Amazon: 180-Tage-Rückgabefrist für alle Produkte ist ein Anzeigefehler

Wir berichteten am Wochenende über (mutmaßlich) neue Rückgaberichtlinien beim Versand-Riesen Amazon. Während bislang eine 30-Tages-Frist zur Retoure galt, sollen sich demnach Artikel für ein halbes Jahr zurücksenden lassen, unter der Bedingung, der Artikel sei im Originalzustand (unbenutzt und originalverpackt). Nach einer ersten Recherche zeigte Amazon dies bei allen Artikeln mit Verkauf und Versand durch Amazon an, auch rückwirkend für bereits getätigte Bestellungen. Stutzig machte, dass die neuen Richtlinien auch noch nicht in den Rückgabebedingungen verzeichnet sind. Wie sich nun zeigt, berechtigterweise.

Amazon hat uns inzwischen ein Statement zukommen lassen. Nach diesem gelte weiterhin für die meisten Artikel die 30-tägige Rückgabegarantie. Man habe 180 Tage bei einigen Produkten fälschlicherweise angezeigt und arbeite an einer Lösung des Problems. Heißt im Umkehrschluss vielleicht auch: Amazon könnte für einige Produkte oder gar Produktkategorien verlängerte Rückgabefristen anbieten. Man benannte diese aber bis dato noch nicht konkret. Sollte uns da was zu Ohren kommen, dann lest ihr das natürlich auch bei uns.

Wir bieten Kunden weiterhin für die meisten Artikel eine 30-tägige Rückgabegrantie an. Es tut uns leid, dass bei einigen Produkten fälschlicherweise abweichende Angaben auf der Produktdetailseite angezeigt werden können. Wir danken Kunden für ihre Geduld, während wir an der Lösung des Problems arbeiten.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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11 Kommentare

  1. I am the Danger, Skyler says:

    Wäre in meinen Augen auch Schwachsinn, da gibts sehr große Missbrauchsgefahr. 170 Tage nutzen und wieder zurückschicken.

    • „… sollen sich demnach Artikel für ein halbes Jahr zurücksenden lassen, unter der Bedingung, der Artikel sei im Originalzustand (unbenutzt und originalverpackt).“

      Wo wäre denn da die Missbrauchsgefahr? Der Artikel wurde bestellt und dann doch nicht gebraucht. So lag er dann irgendwo, originalverpackt und unbenutzt in der Ecke, bis er den Weg zurück antreten sollte.

      • Naja, lass mal ein Samsung S23 Ultra ein halbes Jahr rumliegen, in der Zwischenzeit hat sich der Verkaufspreis um 30% reduziert. Das gleiche bei Modeartikeln, die nach einem halben Jahr unverkäuflich sind.

    • Dadurch, dass der Artikel originalverpackt sein muss ist das Missbrauchspotenzial gering.

  2. Immer diese Pannen. Vorletzte Woche Netflix mit ihren komplett übersetzten FAQs die nach 1 Tag verschwanden und jetzt Amazon mit angeblichen 180 Tagen.
    Warum testest man sowas nicht inhouse.

    Anderseits weiß man was bald auf einen zukommt 🙂

    • Pressestellen sind oft wirklich niedlich.

      Klar, komplett ausversehen hat da jemand mit Adminrechten das Tool zur Änderung der Rückgabefrist geöffnet (das können vermutlich nur eine handvoll Menschen) und ausversehen 180 Tage als neuen Wert eingetragen und das ausversehen live geschaltet.

      Total normal und glaubwürdig. Upsi.

      • Menschliche Fehler passieren. Wer von einem „Tool zur Änderung der Rückgabefrist“ und simplen „Adminrechten“ redet hat wenig Ahnung von Softwareentwicklung und Konfiguration.

        • Oettinger77 says:

          Völlig richtig. Bei uns in der Firma darf auch jeder Hinz und Kunz in das Backend oder SAP und dort durch menschlichen Fehler einfach neue Werte eintragen…

          • Amazon ist ein komplexes Softwareprodukt und nicht einfach irgendeine nutzerfreundliche SAP-Instanz. Wer wirklich glaubt es gibt dediziert ein Admin-Interface um die Rückgabefrist per Prozess anzupassen, hat halt wirklich eine naive Vorstellung.

  3. Zum Glück, versandrückläufer sind ja so schon nicht lustig und man muss immer zur Post weil man ja für Neuware bezahlt hat, und das wäre dann ja komplette Flohmarkt Ware die man dann bekommt. xD

  4. Originalverpackt und unbenutzt bedeutet jedoch nicht, dass das Ausprobieren des Artikels ausgeschlossen ist.
    Den gleichen Passus nennt Amazon auch seit jeher bei seiner freiwilligen 30-tägigen Rücknahme.
    Der Aussage, ob etwas nur auf seine Funktion geprüft oder dauerhaft in Verwendung war, ist schwerlich zu widerlegen.
    (wäre in Härtefällen nur durch ein Gericht zu klären)

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