So schnell wird man Content-Dieb (Teil 2): CC

Hefte raus, Klassenarbeit! Was haben wir im ersten Teil gelernt? Richtig, man fragt (schriftlich – für spätere Beweiszwecke), ob man etwas von einem Urheber verwenden darf – oder man verlinkt den Original-Beitrag auf der Website des Urhebers, wo sich die Grafik befindet. Das kam nämlich als Frage zum Teil 1 auf…

Also nicht einfach nur den Link zur Bilddatei posten oder gar mit img-Tag in die eigene Website einbauen: Damit entreißt man sie dem Kontext der umgebenden Seite. Es könnte zum Beispiel sein, dass eine kleine Erklärung neben dem Bild steht und die würde so verloren gehen.

Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)
Foto: Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)

Das alles ist natürlich auf den Fall gemünzt, dass bei dem Bild (das steht in dieser Artikelserie stellvertretend für alle anderen Werke wie Texte, Videos, Musik…) nicht steht, wie man es verwenden darf. Wie gesagt: Eine Waffe, deren Ladezustand unklar ist, immer als geladen und entsichert ansehen.

Die Organisation Creative Commons hat eine relativ einfache Methode entwickelt, mit der man seine Werke  kennzeichnen und für die Weiterverwendung freigeben kann. Dazu hat man sechs Lizenzen (aktuell in Version 3.0) entwickelt, die das regeln sollen:

 

CC BY 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung – auch kommerziell – den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigene Sachen einfließen lassen (z.B. Remixe).

 

CC BY-ND 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung – auch kommerziell – den Namen des Urhebers nennen. Man darf das Werk aber nicht verändern oder in eigenen Sachen (z.B. Remixe) verwenden.

 

CC BY-SA  3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung – auch kommerziell – den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigene Sachen einfließen lassen (z.B. Remixe). Allerdings muss man seine Bearbeitung unter der selben Lizenz weitergeben.

Man kann also z.B. nicht einfach die kommerzielle Nutzung für seinen Remix per Angabe von CC BY-NC 3.0 ausschließen.

 

CC BY-NC 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigene Sachen einfließen lassen (z.B. Remixe). Allerdings darf es nicht für kommerzielle Sachen verwendet werden.

Tipp: Ein Blog, in dem Werbung geschaltet ist, wird steuerrechtlich schon als kommerzielles Angebot gesehen. Daher wäre ich persönlich hier vorsichtig, ein NC-lizensiertes Werk zu verwenden. Sicher ist sicher.

 

CC BY-NC-SA 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigenen Sachen einfließen lassen (z.B. Remix). Allerdings darf es nicht für kommerzielle Sachen verwendet werden (siehe Tipp bei CC BY-NC 3.0) und man muss seine Bearbeitung unter der selben Lizenz weitergeben.

Man kann also z.B. nicht einfach die kommerzielle Nutzung für seinen Remix erlauben, wenn das Original mit NC deklariert war.

 

CC BY-NC-ND 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung den Namen des Urhebers nennen. Allerdings darf es nicht für kommerzielle Sachen verwendet werden (siehe Tipp bei CC BY-NC 3.0) und man darf das Werk auch nicht verändern oder in eigenen Sachen (z.B. Remixe) verwenden.

 

Rechte und Pflichten einer CC-Lizenz

Ihr seht: Auch die viel gelobte CC erlaubt es nicht – wie leider sehr oft angenommen – einfach irgendwas zu nehmen und damit zu tun, was man will. Bei allen CC-Lizenzen ist z.B. die Urheber-Namensnennung verbindlich. Die gehört zur Pflicht jedes Lizenznehmers und wer das nicht tut, handelt sich vielleicht eine Abmahnung ein.

Außerdem steht in jedem Lizenztext (Punkt 4a), dass man einen Hinweis (per URL) zur Lizenz angeben muss. Genau hier lauert die Gefahr: Tut man das nicht, verstößt man gegen die Lizenz und macht sich … ihr ahnt es bereits … abmahnwürdig. Die CC-Lizenz ist also kein Freibrief.

Das kursive im Prinzip bei den Lizenzbeschreibungen bedeutet, dass man ein CC-lizenziertes Werk natürlich nicht für ungesetzliche Dinge (Gewaltdarstellung, Kinderpornographie, …) verwenden darf.

 

Verwenden einer CC-Lizenz

Scrollt mal hoch und schaut Euch das Foto der Justitia an. Dort habe ich auch den CC-Lizenz-Hinweis angegeben. Außerdem habe ich den Urheber informiert und sein schriftliches Einverständnis für die Verwendung. Carsten (als Blogbesitzer) und ich (als Autor) müssen für dieses Foto eigentlich keinen Ärger befürchten.

Eigentlich bedeutet, dass man leider nie 100% sicher sein kann, dass jemand, der z.B. ein Foto zu Flickr uploadet und unter CC stellt, wirklich der Rechteinhaber ist. Es ist also ratsam, sich schriftlich zusichern zu lassen, dass man das Foto verwenden darf.

