Gerichtsurteil: Digitale Medien dürfen nicht weiterverkauft werden

Sehr kompliziertes Thema diese Sache mit den Verkäufen digitaler Waren. Doch ich fange erst einmal von vorne an, hinterher können wir schön diskutieren. ReDigi ist mit Capitol Records vor Gericht gezogen. ReDigi ist eine Webseite, auf der Benutzer Musik verkaufen können, die sie nicht mehr hören. Wer sich zum Beispiel irgendwo mal digital ein Album gekauft hat, sich daran satt gehört hat, der könnte dieses über ReDigi verkaufen. Für die verkauften Alben gibt es Punkte, welche wiederum gegen Musik eingetauscht werden kann. ReDigi bietet mit seiner Marketplace App zudem eine Lösung an, die sicherstellen soll, dass ihr nicht unendliche Kopien der Tracks nutzt. Prinzip sollte klar sein.

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Was das Gericht in den USA nun geurteilt hat? Du darfst die Tracks nicht verkaufen – zumindest nicht über die Lizenzbedingungen, wie sie ReDigi darstellt. Die verwirrend wirkende Erklärung? Beim Upload auf den Server wird nicht das Original übertragen, sondern die Kopie. Eben jenes sei illegal. Nun kommt der klar denkende Mensch daher. Ist nicht alles eine Kopie? Auch das Werk, welches uns verkauft wird? Sobald ein Track aufgenommen wird, ist jegliche Vervielfältigung eine Kopie. Ob Film, Buch oder Musiktitel. Wenn ich einen Titel zu Google Music lade, dann ist es auch eine Kopie. Lade ich diese Datei herunter – dann habe ich schon wieder eine Kopie.

Ein sehr schwieriges komplexes Thema, welches allerdings mal irgendwie gelöst werden muss. Sony hatte seinerzeit ein Patent beantragt, welches die optischen Datenträger an ein Gerät kettet und auch Apple wurde nachgesagt, einen „Gebrauchtmedienmarkt“ zu planen. Ich persönlich sehe hier den Vorteil nur für den Erzeuger – die Musikindustrie. Früher hat man seine alten Bücher, Filme und Co verkauft – heute bleibt man auf Digitalschrott sitzen, weil vielleicht auch der materielle Gegenwert fehlt. Die Musikindustrie, die ansonsten immer gegen die digitale Musik war, bereichert sich jetzt ohne Ende. (via)

Eure Meinung zum Thema?

Bildquelle: Shutterstock / Black girl listening to the music with a pair of headphones von ollyy

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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47 Kommentare

  1. Ich habe nie einen Sinn darin gesehen, Musik ohne physischen Datenträger zu kaufen.
    Und nun werde ich in meiner Meinung umso mehr bestärkt.

    Das ganze ist nichts anderes, als ein virtuelles Geschäft. Ein Nutzungsrecht, kein Besitz.
    Die Bezahlkonzepte basieren noch immer auf physischem Warentausch, welcher aber im Netz faktisch nicht mehr besteht.

    Entweder ich bekomme Musik praktisch ausgehändigt oder ich zahle dafür nicht.
    Dann lieber eine CD sein eigen nennen können und sich davon selber seine digitale Kopie erstellen. So nimmt der Datenverlust auch seinen Schrecken.

  2. Kleine juristische Anmerkung:
    zumindest in Deutschland kann ich problemlos eine physiche CD kaufen, auf meinen PC überspielen, die CD wieder verkaufen und die Mp3 rechtmäßig behalten und nutzen. Sogar wenn ich mir die CD nur aus der Bücherei ausleihe ist dies vollkommen legal.

  3. @dumdidum Hast du mal das entsprechende Urteil?

  4. @caschy: du solltest vielleicht angeben, dass es sich hier um ein gerichtsurteil aus den vereinigten staaten handelt …

  5. Wieder ein Richterspruch von einem sachunkundigem Richter. Bei der vielfalt an Sachgebieten, sollte man ernsthaft mal über Richter mit Fachgebieten nachdenken, so wie es auch Anwälte für Fachbereiche gibt! Nur so kann man davon ausgehen, dass der Richter auch den entsprechenden Sachverstand hat und sich nicht von den Anwälten von irgendwelchen anwaltlichen BlaBlaBlub beeinflussen lässt.

    Wenn man die Aussage des Richters genau nimmt, erhält der Käufer ja nicht mal mehr ein Original, welches er mit einer Festplatte verlaufen könnte. Die digitalen Daten kommen über das Internet rein und werden als erstes im Arbeitsspeicher des Computers / Smartphones etc. abgelegt. Da hat der Nutzer schon eine Kopie. Und diese Kopie wird nocheinmal kopiert und auf dem Speichermedium abgelegt! Hinzu kommt, dass jeder Wiedergabe auch eine Kopie ist. Aus den digitalen Daten auf dem Speichermedium wird eine Kopie im Arbeitsspeicher erzeugt und über den D/A-Wandler des Soundchips eine analoge örbare Kopie. Man macht sich also schon mit der Wiedergabe eines Musikstück strafbar. Egal ob es auf der Platte ist, oder ob man es von einer CD abspielt!

