Blinker sollen optional für Fahrräder möglich sein

Arm heraushalten, um die Richtungsänderung mit dem Drahtesel anzuzeigen? Das könnte bald der Vergangenheit angehören. Nach Informationen der Rheinischen Post will die Bundesregierung Blinker für alle Fahrräder möglich machen. Die notwendigen rechtlichen Änderungen sollen in den nächsten Wochen vorliegen, so das Medium.

„Die Bundesregierung beabsichtigt, Vorgaben für optionale Fahrtrichtungsanzeiger an allen Fahrrädern mit der geplanten Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuführen.“ So steht es in der Antwort auf eine jüngst gestellte, parlamentarische Anfrage, die der Redaktion vorliegt.

Wichtig zu wissen: Blinker werden nicht verpflichtend sein, die Regierung hebt allerdings laut Bericht das bestehende Verbot auf und regelt die Zulassung von Leuchten etwa mit Akkutechnik, die an den Lenkerenden befestigt werden können.

Derzeit sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht bei allen Rädern erlaubt, ausgenommen sind welche mit Aufbauten oder gar mehrspurige Räder. Zugleich will die Regierung laut Papier auch eine „Warnblinklichtfunktion“ regeln, falls es zu einem Sturz kommt, heißt es weiter. Fraglich ist, ob Blinker an Rädern überhaupt von allen Verkehrsteilnehmern sinnvoll erspäht werden können – ansonsten würde ich das Ganze begrüßen.

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82 Kommentare

  1. technologieneutral blinkern. powered by fdp. ausnahmsweise sehr sinnvoll, auch wenn mich wundert, dass dies vorher nicht einfach schon möglich war. andererseits nicht ungewöhnlich für deutschland.

    • Die Rechtslage zu Beleuchtung an Fahrrädern war schon immer ein bürokratisches Monstrum, bei dem „erlaubt/vorgeschrieben“ und „sinnvoll“ nur begrenzte Schnittmengen hatten.

      • Am Rad war es in der Tat schwierig zusätzliche Beleuchtung anzubringen. Allerdings sind Blinker usw. am Helm, Arm oder sonst wo am Radfahrer sehr wohl erlaubt, da die StVo dies nicht angeht 😀

  2. Vollkommender Unfug in meinen Augen – es gibt schon Bremslichter für Fahrräder, zum einen haben die sich nicht durchgesetzt und zum anderen wissen 99% der Verkehrsteilnehmer damit nichts anzufangen, wenn vor denen am Rad plötzlich ein rotes Licht hell aufleuchet.

    Bei Blinker wird es genauso, die muss man benutzen, das schaffen ja viele Autofahrer nicht mal

    • Dass man den PKW Fahrern anscheinend erklären muss was ein Bremslicht ist und wie es funktioniert (wie auch immer das Fortbewegungsmittel auch heißt an dem es montiert ist) ist aber schon irgendwie bedenklich, oder?

      • Bedenklich sind einfach solche in den Raum geworfene Behauptungen. Oder gibt es dafür Zahlen bzw. Statistiken bzw. Beweise? Ist ziemlich modern geworden, jeden Quatsch einfach „raus-zu-posaunen“.

    • Jonas Wagner says:

      Überleg mal wie die Menschen erschrocken sind, als Autos angefangen haben zu blinken….

    • Du hast ja einen geilen Humor. Bremslichter die heller werden bei starken Bremsungen und Blinken bei Vollbremsungen sind bei PKW jetzt seit wie vielen Jahren üblich? 10?
      Hast du beim ersten mal gedacht „Blinkende Bremslichter? Was die mir wohl sagen wollen? Bremsen muss ich wohl nicht“???

    • René Holtz says:

      Ich habe andere Erfahrungen damit. Allerdings nutze ich richtige Bremslichter, wie beim Motorrad, also ein helles rotes Licht links und rechts.

    • der andere Markus says:

      99% wissen mit einem rot aufleuchtendem Licht im Straßenverkehr nix anzufangen? Bist Du Amish oder bist nur in Amish-Gemeinden unterwegs?

      Ganz im Gegenteil erlebe ich, dass PKW/LKW eher Abbremsen, statt mich knapp vor einer kritischen Stelle noch fix knapp mit <1 Meter Abstand zu überholen, seit ich mir angewöhnt habe, ca. 10 Meter vor der eigentlichen Bremsung mal kurz "anzubremsen", um mein Bremslicht am Fahrrad auszulösen. so gesehen, sind die recht seltenen Bremslichter an Fahrrädern in der Tat eher ein Sicherheitsgewinn, da die Überraschung bei PKW/LKW-Fahrerinnen eher zu einem Bremsmanöver führt.

