Deutsche Telekom: Echte Flatrates bleiben

Die Deutsche Telekom und die Drosselung. Das Thema geht in eine neue Runde. Wer es vielleicht schon vergessen hat: am 22. April 2013 gab die Deutsche Telekom eine Änderung der Tarifstruktur bekannt. Verbraucht ein Kunde mehr als ein bestimmtes Volumen, dann wird ab 2016 gedrosselt – und zwar auf 384 Kilobit für den Rest des Abrechnungsmonats. Die im April 2013 kommunizierte Untergrenze lag bei 75 Gigabyte Volumen, Nutzer einer schnelleren Leitung bekommen auch mehr Volumen zur Verfügung gestellt.

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Die genauen Volumengrenzen hielten wir in diesem Beitrag fest. Schon im Juni 2013 ruderte man nach mehr als heftigen Protesten seitens Nutzer und Politik zurück – die 384 Kilobit-Drosselung wurde auf 2 MBit erhöht. Nicht nur die Drosselung wurde heftig kommentiert, auch die Tatsache, dass die Deutsche Telekom mit Diensten verhandelt, die auch nach Drosselung beim Kunden störungs- und drosselfrei ankommen.

Bereits im Mai 2013 mahnte die Verbraucherzentrale NRW die Deutsche Telekom ab, jüngst erst wurde der Deutschen Telekom die Drosselung im Festnetz vom Landgericht Köln untersagt. Die Begründung? “Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen”. Die Deutsche Telekom brauchte einen knappen Monat um sich weitere Schritte zu überlegen, bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass man angeblich nicht mehr an der Bezeichnung „Flatrate“ festhalten wolle.

Das Thema „Flatrate“ ist mir persönlich eh ein Dorn im Auge. Mit Flatrate verbinde ich eine Ware oder eine Leistung, die ich für die Zahlung eines gewissen Entgelts in unlimitierter Form in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt bekommen.

Nun aber zu den offiziellen Aussagen der Deutschen Telekom, die heute in einem Conference Call bekanntgegeben wurden.

Man wolle das verloren gegangene Vertrauen der Kunden wiedergewinnen. Deshalb will man keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, man akzeptiert das Urteil. Neben der reinen Flatrate wird man Volumentarife anbieten. Volumentarife werden günstiger sein als die Flatrate. Die ganzen Tarife und die generelle Kommunikation will man transparenter machen. Dies soll auch im Bereich Mobilfunk gelten – im Moment spricht man aber mit der Terminologie Flatrate aber erst einmal nur über das Festnetz, im Bereich Mobile wird man aber auch arbeiten müssen. Ein Onlineportal soll dabei helfen, sämtliche Anbieter zu vergleichen, hier will man mit der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten.

Kunden, die jetzt und im nächsten Jahr (beziehungsweise bis zur Ankündigung der neuen Tarife) einen Flatrate-Vertrag abschließen, haben eine echte, ungedrosselte Flatrate. Wer Flatrates abschließt, der bekommt auch in Zukunft eine Flatrate. Die alte Volumenklausel wird nicht angewendet.

Ab 5. Dezember 2013 wird die Klausel gestrichen, Kunden, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, werden informiert. Was bedeutet Volumentarif? Wenn man einen Volumentarif nutzt, dann ist am Ende des Verbrauchs nicht einfach Feierabend, dann wird gedrosselt – auf die bekannten 2 MBit. Die neuen Tarife werden nicht in den nächsten 12 Monaten erwartet. Wenn vor 2016 Volumentarife machbar sind, dann wird man diese anbieten.

Ich persönlich kann mit diesen Aussagen leben, sofern die echte Flatrate zu fairen Preisen angeboten wird. Die neuen Preise stehen noch nicht fest. Eure Meinung?

Update: die Pressemitteilung ist raus, Auszüge:

Für alle Kunden, die bereits Festnetz-Verträge mit einer Volumeneinschränkung gebucht haben, gilt: Sie können das Internet auch weiterhin ohne Beschränkung nutzen. Die entsprechende Volumen-Klausel in den Tarifen wird nicht angewendet. Die Kunden müssen dafür nicht aktiv werden. Ab 5. Dezember 2013 ist diese Klausel dann aus allen Festnetztarifen ersatzlos gestrichen. Das werden wir den Kunden auch schriftlich geben.

Wir möchten, dass unsere Kunden verstehen, was sie von unseren Tarifen erwarten können. Und wird die Transparenz, die wir so stark betonen, nur für das Festnetz gelten? Sicher nicht. Wir wollen auch unser Mobilfunkportfolio in Zukunft einfacher und besser verständlich machen. Wie das im Detail aussieht, werden wir noch ausarbeiten.

