Nach Abmahnung: Deutsche Telekom entfernt Begriff Flatrate bei LTE-Tarifen
Erst gestern teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit: man mahnt die Deutsche Telekom ab. Grund für die Abmahnung war anscheinend das Verwenden des Begriffes „Flatrate“ in den Tarifen Call & Surf Comfort via Funk. “Wir sind der Meinung, dass der Tarif ‚Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht”, so Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
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Auch in Sachen Festnetz ruderte die Deuschete Telekom bereits zurück, hier wurde die vertraglich festgelegte Drosselung erst einmal auf Eis gelegt, später wird es dann transparente Tarife geben, die zwischen Volumen und echter Flatrate unterscheiden. Ich selber störe mich auch in mobilen Tarifen an der Begrifflichkeit Flatrate, weil es keine echte Flatrate ist, sondern eben ein bestimmtes Volumen, welches meistens nur im Kleingedruckten zu finden ist.
Als Vorsichtsmaßnahme – oder als Eingeständnis – hat die Deutsche Telekom die Begrifflichkeit Flatrate aus dem von der Verbraucherzentrale Sachsen kritisierten Tarif entfernt, wie unserem Leser Florian aufgefallen ist. Der erste Screenshot zeigt die Telekom-Seite, die wir gestern direkt abfotografiert haben, auf der aktuellen Seite ist die Begrifflichkeit Flatrate nun nicht mehr zu finden. Finde ich nicht schlecht, Flatrate nur da, wo Flatrate drin ist, Volumen klar und deutlich kommunizieren – sollten alle nachmachen (müssen).
Ich frage mich immer noch was es bring mit LTE zu Surfen aber nur 10GB oder 30GB zu haben. Ist für mich sinnfrei. Wenn ich schnelles Internet habe das weil ich Filme schauen möchte. Das sind dann max 5 HD filme bei maxdome. Was für ein Quatsch. Bei uns hat die EWE jetzt zu mir gesagt es gäbe 6Mbit muss aber leider noch 1 Jahr Warten da der Telekom 2Mbit Vertrag grade verlängert wurde nerv. Nach 5 Jahren hatte ich das nicht mehr auf den Zettel.
Hi,
Zitat Posting: „Finde ich nicht schlecht, Flatrate nur da, wo Flatrate drin ist, Volumen klar und deutlich kommunizieren – sollten alle nachmachen (müssen).“
Fairerweise muss man aber sagen, dass der Begriff der Flatrate eben _nicht_ im Zusammenhang mit Volumenlimitierung geprägt wurde, sondern vielmehr aus der Zeit wo man die Wahl hatte für ein paar Pfenning/Minute mit einer Dial-Up CD aus irgendeinem Computerheft online zu gehen oder eben eine sogenannte Flatrate zu buchen. Der Begriff prägte sich im Zusammenhang mit einer reinen Zeitlimitierung.
Hatte damals für etwas über 20 DM/Monat ne ISDN-flat von Erotikwelt-online oder so (realisiert im Telekom Netz), das war der knaller weil ich dann nicht mehr überlegen musste ob ich noch ein paar Mark für ne weitere Stunde CS investiere ^^
Das selbe gilt für Ford. Die Ford Flatrate für 4 Jahre. Da sieht man mal das Flat nicht gleich Flat ist 😉
„Flatrate“ = „Flat“ „rate“, also „flacher“ „Preis“ bzw. flache Preiskurve, wenn diese dnan grafisch dargestellt wird. Will heißen: Der Preis ändert sich nicht bzw. bleibt konstant (eben eine „Pauschale“), egal wie lande oder wie viel ich surfe. Und auf den Preis bezogen stimmt der Begriff auch bei allen abgemahnten Tarifen.
Das Problem ist aber, dass die Verbraucherzentralen mal eine Umfrage gemacht haben und dabei ist herausgekommen, das die meisten Leute unter „Flatrate“ etwas anderes verstehen. Nämlich alles dauerhaft mit der maximal möglichen Leistung und ohne Einschränkungen nutzen. Es gibt ja auch Menschen, die sagen, dass eine „Mobilfunk-Flatrate“ neben Telefonie auch SMS beinhalten soll, sonst sei es keine „Mobilfunk“-„Flatrate“.
Komischerweise versucht kein Anbieter den Begriff genauer zu definieren, sondern nutzt es als „Buzzword“ für alle möglichen Tarifmodelle. An einer Aufklärung der Nutzer über die Begrifflichkeiten scheint wohl kein TK-Anbieter interessiert zu sein. Einfach abwarten, bis eine Tarifbezeichnung abgemahnt wird, und dann einfach die Beschreibung ändern. Finde ich allerdings weniger sinnvoll…