Recht auf Vergessenwerden: Google informiert über Anfragen und Löschungen

Das Recht auf Vergessenwerden haben sicherlich schon alle mitbekommen. In der EU darf man an Suchmaschinen herantreten und um Entfernung bestimmter Suchergebnisse bitten. Das kann man als Privatperson machen, allerdings ist es auch möglich, den Rechtsweg zu beschreiten.

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Die letzten Zahlen stammen von Google, Ende Juli 2014 wollten 91.000 Anträge dafür sorgen, dass 328.000 Links gelöscht werden. Nun hat sich Google dazu entschlossen, die Zahl der Anträge im Transparenzbericht zu veröffentlicht. Heißt: jeder kann nun einsehen, wie viele Anträge es gab, zudem ist sichtbar, welche Art Links zu welchen Zielseiten gelöscht werden sollten.

So teilt Google mit, dass man 144.907 Ersuche erhalten habe und mittlerweile 497.507 URLs geprüft habe. Alleine in Deutschland gab es 24.979 Ersuche, die 88.873 URLs verbannen lassen wollten. In 53,1 Prozent aller Fälle ist Google dem „Vergessenwollen nachgegangen“ und zeigt die angefragten URLs nicht mehr im Index an.

Die meisten nun nicht mehr auffindbaren URLs beheimatet Facebook, aber auch Profileengine und YouTube sind ganz vorne mit dabei. Google bietet auf einer deutschsprachigen Informationsseite zahlreiche Informationen, die schön aufbereitet sind.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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Ein Kommentar

  1. warum ist facebook am stärksten vertreten? da kann man doch auch direkt beim anbieter löschen lassen…
    völlig fehlgeschlagenes urteil

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