Zusätzlich arbeiten wir mit der gesamten Branche intensiv an der Verbesserung der Transparenz zu den Geschwindigkeiten in Festnetz und Mobilfunk. Dafür haben wir der Bundesnetzagentur Anfang September konkrete Vorschläge unterbreitet:

  • So wollen wir branchenweit ein Online-Portal bereitstellen, in dem die Kunden die unterschiedlichen Qualitäten der Anbieter vergleichen können.
  • Für das Festnetz soll ein Messtool entwickelt werden, mit dem die Kunden ihre Geschwindigkeit erfahren können.
  • Im Mobilfunk wollen die Anbieter für die Geschwindigkeitsmessung Apps entwickeln.

Die Telekom wird darüber hinaus die Bandbreitenkorridore im Festnetz enger fassen und Kunden bei Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, aus dem die verfügbaren Geschwindigkeiten hervorgehen. Aus technischen Gründen können wir aber nicht auf ‚bis zu-Angaben‘ verzichten: Die Bandbreite ist bei jedem Anschluss unterschiedlich, und hängt maßgeblich von der individuellen Länge des Kupferkabels ab. Kupfer dämpft, das heißt mit jedem Meter sinkt die maximal erreichbare Geschwindigkeit. Mit unserem Breitbandausbau sorgen wir aber dafür, dass für viele Kunden große Teile der Kupferstrecken durch Glasfaser ersetzt werden, was deutlich höhere Geschwindigkeiten ermöglicht.

In unseren Tarifen werden wir zukünftig noch stärker auf die unterschiedlichen Anforderungen und Wünsche unserer Kunden eingehen. Für uns bedeutet das auch, dass wir neben den heutigen Flatrates im Festnetz in Zukunft Volumentarife anbieten wollen, die günstiger sind. Wer eine echte Flatrate will, bekommt mehr Leistung und wird dafür auch bereit sein, mehr zu bezahlen. Warum brauchen wir diese Tarifdifferenzierung? Das weltweite Datenvolumen hat sich in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht und wird sich nach einer Prognose von Cisco bis 2017 noch einmal verdreifachen: Auf dann 1,4 Zettabyte – das ist eine Zahl mit 21 Nullen. Wir müssen unsere Netze deshalb ausbauen und tun das auch: Allein in den nächsten Jahren investieren wir sechs Milliarden Euro in den Infrastrukturausbau. Als Unternehmen brauchen wir eine Chance, diese Investitionen zurückverdienen zu können. Auch das gehört zur Fairness.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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36 Kommentare

  1. Meine Meinung: WARUM nicht gleich so!

  2. Das war auch mein Gedanke. Volumentarife, die auch so genannt werden, sind völlig legitim, wenn es denn auch die Möglichkeit gibt, eine echte Flatrate zu erhalten. Allein bei den Preisen darf man gespannt sein.

  3. Florian Bongert says:

    Finde ich ok, wie sieht es denn mit den Leuten aus die schon Verträge haben, bleiben die auf Flat stehen? Oder muss man da jetzt selbst wieder bei der T-Com anrufen?

  4. was passiert mit den alten Verträgen? Ich habe VDSL50 mit Entertain!
    darf dieser Vertrag dann preislich angepasst (=erhöht) werden?

  5. spirellilein says:

    Ja find ich positiv. Wird sich zeigen ob die Kundenzufriedenheit hier nur Marketingphrasen sind. Im Endeffekt war das die einzige Lösung um irgendwie zusätzliche Finanzielle Mittel aus dem Geschäft zu bekommen. Allerdinsg hätte man das von Beginn an so kommunizieren sollen. Das es dazu ein Urteil und den ganzen Hick-Hack über die Drosselkom braucht ist schade. Es ist und bleibt für mich ein Eigentor der Telekom, das hätten Sie deutlich intelligenter machen können.

  6. Die bleiben. #Altverträge

  7. Amüsant ..
    Ich hoffe ja irgendwie, dass dieses Urteil auch auf den Mobilfunk Bereich bezogen werden kann.. Vllt. gibt es ja bald eine Klage gegen die Mobilfunk Anbieter dann wirds wirklich lustig :3

  8. Was mit Bestandsverträgen passiert ist doch klar – sie werden angepasst bzw. von Seite der Telekom dann zu Vertragsende angepasst. Dann obliegt es halt den Kunden, ob er dem neuen Tarif zustimmt, oder eben die Kündigung halt so bestehen lässt.

    War damals bei den ISDN-Tarifen und Änderungen auch nicht. Man wird, wenn man das ganze Tarifmodell umstellt, nicht weiter die alten Verträge im System lassen, sondern sie eben nach und nach aussortieren.

