Samsung Statement zu regionalen SIM-Sperren neuer Geräte
Hier das Update zu Samsungs regionaler SIM-Lock-Story von vorhin. Samsung bestätigt einen regionalen SIM-Lock in aktuellen Geräten. Somit können in einer bestimmten Region erworbene Geräte auch nur dort aktiviert werden. SIM-Karten, die nicht aus dieser Region stammen, akzeptieren die Geräte nicht. Bei Erstaktivierung kann die Region über ein Samsung Service-Center kostenfrei geändert werden. Wer viel reist muss also künftig auch noch darauf achten, zumindest, wenn man eine andere SIM-Karte im Ausland nutzen will.
[werbung] Hier das Statement von Samsung:
SIM-Karten Nutzung in aktuellen Samsung Produkten
Einige aktuelle Samsung Produkte sind ab sofort mit einer regionalen SIM-Karten-Sperre versehen. Das bedeutet, dass Geräte, die in der Europäischen Union erworben wurden, mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus Deutschland sowie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (die „Region Europa“) wie gewohnt funktionieren.
Nutzer dieser Samsung Geräte können diese gemeinsam mit ihrer SIM-Karte eines Mobilfunkanbieters aus der Region Europa auch weiterhin Via Roaming-Dienst gegen entsprechende Roaming-Gebühren ihres Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt verwenden. Sollte ein in der Europäischen Union erworbenes und bislang noch nicht in Betrieb genommenes Gerät im Ausland erstmals aktiviert werden, können Nutzer bei lokalen Samsung Servicepartnern ihr Gerät für die Region kostenlos freischalten lassen.
Die regionale SIM-Karten-Sperre betrifft nur die folgenden Samsung Modelle, die ab Ende Juli 2013 hergestellt und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen sind:
Samsung GALAXY S III, GALAXY Note II, GALAXY S4, GALAXY S4 mini und das GALAXY Note 3.
Geräte, die bereits von Samsung ausgeliefert wurden und sich in Lagern oder bereits bei Endkunden befinden, sind nicht betroffen.
Konkret besteht eine Funktionsfähigkeit der Geräte mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus folgenden Ländern:
Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR):
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Großbritannien, Schweiz, Kroatien– Nicht-EU/EWR-Länder:
Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und Vatikanstadt
Caschy: Und schon wieder ein Update. Nun stellt man klar:
– Es muss in dem Land aktiviert sein, sonst muss man einen Service Unlock machen. Beispiel: Ein in den USA gekauftes und aktiviertes Gerät ist auch mit einer deutschen SIM und vice versa nutzbar, während ein US-Gerät ohne Aktivierung einem kostenlosen Service Unlock unterzogen werden muss, damit man es auch hier nutzen kann. Was. Für. Ein. Humbug!!!
Habe heute auch mal bei Samsung DE angerufen und bekam diese Aussage:
Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und aktiviert das Gerät
mit einer SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters kann er das
Gerät weiterhin via Roaming-Dienst gegen entsprechende
Roaming-Gebühren des Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt
verwenden.
Eine Nutzung von SIM-Karten ausländischer (nicht EU Länder) Service-Provider ist auch möglich unter der vorraussetzung im besagten Land (z.B. USA oder Asien) dort zu einem Samsung Supportcenter zu gehen und sich dann dort den Freischaltpin dafür geben lassen (kostenfrei) .
Dann sei das Gerät für die EU und bspw. für die USA freigeschaltet und bleibt es dann auch für sein restliches Leben