Porno-Abmahnung: neue Abmahnungen bei anderen Providern nicht ausgeschlossen, Anwalt rät zur Gelassenheit

Bereits am gestrigen Sonntag fassten wir hier alles Wissenswerte zum Thema Redtube-Abmahnungen zusammen. Die abgemahnten Nutzer sollen 250 Euro für das angebliche Schauen eines Erotikfilms auf dem Portal Redtube bezahlen, hierbei gibt es nun mittlerweile viele Benutzer, die nicht das Anschauen vermuten, sondern auch Vertipper-Domains und Malware werden mittlerweile von vielen nicht mehr ausgeschlossen. Interessierte zum Thema Redtube-Abmahnung können sich die besagten drei Beiträge (1,2 & 3) gerne durchlesen, die große Zusammenfassung kann aber auch reichen.

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Neue Nachrichten zum Thema kommen aus dem Hause der Anwälte Werdemann / von Rüden, mit denen ich gerade noch kurz telefoniert habe, um die Meldung zu verifizieren. Die Berliner Anwälte, die das Portal Abmahnhelfer betreiben, teilen mit, dass sie seit Mitte der letzten Woche mit über 1.000 Betroffenen telefoniert haben.

Dabei scheint es sich ausschließlich um Anschlussinhaber der Deutschen Telekom zu handeln. Anhand der Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei U+C ist ersichtlich, dass zehntausende Internetanschlussinhaber betroffen sind. „Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden oder bereits wurden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können“, teilt Rechtsanwalt Johannes von Rüden in der Pressemitteilung mit.

Tatsächlich gehen alle bei der Kanzlei eingegangenen Abmahnungen auf verschiedene Auskunftsbeschlüsse unterschiedlicher Kammern des Landgerichts Köln zurück, in dessen Gerichtsbezirk die Telekom ihren Sitz hat. „Wir haben in Eilverfahren Akteneinsicht beantragt und konnten am frühen Montagmorgen die ersten Akten einsehen“, sagte der auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt in Berlin. In dem Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 12.08.2013 unter dem Aktenzeichen 226 O 86/13 sind alleine 1.000 IP-Adressen gelistet, die auf den Film „Amanda’s Secrets“ zugegriffen haben sollen.

Auch zur Erfassung der Daten ist etwas zu lesen: „…aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will. Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden“.

In der Sache rät von Rüden Betroffenen zu Gelassenheit und zur genauen Prüfung der Ansprüche. „Betroffene sollten überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies bürgt die Gefahr, dass man sich so über Jahre bindet und auch beim Abruf des Films auf anderen Portalen in Anspruch genommen werden könnte.“ erklärt von Rüden.

Das Gericht unterlag wohl einem Irrtum als es dem Antrag stattgab, denn in dem Beschluss heißt es wörtlich „Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.“– „Das ist pikant, denn in dem Antrag steht nichts von einer Tauschbörse“, sagte Johannes von Rüden.

In der Rechtsprechung hat das Streaming bisher keine wesentliche Rolle gespielt, „Das war bisher nur ein Thema für die Rechtslehre“, sagt von Rüden. Fest steht, dass das Streaming ähnlich behandelt wird, wie das Filesharing – das Streaming also eine Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinne darstellt. Diese Vervielfältigung könnte aber nach § 44a UrhG oder § 53 Abs. 1 UrhG gerechtfertigt sein.

„Für Nutzer seriöser Erotikportale ist es nicht möglich, auf den ersten Blick zu erkennen, woher die hochgeladenen Dateien stammen und ob diese von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammen.“ erläutert der Berliner Rechtsanwalt und macht damit zeitgleich tausenden von Betroffenen Hoffnung. Mittlerweile hat das Team von Abmahnhelfer.de hunderte gleichlautende Abmahnungen der Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zurückgewiesen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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50 Kommentare

  1. Ergänzung:
    Da ein Internetprovider Kenntnis von einer Plattform hat die Inhalte verbreitet die nicht über diesen Weg zulässig sind:
    Warum ist der Provider nicht ähnlich wie ein Hoster verpflichtet diese Quellen zu blockieren.
    Bei Kinderpornografie klappt das doch auch.

    Zum Thema illegaler Erwerb der IP Adressen und Irrtum des Amtsgerichtes: Ist da nicht das Gericht nach BGB zu Schadensersatz verpflichtet ( Amtshaftung ) ?

  2. abmahnkiller says:

    wer auch nur einen cent zahlt ist sebst schuld (hosenscheisser)
    man kennt doch den namen der mafiakanzlei
    näher äussere ich mich nicht…

  3. @Caschy: Natürlich heißt die Kanzlei so. Deshalb schrieb ich doch: „Eine Kanzlei, die …“. „College“ ist nun mal kein deutsches Wort, sondern ein Unterschichten-Versuch, die Kanzlei „exclusiver“ wirken zu lassen.

  4. mich würde jetzt mal interessieren warum das Gucken illegal ist?! Gilt das nur für die Seite Redtube oder für alle Pornoseiten? Die Leute, die ihre Amateurvideos hochladen, wollen doch das man die guckt, sonst würden die das doch nicht machen

  5. Der Anwalt Urmann hat seine Adresse, Elbchaussee 54 in Hamburg schnell aus der AnwaltsWebSite genommen. Er hat Angst vor „Barzahlern an der Haustür“, z. Bspl. aus dem Rockermilieu….

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