Amazon Dash Button: Verbraucherzentrale NRW zieht Amazon vor Gericht

amazon dash button deutschlandDie Verbraucherzentrale NRW hat Amazon wegen „verschiedener rechtlicher Verstöße“ rund um den Dash Button abgemahnt. Amazon ist laut der Verbraucherzentrale aber nicht willens die gewünschten Änderungen vorzunehmen, so dass es anscheinend auf einen Rechtsstreit hinausläuft. Dabei lautet ein zentraler Kritikpunkt, dass für den Kunden beim Hantieren mit dem Dash Button kein konkreter Hinweis erfolge, dass eine kostenpflichtige Bestellung vorgenommen werde. Auch sei vor der Bestellung zu diffus, welches genaue Produkt bestellt werde.

Die Amazon Dash Buttons lassen sich im Haushalt aufhängen. Sie tätigen dann per Knopfdruck Bestellungen – z. B. für Waschmittel, Toilettenpapier oder Getränke. Amazon wirbt natürlich mit dem Komfortgewinn, welchen die Dash Buttons versprechen. Die Verbraucherzentrale NRW will das nicht bestreiten. Doch auch Amazon müsse sich bei dem Bestellprocedere an geltende Vorschriften halten. Etwa sei aus rechtlicher Sicht ein Hinweis Pflicht, der auf die Auslösung einer kostenpflichtigen Bestellung hinweise. Zudem müsse Amazon vor der Bestellung wichtige Informationen mitteilen: Dazu zählen unter anderem Gesamtpreis, sowie die wesentlichen Eigenschaften des gekauften Produkts. Bei Bestellung über einen Dash Button erhält der Käufer jene Infos aber erst nachträglich über die App.

DE_Ariel_Dash Button_Washing Mashine

Kritisch sieht die Verbraucherzentrale NRW auch die „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“. Jene erlauben Amazon Preis und Versandkosten für das ausgewählte Produkt zu ändern. Kunden werden aber erst ab Preissteigerungen von mehr als 10 % informiert. Außerdem behält sich Amazon vor Ersatzartikel zu versenden, falls der bestellte Artikel nicht verfügbar sein sollte. Auch das hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig.

Laut den Verbraucherschützern aus Nordrhein Westfalen hat Amazon sich geweigert die monierten Aspekte zu ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun müssen die Gerichte klären, ob Amazons Dash-Button unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf.

(via Verbraucherzentrale NRW)

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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44 Kommentare

  1. Willkommen in Hartz IV Deutschland – der Verbraucherschutz ist halt für die Leute gedacht die sich grade noch so auf den Beinen halten können!

  2. Die die gegen die Verbraucherzentrale meckern haben die Rechtslage einfach nicht kappiert und um was es den Verbrauchsschützern geht. Man denkt das die Leutchen hier mehr Hirn hätten und auch diese Gründe der Verbraucherzentrale versteht. Es geht um die DAUs die in der Mehrzahlt sind und 0 kappieren auf was sie sich einlassen. Dafür ist der Verbraucherschutz da um auch die Trottel, die sich auch hier wohl zu genüge mittlerweile aufhalten, vor ihre eigenen Dummheit zu schützen.
    Ganz nach dem Motto, zu gut um Wahr zu sein, dass hätte allen längst zu denken geben müssen.
    Persönlich kommt mir so ein Mist nicht ins Haus, das hab ich beschlossen als ich zum ersten mal nur Oberflächlich von dem Scheiß erfahren habe. Konnte nix gescheites sein, allein schon die Bindung an bestimmten Marken, zu unflexibel, ohne Preisanzeige direkt, erst nach Bestellung, Extra Müll durch die sinnlose Herstellung und Batterien. Da kann ich doch gleich online über Phone, Tab, PC & CO bestellen. Da brauch ich so ein MIst nicht.

  3. @Dot2010
    Das hab ich gestern schon alles zerflückt. Aber in Deutschland wird ja mal wieder nur auf § geritten. Weil „Es fehlt außerdem die Angabe des Kaufpreises. Sowohl die Preisangabenverordnung wie auch die fernabsatzrechtlichen Pflichten sehen vor, dass der Händler Gesamtpreise zu nennen hat.“ Alle diese Angaben findet man bei Amazon auf der Seite. Oder in der App wo man diesen Knopf auch vorher einrichten muss. Wenn ich in eine Kneipe gehe und 2 Bier bestelle so kann ich auch vorher in die Karte sehen was das Bier kostet. Wenn man aber nur 2 Bier bestellen will oder Stammgast ist wird man das nicht tun. Dieser Knopf richtet sich ja auch nur an „Stammkunden“ sonst hätte man ja schließlich auch kein Prime. Und als Stammkunde weiß ich normal was ich damit bestelle. Zudem muss man den Knopf vorher einrichten und bekommt dort schon alle infos angezeigt. Ebenso wenn sich der Preis ändern sollte. Es ist also alles da was rechtlich nötig ist (nur auf dem Knopf stehts nicht drauf) weil es nur ein Knopf ist. Der Knopf macht nichts anderes, als eine Bestellung über die Amazon App auszulösen.

