Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Balkonanlagen

Balkonkraftwerke boomen. Man findet mittlerweile unzählige Geräte am Markt. Unter ihnen sind aber nicht nur zugelassene. Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Bereits im zurückliegenden Jahr sind der Bundesnetzagentur laut eigener Aussagen Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war.

Daher führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durch. Aktuell laufen bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formalen Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit. Gegen die Hersteller können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bislang listet die Bundesnetzagentur allerdings keine konkreten Modelle.

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27 Kommentare

  1. Das bkw von Lidl darf in de z.b. auch nicht betrieben werden

    • Ja und das haben viele hier beworben im Gegensatz zum Aldi Angebot. Jedoch war beim Aldi Angebot der Wechselrichter mehr als ausreichend dimensioniert im Gegensatz zum Lidl Modell.

      Übrigens wieder ein Grund mehr für WEG und sach und fachgerechte Ausführung bzw. technischer Stand sowie VDE Norm gerechte Anlagen.

      Nicht alles was es bei Ali Express gibt oder wish muss genehmigt werden. Da hat der Eigentümer und die WEG sehr wohl ein Wort mitzureden.

      • Was geht es Eigentümer/WEG denn an? Dass die Anlagen korrekt zertifiziert und zugelassen sein müssen ist ja bereits Gesetz, also so eine Anlage wäre auch mit pauschaler Erlaubnis für Balkonkraftwerke nicht legal. Ganz schnell Eigentümer/WEG jegliches Mitspracherecht bei Balkon-PV entziehen ist das einzig richtige, es geht die schlicht nichts an, was ich auf *meinem* Balkon mache. Wenn der Eigentümer nicht will, dass Mieter in seiner Wohnung leben, soll er sie nicht vermieten.

        • Genau, was gehts es Eigentümer an, was an deren Eigentum gemacht wird.

        • Sind eben doch nicht, viele Anlagen wie hier gelesen.
          Fake-Zulassungen sind keine gültigen Zulassungen.

        • Es ist nicht *dein* Balkon, du hast nur ein Nutzungsrecht als Wohnraum. Alles andere entscheidet der Eigentümer, der mit seinem Eigentum tatsächlich machen darf, was er will.

          • Nein, dem Eigentümer setzen die Gesetze und seine WEG ebenfalls recht enge Grenzen.

          • Wenn der Eigentümer sich aber für die Vermietung seines Eigentums entschieden hat, gehen damit auch gewisse Rechte und Pflichten einher. Ganz so uneingeschränkt, wie manche es gerne darstellen, gilt das Eigentumsrecht eines Vermieters nicht. Das sollten sich potenzielle Vermieter schon vor der Vermietung reiflich überlegen.

        • Wie soll denn der Vermieter feststellen, ob der Wechselrichter die Anforderungen erfüllt, ohne das Gerät einer Prüfung zu unterziehen bzw. es in Augenschein zu nehmen? Ähnliches gilt wohl auch für Eigentümergemeinschaften. Wenn ich das nicht will, betritt niemand meine Wohnung oder meinen Balkon. Insbesondere Vermietern sind da enge Grenzen gesetzt, Hier ein Horrorszenario von fristloser Kündigung zu entwickeln, entbehrt wohl jeglicher Grundlage,

          • Kommt sehr darauf an:
            Spätestens wenn die Anlage das Gebäudebild verändert haben Vermieter/WEG ein Vetorecht.
            Wenn Sie also nicht einen gut Teil Ihres Balkons (Stellfläche der PV bei Abstellen auf dem Boden, so dass sie ‚zur Strasse hin‘ von der Balkonbrüstung verborgen wird) unbenutzbar machen wollen wird es sehr eng mit der Anbringung

          • So einfach und rechtlich sauber scheint die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses, wegen eines BKW nicht zu sein. Ich hätte da gerne mal einige Beweise gesehen. Wenn der Aufforderung zum Rückbau folge geleistet wird, dann ist der Fall erledigt. Eine ordentliche Kündigung könnte der Vermieter durchaus in Betracht ziehen. Allerdings ist es in der heutigen Zeit recht mühsam unliebsame Mieter loszuwerden, wenn die sich sonst nichts zu schulden kommen lassen. Da kann man sich als Vermieter durchaus auf einen längeren und kostspieligen Rechtsstreit einstellen. Es ist wahrscheinlich, dass Mieterschutzvereine bereits in Stellung gebracht wurden. Vermutlich trägt auch die bevorstehende Gesetzesänderung zur Stärkung der Mieterrechte bei.

    • Woher hast du denn den Käse?

    • Kein Einheitenzertifikat vorhanden, kein Relais für den NA-Schutz, also dafür gar keine Zertifizierung möglich, da hat Lidl sich echt einen Patzer geleistet.