    Die einzige Möglichkeit die ich sehe, sind Familien-Freundeclouds. Jeder der Musik digital kauft, der schiebt sie in die Cloud. Dabei muss die Cloud natürlich gesichert sein, so das nur der engste Kreis zugriff auf diese Cloud hat. Sonst gilt diese nicht mehr als privat. Jede Downloadkopie dürfte dann, zumindest hier in D, als zulässige Privatkopie nach § 53 Abs. 1 Urhg gelten. Illigale Kopien sind davon ausgenommen, Man müsste also erfassen, wer diese Musik mal gekauft hat. Aber dafür sind ja Metatags gut geeignet.

  6. Dumdidum…..
    das wäre mir neu, weil eine mp3 Kopie nach dem Recht nur eine Sicherheitskopie ist.

  7. Genau, und diese müssen beim Verkauf mitgegeben, bzw vernichtet werden. Lediglich die Freunde und die Familie engstens Kreise, die eine Privatkopie erhalten haben, dürfen diese behalten. Und von einer aus der Bibliothek geliehenen CD darfst Du keine Kopie von machen, da Du hier nicht der Berechtigte bist. Das wäre die Bibliothek und nicht Du.
    Um eine Privatkopie anfertigen zu dürfen, muss Du Eigentümer (nicht Beitzer) einer legalen Quelle sein. Ein Privatkopie von einer Privatkopie wäre wiederum zulässig, solange die erste Kopie legal war.

  8. @caschy
    kein Urteil, sondern § 53 UrhG

  9. Deswegen kaufe ich auch keine E-books, lieber den einen oder zwei Euro mehr.. Wenn man dann rechnet was eine Kopie kostet ist das weil es nicht verkauft werden darf, viel zu teuer..

  10. … eigentlich einfach zu lösen: die Musikstücke müssen aus einem einzigen PGP-artigen Schlüssel bestehen. Somit ist das Ziel/Home des Musikstückes zweifelsfrei als Original zu identifizieren. Nun gleich, auf welchem Medium (mp3-Player, HDD, CD, DVD usw.) das Stück nun ist, ist dieser PGP-artige Schlüssel/Code gleichzeitig die Lizenz. Wird nun fleissig kopiert, so ist der Originalinhaber immer ermitttelbar. Die Kopien davon also R..kopien. Beim Kauf und erstmaligen Gebrauch wird dieser vorbereitete Schlüssel einmalig aktiviert und vervollständigt und somit zweifelsfrei nur einem Lizenznehmer zuzuordnen. Will man nun ’seine‘ Lizenz verkaufen, sollte es eine zentrale Stelle geben, die halt die Lizenzen verwaltet und somit bei Benachrichtigung über Verkauf an wen auch immer den Schlüssel wiederum erweitert. Es entsteht eine Historie. Mmh, eigentlich sollte ich schnell ein Geschmacksmuster auf meine Idee anmelden 😉 hh.

  11. @Hgzweig
    Natürlich ist eine mp3 ein Kopie – also eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung. Diese ist aber iRd § 53 UrhG zulässig in den von mir beschriebenen Szenarien. Was danach mit dem Original geschieht ist vollkommen gleichgültig.
    Auch jede weitere Vervielfältigung deiner legal hergestellten Vervielfältigung (Backup, Ipod, RAM) ist legal – nur die öffentliche Wiedergabe durch Einstellen ins Internet nicht.

  12. klaus dieter says:

    @caschy…wie bereits gesagt…ich kann das schon verstehen…und weiß wie leicht man sich mal zu solchen gegenäusserungen hinreißen lässt…nur gaaaaaaanz außenstehende, die evtl. nicht so viel mit kunden o.ä. zutun haben, würden das wieder als „servicewüste deutschland“ etc.pp deuten und betiteln 😉

    vom ding her hast du ja recht…wenn man kritisiert, sollte man in der lage sein, die kritik so konstruktiv wie möglich zu halten, statt nur rumzuzetern!

  13. Wieso ist es dann eigentlich möglich das es nun schon seit Jahren diesen Dienst in Deutschland gibt? http://www.ciiju.de/ Das müsste doch auch nicht legal sein

  14. Eine Kopie einem Original erstellst, wovon Du der Eigentümer bist, ist im rechtlichen Sinne eine Sicherheitskopie. Diese musst Du beim Verkauf des originals mitgeben, bzw. vernichten. Kopien die du allerdings unentgeltlich an Deinen engsten Kreis weitergegen hast, sind Privatkopien und können behalten werden.