  4. @Dot2010,
    ja, alles Hexenwerk!

  5. werden jetzt wieder Millionen rausgeschmissen um genau das gleiche Ergebnis zu erzielen wie damals bei der E-Zigarette?
    Bei der E-Zigarette hat sich nichts geändert, außer dass der Steuerzahler die ganzen Gerichtskosten zahlen durfte nicht dazu gerechnet die ganzen Schadensersatzansprüche die geltend gemacht wurden alles in allem hat das den Steuerzahler einen 3stelligen Millionenbetrag gekostet! Da kann ich Tom nur recht geben …. armes Deutschland!

  6. Gut so.
    Amazon will den Kunden jegliches nachdenken und vergleichen mit vermeintlichem Komvortgewinn abtrainieren.
    Schön alles entkoppeln was einem vom blinden Konsum und Geld ausgeben abhalten könnte.

    Soll der Button halt einen Eintrag auf der Merkliste erzeugen und ich bestelle es dann später in der App. Diese kann mich ja nochmal erinnern.Da soll mir dann aber auch bitte angezeigt werden was ich dort zu welchen Preis bestelle und ob sich dieser verändert hat (auch ob ich jetzt nur noch 8 statt 10 Geschirrspüler Tabs für die gleichen 5€ bekomme).

    Aber so wie Amazon das mit ihren Buttons vor hat nützt es gerade auf lange Sicht nur einem, und das ist nicht der Kunde, auch wenn diese es sich einreden weil sie gern als modern gelten möchten.

  7. Man darf nicht immer vom besten ausgehen… Ich hab teilweise schon selbst erlebt dass mich jemand gefragt hat ob der Fernseher im Schaufenster tatsächlich nur 49,90.- kostet, wie es ja am Preisschild geschrieben ist.

    Auch ich halte den Dash für einen weiteren Schritt um alles von sich preis zu geben..

  8. Klaus Müller says:

    🙂 ich habe dieser Tage noch überlegt, wie das wohl im Haushalt mit neugierigen kleinen Kindern ist… und wenn dann plötzlich ne Palette Waschmittel vor der Tür steht 😉

  9. Es ist lächerlich, dass der Verbraucherschutz sich hier einmischt und bei gröberen Sachen einfach zuschaut.
    Kunden sind weder gezwungen den Dash Button zu bestellen, noch über den Button zu bestellen.

  10. @Eike Justus
    Es ist das eine den Verbraucherschutz als lächerliche Einrichtung zu empfinden. Und das anderen bei Amazon Dash mitreden zu wollen und was von :“ Dann bestellt jemand per Knopfdruck gaaaanz viel“ faseln, obwohl schon 1000 mal durchgekaut wurde, dass genau das garnicht geht. Aber so ist halt das billige Amazon Bashing. Keine Fakten, aber davon viel.

  11. Offenbar wird in der ganzen Diskussion ein wichtiger Punkt übersehen. Wenn ich jetzt den Knopf drücke und mit dem Produkt oder dem Preis nicht einverstanden bin dann kann ich es kostenfrei zurücksenden.

  12. @ Dot

    Sag mal, was für ein kleines mieses Stück arrogante Shy ce bist Du eigentlich? Wer hat Dich a) angeheuert? b) Die Anmaßung glauben zu wollen das Dir das Recht zusteht, über die Intelligenz anderer richten zu dürfen und gleichzeitig dann diese als unmündig zu erklären wenn es Dir in den Kram paßt ist schlicht unglaublich. Nem Bengel wie Dir gehört der Hosenboden stramm gezogen. Diese faschistoiden Anklänge sich hier als Herrenmensch über, aus Deiner SIcht vermeintlich Minderbemittelte aufzuspielen, kotzt mich an. Wenn Du irgend etwas in Deinem Leben dominieren willst, schaff Dir nen Hamster an, aber verschone andere Menschen damit. So Gestalten wie Du müssen Ihre Betreuerexistenz ständig rechtfertigen, um so die eigenen Minderwertigkeitskomplexe und das eigene Unvermögen auf andere zu spiegeln und zu überdecken das sie selbst nix auf die Reihe kriegen. Scheinbar überfordert Dich hier nicht nur die Funktionalität sondern auch die Tatsache, dass andere auf Aufseher keinen Bock haben. Blockwartmentalität braucht 2016 kein Mensch. Geh nach Nordkorea!

  13. @Dot2010
    Sic!

  14. ^^
    Na endlich haben wir auch hier „Heise-Niveau“ erreicht.
    Pöbeleien, Beleidigungen…ich geh schon mal Popcorn holen.
    😀

  15. Fakt ist: man muss den Butten erst bestellen und mit dem Amazon-Konto koppeln/konfigurieren… also sollte man i.d.R. wissen, was man tut und es auch wollen.

