Facebook: Pseudonyme und die Folgen

Erinnert ihr euch meinen Beitrag von letzter Woche? Es ging darum, dass Facebook Benutzer auffordert, die Echtheit der Namen eurer Kontakte zu bestätigen. Was passiert eigentlich, wenn Facebook feststellt, dass du keinen echten Namen angegeben hast? Eine Leserin hat mir den Ablauf geschickt und ich veröffentliche hier den Text von Facebook. Besagte Leserin war mit einem Pseudonym bei Facebook unterwegs.

Verifizierungsprozess für Namen
Dein Konto wurde vorübergehend gesperrt, weil du offensichtlich nicht deinen richtigen Namen in deinem Profil verwendest. Facebook ist eine Gemeinschaft, in der alle Nutzer ihre wahre Identität verwenden. Wir verlangen von allen Nutzern, dass sie ihren echten Vor- und Nachnamen angeben, damit jeder stets weiß, mit wem er sich verbindet. Keine Sorge – sobald du dein Profil mit deinem echten, vollständigen Namen aktualisiert hast, kannst du wieder auf dein Konto zugreifen.

In diesem Verifizierungsprozess kann dann Vor-, eventueller Mittel- und der Nachname eingegeben werden. Will man den echten Namen dann später in das alte Pseudonym ändern, dann bekommt man von Facebook folgende Meldung:

Falscher Name – vorübergehende Blockierung
Leider konnte der von dir angegebene Name nicht von unserem System bestätigt werden. Warte bitte 10 Minuten und versuche es dann noch einmal. Wenn du es erneut versuchst, achte auf Einhaltung unserer Formatierungsrichtlinien. Sollte dein Name nicht bestätigt werden können, kann es sein, dass dein Konto gesperrt bleibt. Bitte lies in der Zwischenzeit unsere Richtlinien für Namen.

Mehr passierte bisher nicht, eine Abfrage von Personalausweis und Co fand nicht statt. Nach deutschem Recht ist es übrigens sehr fraglich, ob der Klarname zwingend angegeben werden muss. Punkt 6 sagt: Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. Anders würde dies aussehen, wenn man ein Profil als Telemedium im Sinne des TMG und oder des RStV ansehen würde. Aber soweit ist es bekanntlich nicht – oder etwa doch?

Update: 16:30 Uhr: Tillmann hätte seinen Ausweis hochladen müssen:

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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89 Kommentare

  1. kleiner wurm mit großen augen says:

    Ich wusste ja das man es f*ckbook oder gar stasibook nennt, aber eigentlich ist es noch schlimmer,

  2. Hallo Leute,
    ich habe gestern von FB die Aufforderung für Verifizierungsprozess bekommen.
    Ich bin EMPÖRT, weil ich meinen ECHTEN Namen verwende. Wie kommt -FB darauf, dass ich „offensichtlich“ nicht den richtigen Namen benutze?
    Bei FB habe ich noch nichst gemacht, wollte mich erstmals informieren.
    Hat jemand damit Erfahrung?

  3. Ich hatte mich mit meinen Klar-Namen angemeldet und einige Eckdaten,wie Familienstand,Arbeitgeber und Wohnort den Facebookern in meinen Account eingegeben.Ich war gerade etwa 3-4.Wochen neu bei FB. Trotzdem kam auf einmal das ich keinen Zugriff auf mein Konto hatte und sollte einen „Sicherheitscode“ am Handy bestätigen soll,nur ich habe kein Handy und wüsste nicht das bei Facebook auf einmal Handypflicht besteht,das teilte ich dann den Leuten per E-Mail mit um mir dann eben dort einen solchen Code zu schicken,machten die Vögel nicht und wollten von mir auch den Personalausweis,Geburtsurkunde,Schulausweis oder Daten von der Kreditkarte,zwar „geschwärzt“ aber das geht gar nicht auch geschwärzte Dateien können Spezialisten wieder sichtbar machen. Ich will ja nicht bei Facebook anfangen zu Arbeiten das sie eine Personalakte erstellen müssten,denn ich habe schon einen guten Job an einen Flughafen. Freunde mit Nick würde ich da auf keinen Fall anscheißen,das hat sehr wohl Einfluss auf dem Account des denunzierten Users mit Nick,das Konto wird gelöscht oder blockiert durch Facebook. Mir ist es egal ob meine Nichte oder ein Kollege mit Nick da ist,ich weiß es ja mit wem ich chatte oder was teile und like. Wenn Facebook mit dieser Scheiße die ohnehin nach deutschen Gesetzen verboten ist,“FB-Deutschland“ untersteht deutschen Gesetzen,so auch nach Recht der jeweiligen Ländern wo der Nutzer gemeldet ist. Der Hauptsitz ist zwar die USA aber die „FB-Deutschland“ nicht da ich ja auch die Rückantworten von den Mitarbeitern per Email auch in Deutsch beantwortet bekam. Facebook hat sich auch an Gesetze halten,genauso wie auch Ich und Du. Personalausweis,Geburtsurkunde und Ähnliches haben auf den Datenbanken von Facebook absolut nichts zu suchen,das schickte ich denen auch wieder zurück. Ein SN will Nutzer haben,das sind die Kunden,stellt man die Kunden nicht zufrieden oder nötigt die Kunden zu was,was sie nicht wollen verlieren sie die Kunden ist ganz normal,dann geht man zur Konkurenz wenn der besser mit den Kunden umgeht und so kann es passieren das FB so schnell wieder abstürzt wie es einst aufgestiegen ist.

  4. „Eine kleine Gruppe sehr netzaffiner Menschen verwendet gerne Pseudonyme wie “caschy”“
    Ich würde eher behaupten, dass Leute wie Sie in der Minderheit sind.

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