RedTube: Anzeige gegen abmahnenden Anwalt

Die RedTube-Abmahnungen beschäftigen Internet-Deutschland. Bereits heute morgen berichteten wir über die Ansicht eines Fachanwaltes, der die Abmahnungen als unwirksam erachtet, ferner haben wir darauf hingewiesen, dass es momentan Trittbrettfahrer gibt. Diese verschicken „Abmahnungen“ per E-Mail, teilweise mit Malware im Anhang. Bleibt zu hoffen, dass die Empfänger der Mail ein bisschen nachdenken, bevor sie blind klicken.

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Neue Nachrichten gibt es aus der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden, die in der Vergangenheit schon Dokumente zum aktuellen Fall online stellte. Nun hat die Rechtsanwaltskanzlei am Dienstag bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den abmahnenden Berliner Anwalt und einen Mitarbeiter der Firma itGuards Inc eingereicht.

Der auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt Johannes von Rüden wirft seinem Kollegen vor, das Landgericht Köln bewusst in die Irre geführt zu haben. „Die Anträge an das Landgericht Köln waren dabei so geschickt formuliert und allgemein gehalten, dass keiner der Richter damit rechnen musste, dass hier wohl erstmals ein Streaming-Portal überwacht wurde.“

Von Rüden erhofft sich durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens auch weitere Einblicke in das Netzwerk der Abmahnkanzleien. „Hier wird noch viel aufzuklären sein.“

„Ich nehme nicht an, dass die Filesharing-Ermittlungssoftware „GLADII 1.1.3.“ überhaupt dazu geeignet und bestimmt ist, den Internetverkehr zwischen einem Internetnutzer und einem seriösen Streaming-Portal zu überwachen und beweissicher zu dokumentieren.“ sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Dienstagnachmittag in den Räumen seiner Berliner Kanzlei.

Weiter sagte der Berliner Anwalt: „In diesem Zusammenhang werden wir auch versuchen, das Gutachten vom 22.03.2013 der Rechtsanwaltskanzlei Diehl & Partner einzusehen, das angeblich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Software bestätigen soll. Aus diesem wird sich wohl auch ergeben, dass die eingesetzte Software sich nicht dazu eignet, den Internetverkehr zu überwachen.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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49 Kommentare

  1. @Andreas: Völlig richtig. Und wenn man einen Stream mal nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten, sondern mit gesundem Menschen betrachtet, wird das noch deutlicher. Ein Stream ist keine Privatkopie, sondern eher wie (unaufgezeichnetes) Fernsehen. Das ist, als ob man Fernsehzuschauer abmahnen würde.

  2. Tippfehler, sollte oben „gesunder Menschenverstand“ heißen. Und wenn „Recht haben“ nicht „Recht bekommen“ bedeutet, dann wäre unser Rechtssystem krank. Diesen Abmahnabzockern muss das schmutzige Handwerk gelegt werden.

  3. besorgter Bürger says:

    Wenn das jetzt zur Gewohnheit wird, dass all diejenigen, die Videos in Portalen streamen (ohne zu wissen, dass diese dort illegal stehen!), zur Kasse gebeten werden, dann sind die Deutschen ärmer als die Griechen und die Anwälte können sich Schlösser aus Gold bauen…
    Wo soll das denn alles hinführen? Warum unternimmt die Politik nichts?
    Und besonders perfide finde ich die neue Aussage von Herrn ‚Rechts‘-Anwalt Urmann, seine Kanzlei hätte die Abmahnungen VOR Weihnachten verschicken müssen, weil die Leute danach idR weniger Geld in der Tasche hätten, um zu zahlen. Ist das zu fassen????

  4. Dann sollen sie die sch… Richter oder wer auch immer so mir nichts dir nichts alles durchwinkt gleich mitanzeigen. Sch…. Land hier!

  5. …kann mir mal einer das erklären? Es ist illegal wenn man einen (Redtube-) Stream ansieht, aber die Seite ist immer noch on? Müßte nicht oberste Priorität die Sperrung solcher Seiten sein… anstatt ahnungslose in die Sex-Fallen tappen zu lassen? Nein, weil damit ja viel Geld verdient werden kann…. und außerdem können ja die Steuerzahler schön überprüft werden, auf welchen Seiten sie sich aus langeweile rumtummeln… 😉

  6. @Loisl: Streaming ist nicht illegal. Das ist nur das, was dir die Abzocker einreden wollen, um abzukassieren.

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