In-Car-Entertainment von Tesla und Co.: Verstärkte Regulierung für Gatekeeper

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW/ Mini und Tesla als Benutzeroberflächen eingestuft. Den „Tesla Media Player“ ordnet die ZAK außerdem als Medienplattform ein. Was bedeutet das? Nun, die Plattformen sind schärfen Vorgaben unterworfen, was die Medienvielfalt betrifft.

In-Car-Entertainment-Systeme werden damit in Deutschland erstmals medienregulatorisch erfasst. Allerdings kommen die Hersteller ihren Pflichten aktuell ohnehin nach. So betrifft sie eine sogenannte Anzeigepflicht. Damit ist gemeint, dass etwa lokale Radiosender klar aufzufinden sein müssen. So argumentiert die ZAK, dass die Autohersteller mehr und mehr durch immer komplexere In-Car-Entertainment-Systeme auch Rollen als Gatekeeper einnehmen.

„Benutzeroberflächen“ sind dabei Übersichten über verschiedene Medienangebote, was beispielsweise eben Apps oder auch Radiosender sein können. Nach dem Medienrecht müssen die einzelnen Angebote hier klar auffindbar sein. „Medienplattformen“, wie der Tesla Media Player, fassen unterschiedliche Medienangebote (Apps, Radio, On-Demand-Angebote) zu einem Gesamtangebot zusammen. Hier muss der Zugang zur Plattform obendrein für interessierte Anbieter diskriminierungsfrei möglich sein.

Rechtliche Folgen der Einstufungen

Die jeweiligen Einstufungen der In-Car-Entertainment-Systeme haben auch weitere Rechtsfolgen. So müssen die Anbieter etwa Transparenzangaben bereitstellen und sich an das Diskriminierungsverbot halten. Auch müssen sie eben Public-Value- und Rundfunk-Angebote leicht auffindbar einbinden. Im Zuge der Transparenzangaben müssen Hersteller wie Tesla beispielsweise offenlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Medienplattform zusammenstellen und warum sie in welcher Art und Weise in der Oberfläche sortieren.

Gleichartige Angebote dürfen zudem nicht unterschiedlich behandelt werden, weder was den Zugang noch die Auffindbarkeit betrifft. Sogenannte Public-Value-Angebote, die für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevant sind, müssen dabei ebenfalls leicht aufzufinden, zu erkennen und zu empfangen sein – das könnten z. B. öffentlich-rechtliche Nachrichtensender sein.

Audi, BMW, Tesla und Co. haben sich noch nicht zu der Entscheidung der ZAK und den damit verbundenen Pflichten geäußert. Viel Bedarf scheint aktuell aber auch nicht zu bestehen, denn die Pflichten werden ja offenbar erfüllt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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9 Kommentare

  1. >>Viel Bedarf scheint aktuell aber auch nicht zu bestehen, denn die Pflichten werden ja offenbar erfüllt.

    Das, was als Regulierung daherkommt, zieht oft einen mehr oder weniger großen bürokratischen Aufwand nach sich. Diesen Aufwand lassen sich die Anbieter von In-Car-Entertainment-Systemen dann von den Verbrauchern bezahlen. Dinge wie „Android Auto“ oder das Apple-Pendant werden irgendwann nur noch gegen Gebühren freigeschaltet. Für mich wäre das ein Rückschritt, den man einer Regulierung, für die eigentlich kein Bedarf besteht, zuschreiben muss.

  2. Alter, irre. Was hier abgeht, ist langsam nicht mehr feierlich. Wir regulieren uns tot, statt endlich mal Bürokratie und Verwaltung zu reduzieren.

    • Boah, echt irre, das sichergestellt werden soll, das ich als Kunde vom Hersteller nicht nur den Dienst vorgesetzt bekomme, der dem Hersteller die meisten „Fördergelder“ zukommen lässt. Echt doof, wenn ich da als Konsument selbst auswählen können soll.

      • >>Echt doof, wenn ich da als Konsument selbst auswählen können soll.

        Echt doof, wenn du als Konsument aus einer nach dem Gutdünken von Regulierungsbeamten sortierten Liste auswählen musst.

        Vielleicht war es Teil der Entscheidungsgrundlage, dass der Hersteller gerade den vom Konsumenten favorisierten Dienst an erster Stelle präsentiert und man nicht erst danach suchen muss?

        Diesem Regulierungswahn, der bald alle Lebensbereiche tangiert, muss ein Ende gesetzt werden. Lasst doch bitte die Menschen selbst entscheiden, bevor es die KI für sie übernimmt. Irgendwann wird wahrscheinlich der Zeitpunkt des Ablebens reguliert. Ob die Befürworter der Regulierung das auch noch gut finden?

  3. Haha, danke DE, danke EU. Langsam wird es lächerlich und Zeit hier wirklich die Segel zu streichen.

    • Prima, wo geht es hin?

      • Vermutlich muss er als Bot, der Anti-EU-Stimmung macht, seinen Wohnsitz nicht verlassen.

        Offene Kommentare sind ein Anziehungspunkt in diesem Krieg, zur moralischen Destabilisierung, da muss man nicht Mal Schläferaccounts vorhalten.

        • @Gargamel
          Hast du was Falsches geraucht?
          Nicht jeder, der die Ideen der EUrokraten kritisch hinterfragt, tut das im Sinne von Destabilisierung und purer EU-Feindlichkeit. Man kann nicht auf der einen Seite gegen autokratische Regime wettern und auf der anderen Seite den europäischen Regulierungswahn gut heißen. Selbst wenn man der Meinung ist, dass solche Entscheidungen demokratisch legitimiert sind, sollte man das eigene Denken nicht einstellen.

  4. Da sitzen tatsächlich deutsche Beamte in deren Büros und wollen wissen warum welche Apps wie auf dem Startbildschirm angeordnet sind und warum NDR vor WDR zu finden ist?

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