WinRar 3.80 kostenlos
Moin Moin zusammen. Über den Packer WinRar brauche ich ja euch eigentlich nichts erzählen, oder? Ich selber bin zwar 7Zip-Nutzer, aber die Diskussion gab es ja hier im Blog schon einige Male. Gibt halt Menschen, die haben sich extrem an WinRar gewöhnt 🙂
Ich mache es dieses Mal kurz und ohne viel Laberei: WinRar haut in Zusammenarbeit mit der PC-Welt Lizenzen für umme raus. Ich selber habe mich testweise mal registriert. Erfolgreich. Der Lizenzschlüssel gilt nur für die Version 3.80. Wie es nun geht? Hier für WinRar registrieren und hier die Version 3.80 von WinRar herunterladen. Kurze Zeit später kommt der Download-Link des Lizens-Keys per E-Mail. Schlüssel herunter laden, doppelklicken (sofern WinRar installiert ist) – fertig. Fröhliches entpacken und so 😉 Ach ja: wer will, der kann mit dieser Version auch vergünstigt die aktuelle Version kaufen. [via CCB]
Ich verwende ausschließlich lizenzierte Software.
also Winrar kann nicht mal .msi Pakete aus dem Kontextmenü heraus öffnen. Muss man extra auf das geöffnete Winrar Fenster ziehen. Und selbst dann wird der Inhalt des msi Pakets nicht richtig dargestellt, sonden mit kryptischen Zeichen. 7Zip kann beides problemlos – und kostet nichts!
Daumen runter für WinRAR.
@caschy: Danke für den Tipp!
@community: Danke für die Links! UND die Diskussion.
Allerdings sollte jeder selber wissen, was er auf seinem PRIVATEN PC installiert bzw. nutzt bzw. wie er es nutzt! Hört mit dem Heiligenschein auf (Eigenlob stinkt!)! Niemand kann behaupten, er nutze NUR lizenzierte Software.
@Friddes:
Volle Zustimmung! Ich bin nämlich auch immer davon ausgegangen, das hier im Blog ALLE mindestens einen Privatrechner haben. Bei Firmen, die damit Geld verdienen – da sieht das ganz anders aus.
Wenn ich eine bestimmte Software privat auf 2 Comps nutzen kann (aber ganz strenggenommen nicht dürfte), dann würden sich die Skrupel bei mir sehr in Grenzen halten.
Weil ich die ja normalerweise entweder auf dem einen ODER auf dem anderen Comp benutze. Und nicht ständig gleichzeitig.
friddes: Doch, ich. Ich kann da auch nichts besonderes dran erkennen. Warum sollte ich NICHT?
@tux: Gratuliere! Du bist der Erste!
Wer natürlich endlos Kohle hat….
Allein, mir fehlt der Glaube. 😉
Mal was von Freeware und Open Source gehört?
Danke 🙂
Im übrigen ist jedes WinRAR das einmal installiert worden ist danach portabel nutzbar.
Einfach, den gesammmten Ordern von Winrar nehmen und einmal die exe starten und schon kann es auch auf anderen Win-systemen benutzt werden 😀
Hier gibt’s die deutsche Version von WinRAR 3.80:
http://www.rarlab.com/rar/obsolete/translations/wrar380d.exe
@tux
Yes Sir, I know „FreeWare“ AND „Open Source“ and use it where ever I can. Darum geht es aber gar nicht. Fast jede Software, die bei einem PC mitgeliefert wird, ist eine zeitlich begrenzte Software. Ich müsste sie zumindest registrieren lassen (was ich aber meines Wissens nach nach deutschem Recht gar nicht tun MUSS). Ausserdem ist die Nutzung meist befristet, etc… Jetzt erkläre mir mal jemand, wie man das alles „im Griff haben will“. Ich unterstelle ja niemandem, dass er bewusst gegen bestimmte „Regeln“ verstößt. Ich behaupte nur, dass es mir als Normalnutzer gar nicht möglich ist, mich auf dem Softwaregebiet IMMER regelkonform zu verhalten.
Es gibt keinen besseren Packer und Entpacker als WinRAR. Zumal er fast jedes Format problemlos entpacken kann. Daher danke ich dir für diesen Super Tipp mit der kostenlosen Version.
Mfg
Max
Caschy: Hm, die letzte E-Mail, die ich von dir bekommen habe, war, dass ich dir meinen Namen und Adresse schicken sollte. Sonst kam nichts weiter an, deswegen hab ich nachgefragt.
@tux.
Man kann WinRAR auch getrost nach den 40 Tagen weiter nutzen.
Verstößt nicht gegen deutsches Recht. WinRAR kann dich nämlich nicht zwingen, dass du die Software manuell entfernst. Sie könnten aber einbauen, dass das Programm anch den 40 Tagen nicht mehr funktioniert, tun sie aber nicht.
Das ist wie mit dem Ehevertrag. Da kannst du auch reinschreiben, dass deine Frau bis an dein Lebensende deine Sklavin seien wird, rechtsgültig ist es deshalb noch lange nicht.
Hannes:
Software-Lizenzverträge sind rechtsgültig, wenn sie dir vor der Installation zur Verfügung stehen und gegen kein Gesetz verstoßen (im Gegensatz zur Sklavenhaltung).
Man darf das alles nich GANZ so eng sehen – leben und leben lassen…
Oder gibts viele Leute, die IMMER in der Stadt 50 fahren? Oder IMMER (auch nachts) vor einer roten Fußgängerampel warten, auch wenn meilenweit nix zu sehen is? Ich kenn keinen…
JürgenHugo: Darf ich mich vorstellen? Bin der tux. Jetzt kennste einen.
Ja gut der Vergleich war drastisch 🙂
Und in dem Fall auch nicht so passend.
Aber trotzdem kann dir WinRAR nicht vorschreiben, dass du ihrer Software nach ablauf der Testphase manuell zu deinstallieren hast.
Warum schließst du einen rechtsgültigen Vertrag ab, wenn du ihn nicht einhalten möchtest?
Doch, natürlich können sie das.
Ich spiel gleich mal „Silent Hunter 4“. Das Spiel hab ich ganz normal im Sonderangebot für 10,- gekauft. Version 1.4.
Später hat mir mal jemand den Patch auf Version 1.5 auf CD gebrannt. Der war in seinem Spiel, das er später gekauft hatte, schon mit drin.
Normal hätte der was gekostet, wenn ich ihn für meine Version hätte „offiziell“ haben wollen. Den habe ich installiert. Und jetzt hab ich die neue Version 1.5 auch – mit der zusätzlichen Kampangne. Hätte ich das jetzt gedurft? Oder nich oder doch?
ICH weiß es nicht. Ich weiß nur eins: ich werde das Spiel gleich spielen…
Ich kenne den Lizenzvertrag des Spiels leider nicht. 🙂