      Semi-Off-Topic, wenn wir schon mal bei Fahrradsicherheit sind: Wenn ich mal ohne Helm unterwegs bin, werde ich übrigens seltener kanpp überholt, als wenn ich mitr Helm unterwegs bin (aneditische Evidenz, wäre mal interessant, ob es dazu wissenschaftliche Studien gibt).

      • Richtig. Ich mache es genauso. 5-10 mtr, z. B. vor dem Abbiegen in die Einfahrt meiner Arbeit, bremse ich kurz an. Die meisten PKW und LKW sind dann gewarnt und verhalten sich entsprechend. Nicht alle aber die meisten.

  3. Ist schon irgendwie skurril, das es rechtlich sogar verboten ist. Stattdessen lieber den Radfahrer dazu zwingen, eine Hand/einen Arm vom Lenker zu nehmen 🙂

    • Mein Gedanke. Absurder geht es kaum.

    • Die StVo ist da gar nicht so eindeutig. Es steht dort nur, dass der Richtungswechsel angezeigt werden muss. Dass dafür der Arm ausgestreckt werden muss, hat sich eingewöhnt ist aber keinesfalls Pflicht.

      • Welche Alternativen zum Arm gibt es denn? Blinker waren bisher explizit verboten, nur zugelassene Lichter durften am Rad montiert werden und Blinker wurden nicht zugelassen…

        • >>Welche Alternativen zum Arm gibt es denn?

          Kopf drehen und mit der Nasenspitze den Richtungswechsel anzeigen.

          Wer sein Fahrrad, e-Bike oder Pedelec nicht beherrscht, sollte damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ich wär für einen Fahrradführerschein, dessen Erwerb ein Vielfaches vom Erwerb einer Fahrerlaubnis für mehrspurige Kfz kostet.

          • Ich hoffe dir ist bekannt, dass die Meisten Radfahrer im Besitz eines Führerscheins sind?!
            Es handelt sich da um den dir augenscheinlich viel zu billigen für Motorisierte, meist Mehrspurige KFZ.
            Den Fahrradführerschein erwirbt man übrigens in der Grundschule und ist völlig kostenlos.

            • Zu meiner Schulzeit war es nicht üblich in der Schule einen Fahrradführerschein zu erwerben.

              Wenn die meisten Radfahrer im Besitz eines Führerscheins sind, dann stimmt irgendwas nicht. Sie müssten dann wenigstens die Grundregeln des öffentlichen Straßenverkehrs kennen. Scheinbar geht dieses Wissen verloren, sobald jemand auf ein Fahrrad steigt und die allgemeingültigen Regeln verlieren ihre Gültigkeit.

              Ich halte die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für mehrspurige Kfz, bei denen schon die Bezeichnung Kfz deutlich macht, dass es sich um motorisierte Fahrzeuge handelt, für viel zu hoch.

              • Im Jahr 2021 hatten etwa 57,68 Millionen Deutsche einen PKW-Führerschein (Statista).
                Im Jahr 2022 gab es in der Gruppe der 20-67+ alten 68,2 Millionen Menschen in DE (Destatis).
                Dann stimmt wohl nach deiner Meinung etwas nicht, Bleibt nur die Frage wo genau etwas nicht stimmt?!
                Um dich herum leben dann wohl ausschließlich die 10 Millionen ohne Führerschein und du bist der einzige ortsansässige Führer eines KFZ.
                Ich sehe im Übrigen mehr Fußgänger und KFZ bei Missachtung des Rotlichts als Radfahrer. Ebenso zu geringer Abstand beim überholen, und von der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit brauchen wir erst nicht anfangen, und diese Personen in einem KFZ müssen einen Führerschein haben.
                Nach deiner Argumentation brauchen wir auch einen Fußgängerführerschein der noch teurer ist als der für Radfahrer!?
                Ein offizieller Führerschein für Radfahrer ist aus vielen Gründen sinnfrei, einer steht bereits oben, ein anderer ist, dass die Gefährdung für dritte, durch Fahrräder deutlich geringer ist durch das weniger an Masse und Geschwindigkeit. Hab die Meldung „Radfahrer verlor Kontrolle und rast in Menschenmenge, 3 Tote 10 Schwerverletzte“ noch nie gelesen.

                • Reicht es nicht, wenn Fahrradfahrer durch Regelverstöße und Nichtbeachtung gültiger Grundregeln ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen? Manche Fahrradfahrer sind in selbstmörderischer Absicht unterwegs, könnte man denken.

