BNetzA genehmigt Deyes Relais-Lösung

Die Bundesnetzagentur(BNetzA) hat die von Deye vorgeschlagene Lösung aus Wechselrichter und externer Relais-Box genehmigt. Die BNetzA schließt sich damit dem TÜV und Intertek an. Damit sollten Deye-Wechselrichter wieder eine Betriebserlaubnis besitzen. Das war vorher nicht gegeben, weil sie einen doppelten NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105 benötigen, den sie ursprünglich nicht hatten.

Laut Heise sind die Modelle SUN600G3-EU-230 (600 Watt), SUN800G3-EU-230 (800 Watt) und SUN1000G3-EU-230 (1000 Watt) mit dem SUN-MI-RELAY-01 nun zertifiziert. Deye selbst sagt, dass entsprechende Zertifikate nach VDE-AR-N 4105 mit dem externen Relais ausgestellt wurden. Die Relais-Box verbindet sich anscheinend über WLAN mit dem Wechselrichter, der benötigt dafür ein Update, dass sich automatisch einspielen sollte. Beantragen kann man die Relais-Box bei Deye direkt über folgenden Link: http://na-device.deye.solar/. Eine Videoanleitung gibt’s auch von Deye. Die haben wir zusätzlich eingebunden. Wer eine schriftliche Anleitung will, hier:

  1. Aufkleber auf Relais-Box kontrollieren für WLAN-Name und -Passwort.
  2. Relais-Box zwischenschalten.
  3. Mit WLAN verbinden.
  4. IP-Adresse 10.10.101.254 im Browser aufrufen.
  5. Mit „admin“ als Nutzernamen und Passwort anmelden.
  6. Bei „Quick Set“ Deye-Wechselrichter-Accesspoint auswählen.
  7. Zugangsdaten für Wechselrichter eingeben.
  8. Zwei Stunden warten und gelegentlich Relais-Box und Wechselrichter neu starten.
  9. Firmware sollte auf „MW3_16U_5406_2.27“ aktualisieren.

Wer die Relais-Box bis jetzt nicht angefordert hat, sollte dies so schnell wie möglich nachholen, da ohne sie keine Betriebserlaubnis besteht.

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26 Kommentare

  1. Und warum soll hier der Kunde schnellstmöglich handeln…?
    …ah ja weil Deye nach Erhalt der Genehmigung mal eben so die Produktion umstellt und an geprüften Geräten einfach mal eine vorgeschriebene Schutztechnik wegrationalisiert!

    Dem Kunden sicherheitstechnische Einrichtungen vorgaukeln die es nicht gibt, Gerät genauso teuer (oder Inflationsbedingt noch teurer verkaufen) und dann soll sich der Kunde darum kümmern, da er sonst Probleme bekommen könnte!
    Und die Kunden die sich nicht melden, da Sie nichts mitbekommen, haben keine sicherheitstechnische Abnahme / keine Genehmigung (tragen also das volle Risiko, wenn etwas sein sollte) nur weil sich der Hersteller rausnimmt? Mir ist da die Genehmigung der Erweiterung Seitens des TÜV’s auch zu kurz gegriffen. Dieser müsste Auflagen machen, dass der Hersteller verkauftes ausfindig macht und kostenlos umrüstet (ohne Zutun des Kunden).

    • Mike Leitner says:

      Du kannst nie alle erreichen, irgendwo muss auch der Kunde dafür selbst dafür sorgen das die Hardware von ihm rechtmäßig genutzt wird

  2. Habe eben eine geordert. Ich habe keinerlei Bestätigung der Anfrage per Mail erhalten. War das bei euch auch so? Formular lief normal durch, aber eine Bestätigung per Mail wäre schon beruhigender…

    • Ich habe vor 2 Wochen bestellt. Habe keine Antwort bekommen. Ich warte einfach, ob was kommt. Ansonsten ist es mir auch egal. Ich werde dem nicht hinterher rennen.

  3. Hat die Box schon mal jemand aufgemacht und nachgeschaut ob da mehr drin ist als ein Soundgenerator der bei Bedarf Relais-Klicken abspielt?

  4. Was für ein Armutszeugnis der BNetzA 🙁 🙁 🙁
    Deye hat hier mit Maximaler Kriminalität die VDE 4105 untergraben.
    Und nun kann der Verbraucher, falls er Lust hat, mit diesem Formular sich über ein Zusatzgerät die VDE damit erfüllen.
    Das Problem:
    Vielleicht 10% bis 20% der Verbraucher haben überhaupt von einem NA Schutz Problem mitbekommen.
    Und 80% oder mehr lassen das Gerät weiter laufen ohne den Zusatz NA Schutz, weil es ja Strom produziert!
    Nur ein Rückruf der kompletten Produktserie über alle Kanäle würde überhaupt die Mehrheit der Verbraucher erreichen.
    Das muss angeordnet und Sanktioniert werden !!!
    Weiterhin sollten auch alle „Faulen China DEYE WR Eier“ die nun noch die EU erreichen, durch den Zoll zurückgewiesen werden.

    • Und welche realistiasche Gefahr geht durch die Geräte aus?

