schnellstens ein EU weites Import Verbot her.
      Der Zoll sollte am besten alle dieser Faulen WR-Eier direkt beschlagnahmen!

      • Wer sagt, dass von diesen Geräten „Gefahren ausgehen“, der sollte diese Gefahren auch benennen. Nach den bisherigen Erkenntnissen scheint es eine Abschaltvorrichtung zu geben. Diese scheint nicht der Norm zu entsprechen. Alles ziemlich viel Spekulation und mediale Füllung des Sommerlochs.

        Da die BNetzA anscheinend immer noch nicht in der Lage war, die auffälligen Geräte näher zu bezeichnen und auch keine, wie sonst üblich, Allgemeinverfügung erlassen hat, gibt es für den Zoll keine rechtliche Grundlage irgendwas zu beschlagnahmen.

        Da niemand wirklich wissen kann, wo die möglicherweise auffälligen Geräte im Einsatz sind, käme es dem Trockenlegen eines Sumpfes gleich. Man müsste quasi jedes weltweit betriebene BKW überprüfen, da die Geräte ja angeblich auch nicht der IEC-Norm entsprechen.

        Ganz ehrlich, hätte ich im Supermarkt ein BKW samt WR gekauft, wäre mir das Ganze ziemlich Wumpe. Hauptsache das Ding funktioniert und liefert Strom. Basta!

        • Mir wäre das überhaupt nicht wumpe! Ich würde sofort wegen Sachmangel bei meinem Händler und ersatzweise beim Hersteller Wandlung oder Ersatz fordern! Aber ich habe nur Hoymiles Wechselrichter im Einsatz, die das Relais haben.

          • Wer sowas im Supermarkt kauft, macht sich doch um das (nicht vorhandene) Relais keine Gedanken. Das Ding wird montiert und vielleicht angemeldet. Das war’s dann aber auch.

            Mit jeder Veröffentlichung zum „Deye-Gate“ werden die Verbraucher unnötig verunsichert. So wirklich scheint das aber nicht zu fruchten. Berichte über massive Rückgaben an die Supermärkte habe ich nicht gesehen. Warum auch? Wegen eines (nicht vorhandenen) Relais, von dem man nichts merkt?

          • Dafür haben die Hoymiles ein Wärmeproblem und regeln desswegen häufiger herunter.

  4. Ich musste bei der Anmeldung des Balkonkraftwerkes weder im Marktstammdatenregister noch beim Netzbetreiber Hersteller, Seriennummer etc. des Wechselrichters angeben. Ich musste jeweils nur die Leistung angeben.
    Glaube das Thema wird sehr schwer einzufangen sein. Niemand weiß, welchen Wechselrichter ich an der Anlage hängen habe.

    • >>Glaube das Thema wird sehr schwer einzufangen sein.

      Ich glaube, das Thema wird überhaupt nicht einzufangen sein, solange weder Netzstörungen noch auf den Fehler zurückzuführende Personenschäden zu beklagen sind.

      Ich vermute von Anfang an eine von der Strom- und Anti-China-Lobby getriebene Kampagne. BKW sind sowohl den Stromerzeugern als auch den Netzbetreibern ein Dorn im Auge. Jede von solchen Anlagen erzeugte kWh mindert den Gewinn und erhöht den von den Netzbetreibern zu leistenden Aufwand zur Netzüberwachung.

      • Stefan H. says:

        Genau dieses Gefühl werde ich einfach nicht los, wenn ich seit Jahren erlebe, dass BKWs fast wie AKWs behandelt und mit schikanöser Bürokratie überzogen werden. Dabei können die nicht mal einen Toaster antreiben.

    • Seriennummer nicht, aber WR Typ musste ich zumindest beim Netzbetreiber angeben. Der hat auch das Recht die „gültigen“ Zertifikate zu verlangen.

  5. Wenn man nun sein BKA unangemeldet am Ferraris Zähler betreibt (machen ja angeblich ein paar Leute), muss ich das Gerät dann auch außer Betrieb nehmen?
    Offiziell existiert es ja gar nicht.

    Ich frage für einen Freund.

    • Darf der Steuerhinterzieher, der noch nicht entdeckt wurde, im Parkverbot parken? Ist eindeutig, oder?

      • Der Vergleich würde nur funktionieren, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist.

        Außerdem beantwortet man Fragen nicht mit Gegenfragen.

  6. Was ja oftmals vergessen wird…nicht jedes Balkonkraftwerk steht hübsch aufgeständert auf der Terasse sodass man da mal mit 4 Schrauben nen WR abnimmt. Was macht denn ein Balkonanlagenbesitzer der sich mit Genehmigung vom Vermieter so ein Ding aufs Dach hat schrauben lassen? Womöglich mit Gerüst und durch Dachdecker oder wen auch immer installiert. Dann erlischt die Betriebserlaubnis, wer zahlt dann den Austausch? Als Takata defekte Airbags verbaut hatte, fuhr man zu BMW, Audi Mercedes und sämtliche Arbeitskosten wurden mit umgelegt. Schicke ich jetzt dem Händler auch die Rechnung für den Austausch und der leitet es an Deye weiter? Ich bin gespannt.

  7. Von Deye gibt es mittlerweile eine Info zu dem Thema.

    https://de.deyeinverter.com/news/company-news/aktuelle-information-zum-mikrowechselrichter-deye-sun600g3eu230-vor-bergehende-beh-rdlich-angeordnete-netztrennung.html

    Darin ist allerding (zumindest bisher) nur die Rede vom Deye Sun 600 G3.

    • Typisches Marketinggeschwurbel made in China. Um an die vielleicht zertifizierte, kostenlose Nachrüstlösung zu kommen, müsste man als Kunde ja aktiv werden. Wer sein BKW im Supermarkt gekauft hat und nicht angemeldet hat, der wird das wohl kaum machen.

      Deye schreibt, „Es ist uns wichtig, Ihnen zu versichern, dass weder dem Hersteller noch uns irgendwelche Gefahren bekannt sind, die durch den Betrieb der Wechselrichter entstehen könnten. Es ist uns kein einziger Vorfall bekannt, bei dem durch dieses Produkt ein Personen- oder Sachschaden entstanden wäre.“ – Wenn ich diesen Satz lese, sähe ich meinerseits keinen Handlungsbedarf.

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