                  Ich denke auch an Folgeunfälle mit Toten und Verletzten, die durch das Fehlverhalten eines einzelnen Fahrradfahrers verursacht werden. Aber bitteschön, da trifft nach Auffassung einiger hier, den Fahrradfahrer keine Schuld.

                • Noch als Ergänzung um die ein oder andere Zahl noch etwas besser einordnen zu können, laut Statista gab es im Jahr 2022 82,8 Millionen Fahrräder und zum Stichtag 01.01.2023 48,8 Millionen PKW (Destatis) in Deutschland.

              • Auch Autofahrer, Fußgänger und E-Scooterfahrer müssten die Grundregeln des öffentlichen Straßenverkehrs kennen. Oder auch nur eine allgemeine Rücksichtnahme haben. Davon sieht man leider nicht so viel.

          • Lange nicht solch einen Quark gelesen zum Fahrrad und Führerschein.
            Das hört sich an wie Donnerstag darf kein Fleisch gegessen werden

          • Mr. T in Bestform.

            Kleiner Funfact am Rande: Weisst du überhaupt, was ein KFZ Führerschein 2023 kostet? 3.000 bis 4.000 Euro kannst du da schon mal beiseite legen. Grade erst bezahlt.

            • Genau deshalb müsste der Fahrradführerschein eingeführt werden und ein vielfaches kosten. Vielleicht würden sich die Fahrradfahrer dann mal Gedanken machen, was es bedeutet, den Fahrradführerschein wegen Missachtung von Verkehrsregeln zu verlieren. Dass sie durch ihr Fehlverhalten das eigene Leben verlieren könnten, scheint ja nicht auszureichen. Da sind ja immer die Autos dran schuld.

              • Kaum zu glauben, aber die Meisten Unfälle zwischen Fahrrädern und KFZ gehe zu Lasten der KFZ.
                „Wenn man aber lediglich die Zusammenstöße mit Autos berücksichtigt, trugen Fahrradfahrer nur zu 24,8 Prozent die Schuld am Unfall.“ (Destatis/ADFC 2021)

                Also an knapp über 3/4 der Unfälle tragen die mit einem Führerschein die Hauptschuld. Und wie weiter oben schon geschrieben die meisten haben bereits einen Führerschein.

                Aber wenn nur die eigene Blase zählt …

          • bist du auf der tastatur eingeschlafen?
            gehen wir mal vom schlimmsten anzunehmenden szenario aus, soll man mehr bezahlen, da man als führer eines fahrrads in den meisten fällen selbst stirbt, als in einem tonnenschweren vehikel zu sitzen, was in der regel eher andere ins jenseits befördert?
            du fährst auch noch mit stützrädern, oder man hat sie dir zu früh abgenommen.
            alter.

        • Ich zwinkere immer mit dem entsprechenden Auge

      • die StVO ist das eine, die StVZO das andere.

  4. In der Schweiz sind solche Fahrradblinker ja schon seit Jahren erlaubt, hat sich mir sowieso nie wirklich erschlossen warum die in D verboten sind. Ich würde mir sowas ans Rad schrauben, auch in Verbindung mit einem automatischen Bremslicht wie z.B. das hier
    https://veloblink.ch/products/intelligentes-rucklicht-mit-blinker-bremslicht-und-diebstahlschutz

    • man hatte Angst dass es bei so einem schmalen Fahrzeug nicht eindeutig zu erkennen ist in welche Richtung geblinkt wird. Kann man davon halten was man will.

      An der Kleidung getragene Blinker (und Blinklichter) waren bisher schon erlaubt.

      Die Schweiz hat auch ein paar andere Sachen wo bei uns erstmal lange diskutiert würde. Lichtpflicht für Ebikes beispielsweise, die sogar auf Biketrails gilt.

      • Ganz unberechtigt finde ich das Problem nicht, denn gerade wenn ich mir das zuvor verlinkte Rücklicht anschaue, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass man da aus bspw. 50 Metern auf einen Blick erkennen kann, welche Richtung gemeint ist bei diesen Mini-Lichtern. Da hilft auch kein Blinken.

        • Mal Videos auf Youtube schauen. Als Pedelec-Fahrer fahre ich eh mit Dauerlicht. Und bei Motorrädern/Mofas erkennt man es ja auch. Mit LEDs sollten auch eine Art Lauflichter möglich sein.

          • Das wäre auch mein Argument, dass man es bei motorisierten schmalen Fahrzeugen auch problemlos erkennen kann. Noch ein Vorteil: wer steht schon eine Minute mit ausgestrecktem Arm an der Ampel als Radfahrer? Niemand. So könnte man auch beim Warten seine geplante Fahrtrichtung kundtun.

