Onlinezugangsgesetz 2.0: Recht auf digitale Verwaltungsleistungen kommt

Das Onlinezugangsgesetz 2.0 kommt ab 2028.

Das Onlinezugangsgesetz 2.0 kommt ab 2028.

Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für 2028 beschlossen. Dadurch sollen alle Bürger ein grundlegendes Recht auf digitale Verwaltungsleistungen erhalten. Es wird dann sogar die Möglichkeit bestehen, dieses Recht einzuklagen, wie die dpa, welcher der Gesetzesentwurf vorliegt, berichtet (via Zeit.de).

Allerdings gibt es auch direkt Einschränkungen. So soll der erwähnte Rechtsanspruch nicht für Leistungen gelten, bei denen die digitale Bereitstellung technisch und / oder rechtlich nicht möglich sei oder wenn die Dienste kaum genutzt würden. Das eröffnet natürlich wieder einige Spielräume. Zudem soll kein Schadensersatz eingeklagt werden können.

Der nächste Schritt: Das Bundesinnenministerium soll innerhalb der nächsten zwei Jahre Standards sowie auch Schnittstellen festlegen, die am Ende den Online-Zugriff auf die Verwaltungsleistungen ermöglichen. Demnach könnte der Bund so auch mehr Impulse und Musterbeispiele für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen geben.

Bund-ID: Akzeptanz vorantreiben

Ein Ziel ist es auch, vorher die Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) zu erhöhen – z. B. durch vereinfachte Log-in-Optionen, die sich vom Online-Banking inspirieren lassen. Aktuell ist das Ganze noch etwas komplizierter, da bei jedem Einloggen die Identifikation über den elektronischen Personalausweis (ePerso) notwendig ist. Das soll in Zukunft nur beim ersten Einloggen nötig sein. Anschließend reiche z. B. die Identifizierung durch Biometrie-Daten, wie etwa den Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.

Auch Ersatz-PINs sollen, wie bei Banken, in regulären Briefen für 85 Cent Portokosten verschickt werden. Ebenfalls will man die Zahlung von Gebühren aus dem Ausland vereinfachen, indem mehr Zahlungswege angeboten werden. Diese sollen laut dem Gesetzesentwurf aber „möglichst barrierefrei und hinreichend sicher“ sein. Infrage kommen da wohl zukünftig auch Kredit- und Debitkarten abseits der girocard und Anbieter und Verfahren wie Apple Pay, Google Pay oder PayPal.

Ansonsten legt der Entwurf für das OZG 2.0 auch noch fest, dass vor allem mit offenen Standards, primär Open-Source-Software, gearbeitet werden soll. Diese solle gegenüber Software bevorzugt werden, zu welcher der Quellcode nicht öffentlich zur Verfügung stehe bzw. deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränke.

Ob das überarbeitete Gesetz das Tempo der Digitalisierung in der Verwaltung ankurbelt, muss sich erst zeigen. Schon die erste Version des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet Behörden eigentlich seit Ende 2022 dazu 581 Behörden-Dienste auch online verfügbar zu machen. Ende 2023 sind aber nur 81 OZG-Leistungen tatsächlich komplett online nutzbar gewesen. Dazu kamen 96 behördliche Dienstleistungen, die zumindest teilweise online abgerufen werden konnten.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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14 Kommentare

  1. Na endlich geht es vorwärts. 🙂

  2. „Ansonsten legt der Entwurf für das OZG 2.0 auch noch fest, dass vor allem mit offenen Standards, primär Open-Source-Software, gearbeitet werden soll. Diese solle gegenüber Software bevorzugt werden, zu welcher der Quellcode nicht öffentlich zur Verfügung stehe bzw. deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränke.“

    Gerne auch „Public Money = Public Code“. Also OSS Entwicklung für möglichst Adaptive eigen entwickelte Lösungen.

  3. sieht man an der Nummer mit den Kindergartenplätzen. 10 Jahre oder länger besteht dieser theoretische Anspruch. – „Die da oben“ machen sich mittlerweile maximal lächerlich.

