Gerichtsurteil: Digitale Medien dürfen nicht weiterverkauft werden

Sehr kompliziertes Thema diese Sache mit den Verkäufen digitaler Waren. Doch ich fange erst einmal von vorne an, hinterher können wir schön diskutieren. ReDigi ist mit Capitol Records vor Gericht gezogen. ReDigi ist eine Webseite, auf der Benutzer Musik verkaufen können, die sie nicht mehr hören. Wer sich zum Beispiel irgendwo mal digital ein Album gekauft hat, sich daran satt gehört hat, der könnte dieses über ReDigi verkaufen. Für die verkauften Alben gibt es Punkte, welche wiederum gegen Musik eingetauscht werden kann. ReDigi bietet mit seiner Marketplace App zudem eine Lösung an, die sicherstellen soll, dass ihr nicht unendliche Kopien der Tracks nutzt. Prinzip sollte klar sein.

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Was das Gericht in den USA nun geurteilt hat? Du darfst die Tracks nicht verkaufen – zumindest nicht über die Lizenzbedingungen, wie sie ReDigi darstellt. Die verwirrend wirkende Erklärung? Beim Upload auf den Server wird nicht das Original übertragen, sondern die Kopie. Eben jenes sei illegal. Nun kommt der klar denkende Mensch daher. Ist nicht alles eine Kopie? Auch das Werk, welches uns verkauft wird? Sobald ein Track aufgenommen wird, ist jegliche Vervielfältigung eine Kopie. Ob Film, Buch oder Musiktitel. Wenn ich einen Titel zu Google Music lade, dann ist es auch eine Kopie. Lade ich diese Datei herunter – dann habe ich schon wieder eine Kopie.

Ein sehr schwieriges komplexes Thema, welches allerdings mal irgendwie gelöst werden muss. Sony hatte seinerzeit ein Patent beantragt, welches die optischen Datenträger an ein Gerät kettet und auch Apple wurde nachgesagt, einen „Gebrauchtmedienmarkt“ zu planen. Ich persönlich sehe hier den Vorteil nur für den Erzeuger – die Musikindustrie. Früher hat man seine alten Bücher, Filme und Co verkauft – heute bleibt man auf Digitalschrott sitzen, weil vielleicht auch der materielle Gegenwert fehlt. Die Musikindustrie, die ansonsten immer gegen die digitale Musik war, bereichert sich jetzt ohne Ende. (via)

Eure Meinung zum Thema?

Bildquelle: Shutterstock / Black girl listening to the music with a pair of headphones von ollyy

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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47 Kommentare

  1. @Tjark

    Na das ist ja gerade das Problem. Der Käufer bekommt ja immer nur eine Kopie vom Original. Genaugenommen ist das Original nicht käuflich, da die Aufnahme eines Stückes auf Goldmaster auch schon eine Kopie darstellt! Egal ob Du digital oder eine CD kaufst, Und hier muss also grundlegend geklärt werden, was eine verkäufliche Kopie ist und was nicht. Wenn sichergestellt ist, dass der Verkäufer seine digitale Kopie vollständig verkauft, sehe ich das schon als zulässig an. Und ReDigi behauptet ja, einen Weg gefunden zu haben.

  2. Musik, Filme und Spiele sind halt keine Produkte mehr, sondern scheinbar (unbekannt) befristete Dienstleistungen die man da einkauft…

  3. Nein, das ist bekannt. Nur tut die Unterhaltungsindustrie so, als wären es Produkte. Hier findet also bewust eine Täuschung statt. Es müsste zu jeder dieser Dienstleitung ganz klar angegeben werden was der Umfang dieser Dienstleistung ist und für wie lang diese erbracht wird. Und dann der entsprechende Preis. Aber dann würde man ja für Lieder keine 1,49 pro Hör-Erlaubnis nehmen können. 😉

  4. wer braucht den bitte die MP3 auf seinem Persönlichen Speicher…. für mich ist das Gespräch hier ala Seniorenclub. streaming ala simfy ist die Zukunft und bleibt es auch, findet euch ab Senioren 😉

  5. Tja bubby, vielleicht bist du wirklich einfach zu jung, das zu verstehen. 🙂 Wer braucht denn kostenpflichtige Streams? Da nehm ich doch gleich das Radio; Abwechslung garantiert!

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