Langsames Internet: Verbraucherschützer fordern 15 Euro Preisnachlass

Eigentlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bei zu langsamen Internetverbindungen, die nicht zum gebuchten Tarif passen, vom Anbieter eine Ermäßigung zu fordern. Allerdings ist es sehr aufwendig, diesen Anspruch in der Praxis wirklich geltend zu machen. Verbraucherschützer fordern daher, dass es einfacher werden solle, einen Preisnachlass von beispielsweise 15 Euro zu erhalten.

Derzeit sei die bestehende Regelung ein Papiertiger, der den Kunden nichts bringe, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Daher schlägt man vor, dass betroffene Kunden pauschal einen Rabatt von 15 Euro erhalten, bis der jeweilige Anbieter wirklich die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefere.

Allerdings ist ein Hindernis, überhaupt die notwendigen Messungen durchzuführen: Das müssen mindestens 30 Messungen sein, die zudem in bestimmten Zeitabständen erfolgen sollen. Auch dürfen die Messungen sich nicht über mehr als 14 Tage erstrecken. Selbst wenn der Mangel dann durch die Messungen untermauert wird, muss der betroffene Kunde sich an seinen Provider wenden und dem steht es frei, wie der Preis tatsächlich gesenkt wird. Denn da fehlen klare Vorgaben.

So gibt die Bundesnetzagentur nur vage vor, der Preisnachlass sollte dem Verhältnis entsprechen, in welchem die verfügbare Leistung vom gebuchten Tarif abweicht. Das berechnen die jeweiligen Anbieter aber sehr eigenwillig und intransparent. Kunden bliebe dann oft nur der Rechtsweg, was nochmals aufwendig und womöglich teuer sein könne. Deswegen tut sich in der Regel am Ende wenig bis gar nichts.

Konsequenterweise fordert der vzbv, dass es eine Gesetzesreform mit drastischen Nachbesserungen geben müsse. Denn der aktuelle Minderungsanspruch verpuffe in der Praxis.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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14 Kommentare

  1. Schon traurig diese Digitalisierung in Deutschland

  2. Ich verstehe das ganze sowieso nicht
    In jedem Vertrag ist doch ein Bandbreitenkorridor angegeben. Also eine Min- und eine Maximalgeschwindigkeit.
    Unterschreitet man die Minimalgeschwindigkeit stuft einen der ISP doch sowieso in die nächst kleinere Stufe herab oder versucht einen Fehler (wenn überhaupt vorhanden) zu finden.

    • Alle 100-1000MB hat der Port restettet. Den Fehler zu finden war bei mir nicht das Problem, hat der Subunternehmer von Vodafone relativ schnell gehabt (DSLAM); Aber für den Austausch/Reparatur ist ein anderer Subunternehmer von Vodafone zuständig, der wurde zwar beauftragt, hat aber jedes Mal entschieden, dass da kein Fehler ist und ist wieder gegangen. Lösung: Kündigung und zur Konkurrenz gewechselt. Blöd nur, dass ich noch 3 Monate Mindestvertragslaufzeit hatte. Habe zwar jeden Monat Rabatt bekommen, aber kein brauchbares Internet. Vodafone —> Nie wieder!

  3. Das Problem des vzbv liegt doch darin, dass er meist erst aktiv wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen und ertrunken ist. Im Rahmen der Gesetzgebung gibt es ja mannigfaltige Einflussmöglichkeiten. Diese werden anscheinend vom vzbv nur mangelhaft genutzt. Manchmal bekommt man den Eindruck, es wäre so gewollt, damit der vzbv seine Notwendigkeit unter Beweis stellen kann. Dann wird den zuständigen Behörden vorgeworfen, sie würden zu wenig Druck ausüben. Zu viel Druck könnte aber im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld in DE zum Problem werden. Die Zurückhaltung der zuständigen Behörden ist deren Möglichkeit einer verfehlten Wirtschaftspolitik etwas entgegenzusetzen. Der vzbv erweckt den Eindruck, als wäre es ihm egal, wenn Unternehmen ihre Standorte in andere Länder verlagern und in DE dadurch Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft verloren geht.