            • Seit wann warten Radfahrer an der Ampel? Deren Ampeln zeigen doch immergrün in mind. 3 Nuancen. Kirschgrün, Orangegrün und Blattgrün. 😉

              • Leider hast Du so etwas von recht. Und ohne Kennzeichen wird sich nichts ändern. Und ich fahre auch Rad.
                Aber wenn ich sehe, wie sich E-Scooter Fahrer verhalten, glaube ich, dass auch eine Kennzeichenpflicht nichts ändern wird. Erst letztens quittierte einer meinen wirklich nicht unfreundlichen Hinweis, dass der Zebrastreifen, den er eben in vollem Speed überquerte, nur Fußgängern Vorrang gewährt mit einem „Halt die Fresse“. Ich konnte leider das kleine Kennzeichen nicht entziffern und das wusste er wohl…

                • Unabhängig davon, dass die Antwort des E-Scooterfahrer frech ist, sind mir aber auch Leute suspekt, die andere immerzu Belehren wollen/müssen.

              • Radfahrer warten in der Regel an Ampeln, zumindest wenn sie „gut erzogen“ sind.
                Ich verstehe nicht, was diese Verallgemeinerung soll ‍♂️!? Großstädter, wa?

                • >>Radfahrer warten in der Regel an Ampeln, zumindest wenn sie „gut erzogen“ sind.

                  Scheinbar vergessen einige ihre „gute Erziehung“und die geltenden Regeln, sobald sie aufs Fahrrad steigen.

                  Wer sich als Fahrradfahrer regelkonform verhält, muss sich ja von der Verallgemeinerung nicht betroffen fühlen. Das scheint aber leider eine verschwindend geringe Minderheit zu sein. Um zum Thema zurückzukehren, werden auch die es sein, die Blinker montieren und benutzen.

                  • Peter Brülls says:

                    Ich stelle mich hin und wieder an für zehn Minuten an Ampel. Dass Autofahrer noch rüberfahren wenn es schon rot ist, ist völlig normal.

        • So lange Du das Blinken wahrnimmst und dadurch aufmerksam und bremsbereit weiterfährst, ist es doch völlig latte, ob Du auf den allerersten Blick weißt, ob der Radler rechts oder links abbiegen möchte. Wenn Du es bei dem Abstand, bei dem rechts oder links relevant wird, noch immer nicht erkennen kannst: Fielmann

          • Was für ein Quatsch!
            Blinker sind dazu da, das man sich möglichst früh auf ein Verkehrsereignis einstellen und darauf reagieren kann. Und ganz sicher ist es nicht Latte, ob Rechts oder Links, denn das entscheidet darüber, ob sich die Wege der Verkehrsteilnehmer kreuzen oder nicht!
            Zwei Blinklichter mit wenigen Zentimertern Abstand, bei denen weder aus einer Lichtanimation, noch aus der Symbolik aus größerem Abstand klar erkennbar ist was Sache ist, sind absolut nicht hilfreich.
            Ich bezog mich im Übrigen auch nur auf den zuvor verlinkte Blinker und der ist in meinen Augen Mist. Generell bin ich für Blinker, nur eben für andere Produkte.

            • Bei Motorrädern ist der vorgeschriebene Mindestabstand der hinteren Blinker 18 cm. Das ist so viel wie bei mir zwischen ausgestrecktem Daumen und Zeigefinger passt. Sollte auch bei einem Fahrrad problemlos einzuhalten sein.
              Zu dem Argument, dass es aus größerem Abstand erkennbar sein muss: es ist erstmal wichtig, dass man aus größerem Abstand durch das Blinken wahrnehmen kann, dass dort gleich ein Abbiegevorgang stattfindet. Welche Richtung kann man dann immer noch sehen, wenn man sich darauf eingestellt hat und mit größerer Aufmerksamkeit näher kommt.

              • An meinem Radl habe ich hinten etwa 230mm, und vorn 420mm. Abstand vom Boden zu den Blinkern ist auch ausreichend. Passt also. Und die Autofahrer erkennen es auch als Fahrtrichtungswechsel.