  16. @Klaus Müller und Co.:
    Mit dem Button kann man mittels 1000x Drücken keine Palette Waschmittel oder Tabs kaufen. Egal wie oft man drückt, die Bestellung wird nur einmal ausgelöst. Die nächste Bestellung ist erst wieder möglich, wenn das Paket ausgeliefert wurde.

    @All
    Das Gebashe auf die Verbraucherzentrale kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt Gesetze, an die sich alle halten müssen. Dazu gehört auch Amazon. Der Dash-Button verstößt gegen so einige Paragraphen, die nicht grundlos so ins Gesetz geschrieben wurden.
    Wer sich damit mal beschäftigt und bereit ist über seinen Tellerrand zu schauen, wird auch schnell verstehen worin Vorgaben wie die Preisangabe ihren Sinn haben.

  17. @Klaus das passiert nicht. Es geht immer nur EINE Bestellung (egal wie oft man klickt). Die nächste geht erst wieder, wenn die erste angekommen ist.

  18. Universalgenie says:

    @Bernd: >> Der Dash-Button verstößt gegen so einige Paragraphen, die nicht grundlos so ins Gesetz geschrieben wurden.

    Könntest du diese Paragraphen (welchen Gesetzes) einmal kurz auflisten, damit man das einmal nachlesen kann? Du scheinst dich damit ja recht gut auszukennen. Danke.

  19. Ich finde es spannend wie einige hier den Dash-Button verteidigen nach dem „ich will aber, ich will aber, ich will aber“-Prinzip. Es ist schön, dass Leute sich den Button bestellt haben, es ist noch schöner wenn sie wissen auf was sie sich einlassen. Es ist auch klar, dass Amazon das gut findet. Aber nur weil zwei Parteien das Gleiche wollen, befinden sie sich nicht automatisch in einer rechtsfreien Blase. Anscheinend sieht kaum jemand, dass Gesetze vielleicht nicht erlassen wurden um Komfort und Bequemlichkeit zu verhindern, sondern um z.B. fairen Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten. Gesetze sind extra allgemein gefasst um ein möglichst breites Spektrum abzudecken – für die Auslegung sind dann Richter zuständig. Selbst wenn es kein Verstoß sein sollte wird deshalb trotzdem kein Gesetz geändert in „außer Amazons Dash-Button“, sondern es wird als Präzedenzfall für ähnliche Dinge herangezogen und ich vertraue darauf, dass die Verbraucherzentrale trotzdem auch ähnliche Fälle direkt wieder abmahnt und prüfen lässt. Dafür ist sie da.
    Wer das wirklich für sowas wie Waschmittel braucht und da so einen hohen Komfortgewinn hat, kann sicher auch die schon länger eingeführte Abo-Funktion nutzen. Dabei spart man sich sogar den Klick und die 5€ für den Button, dazu hat man sogar einen Preisvorteil gegenüber der Einzelbestellung und keinen Blindflug +/-10% wie bei dem Button. Dafür unterstelle mal, dass der Toilettengang oder die Waschmaschinennutzung über einen Monat betrachtet bei den meisten Menschen relativ gleichmäßig ist. Genaue Studien stehen aber noch aus, denn z.B. @Tine erledigt Teile davon anscheinend über den Mund (Tipp: Es ist nicht die Wäsche!).

    Einen bisher unbemerkten Kritikpunkt sehe ich noch auf dem Bild im Artikel: Warum heißt es Dash-Button, aber geliefert wird am Ende Ariel? Ist das nicht Verbrauchertäuschung? Und gibt es einen Spee-Button, der Dash liefert?

  20. Was die Gesetze angeht wird hier ja viel spekuliert. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung Amazon würde gegen diese verstoßen Amazon sieht das anders. Entscheiden wird das ein Gericht und sonst niemand.
    Ganz anders sieht es mit dem Argument des Komforts aus.
    Warum sollte ich ein Produkt wie Waschmittel abonnieren oder gar im Laden kaufen? Soll ich mir jetzt genau überlegen wie viel Waschmittel ich pro Monat brauche? Was wenn es mehr oder weniger ist? soll ich dann regelmäßig mein Abo anpassen? Habe ich keine Lust drauf und ich habe auch keine Lust mir Einkaufszettel zu schreiben (weder ins Handy noch auf einen Zettel)
    Das gleiche gilt für das Vergleichen von Preisen (es ist mir nett gesagt sch*** egal ob ich pro Jahr 20, 30 oder sogar 40 Euro beim Kauf von Waschmittel sparen kann wenn ich Preise vergleiche. Das sehen andere Leute anders und das rede ich ihnen auch nicht kaputt. Also würde ich mich doch mit so pauschalen Aussagen zum Komfort zurück halten. Wenn sich herausstellt, dass dieser Button gegen das Gesetz verstößt dann muss Amazon ihn eben anpassen oder vom Markt nehmen. Aber bis dahin sollten wir evtl. mal die Hobbyjuristerei sein lassen und den Leuten die den Spaß als Komfortgewinn ansehen diesen einfach lassen!

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