    Von einem geliehenen Original darfst Du nur eine Privatkopie machen, wenn Du vom Eigentumer des Original die Erlaubnis hast, Und die hast Du von einer Bibliothek nicht. Das von Dir beschriebene Szenario ist nicht durch § 53 Abs.1 UrhG abgedeckt, da die Kopie hier schon illigal wäre.

    Was Du machen kannst, ist von einer CD ein Kopie erstellen, die an Deine Oma als Privatkopie verschenken, dann das Original verkaufen und dann erst von der Privatkopie Deiner Oma wieder eine Privatkopie ziehen. Das wäre § 53 Abs.1 UrhG abgedeckt. Im Streitfall brauchst Du also eine „Oma“, die Dir vor Gericht bestätigt, dass Du eine Kopie von Ihrer Kopie hast und nicht eine Sicherheitskopie behalten hast. 😉

  15. @Samara
    Der Dienst kann legal sein wenn es eine Art Cloud ist, auf die nur Deine engsten Freunde oder Familie zugriff haben. Dann wäre es nach § 53 Abs.1 UrhG legal, solange die hochgeladene Kopie legal erstellt wurde. Sobald Du aber jedem Hanswurst Zugriff auf dem Account gibst (z.B. Zugangsdaten an unbekannte/digitale Freunde auf Facebook & co teilst), ist es nicht mehr legal.

  16. Highttower says:

    @dumdidum
    §53 UrhG: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen….

    Sobald du aber das Werk weiterverkauft wird und du dann die Behauptung aufstellst, dass du die Vervielfältigungen behalten dürftest dient dies einem nicht mittelbar aber unmittelbaren Erwerbszwecks und damit wären sie wieder illegal …

  17. Ich störe mich generell an dem Begriff „Musikindustrie“ denn Kunst und
    Industrie passen nicht zusammen.

    Wie man mit einfacher Unterhaltung allerdings Geld verdienen kann ist dennoch unklar – ein bedingungsloses Grundeinkommem ala Götz Werner könnte aber auch hier durchaus sehr heilsam wirken . . .

    Jeder Künstler weiss: Was draussen ist wird kopiert, konsumiert, weiterentwickelt! Ein Kunstwerk ist ein ‚Entwicklungsbeitrag‘ . . .

    Materielle Wertschöpfung findet sinnvollerweise immer nur am Anfang der Veröffentlichung statt!

  18. Und genau deswegen kaufe ich weiterhin CDs und Schallplatten, sofern ich überhaupt gute Musik finde, die es wert ist dafür etwas auszugeben. Die kann ich verkaufen, wenn ich sie nicht mehr höre.
    Und von Musikflatrates sind nur die tolle Idee der Musikindustrie kontinuierlich Einnahmen zu generieren. Damit können sie jeden Mist vermieten, aber sie geben nichts aus der Hand. Dann kann ich auch einen der 30000 Internetradios nutzen und lerne dabei zudem noch manches Neue kennen.

  19. Ohne jetzt konkret auf dieses Beispiel eingehen zu wollen, halte ich es ohnehin immer für sehr schwer, ein bestehendes (mir bekannte) Rechtssystem auf die digital-technische Welt anwenden zu wollen. Natürlich sollte jemand, der gute Arbeit leistet (Musik, Videos) und hierdruch viele Leute anspricht, auch davon leben können, wenn er das möchte. Allgemeine Prinzipien aufzustellen, um eine allgemeingültige, leitfähige Rechtssprechung sicherzustellen, halte ich allerdings für sehr schwierig. Die Technologie rast hinfort und verändert sich stetig; ein und das selbe Resultat kann auf unzähligen Wegen erreicht werden.

    Lade ich nun einen Song von bspw. Musicload, so erhalte ich eine lizensierte Kopie. Was aber, wenn nun lokal ein Cache-Proxy läuft? Dann liegt die lizensierte Kopie auf meinem Proxy und nicht auf meinem Computer, an dem ich den Song eigentlich anhöre. Habe ich nun Festplatten in einem RAID-Verbund in meinem System, wie sieht die Situation dann aus? Hierbei ist natürlich jede RAID-Variante zu unterscheiden. Was passiert, wenn mein Betriebssystem den Song, sobald ich ihn abspiele, in die Auslagerungsdatei kopiert die vielleicht auf einer RAM-Disk liegt. Höre ich dann also eine nicht lizensierte Kopie an? Von den tiefergehenden Vorgängen einzelner Dateisysteme will ich garnicht erst anfangen. Was ist mit Wireless-Lautsprechern die ein Musikstück zwischenspeichern bevor sie es wiedergeben? Lizensiert oder nicht? […]

    Das sind tausend Dinge und noch mehr, die eben im Hintergrund so oder aber vielleicht auch ganz anders ablaufen.

  20. Kopieren von musik ist erlaubt solange man sie nur für private zwecke verwendet
    Und da es in diesem fall um verkaufen einer kopie geht und nicht um das verkaufen des originals ist es genau so als würde man eine kopierte CD verkaufen.

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