        • Mira Bellenbaum says:

          „Da hilft auch kein Blinken.“
          Und deshalb fährt man als Autofahrer möglichst schnell und mit so wenig Abstand wie möglich daran vorbei!
          //off

        • der andere Markus says:

          Angesichts der Tatsache, dass einige PKW auch mal mit nur einem Rücklicht unterwegs sind, ist es zumindest bei Dunkelheit keine schlechte Idee, bei einem vor sich befindlichem blinkenden Licht einfach mal vom Gas zu gehen und etwas langsamer ranzurollen. Könnte ja auch eine blinkende Bake mit schwachem Akku vor einem fiesen Schlagloch sein. So gesehen, sehe ich Dein Problem nicht 😉

  5. Langsam wird es lächerlich.

    Ohne Licht zu fahren ist auch verboten und trotzdem machen es ca. 30-50 % der Radfahrer. Von gesetzeskonformer Beleutung ist dabei noch gar nicht die Rede. Kontrolliert wird es aber nur homöopathisch.

    Wen sollte also ein Fahrtrichtungsanzeiger stören oder warum braucht man dafür ein Gesetz ?

    Der wesentliche Teil der Radfahrer zeigen die Fahrtrichtung nicht einmal mit dem Arm an. Wozu also auch hier ein Gesetz ?

    Und für die ganz Schlauen eine Bitte. Es geht nicht darum, was die Autofahrer für einen Mist verzapfen können.

    • Muss man dir das ernsthaft erklären?
      Wie überall im Alltag interessiert sich normalerweise niemand für solche Dinge, außer es passiert ein Unfall. Dann wollen es alle plötzlich genau wissen, egal ob es um Sachschaden geht den jemand bezahlen muss oder um verletzte Personen.
      Wenn dann in der StVO die Blinker nicht geregelt sind und ein Radler nicht mit der Hand angezeigt hat, sondern „nur“ geblinkt hat und daraufhin überfahren wurde könnte sich der Überfahrer darauf hinausreden, der Radfahrer hat das nicht angezeigt und mit irgendwelchem Geblinke konnte er nichts anfangen weil das ja gar nicht in der StVO steht. Kann man albern finden oder nicht aber im Ernstfall zählt das Gesetz und nicht was irgend jemand subjektiv „vernünftig“ findet.

      • @Eric:

        Deine Argumente ergeben in der Praxis überhaupt keinen Sinn.
        Die Radfahrer zeigen wie geschrieben schon heute den Richtungswechsel kaum bis gar nicht mit dem Arm an. Welche zusätzliche Ausrede sollte es also für den Autofahrer geben („nur geblinkt“) ?
        Autofahrer ziehen vor Gericht fast immer den Kürzeren. Das ändert sich erst bei Vorsatz oder extrem grober Fahrlässigkeit. Ein nicht benutzer Blinker oder ein verbotener Weise benutzer Blinker zählt sicher nicht dazu.
        Willst Du wirklich glaubhaft machen, dass sich ein Autofahrer damit herausreden könnte, er könne mit dem Geblinke nichts anfangen ? Der Richter bekommt maximal einen Lachanfall.

        Leider hast Du überhaupt nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte. In einer idealen Welt müsste der Blinker geregelt sein. In der Praxis haben die Radfahrer aber so viele Sonderrechte, dass es in der realen Umsetzung keine Rolle spielt.

  6. Ist das da etwa unser Gastgeber Cashy da auf dem Bike?

  7. Die vielen Für und Wider zu dem Thema sind hier ausreichend in der Diskussion. Viel wichtiger als Blinker am Bike finde ich sinnvolle Tempolimits und sichere Radwege in tatsächlich wirksamer Trennung und mit ausreichend Abstand zur von Autos befahrenen Straße. Und wenn wir schon bei wünsch-dir-was sind, hätte ich gerne an Ampelkreuzungen einen VIP Bereich (rote Flächen) und extra Bike-Ampel mit etwas Vorsprungschaltung.

    • @Oliver2 :“…sichere Radwege in tatsächlich wirksamer Trennung und mit ausreichend Abstand zur von Autos befahrenen “
      Wie sieht denn die Realität aus. Auf sehr vielen Strecken fahren die Radfahrer trotz Radweg auf der Straße. Häufig zwischen 50 und 100% auf der Straße. Selbst die engsten Straßen sind den Radfahrern nicht unsicher genug, um doch die Straße vorzuziehen.

      Als Krönung hatte ich vor einige Zeit eine Diskussion über die Nutzung von Radwegen. Es ist schon sehr bedenklich, wenn es dutzende Argumente gegen die Nutzung der Radwege gab aber kein Argument (genau 0) für die Nutzung.
      Das sollte zu denken geben.
      Ach ja. Eine sehr große Anzahl der Ampeln hat schon Vorsprungschaltung.

      • Ja, etwas Disziplinierung bei den Radfahrern ist natürlich sinnvoll. Radwege nützen niemanden, wenn sie nicht genutzt werden.

