Nach Abmahnung: Deutsche Telekom entfernt Begriff Flatrate bei LTE-Tarifen

Erst gestern teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit: man mahnt die Deutsche Telekom ab. Grund für die Abmahnung war anscheinend das Verwenden des Begriffes „Flatrate“ in den Tarifen Call & Surf Comfort via Funk. “Wir sind der Meinung, dass der Tarif ‚Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht”, so Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Call___Surf_Comfort_via_Funk_–_Über_Funk_und_ohne_DSl-Anschluss_ins_Internet___Telekom-4

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Auch in Sachen Festnetz ruderte die Deuschete Telekom bereits zurück, hier wurde die vertraglich festgelegte Drosselung erst einmal auf Eis gelegt, später wird es dann transparente Tarife geben, die zwischen Volumen und echter Flatrate unterscheiden. Ich selber störe mich auch in mobilen Tarifen an der Begrifflichkeit Flatrate, weil es keine echte Flatrate ist, sondern eben ein bestimmtes Volumen, welches meistens nur im Kleingedruckten zu finden ist.

Bildschirmfoto 2013-12-05 um 10.08.44

Als Vorsichtsmaßnahme – oder als Eingeständnis – hat die Deutsche Telekom die Begrifflichkeit Flatrate aus dem von der Verbraucherzentrale Sachsen kritisierten Tarif entfernt, wie unserem Leser Florian aufgefallen ist. Der erste Screenshot zeigt die Telekom-Seite, die wir gestern direkt abfotografiert haben, auf der aktuellen Seite ist die Begrifflichkeit Flatrate nun nicht mehr zu finden. Finde ich nicht schlecht, Flatrate nur da, wo Flatrate drin ist, Volumen klar und deutlich kommunizieren – sollten alle nachmachen (müssen).

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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24 Kommentare

  1. Für mich kommt ist der Begriff Flat nur die Kurzform von Flatrate. Viel besser mach es das meiner Ansicht nicht.

  2. @Nico: Hä?

  3. @Nico: Festnetz-Flat ist ja auch drin, aber die „Internet-Flat“ ist rausgeflogen, da missverständlich. Denke die Drosselkom hat Schiss, dass die Verbaucherzentrale wieder vor Gericht zieht und gewinnt.

  4. War auch zuerst verwirrt Nico. Was Caschy meint ist, dass die ganze Zeile „Internettarif: Internet Flat“ gestrichen wurde.

  5. Wieso, Festnetz ist doch flat. Musse gucke richtig! Drüber steht das Volumen für Daten.

  6. deadbeatcat says:

    Einfache Reaktion auf eine völlig sinnlose Abmahnung. Das haben die sich in den Kopf gesetzt um neue Einnahmequellen zu erschließen und so wird das bei der Telekom auch durchgezogen. Ich bin schon auf die neuen richtig Flatrate-Tarife gespannt. Ich würde einmal mit 10 – 20 € Mehrbelastung rechnen. Und wenn das Modell einmal Schule gemacht hat, werden die anderen Anbieter nachziehen. Abgesehen von einigen kleinen Anbietern, die dann versuchen durch das Verzichten auf die Drosselung Kunden zu gewinnen (die werden aber letztendlich wirtschaftlich scheitern).
    Über kurz oder lang wird das Internet nicht mehr so frei sein, wie bisher. Du möchtest Lovefilm, Spotify, Cloud-Speicher oder ähnliches nutzen? … dann buche die Option bei deinem Anbieter und zahle sie über deine Telefonrechnung…

  7. Wenn endich mal das Netz ordentlich ausgebaut wird(mind. VDSL) hier bei mir auf dem Land, bin ich auch bereit mehr zu zahlen.

  8. @ deadbeatcat
    Genau so war es von der Post ja auch geplant, gedrosselte FLATrate als Normalangebot und die unbegrenzte FLATrate dann gegen Extra-Geld. Die anderen Anbieter haben das ja teilweise schon vor der Telekom eingeführt.
    In dem Streit hier geht es ausschließlich um die Begrifflichkeit, nicht um den Vorgang an sich, nämlich darum, dass sich die Begrenzung nicht mit dem Begriff FLAT verträgt.
    In Zukunft soll es also fairerweise heißen:
    Inklusivolumen = Speedbegrenzung (oder im Extrem auch Abschaltung)
    Flatrate = unbegrenztes Volumen bei voller Geschwindigkeit.

    Und was die freien Zusatzoptionen betrifft: Da wär ich mir nicht so sicher, dass das so kommt, bzw so bestehen bleibt.. Falls die Politiker mal machen, was sie sagen, dann wird es diese Angebote nicht mehr geben können (Stichwort Netzneutralität).
    Auf Seite 49 steht im Koalitionsvertrag geschrieben:
    „Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen.“ und weiter „Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen.“
    Will heißen: Kein Telekom-Spotify mehr.

  9. @deadbeatcat: Quatsch! Die Verbraucherzentrale ist mit ihren Abmahnungen im Allgemeinen nicht auf Gewinn aus…

  10. Es handelt sich doch auch bei Drosselung um eine Flatrate. Nur eben nicht um eine LTE-Flat, sondern um eine UMTS Flat mit x GB LTE-Volumen.