  9. Wahrscheinlich sind dann die Volumentarife dann so teuer wie jetzt & die Flatrate’s werden einfach 10-20 € teurer^^

  10. Die Telekom hat erfolgreich von der geplanten Abschaffung der Netzneutralität abgelenkt und die Diskussion in Richtung Preiserhöhung verschoben.
    So bald Traffic bestimmter Anbieter von der Drossel freigekauft werden kann, sind die Ziele des Konzerns erreicht. Und das Internet wird in einigen Jahren ganz anders aussehen. Streaming, Clouddienste etc. von Telekom oder ihren Partnern werden günstiger zu haben sein und viele andere Dienste einfach pleite gehen. Eine traurige Entwicklung.
    Noch trauriger ist aber die Kurzsichtigkeit der Leute, deren Aufmerksamkeitsspanne der eines Eichhörnchens auf Speed gleicht und die diesen Unsinn nicht bemerken. GZ zu dummer Kundschaft, Telekom.

  11. So ist das doch okay. Ich kauf mir x GB Datenvolumen und wenn das verbraucht ist kaufe ich nach – in anderen Ländern gerade im Mobilbereich eine gängige Lösung (allerdings verfällt das Volumen bitte auch nicht am Monatsende). Wenn die Telekom meint damit im Festnetz ein Geschäftsmodell definieren zu können, sollen sie das versuchen.
    @Caschy So wie ich das verstanden habe wird die Klausel zur Drossel nicht nur nicht angewendet, sondern ist nach dem Urteil unwirksam. Das ist für den Kunden insofern ein Unterschied, als dass er nicht mehr vom good will der Telekom diesbezüglich abhängig ist.
    @Marco Mattes Der entscheidende Unterschied zwischen Mobil und Festnetz ist, dass im Festnetz die Leitungskapazitäten bei weitem nicht so knapp sind. Und selbst wenn sie es wären, könnte man weitere Leitungen verlegen. Wenn Mobilfunkfrequenzen „voll“ sind kann man keine weiteren verlegen.

  12. @TVD, das wage ich bisher zu bezweifeln da diese Art von bevorzugung nach meinem Kentnisstandt Wettbewerbswidrig ist. Die anderen Hersteller und Dienstleister werden das doch nicht so einfach hinnehmen und dagegen Klagen.

  13. Unabhängig mal von der Art und weise wie die Telekom die Drosselung durchsetzen wollte muss man auch mal von der anderen Seite die Sache betrachten, nämlich aus Sicht der ISPs. Darunter verstehe ich jetzt mal nicht nur die Telekom, sondern auch jeden der einen Webserver betreibt und besonders die, die große Dateien zum Download anbieten.
    Durch die schnellen DSL Anschlüsse mit 50MBit kann man hier schnell die Netzwerkkarte der Server Aus- oder sogar Überlasten.

  14. @tvb: genau ins Schwarze.

    Wie die Ihre Produkte nennen, ob Flat XX GB oder Flat Premium, ist doch maximal egal. Das ist ungefähr so wichtig, wie in Zeiten von Eurokrise und nicht funktionierender Rentenversicherung über eine Pkw-Maut für Ausländer zu reden.

    Der Punkt ist die Netzneutralität und der wird nicht erwähnt.

  15. Man kann es eigentlich in einen Satz fassen, Full Flatrates werden teurer und das deutlich. So mancher hätte sich wohl besser mit der Drosselung abgefunden als zu Klagen und jetzt so ein Kauderwelsch mit Volumen, Flatrate etc. hervor zurufen. Ich sags nochmal, die Klage und das Urteil sind ein Schuss ins eigene Knie gewesen.

  16. So so, die machen das also nur teurer damit sie ihre Investitionen in Netzausbau zurückverdienen dürfen, das haben sie doch vorher auch schon nicht ausgebaut, als würden sie es jetzt tun (und wenn dann nur in Babyschritten)
    Seit Dekaden ist da doch kaum irgendwas passiert!!

    Am Ende wird man eh weniger davon haben für mehr Geld, nur darauf soll das doch hinauslaufen, auch wenn man das noch so sehr von den Marketing-Leuten schönreden lässt.

    @TVB
    unterschätzen Sie mal nicht ein Eichhörnchen auf Speed 🙂

  17. @Harry
    Nein war die Klage nicht. Sie war absolut notwendig und richtig.
    Die Telekom muss das Kind schon beim Namen nennen, wenn sie im Funktionsumfang stark reduzierte Tarife anbieten, dann dürfen diese nicht den gleichen Namen wie ein Tarif welcher diese Einschränkungen nicht hat.

  18. @Harry: Wieso propagierst Du höhere Preise, obwohl sich das noch gar nicht abschätzen lässt???

  19. Tja, schade. Ich bin nach Bekanntwerden der Drosselpläne zu einem Kabelanbieter gewechselt, der mir 100Mbit + Telefon + Kabel digital für 66% des Telekompreises für 16Mbit bietet. Oder doch nicht schade.

    Ohne diesen Impuls der Drosselunverschämtheit hätte ich vermutlich nie den Arsch hochgekriegt und gewechselt. Danke dafür, rosa Riese.

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