      • Ich zitiere den Pressesprecher Alexander Schneider vom TüV-Rheinland:
        „Wenn der Stecker eines Balkonmoduls aus der Steckdose des Hauses gezogen wird, darf das System keinen Strom mehr produzieren. Ohne diesen Schalter wird’s gefährlich. „Falls eine Schutzfunktion auslöst, zum Beispiel bei einem Netzausfall, wird der Kuppelschalter vom Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) angesteuert und löst automatisch aus“, sagt Schneider. Ohne diesen Kuppelschalter tritt keine Abschaltung ein. Somit kann eine Einspeisung von elektrischer Energie erfolgen. Dies berge Gefahren für das Netz.“

        Im Übrigen kann diese Einspeisung auch für die anschließenden Reparaturarbeiten im Niederspannungsnetz gefährlich werden (Montagepersonal des Netzbetreibers) da hier einfach wieder Spannung auf das Netz gegeben wird, obwohl dieses freigeschaltet wurde (zwar sollte normalerweise mit Ausfall der Netzfrequenz hier der Deye nicht in Betrieb gehen, aber wer weiß dass schon?). Bei Reparaturarbeiten muss mittlerweile vom Netzbetreiber nicht nur in deren Stationen oder Kabelverteilerschränken kurzgeschlossen und geerdet, sondern auch auf dem anderen Teil des Defekts. Denn nach dem schneiden der Kabel wäre somit ein Kabelstück wieder nicht geerdet!!! Speist in diesem Teil so ein Deye Wechselrichter ein, bekommt der Monteur eine Körperdurchströmung.

        • Wenn ich die diversen Berichte der sog. „Experten“ richtig verstanden habe, dann gibt es ja eine Abschalteinrichtung. Die ist anscheinend bloß nicht mit einem Relais, wie es die VDE-Richtlinie fordert, realisiert.

          Den Worten des TÜV-Pressesprechers war eigentlich nichts hinzuzufügen. Er hat ja nur erklärt, warum ein BKW bei Netzausfall nicht weiter Energie ins Netz einspeisen sollte. Der vom Kommentator angefügte Absatz ist tatsächlich Satire vom Feinsten.

          Leute, findet euch doch endlich damit ab, dass die BNetzA die Freigabe erteilt hat und darüber hinaus gar nicht in der Lage war, die Geräte aus dem Verkehr zu ziehen bzw, deren Betrieb, wie normalerweise üblich, per Allgemeinverfügung zu untersagen.

    • Satire?

    • >>Was für ein Armutszeugnis der BNetzA

      Eigentlich ist es ein Armutszeugnis für die ganzen selbst ernannten Experten, die der Meinung waren, dass die Zusatzbox unzulässig sei. Gut das die BNetzA das jetzt mal geklärt hat.
      Woher die Rechtsauffassung kommt, man beginge eine kriminelle Handlung, wenn man gegen eine Richtlinie untergräbt, deren Urheber ein Verein ist, erschließt sich mir nicht. Wenn man auf der Autobahn, wo eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, schneller fährt, ist es ja auch nicht kriminell.
      Nach wie vor kam es nicht zu Schadensfällen und die Gefahr, die von den Geräten ausgeht, ist nur ein Gespenst, das die selbsternannten Experten in die Welt gesetzt haben.
      Die Chinesen zeigen uns mal wieder, wie krank unser System ist und warum wir in bestimmten Kreisen als „kranker Mann“ der Wirtschaft ins Gerede kommen. Es wird Zeit, mal umzudenken!

      Hätte ich mir so ein Teil im Supermarkt gekauft, würde ich mir um NA-Schutz auch keine Gedanken machen. Hauptsache das Ding war preiswert und tut was es soll. Basta!

      Übrigens: Wer kriminelle Handlungen sieht, kann ja selbst aktiv werden und Anzeige erstatten.

  5. Ich sehe etwas das Risiko, dass der Wechselrichter (sofern man diesen an das Internet lässt) automatisch die Firmware aufspielt und dann nach diesem externen Relais sucht. Sollte er kein Relais finden, stellt er solange den Dienst ein, bis der irritierte Kunde beim Händler anruft, der dann relativiert, dass der Wechselrichter nicht defekt sondern nun „unvollständig“ sei…
    Genug Chuzpe besitzen die Chinesen ja offenkundig!

    • „die Chinesen“. Dein Beitrag ist eine Chuzpe… Nun… Deye denkt sich bestimmt, wie kann ich die Fritzes am besten ärgern und schalte alle Geräte ab! So!11

  6. Deye betrügt seine Kunden und nicht zuletzt auch die BNetzA. Es war nicht irgendein Fehler. Nein, es wurde ganz bewusst betrogen um zu sparen.
    Um nun zu einem einwandfreien Gerät zu kommen, muss der Kunde, mit Segen der BNetzA selbst aktiv werden.
    Stelle fest, die BNetzA ist bestenfalls ein Saftladen.

    • Wer sich betrogen fühlt und den Betrug nachweisen kann, der sollte schleunigst Anzeige erstatten. Sowas geht heutzutage sogar online und ist nur unwesentlich schwieriger als haltlose Kommentare zu verfassen.

      Was die BNetzA betrifft, könnte man diesen „Saftladen“ auch abschaffen und damit einiges an Steuergeld einsparen. Erst gestern hat die BNetzA mir wieder mal ihre Unfähigkeit bewiesen, als ich einen „Cold Call“ melden wollte.

    • Ralph, erkläre, wie du mit diesem Problem umgegangen wärst.

  7. Für das fw Update wird man das Teil wohl ans Netz anschließen müssen was nicht erlaubt ist ohne Betriebserlaubnis.

  8. Habe heute mein Relais erhalten. Installation war gut machbar. Man muss nur darauf achten, nicht das Heimnetz sondern den Hotspot des Wechselrichters einzutragen.

  9. Das Video ist wohl ein Test zum Hörverstehen. Dass nicht mal mehr Geld für Sprecher da ist, kennt man ja schon. Die Abmischung der „Musik“ scheint aber inzwischen auch nicht mehr bezahlbar zu sein. Warum lässt man die nicht einfach weg?

  10. Bin auch betroffen aber mein Verkäufer vom Balkonkraftwerk tauscht jetzt proaktiv gegen einen NEP BDM 800.

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