RedTube: Anzeige gegen abmahnenden Anwalt

Die RedTube-Abmahnungen beschäftigen Internet-Deutschland. Bereits heute morgen berichteten wir über die Ansicht eines Fachanwaltes, der die Abmahnungen als unwirksam erachtet, ferner haben wir darauf hingewiesen, dass es momentan Trittbrettfahrer gibt. Diese verschicken „Abmahnungen“ per E-Mail, teilweise mit Malware im Anhang. Bleibt zu hoffen, dass die Empfänger der Mail ein bisschen nachdenken, bevor sie blind klicken.

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Neue Nachrichten gibt es aus der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden, die in der Vergangenheit schon Dokumente zum aktuellen Fall online stellte. Nun hat die Rechtsanwaltskanzlei am Dienstag bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den abmahnenden Berliner Anwalt und einen Mitarbeiter der Firma itGuards Inc eingereicht.

Der auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt Johannes von Rüden wirft seinem Kollegen vor, das Landgericht Köln bewusst in die Irre geführt zu haben. „Die Anträge an das Landgericht Köln waren dabei so geschickt formuliert und allgemein gehalten, dass keiner der Richter damit rechnen musste, dass hier wohl erstmals ein Streaming-Portal überwacht wurde.“

Von Rüden erhofft sich durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens auch weitere Einblicke in das Netzwerk der Abmahnkanzleien. „Hier wird noch viel aufzuklären sein.“

„Ich nehme nicht an, dass die Filesharing-Ermittlungssoftware „GLADII 1.1.3.“ überhaupt dazu geeignet und bestimmt ist, den Internetverkehr zwischen einem Internetnutzer und einem seriösen Streaming-Portal zu überwachen und beweissicher zu dokumentieren.“ sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Dienstagnachmittag in den Räumen seiner Berliner Kanzlei.

Weiter sagte der Berliner Anwalt: „In diesem Zusammenhang werden wir auch versuchen, das Gutachten vom 22.03.2013 der Rechtsanwaltskanzlei Diehl & Partner einzusehen, das angeblich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Software bestätigen soll. Aus diesem wird sich wohl auch ergeben, dass die eingesetzte Software sich nicht dazu eignet, den Internetverkehr zu überwachen.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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49 Kommentare

  1. @de_noogle
    Nee, war direkt an Ihren Namen adressiert. Ich war aber natürlich komplett entsetzt,
    daher habe ich beschlossen, dass wir gemeinsam jetzt Punkt für Punkt den Film durchgehen. 😉

    In der Mail stand noch drin, dass sie diesen Verstoß am 13.12 begehen wird. Also steht der Termin bereits fest, wann wir diesen Film werden gucken müssen.

  2. Stefan 10. Dezember 2013 um 17:46 Uhr

    hi, hab eben auch so ein ding bekommen, ist vom 05.12.13 uhrzeit 21:43
    Komisch, da war ich auf der arbeit, hatte nachtschicht und gerade schichtablösung.

  3. Habe gerade auch so eine Mail erhalten, als Anhang eine ZIP Datei. Das Datum des Verstosses liegt bei mir am 18.12.2013. 😉

    Ich bin echt mal gespannt wie die Geschichte weiter- bzw. ausgeht. Danke Caschy dass du dass so intensiv verfolgst.

  4. Danke Caschy, danke Leute! Ich habe zwar keine Mail bekommen, aber über Eure Beiträge dazu Tränen gelacht! Besonders dem unerschrockenen Jens2 wünsche ich morgen viel Spaß!! 😉

  5. Mein Vater hat ein Internet Cafe und hat eine solche Abmahnung erhalten. Natürlich trifft ihn dabei die Störerhaftung. Aber das sei erst mal dahin gestellt.
    Viel wichtiger finde ich, das sich das hier eher so anhört, als wenn der Anwalt wissentlich nicht von streaming geschrieben hat. Ansonsten sollte dieser sich darüber Gedanken machen keine Verfahren mehr zu bearbeiten, die moderne Technologien betreffen.
    Schlimmer wird es wohl den Kollegen treffen, der die Eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Mal sehen wie es bei den beiden weiter gehen wird.
    Gibt es nicht im neuen Koalitionsvertrag ein Vorhaben etwas gegen verschwommene Gesetzeslage mit den Abmahnungen zu tun?
    Und die IPs sollen ja angeblich über clever platzierte Werbung auf Redtube gesammelt worden sein.

  6. Kinders, hier muss doch nicht jeder melden, dass er eine Spam-Mail von Drittbrettfahrern bekommen hat. Die Story ist doch längst abgehakt. Langsam werden diese Meldungen selber schon zum Spam.
    😉

    Viel wichtiger ist doch, dass den Leuten von U+C ihr schmutziges Handwerk gelegt wird.