        Was waren denn die vielen Argumente gegen die Nutzung von Radwegen?

        Vorsprungschaltung ist der richtige Begriff, danke!

    • Ja Holland als Vorbild dafür finde ich auch Klasse. Dazu sollten auch Roller und S-Pedelects auf mit angepasster Geschwindigkeit dort fahren dürfen, wie auch in Holland. Klappt ja bei Autos in Spielstraßen und 30er Zone auch also wo ist das Problem?
      Anschließend sollte man diese dämliche 45km/h Begrenzung aufheben und min. 55 fahren dürfen um kein Hindernis mehr zu sein. Und 30Km/h für EBikes fände ich auch nice.

  8. Also eins dürfte klar sein:
    Ein Meilenstein der Radverkehrssicherheit wird das nicht.

  9. Juhuuu, endlich darf man dann auch auf dem Drahtesel rechts blinken und links abbiegen! Die Blinkelichter sollen ja nicht verbindlich vorgeschrieben werden. Da kann man auch deren Benutzung rein willkürlich machen. Es sei denn, die StVO regelt das rechtsverbindlich. Ich mag die deutsche Gesetzgebung – irgendwie. Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht?

    • Der Tag, an dem irgendein Nonsens verbindlich an den Rädern vorzunehmen ist, ist, der Tag, an dem ich alle Fahrräder abschaffe und auch Kurzstrecken nur noch mit dem Benziner fahre.

  10. Wird auch Zeit: Fahrradblinker sind bereits in der ganzen EU erlaubt. Nur Deutschland überlegt noch, wie die EU-Verordnung umzusetzen ist.

  11. Jan-Philippe Schilt says:

    Aktuell sind Blinker ans Pedelecs bis 25 km/h verboten, ab 25 km/h jedoch Pflicht. An Lastenrädern mit 2 Rädern sind sie verboten, an LR ab 3 Rädern sind sie erlaubt. An Rennrädern, die oft über 30 km/h gefahren werden, sind sie verboten, an Mofas, die nur bis 25 km/h gefahren werden, sind sie erlaubt.
    Die aktuelle Regelung ist also kaum jemandem zu erklären. Darum gut, dass das Verbot gekippt wird, aber seltsam, dass blinkende Lichter und Hupen noch immer verboten sind; die Unterschied zwischen E-Scootern, Motorrollern, LEVs, E-Rollstühlen und weiterem denkbaren ist aus Sicht der Verkehrssicherheit und Nutzung schließlich klein.

    Ergänzung: An S-Pedelecs sind Hupen natürlich verpflichtend, an Pedelecs verboten.

    • Nur das Hauptlicht vorne und hinten darf nicht blinken. Zusätzliche Lampen dürfen dagegen sehr wohl blinken (außer sie sind gelb und an der Seite), z.B. ein rotes Licht am Helm.

      Ich verstehe auch nicht, warum das Rücklicht oder das Frontlicht blinken sollte. Ich finde, dass das nur Ablenkt (und es nervt mich, hinter so einem Blinklicht her zu fahren. Aber das zählt wohl nicht als Begründung gegen das blinken). Beim Auto stehen blinkende rote Lampen hinten für eine Gefahrenbremsung. Warum Fahrradfahrer meinen, das als Dauerzustand haben zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen.
      Beim Anfahren kann ich das fast nachvollziehen, da noch nicht genug Energie zur Verfügung steht. Allerdings blinkt meine Frontleuchte zum Glück nicht, es geht als auch ohne blinken.

      Kannst Du mich da aufklären? Warum sollte es erlaubt sein, dauerhaft blinkende Rück- und Frontlicht zu erlauben oder auch nur haben zu wollen? Was für ein Vorteil sollte das haben (Akkulaufzeit reicht mir nicht als Begründung)?

  12. René Holtz says:

    Ich habe seit 2022 Fahrtrichtungsanzeiger an meinem E-Bike. Die Aussage, Fahrräder seien dafür zu schmal, kann ich nicht bestätigen. Die Fahrtrichtungsanzeiger habe ich nach „Anbauvorschriften für Mottorräder“ montiert. Die Fahrtrichtungsanzeiger und das Blinkrelais stammen von Kellermann. Ich habe durchweg positive Erfahrungen gemacht. Die Blinker und das Bremslicht werden sehr wohl von Auto- und LKW-Fahrern erkannt. Ich werde sogar nicht selten von Autofahrern vorgelassen, wenn ich von der Straße nach links auf den Radweg möchte, und gerade Stau ist. Natürlich sind solche Profi-Blinkanlagen nicht billig (720,- Euro, ohne meine eigene Arbeitszeit für die Montage).

