Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland verständigt, die zum 1. Juli 2023 in Kraft treten soll. Die beschlossenen Inhalte werden sicherlich vielen nicht weit genug gehen. Denn vor allem werden Anpassungen der Verwaltung und der üppigen Gehälter und Pensionen in den oberen Etagen gefordert, die bisher auch von allen Sparmaßnahmen verschont geblieben sind, die sonst Programm und Redaktion betreffen.

Doch ich will nicht zu sehr abschweifen: Beschlossen wurde jedenfalls laut Deutschlandfunk, dass deutlich weniger Programme im linearen Fernsehen übertragen werden. Geplant ist, dass künftig nur noch Das Erste, das Zweite und die dritten Programme sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte im linearen Fernsehen zu sehen sein sollen. Spartenkanäle wie unter anderem Phoenix, Kika, ZDFneo und Tagesschau24 will man auf die Online-Ausstrahlung verlegen.

Ebenfalls heißt es recht vage, dass die Kontrollgremien in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestärkt werden sollen. Da sollte man wohl abwarten, was das dann konkreter bedeutet. Ebenfalls solle der Auftrag der Sender geschärft werden – weiterhin jedoch mit Unterhaltung als einem Fundament. In einem zweiten Schritt soll später auch die Finanzierung reformiert werden. Ob das etwa Gutes oder Schlechtes aus Sicht der Beitragszahler verheißt, sollte man abwarten.

Der Medienstaatsvertrag muss allerdings von allen Bundesländern gebilligt werden. Er soll, wie eingangs erwähnt, zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Wir hatten zum Thema ÖR in Deutschland ja kürzlich eine Umfrage laufen. Das Gros der Leser war dabei für eine Abschaffung oder Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Ich selbst bin für eine Reform, aus welcher der ÖR aber deutlich gestrafft hervorgehen sollte und das nicht nur im Hinblick auf Unterhaltung und Sport, sondern auch den ausufernden Verwaltungsapparat und die exorbitanten Gehälter. Sinnvoll fände ich zudem eine Beitragserhebung, die an die tatsächliche Nutzung gekoppelt ist.

Ergänzung:

Deutschlandfunk hat sich präzisiert: Die Spartensender können, müssen aber nicht, auf die reine Online-Ausstrahlung umgestellt werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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106 Kommentare

  1. In Zeiten in denen der Nicer Dicer Gemüseschneider einen eigenen TV 24/365 Kanal betreibt, muss so ein Sender ja Unsummen kosten, die den ÖRR einen Haufen Kohle einsparen lässt.

  2. Valium fürs Volk. Garantiert wird keiner von denen ihren Job oder ihre Zusatzrente verlieren und garantiert wird die Zwangsgebühr nicht um einen Cent gesenkt werden….

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