Im Fall des Falles kann man sich darauf beziehen und vorweisen, dass man getäuscht wurde – es sei denn, es war sehr auffällig, dass der Uploader nicht der Urheber ist.

 

Die korrekte CC-Angabe als Lizenzgeber (Urheber)

Wenn Ihr ein Bild (oder Musik, Video, Text, …) unter CC stellen wollt, dann gebt das am besten direkt daneben (darunter, darüber, …) an. Dann sieht gleich jeder, was er tun und lassen darf. Gebt dabei immer Euren Namen (oder Pseudonym) an, damit das mit der Quellenangabe für Lizenznehmer möglichst einfach ist.

Außerdem gebt die CC-Lizenz an und verlinkt dabei auf die jeweilige Lizenz (Ihr könnt die Links oben bei den Lizenzbeschreibungen nehmen, bin ich nicht nett? :-)). Wie so ein Hinweis aussehen kann, seht am Ende dieses Artikels.

Wenn Ihr nicht wisst, welche Lizenz Ihr am besten für Euer Werk vergeben solltet, könnt Ihr den CC-Chooseaurus fragen. Da stellt Ihr ein, was erlaubt ist und er sagt Euch, welche Lizenz dafür passt. Dort findet Ihr auch den Text für den Fall, dass Euer Werk nicht im Internet (also z.B. auf Flyern) ist.

Wenn Ihr Icons benötigt, könnt Ihr Euch die passenden Sachen bei Creative Commons runterladen.

 

Muster für die korrekte CC-Angabe als Lizenznehmer

Wenn Ihr ein CC-lizenziertes Bild (oder Musik, Video, Text, …) verwendet, gebt es nach diesem Schema an:

Werkart: Link zum Original, Urheber/Quelle, CC-Lizenz, Link zur Lizenz)

Das ist natürlich etwas umständlich, daher noch ein Beispiel, wenn Ihr z.B. den ersten Teil dieser Serie in Euer Blog übernehmen wollt:

Text: So schnell wird man Content-Dieb (Teil 1)
(NetzBlogR/Stadt-Bremerhaven.de, CC BY-SA 3.0)

Wenn Ihr das so macht, seid Ihr zu 90% sicher, alles getan zu haben, was nötig ist. Wenn Ihr dazu noch die schriftliche Erlaubnis des Urhebers habt, sind es sogar 99%. Irgendwas ist ja schließlich immer… 🙂

 

Rechtlicher Hinweis: Diese „Anleitung“ ist zwar allgemein gehalten, sie ersetzt aber nicht die Beratung durch einen (Fach-)Anwalt. Falls Ihr unsicher seid, was geht und was nicht, kann er Euch auf jeden Fall eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Gastartikel (CC BY-SA 3.0) von NetzBlogR: Blog | Twitter | Google+

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Der Gastautor ist ein toller Autor. Denn er ist das Alter Ego derjenigen, die hier ab und zu für frischen Wind sorgen. Unregelmäßig, oftmals nur 1x. Der Gastautor eben.

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39 Kommentare

  1. Wer ist im Falle von CC BY 3.0 als Urheber zu nennen, wenn das Bild / der Text bereits (u.U mehrfach) verändert wurde?

    Konkret:
    Ein Webseitenersteller hat auf seiner Seite ein korrekt unter CC BY 3.0 lizenziertes Bild eingebunden, welches ursprünglich CC BY 3.0 lizenziert war, aber nicht von ihm stammt.
    Dieses Bild wurde von ihm verändert. Das veränderte Bild möchte ich nutzen.

    Wie ist die Quellen / Urheberechtsangabe korrekt?

  2. @Palli: Ich würde jeden angeben, so dass sich eine Liste ergibt, wer alles dran bearbeitet hat.

    Soll ja – der Fairness halber – jeder was davon haben, dass er etwas bearbeitet hat und das dann weiterverwendet wird. 🙂

  3. Vielen Dank für diese übersichtliche Zusammenfassung!

  4. Sehr schöner Artikel! Alles in allem sehr übersichtlich, vor allem der Vergleich der verschiedenen Lizenzen. Danke dafür! (:

  5. Sinnvoll wäre es auch von Copyright-/Urheber-Freigaben, die auf den Anbieterseiten zu sehen sind, Hardcopys/Screenshots zu machen. Diese dann neben den verwendeten Dingen namensgleich (Beispiel: dierk_schaefer-justitia_ulm.jpg / dierk_schaefer-justitia_ulm_hc-20111125.jpg, sowie eventuell noch weitere Angaben in den EXIF-Infos/einer Textdatei ablegen) in einem „Original“-Ordner ablegen.
    Man weiß ja nie ob der Anbieter nicht doch mal seine Meinung (seine Freigabe-Regeln) ändert.

  6. Traurig, dass man sich als nicht-kommerziell bloggende Privatperson Gedanken um so einen Mist machen muss.

  7. Dank des Artikels konnte ich meinen Wissensstand um einen großen Schritt weiter bringen, mir war zuvor nicht klar, wieviel es dabei zu beachten gilt.
    Danke und viele Grüße aus München.