  11. @DoiDO:
    So stand es aber nicht da, sondern LTE Flatrate.
    @LinHead: Natürlich können sie immer noch eine Spotify-Telekomverbindung anbieten. Sie müssen nur das Volumen mit anrechnen. Mal abgesehen davon, Spotify wird von der Telekom doch eh bei Handys angeboten, und da gilt diese Regel ja nicht so weit ich weiß.

  12. Dann sollte noch dringend in den Koalitionsvertrag rein, diese Verbraucherzentralen zu schließen.

  13. Was sind denn das für komische Tarife? 30gb für 50€, ist das Mobil?

  14. besucherpete says:

    Ich halte die ganze Diskussion für völlig falsch aufgezogen. Eine Flatrate wird nicht nur deshalb zum Volumentarif, weil irgendwann die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Ebenso ist eine Flatrate nicht nur dann eine Flatrate, wenn es keine Drossel gibt. Damit meine ich nicht, dass ich das Vorhaben der Telekom gutheiße, aber dabei vom „Ende der Flatrates“ zu sprechen, wie es anfangs gemacht wurde, ist doch arg übertrieben.

  15. Es war an der Zeit, dass die Verbraucherzentralen endlich der inflationären Nutzung des Begriffs „Flat“ bzw. „Flatrate“ ein Ende machen.

    Nun fehlt noch der Mobilfunk mit seinen vielen Kastrationsflatrates. Auch da ist es Verarsche hoch zehn.

    Die Konzerne, hier die Telekom, hält den Kunden einfach für blöd (leider liegen sie damit in den meisten Fällen sogar richtig).

  16. @Fraggle
    Stimmt, die Anrechnung geht natürlich weiterhin.
    Aber der Begriff Netzneutralität macht von der Übertragungsart her keinen Unterschied. Ich sehe dann aber schon auch die Anrechnung (bzw. Nichtanrechnung) im Mobilnetz genauso wie im Festnetz, daher der Umkehrschluss auf Spotify. Auch hier gilt dann gleiches Recht für alle Datenpakete.

    @besucherpete
    Wahrscheinlich würden die Gerichte durch die Instanzen über Jahre hinweg unterschiedlich entscheiden, was tatsächlich den Begriff ‚Flat‘ verdient. Kommt ja noch hinzu, dass einige Highspeed-Flat oder ähnliche Begriffe nutzen.

  17. Ich hätte den Begriff Flatrate eigentlich gerne im Tarifnamen behalten, denn für mich ist eine Flatrate ein permanenter Internetzugang, ggf. mit zugesichertem High-Speed-Datenvolumen. Nach nem gewissen Volumen wird der „Tempohahn“ zwar zugedreht, aber nicht komplett, sodass man immer noch Mails abrufen oder Nachrichten lesen kann… Ohne den Begriff Flatrate könnte es doch so kommen, wie früher bei den Volumentarifen, dass dann entweder nach 15GB fertig ist oder dann jedes MB mehr 24ct. kostet…
    Natürlich ist hier noch die Rolle von LTE als DSL-„Ersatz“ zu berücksichtigen, allerdings finde ich hat hier die Telekom recht deutlich auf die jeweiligen Volumina verwiesen hat, das ist bei einigen in Werbung etc. angepriesenen Tarifen nicht der Fall, da steht dann im Kleingedruckten, dass man nur 100MB-Highspeed hat oder sowas… Während ich es im Festnetzbereich noch berechtigt finde, kann man sich im Bereich mobiles Internet (da zählt LTE dazu) jeden Anbieter herauspicken und genauso abmahnen, ohne dass es groß was bringt…

  18. besucherpete says:

    @LinHead: Vermutlich würden die Entscheidungen wohl tatsächlich recht unterschiedlich ausfallen. Aber im Grunde gibt es da gar nichts zu entscheiden. Eine Flatrate ist ein Tarif, bei dem man einen festen Betrag bezahlt unabhängig von der Nutzung und die Nutzung über den gesamten Rechnungszeitraum möglich ist – Punkt. Dass dabei immer wieder ein Zusammenhang mit der Geschwindigkeit oder dem Volumen hergestellt wird, kann ich beim normalen Endverbraucher vielleicht noch nachvollziehen (insbesondere, weil das seitens der Provider über Jahre ja auch so publiziert wurde), dass aber auf Webseiten wie dieser, wo man annehmen kann, dass sich dort User aufhalten, die zumindest über etwas mehr Basiswissen verfügen, das auch immer wieder diskutiert wird, erschließt sich mir nicht.

  19. Gut so. Weg mit den Mogelpackungen!

  20. Naja jetzt stehts warscheinlich nur noch kleingedruckt im Vertrag und nur weil da nicht klar Volumen bei Mobilfunknetz Verträgen steht … Im Grunde müsste nur jemand gegen ALLE anbieter klagen dass sie flat aus mobilfunk Datentarifen rausnehmen…

    ABER KEINER MACHT ES?!? WARUM?!?

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