  7. Existiert die Software überhaupt ?

    Die Firma itGuards Inc hat ihre Büroräume in einem Briefkasten in einem Haus in San Jose das einer Firma gehört die Briefkästen für 75$ pro Monat vermietet inkl. Weiterleitung aller Post.

    Da darf schon schon bezweifeln das überhaupt die Software existiert.
    Wenn sie existiert ist sie vermutlich zusammengeklickt genau wie die Homepages von The Archive AG und itGuards Inc.

  8. @marko, danke für den Link, das ist ja der Brüller: 🙂

    Der Rechtsanwalt und der Entwicker der Schnüffel-Software betreiben ein gemeinsames Büro in Berlin.

  9. Fazit:

    Weil ITGuards Inc und The Archive AG auf dem selben Server liegen,
    handelt es sich bei Rechteinhaber, IT-Ermittler und Rechtanwälten um
    ein und dieselbe Bande.

  10. Klaus Dieter says:

    „Betrüger hängen sich an die U+C Streaming Abmahnung! Betrügerische Emails im Umlauf“

    Betrüger hängen sich an die Betrügerabmahnungen um noch mehr zu betrügen als die ursprünglichen Betrüger.

    Schöne neue Welt.

  11. Es gab doch bereits die Theorie, dass die Abgemahnten über eine Domainweiterleitung auf den besagten Stream gelandet sind. Diese Domainweiterleitung. Wurde dazu benutzt um die Nutzer des angeblichen Filmchen zu identifizieren.
    Aber müsste man dann nicht eigentlich auch den Domaininhaber der Weiterleitung drankriegen. Denn dieser hätte doch dann nicht nur die IP Adresse des Users erkannt, sondern auch weiter auf den angeblichen illegalen Stream geleitet. Und wenn ich mich nicht irre, soll doch auch das Verbreiten von illegalen Kopien verboten sein. Somit hätte der Domaininhaber sich doch ein Eigentor. geschossen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden…

  12. Selbst wenn die Geschichte mit der Domainweiterleitung stimmt. Das schlichte Besuchen der Seite auf dem der Stream ist, ist ja noch nicht verboten. Wer sagt denn das ich den Stream dann auch wirklich angeschaut habe?

  13. Der titel verwirrt: habe erwartet dass eine klage von redtube kommt… gibts von denen überhaupt stellungnamen?!?

  14. Das einzige, was redtube von der ganzen „german krauts show“ registriert, ist die unbezahlbare Publicity. Die hauen sich die Schenkel wund vor Lachen 😀

  15. @ wund: Ne, ne – denen wird das Lachen noch vergehen.
    Es handelt sich hier um Betrug. Lest euch mal den genauen Wortlaut des § 263 StGB durch. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
    Die Abmahn-Bande hat hier das Gericht getäuscht und versucht, sich und einem Dritten einen Vermögensvorteil zu erschleichen. Punkt.
    Die Strafanzeige ist richtig, und kein „Schachzug“ der Verteidigung, da sich hier der Anfangsverdacht förmlich aufdrängt. Auch in Verbindung mit Machenschaften aus der Vergangenheit der Anwälte.
    http://www.dr-bahr.com/news/haftung-der-geschaeftsfuehrung-und-der-abmahnenden-u-c-rechtsanwaelte-fuer-rechtsmissbraeuchliche-kv.html

  16. Wahnsinn was die damit losgetreten haben. Ich werde auf jeden Fall ,durch meinen Anwalt, prüfen lassen ob man hier jemanden in Regress nehmen kann. Sei es Klägerin, Richter oder die Telekom. Irgendjemand muss für diesen Schwachsinn und dem damit verbundenen Ärger , Kosten und psychischen Repressalien gerade stehen !

  17. Andreas Freistein says:

    In erster Linie geht es doch darum, ob ein Stream einem Download gleich zu setzen ist. Dies ist eindeutig nicht der Fall!!! Es gibt keine stichhaltige Argumentation, die für das Gelingen dieser Abmahnwelle spricht. Fakt ist, dass ein Stream kein Download darstellt und hierfür gibt es sehr deutliche Merkmale.

    Bei einem Stream veranlasst die Quelle selbst, die sehr flüchtige Zwischenspeicherung einer oder mehrerer Dateien. Die aktive Handlung zur Zwischenspeicherung geht also vom Portalbetreiber selbst aus. Der User hat keine Möglichkeit, diese sehr flüchtige Zwischenspeicherung zu unterbinden. Ihm wird diese flüchtige Zwischenspeicherung gerade zu aufgezwungen, was beim Download nicht der Fall ist.

    Bei einem Download geht es um die dauerhafte Speicherung einer oder mehrerer Dateien, die der User dann auch individuell nutzen kann. Beim Streaming jedoch fehlen die Aspekte „dauerhafte Speicherung“ und „individuelle Nutzung“. Somit ist ein Stream niemals ein Download!!!

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