  2. Warum wundert mich das nicht?

    • Weil es einfach immer wieder das gleiche Spiel ist, wenn ein neuer „Hype“ durch die Welt rollt. Erinnert sich noch jemand an frühe LED-Lampen? Ich hatte da mal einen Karton voll direkt aus China, weil die hier noch komplett unbezahlbar waren… das war ein Spaß. Oder die USB-Steckernetzteile des Todes. Oder oder oder… 🙂

      • Schaut man sich dann das Teil aus dem Baumarkt oder Elektronikgeschäft genauer an. muss man feststellen, „Made in China“. Das ist dann derselbe „Krempel“ den man für weniger Geld direkt in China bestellen konnte.

        • Made in China ist nicht gleichbedeutend mit Schtott. Genausowenig wie Made in Germany immer hohe Qualität bedeutet!

          • Zwischen „Schrott“ und „Krempel“ gibt es schon einen Unterschied. Deshalb habe ich auch nicht von China-Schrott geschrieben. Anscheinend wird „Made in China“ gerne mit „Schrott“ assoziiert. Gerade die Solarindustrie, deren Ursprung ja in DE lag, ist ein gutes Beispiel dafür, wie China aus den hiesigen politischen Fehlentscheidungen profitiert. Trotzdem wird von einigen die Deindustrialisierung Deutschlands und Europas vorangetrieben.

  3. Einfach mal etwas Wasser auf die Mühlen der BKW-Gegner. Wer hätte das gedacht, dass Geräte ohne das „Qualitätskennzeichen“ CE es in unseren überwachten Markt schaffen? Die BNetzA hat es ja nicht mal geschafft solche Geräte zu listen, obwohl sie ja angeblich im Rahmen der Marktüberwachung darauf aufmerksam geworden ist. „Hey, schnell mal ’ne Warnung raushauen!“ Und schon springen die neidgeplagten Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf den Zug auf. „Hach, endlich haben wir was in der Hand, um dem Miteigentümer seine Spinnerei mit diesem Solarstrom zu verbieten.“ Wie selbstverständlich melden sich dann in einem Technkiblog auch einige selbsternannte Experten zum Thema, bringen einige unverständliche Fachbegriffe vor und wollen damit ihr Fachwissen unter Beweis stellen. So wird das was mit der Energiewende. 😉

  4. Ja, z.B. fehlt bei manchen Balkonkraft Microwechselrichtern der Marke Deye das Trennrelais was die VDE 4105 erfüllt!!!
    Da ist dann nur eine Drahtbrücke verbaut. Und man kann sich da einen Super Schlag holen nach dem Schuko Stecker ziehen.
    Vermutlich wurden diese Geräte Serie für Länder, wo das keine Pflicht ist bestimmt. Und sind irgendwie in DE gelandet.

    • Welches Modell ist das?

      • Das waren Wechselrichter von Deye die aktuell im Handel sind die mit 300 Watt und 600 Watt.
        Aber nicht alle sind betroffen, in PV Foren gab es dazu dokumentierte Fotos zu sehen.
        Man kann den NA Schutz ja es auch selbst testen. Stecker vom WR rausziehen und auf eine Metallplatte die beiden Pole des Schukostecker drücken. Wenn es dann funkt, war noch Saft drauf. Oder nach dem Einschalten horchen, ob es in den ersten 2 bis 3 Minuten nach Starten das Relais klack macht.

        • Mir sind keine Wechselrichter von Deye bekannt, die einen Schuko Stecker fest verbaut oder von Deye damit ausgeliefert werden. Die kommen mit Betteri Stecker, also auch gar nicht Deyes Problem. Die aktuellen entsprechen laut Webseite auch alle VDE4105. Btw mach deinen Metallplatten Test mal mit deinem Staubsauger.

    • Mit dem Wieland-Stecker wäre die Gefahr geringer. Vielleicht gibt es ja mal eine Weiterentwicklung des Schuko-Stecker, mit Berührungsschutz der Kontakte, wenn der Stecker gezogen wird. Auf das Relais würde ich mich auch nicht blind verlassen.

      • Ja Klar, weil die Chinesen beim Wechselrichter die VDE EN 4105 ignorieren oder das Bautechnisch Relevante Teil durch eine Drahtbrücke ersetzen, sollen nun alle Nutzer den teurer Wieland Stecker kaufen.
        Am besten noch vom Elektriker eine Einspeise Steckdose montieren lassen.

        • meine Wieland Stecker/Kupplung Kombi hat mich vielleicht 15€ gekostet. Einbau macht ein guter Elektriker in maximal ~30 Minuten ergo 20-30€ Stundenlohn. wenn man den Gesamtpreis so einer Anlage betrachtet, sollten die ~50€ jetzt kein Beinbruch sein.

          aber hey. irgendwas braucht man ja, über das sman sich echaufieren kann.

          • Mit der Zunge die Anschlüsse einer 9V-Blockbatterie zu berühren könnte gefährlicher sein. 😉

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