    • Fahre selber kein gewöhnliches Rad, ist eine „Tretharley“. Vorne fahre ich einen Motorradscheinwerfer mit „Angel Eyes“ als Tagfahrlicht. Die Streckenaufsicht hier findet das gut, da ich als einer der wenigen Radfahrer am Tag Licht anhabe. Wer sich aber gerne mal aufregt (Weil ist ja nicht erlaubt), ist „Gerd“ der Rentner der mit Lieselotte auf dem Radweg unterwegs ist. Er ohne Helm, sie mit.

  13. Sonne im Rücken, ob das Blinken dann noch gut zu sehen ist? Jedenfalls nicht diese kleinen Kisten, die es jetzt schon gibt (und wohl verboten sind).
    Ich als Rad- und Autofahrer wage das zumindest zu bezweifeln. Klar, immer noch besser als die Suicide-Ninjas, die ganz in schwarz gekleidet ohne Licht durch den Winter radeln.

    • Wie hier schon jemand schrieb: Kellermann Blinker. Werden auch an E-Scootern verbaut.
      Aber genau das sind die Detailfragen die sich das Verkehrsministerium stellen muss. Zu Hell ist auch schlecht.

    • Was unterscheidet die Situation „Sonne im Rücken“ von jedem anderen Fahrzeug mit Blinkern?

  14. Ich weiß gar nicht, was eine Diskussion darüber so eklatant ausufern lässt. Alles was den Radfahrer schützt, ihne bei Dunkelheit besser ins Licht setzt und ihn als Mensch im Verkehr ‼️ wahrnehmen lässt, ist zu begrüßen.

    Sollte der Kfz-Teilnehmer Bedenken wegen einer ungenauen Beleuchtung des Radfahrers haben, so hat er aber den Radfahrer wahrgenommen. Das ist mehr wert, als zu wissen, ob links oder rechts geblinkt oder gebremst wurde.
    Nach der neuen Regelung kann das „ungenaue“ Geblinke nun am Rad befestigt werden und muss nicht am Helm lder dem Rücken oder sostwo am Körper angebracht sein. Und das ist gut so ‼️

  15. jetzt noch hu, kennzeichen/versicherung und führerschein und fertig is das moped

    • Eine regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit, samt entsprechendem Nachweis, eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht und der Erwerb einer Fahrerlaubnis, wäre für Fahrräder, e-Bikes, Pedelecs durchaus angebracht.

      • Brauchen wir dann für Fußgänger auch, sind auch Verkehrsteilnehmer.

      • Ja, wer kennt sie nicht, die Massen von Fahrrädern mit defekten Bremsen die Reihenweise Unfälle verursachen. Kennzeichen helfen bei den, den Radfahrer zumeist vorgeworfenen, Tatbeständen schon bei KFZ nicht (z.B. Rotlichverstoß, Fahrerflucht, Missachtung der Vorfahrt).
        Eine Versicherung liegt in über 90% der Fälle in Form einer privaten Haftpflicht bereits vor.
        Wie hier an andere Stelle bereits geschrieben ist der überwiegende Teil der volljährigen Radfahrer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis/eines Führerscheins.
        Außer heißer Luft, Stammtisch und Polemik bleit da nichts von den Forderungen übrig.

        • Ja, leider müsste mehr kontrolliert werden. Da es für Fahrräder keine Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht gibt, müssten die Kontrollorgane jeden Verkehrsteilnehmer, der sich regelwidrig verhält, direkt anhalten, um seine Personalien feststellen zu können. Uneinsichtige Fahrradfahrer würden sich, ähnlich wie uneinsichtige Autofahrer, heiße Verfolgungsfahrten leisten. Aufgrund der zunehmenden Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte möchte man das den Beamten verständlicherweise nicht zumuten. Deshalb können die Fahrradrambos tun und lassen, was sie wollen. Interessensverbände wie der ADFC versuchen das Bild der sich regelwidrig verhaltenden Fahrradfahrer durch Unfallstatistiken zu schönen. Es sind ja nur knapp 25 % der Unfälle, an denen Fahrradfahrer die Hauptschuld tragen. Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad sind eine Schnapsidee. Als wolle man den Sumpf trocken legen und würde die Frösche fragen. Eigentlich sind alle Instrumente zur Verbesserung der Sicherheit und Sichtbarkeit von gegenüber Automobilen schwächeren Verkehrsteilnehmern durchaus sinnvoll. Aber wer wäre gerne mit einem Fahrrad unterwegs, das einem beleuchteten Weihnachtsbaum gleicht? Damit würde man ja auffallen, auch beim Regelverstoß. 😉