  8. @Thorsten: Ist egal, ob Du nur einen Besucher pro Tag hast oder 10.000.000,- EUR pro Jahr mit dem Bloggen verdienst: Man kann nicht einfach fremde Sachen nehmen.

  9. Alleine die Überschrift zeigt schon das Handlungsbedarf besteht.
    Es kann nicht sein das man sich „so schnell zum Dieb macht“!
    Früher wars mal so das man sich keine Sorgen machen musste solange man nicht grade eine Bank überfallen gegangen ist.
    Heute kann man ohne jegliches wissen, zuhause beim Kaffee zum Straftäter werden.
    Nicht gut!

  10. Sehr interessanter Artikel.
    Liege ich richtig, dass bei der Lizenze Public Domain gar keine Auflagen herschen und praktisch nichts beachten muss?

  11. @NetzBlogR

    Hi, warum hast du dir und Caschy das schriftliches Einverständnis des Urhebers geholt? Es handelt sich doch um CC BY. Du hättest es eigentlich nicht gebraucht oder muss man grundsätzlich immer um Erlaubnis fragen – so wie im ersten Teil beschrieben?

    Viele Grüße
    Nico

  12. @Jonas: Public Domain werde ich in einem weiteren Teil aufgreifen. Als nächstes kommen aber erstmal die ganzen Fragen vom ersten Teil dran… 🙂

    @_nico: Es ist einfach die sicherste Methode.

    Denk‘ immer an die Waffe mit unbekanntem Ladezustand: Das Bild ist mit „CC BY 2.0“ deklariert, aber was ist, wenn der Urheber aus Versehen den Anhang „ND“ vergessen hat? Dann hätte ich durch das Beschneiden des Bildes schon dagegen verstoßen.

    Oder was ist, wenn sich rausstellt, dass ein Foto von jemand anderem geklaut ist? So habe ich schriftlich, dass mich der Uploader vera… hat. 🙂

  13. Danke für den aufschlussreichen Beitrag! Habe mir vor kurzem noch mit der Thematik beschäftigen müssen und musste mir alles selbst zusammensuchen und hier finde ich alles schön übersichtlich auf einer Seite. Danke und weiter so

  14. Toller Artikel, danke!

  15. @NetzBlogR

    Ah okay, Leuchtet mir ein! Danke für die zwei tollen Beiträge. 😉

  16. Das mit der Namensnennung der Urhebers ist sehr wichtig. Gerade wenn ihr bei Wikipedia Bilder holt solltet ihr auf die Lizenz achten. Dort sind die Abmahner sehr aggressiv unterwegs und einige Fotografen betreiben das Abmahnen dort professionell.

    http://www.kanzleikompa.de/2011/08/02/die-wikipedia-abmahnungen-des-sven-teschke/

  17. @NetzBlogR: „Oder was ist, wenn sich rausstellt, dass ein Foto von jemand anderem geklaut ist? So habe ich schriftlich, dass mich der Uploader vera… hat.“
    Vorsicht! Wenn der Uploader das Bild selber geklaut hat, und Du verwendest das Bild – Bist erstmal Du am Ar… . Um es vereinfacht zu erklären: Du bist der Hehler, der geklaute Ware vertickt. Wissentlich oder unwissentlich spielt dabei keine Rolle.
    Bei Bildern hast Du erstmal die Kosten und das Verfahren am Hals, kannst dann aber einen eigenen Prozess gegen den Uploader führen. Wenn Du Glück hast, lässt der Geschädigte es dabei, dass das Bild gelöscht werden muss, wenn Du den Vertrag mit dem Uploader vorlegen kannst.
    Zu Be(un)ruhigung: Der Verkauf von Bilder ohne die Rechte daran zu haben, soll sogar schon bei guten kommerziellen Bildagenturen vorgekommen sein, und dass, obwohl man ein paar Euros auf den Tisch gelegt hat.

  18. Ich persönliche benutze die „DO WHAT THE FUCK YOU WANT TO PUBLIC LICENSE“. Das ist eine valide und GPL-kompatible Lizenz, bei der wirklich alles erlaubt ist. Jeder muss selber wissen, wie weit er den Copyright-Quatsch mitmachen wil. Ich find’s schön wie Catchy dargestellt hat, selbst eine CC-Lizenz ist ohne Fachanwaltliche Beratung praktisch nicht mehr nutzbar. Das ist in meinen Augen absurd. Ich möchte für mich diese Richtung nicht gehen.

  19. @oliver:

    Der Zweiteiler zum „Content-Diebstahl“ würde von NetzblogR als Gastbeitrag verfasst und nicht von Caschy ;).

    @NetzblogR:

    Hatte mich vor kurzem im Zuge einer Seminararbeit auch mit den CC-Lizenzen beschäftigt, muss aber sagen, dass dein Beitrag dazu echt geil ist. Die Zusatzinfos sind klasse. Thumbs up und vielen Dank!

  20. @ Martin

    Oh, Blumen für den falschen :=(. Egal, wer’s auch immer geschrieben hat, guter Beitrag!

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