    • Tom Buchenacker says:

      Genau das hatte ich auch im Sinn. Jede Sekunde die über so ein Gesetzt debattiert wird ist verloren. Sie sollte lieber richtige Gesetzte beschließen die auch umgesetzt oder angewendet werden.

      • Na dann mal raus mit der Sprache: wie würdet ihr das denn angehen, wenn ihr „dia da oben“ wärt und dann endlich „richtige Gesetze“ umsetzt?

        Es ist immer einfach zu meckern, aber aufgrund der Verwaltungsstruktur und des aktuellen Reformstaus für die Gestzgebung gar nicht so einfach, Einfluss zu nehmen.

    • War halt einfach, der Bund beschließt einen Rechtsanspruch und die Kommunen müssen diesen erfüllen. Und dann haben die Länder auch noch durchgesetzt, dass der Bund den Kommunen direkt kein Geld geben darf.

  4. OZG ist bisher ein Trauerspiel.

    Wir alle haben seit Anfang 2022 schon den Anspruch auf digitale Antragstellung aller Verwaltungsleistungen. Leider hat man sich kaum Gedanken über den einheitlichen Zugang oder auch die einheitliche Software auf Behördenseite gemacht.

    Auch die Fachgesetze sind wenig hilfreich. Was bringt es, wenn man den Antrag digital stellen kann aber das Gesetz am Ende einen schriftlichen Bescheid fordert?Wenn die Antragsunterlagen Bestandteil der Zulassung sind, werden sie dann von der Behörde ausgedruckt.

    Eine Reform ist dringend nötig und nicht nur mit IT-Personal, was zu Behördentarifen schon schwer genug ist, sondern auch unter Einbindung der Antragsteller und Bearbeiter, damit nachher auch alle relevanten Angaben im Dokument stehen.

    Zuletzt erst einen digital. Antrag ausgefüllt, danach habe ich eine Mail mit 15 Fragen bekommen. Teilweise identisch mit dem Formular teilweise Erstfragen. Habe angeregt, gleich im Formular alle Punkte abzufragen, die sie interessieren oder zumindest die schon abgefragten Punkte (Anschrift etc) nicht nochmal abzufragen. Alternativ nur ein Kontaktbutton und man meldet sich mit dem relevanten Fragen.

  5. Natürlich … Eine behördliche Lestung gilt als digitalisiert wenn der Antrag online gestellt werden kann und es in der Behörde ausgedruckt und in Papierakte weiter geht. So einen Schwachsinn kann man sich nicht vorstellen.

    • verstrahlter says:

      Ziemlich ähnlich dem eRezept.
      Da heißt es ja auch: „… keinen Ausdruck bekommen, oder verloren? so kommt man da dran …“.

      Alleine schon dass nicht an die KK-Karte geknüpft zentral gespeichert wird … aber um auf sowas zu kommen, hätte man ja irgendwann jemanden fragen müssen, der sich mit sowas auskennt; und nicht einfach irgendwas machen?!

      Für die tollen ´Experten´, die genau dafür bezahlt werden muss immer und überall Alles ausgedruckt werden.

      Alleine der Gedanke … etwas direkt vom Bildschirm als (QR-Code z.B.) abscannen, in bestehenden Walletformaten zu verbreiten bzw. allgemein digital zur Verfügung zu stellen … bleibt ein absolutes und ewiges Tabuthema.

      Wer auch nur ansatzweise drauf hinweist, dass da ´schon wieder / immer noch´ gewaltig was schief läuft … wird sofort vom gleichen Schlag Ahnungsloser angemacht, weil die einfach nichts kapieren können und immer nur so weitermachen wollen, wie sie es schon immer verbockt haben; bloß keine Evolution durchleben!

  6. Regina Regenbogen says:

    Ich hab bis „Biometrie“ gelesen.

    • Ich auch. Schade, dass bei der Digitalisierung dystopische Science-Fiction als Lehrmaterial missverstanden wird. Digitalisierung hat gefälligst ohne Biometrie auszukommen. Hoffentlich stoppen es BVerfG und EuGH.

  7. Das selbe Gesetz nochmal! Alles klar. Das selbe Gesetz nochmal und los.
    P.S: Wurde bei den Prepaidsimkarten auch schon so gemacht.

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