      • Genau, nicht zu vergessen jährlicher TÜV fürs Bike und ab 60 jährliche ärztliche Untersuchungen auf Radfahrtüchtigkeit und alles schön in Gesetzte gegossen…

  16. Kaum geht es um Radfahrer kommen wieder die Trolle mit den typischen Anekdoten, dass Radfahrer eh alle kagge sind. Dann kommen die Anti Trolle die mit „Ihr Autofahrer….“ zurück trollen. Könnte auch anfangen, geht aber am Topic vorbei. Gibt auch gute Autofahrer und Radfahrer.
    Jungs, es geht nicht um kleine Affen, die ein E-Bike antreiben sollen. Es geht um einen Blinker. Nen Blinker.
    Wer die Hand vorher nicht rausgehalten hat, wird den Blinker auch nicht nutzen. Sein Problem, wenn er unter dem Auto liegt. Sage ich als Radfahrer eindeutig. Wer aber sicherer sein möchte, der wird den Blinker nutzen. Das wird dir als Autofahrer auch eine Hilfe sein, denn der Radfahrer unter deinem Auto ist auch dein psychisches Problem, das du beim Anblick ertragen musst.
    Meine Hoffnung ist nur, dass die Blinker auch für Hinten genehmigt werden. Je nach Körperfassung, Kleidung der Radfahrer und Winkel der Autofahrer kann es schon sein das der Blinker am Lenkerende kaum bis nicht gesehen wird. Kennt man schon von Scootern so. Ich glaube Trittbrett verbaut auch Blinker hinten, welche aber unfassbar teuer sind.
    Ich habe, je nach Umsetzung, sofort Blinker am Bike.

    • René Holtz says:

      <<>

      So pauschal stimmt das nicht. Ich habe auch nie die Hand rausgehalten, dafür aber die Rückspiegel genutzt (abgebogen bzw. links rüber nur wenn genug Platz war). Seit ich die Fahrtrichtungsanzeiger habe, nutze ich die auch, in den Rückspiegel schaue ich vorher trotzdem.

    • Wenn man die alltägliche Situation zum Verhalten von Radfahrern beschreibt, dann ist man ein Troll. Ja, es geht um die Zulässigkeit optionaler Blinker am Fahrrad. Schon daran, dass es optional sein soll, kann man den Stellenwert erkennen. Es ist eigentlich eine sinnfreie Idee, weil es scheinbar keinerlei Verpflichtung nach sich zieht. Blinker am Fahrrad sind wie früher Chromleisten am Auto. Man möchte damit beeindrucken. Fahrradblinker als Statussymbol.

      • Deinen Kommentar kann ich nicht nachvollziehen. Fahrtrichtungsanzeiger sind auch am Radl hilfreich. Wie ich schon, schrieb, reagieren Autofahrer korrekt auf die Fahrtrichtungsanzeiger an meinem Radl. Das ist kein Statussymbol. Autofahrer werden sich ganz schnell daran gewöhnen. Die selbe Diskussion gab es schon in den 1960ern, als Fahrtrichtungsanzeiger an Motorrädern mit „Sinnlos“ betitelt wurden.

        • @mumpel
          Wenn Fahrradblinker optional anstatt verpflichtend sind, dann werden sie zum Statussymbol. „Schau her, ich habe an meinem Radl Blinker. Weil ich es mir leisten kann.“ Es geht gar nicht darum, ob sich andere Verkehrsteilnehmer an die Fahrradblinker gewöhnen. Die Radfahrer werden sie, so wie sie andere Verkehrsregeln missachten, nicht benutzen.

  17. Ich dachte nur CSU geführte Verkehrsministerien bringen sinnfreie Neuregelungen heraus, jetzt also auch die FDP?
    Meine Gedanken dazu sind eher:
    – Sehr viele Autofahrer entscheiden sich bewusst dafür, nicht mehr zu blinken. Warum sollten dies plötzlich Radfahrer tun? Auch diese zeigen ja nur noch in Minderzahl per Handzeichen an, dass sie abbiegen wollen. Geahndet wird ja beides nicht mehr aufgrund mangelnder exekutiver Ressourcen/Unwillen selbiger
    – Anstelle sich solchen „Problemen“ zu widmen sehe ich viele andere Baustellen im BMDV, um was man sich kümmern sollte: Deutliche und nachhaltige Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor, Verschiebung des Güterverkehrs auf die Schiene, Stärkung des ÖPNV etc.
    Meine Erwartungen: Nahezu Null…

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