Recht auf Vergessenwerden: 91.000 Anträge wollen 328.000 Links gelöscht sehen

Das Recht auf Vergessenwerden ist in der EU mittlerweile durchgesetzt und soll sicherstellen, dass das Auffinden von bestimmten Informationen mit Personenbezug über Suchmaschinen nicht möglich ist. Seit längerem steht bereits ein Formular bei Google bereit, über welches man ein Lösch-Ersuchen einreichen kann und auch BING hat schon nachgezogen. Laut einem Bericht des Wall Street Journals erfüllt Google über die Hälfte aller Löschwünsche der Antragsteller, in 15 Prozent der Fälle hat Google weiterführende Informationen angefordert und 30 Prozent wurden bislang nach Prüfung abgelehnt.

Google Office

Nach eigenen Aussagen hat Google bis Mitte Juli insgesamt 91.000 Anträge entgegen genommen, die sich auf 328.000 Links in der Suchmaschine beziehen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte im Mai geurteilt, dass Google sensible Daten zu Personen unter Umständen aus seinem Suchindex löschen muss. So hieß es im Urteil: “Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich”. Google bot daraufhin ein entsprechendes Formular an, um dem Urteil zu entsprechen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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3 Kommentare

  1. Finde diese „Recht auf Vergessen-Geschichte“ total beknackt. Die unerwünschten Inhalte bleiben ja bekannterweise weiterhin online und Suchmaschinen git es ja mehr als reichlich. Angesichts der Anzahl der Internetuser liegt die Zahl der Anträge sicher im Promillebereich. Und die Masse der Antragsteller glaubt vermutlich, dass unerwüschte Inhalte gelöscht werden…

  2. Sparbrötchen says:

    @NullKommaNix
    Es hilft denen, deren Medienkompetenz beim Eingeben ihres Namens in die Google Suchmaske endet – denn die sind glücklich, wenn das Ergebnis dort nicht mehr erscheint.

    Und beschlossen wurde es von Richtern, die aus dieser Usergruppe stammen, es wäre ja auch zuviel erwartet, die Transferleistung zu erbringen, die „Löschen statt sperren“ Erfahrung aus der KiPo Diskussion hier einzubringen.

    Obwohl das fast schon ein intellektueller Höhenflug zu dem ist, was demnächst an dümmlichen richterlichen Entscheidungen zu erwarten ist. Denn Google Nutzer, für die das Web nur aus dem besteht, was sich mit Google finden läßt, sind ja die einäugigen Könige gegenüber den blinden Facebook Usern, für die das Web nur aus dem besteht, für das es ein Like gibt. Irgendwann muß nur noch Facebook die Links löschen und die User sind schon glücklich, weil das Problem jetzt außerhalb ihres Gesichtsfelds und damit ihrer Welt ist.

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