    Die vom vzbv vorgeschlagene Pauschalregelung ist ja nach Ansicht des Verbands der Internetanbieter nicht rechtmäßig. Davon abgesehen müsste so ein „Gießkannenprinzip“ ja auch finanziert werden. Die im internationalen Vergleich hohen Preise müssten weiter steigen.

  4. genrell ist die Beweisführung scheisse oder keine Zenrale Stelle existiert fürdie Einsprüche.
    und zB Totalausfälle usw fehlen auch komplett

  5. Ohne Hilfe der BNetzA hätte ich bei Vodafone keinen Preisrabatt durchsetzen können. Kaum ist die BnetzA allerdings im Boot ist man sehr kulant und hilfsbereit. Vorher aber schweigen im Walde

  6. Da 15€ weniger bei dem Preisdruck nicht kostendeckend sind wird dies dazu führen, dass der Internetprovider den Vertrag ablehnen wird wenn die Geschwindigkeit vorher bekannt ist. Das heißt dann, der Kunde hat dann nicht mal langsames sondern einfach gar kein Internet. Ist das wirklich klug von der vzbv?

    • Dann muss halt ein Kontrahierungszwang zusätzlich eingeführt werden. Gibt es in anderen Wirtschafts- und Konsumerbereichen auch.

  7. Wie kann der Kunde denn am Übergabepunkt (Router, nicht sein Endgerät!) messen?
    Denn viele Herausforderungen entstehen beim Kunden durch schlechtes Netzwerk (sei es mässiger WLAN-Durchsatz, marode Kabel oder Paketverluste auf des Switches).

    Als Anbieter würde ich jedenfalls eine Messung am Endgerät nicht als ‚Beweis‘ akzeptieren.

    • So ein Szenario liegt bswp. bei mir vor. Vertrag besteht über 100 MBit, tatsächlich kommen weniger als 70 MBit an am Endgerät. Das wird zum großen Teil daran liegen, dass vom Hausanschluss das Signal im Gebäude über die vorhandene (und alte) Telefonverdrahtung in die Wohnung geführt wird. Da würde ich als Anbieter wohl auch ein Problem damit haben, das als Grund für einen Preisnachlass zu akzeptieren.

    • die geschwindingkeiten MÜSSEN mit per lan-kabel angeschlossenen geräten gemessen werden.

    • Dafür gibt es einerseits verbindlich festgelegte Verfahren, wie z. B. die Breitbandmessung (https://www.breitbandmessung.de), andererseits messen die Endgeräte, wie z. B. die beliebte Fritz!Box, selbst sehr zuverlässig die Leitungsqualität.

      In meinem Fall, in dem sich meine Leitungsqualität innerhalb weniger Wochen dramatisch verschlechterte, konnte die Telekom per Ferndiagnose zuverlässig den Störungsverursacher ermitteln. In meinem Fall war es die TAE-Dose

  8. Die Fritz-Boxen liefern dazu sehr gute Daten, zeigen auch die Geschwindigkeit zum Kasten auf der Straße, was davon genutzt wird, wann letzter Verbindungsneuaufbau u. v. a. m..
    Ein Gerät mit Netzwerkkabelanschluss dagegen ist heute oft nicht mehr vorhanden.

  9. Ich hatte nur 65mbits von 100mbit gebucht bei der Telekom und man hatte mir nur angeboten kostenlos auf 50mbit runter zu gehen. Hab aber hier noch Pyur welches mir 7/24 1gbit durchjagt für 33€ dauerhaft. Hätte ich die alternative nicht gehabt hätte ich runter gehen müssen und dann 5G Telekom outdoor Antenne mir ran machen müssen welches ich schon in der Beta hatte, da wäre ich mit DSL auf 200-300 Mbit gekommen je nach Tageszeit aber noch mal ca. +15€ im Monat gezahlt.

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