Facebook: Pseudonyme und die Folgen
Erinnert ihr euch meinen Beitrag von letzter Woche? Es ging darum, dass Facebook Benutzer auffordert, die Echtheit der Namen eurer Kontakte zu bestätigen. Was passiert eigentlich, wenn Facebook feststellt, dass du keinen echten Namen angegeben hast? Eine Leserin hat mir den Ablauf geschickt und ich veröffentliche hier den Text von Facebook. Besagte Leserin war mit einem Pseudonym bei Facebook unterwegs.
Verifizierungsprozess für Namen
Dein Konto wurde vorübergehend gesperrt, weil du offensichtlich nicht deinen richtigen Namen in deinem Profil verwendest. Facebook ist eine Gemeinschaft, in der alle Nutzer ihre wahre Identität verwenden. Wir verlangen von allen Nutzern, dass sie ihren echten Vor- und Nachnamen angeben, damit jeder stets weiß, mit wem er sich verbindet. Keine Sorge – sobald du dein Profil mit deinem echten, vollständigen Namen aktualisiert hast, kannst du wieder auf dein Konto zugreifen.
In diesem Verifizierungsprozess kann dann Vor-, eventueller Mittel- und der Nachname eingegeben werden. Will man den echten Namen dann später in das alte Pseudonym ändern, dann bekommt man von Facebook folgende Meldung:
Falscher Name – vorübergehende Blockierung
Leider konnte der von dir angegebene Name nicht von unserem System bestätigt werden. Warte bitte 10 Minuten und versuche es dann noch einmal. Wenn du es erneut versuchst, achte auf Einhaltung unserer Formatierungsrichtlinien. Sollte dein Name nicht bestätigt werden können, kann es sein, dass dein Konto gesperrt bleibt. Bitte lies in der Zwischenzeit unsere Richtlinien für Namen.
Mehr passierte bisher nicht, eine Abfrage von Personalausweis und Co fand nicht statt. Nach deutschem Recht ist es übrigens sehr fraglich, ob der Klarname zwingend angegeben werden muss. Punkt 6 sagt: Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. Anders würde dies aussehen, wenn man ein Profil als Telemedium im Sinne des TMG und oder des RStV ansehen würde. Aber soweit ist es bekanntlich nicht – oder etwa doch?
Update: 16:30 Uhr: Tillmann hätte seinen Ausweis hochladen müssen:
Auf der Kopie kann alles, außer Name, Anschrift und Geburtsdatum unkenntlich gemacht werden. Das ist geltendes DEUTSCHES RECHT!
@carafaja: danke für den link!
ich habe jetzt mal statt meines personalausweises, diesen text an facebook geschickt. mal sehen, was bei rauskommt.
https://plus.google.com/u/0/113557641597583581016/posts/1yRCkQVGeV2
Also ich finde die Sache ist definitiv noch ausbaufähig! 🙂
Petz-Buttons für alle!
Wer zehn Freunde verpetzt bekommt den großen Denunzianten-Orden am Bande von Facebook verliehen.
Jeden Monat wird der erfolgreichste Verräter zum FB-Blockwart des Monats gekürt.
Und für 1000 überführte Volks… äh Facebookverräter gibt’s einen Job als Bürgerspitzel beim Geheimdienst der eigenen Wahl. 😉
NA also bei den meisten kommentatoren freu ich mich ja schon auf: „niemand hat die absicht eine Mauer zu bauen“
oder aber gleich
„Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen!“
oder ähnlich bekloppt denkende leute in unserer Regierung
An alle Leser, wo Facebook euch bietet den Personalausweis hochzuladen ->
Kopierverbot
In vielen Fällen wird im Privatbereich von Institutionen eine Fotokopie des Personalausweises zur Überprüfung der Identität verlangt (beispielsweise für eine Schufa-Auskunft). Dies stellt im Vergleich zu anderen Verfahren (beispielsweise Postident oder persönlichem Erscheinen) ein einfaches, weit verbreitetes Verfahren dar (wenn auch einer nicht beglaubigten Fotokopie letztlich wenig Beweiskraft zukommt).
Gestützt auf das Eigentum am Personalausweis behält sich die Bundesrepublik Deutschland vor, auch das Anfertigen von Kopien zu reglementieren. In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:
„Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.“
Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen, Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.
In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“
Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint. Gesetzliche Regelungen für den öffentlichen Bereich finden sich beispielsweise in
§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Signaturverordnung
§ 95 Abs. 4 S. 2 Telekommunikationsgesetz
Die Anfertigung einer Kopie für alle von solchen Regelungen nicht erfassten Zwecke stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Unstrittig ist hingegen die Anfertigung einer „Sicherungskopie“ durch den Inhaber, die im Falle des Verlustes die Neubeantragung erleichtert. Kopien durch Banken zum Zweck der Aufzeichnung der Überprüfung einer Identität im Rahmen der Pflichten, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben, sind erlaubt.
Quelle: Wikipedia
Nachtrag:
Wer solche Freunde hat, die meinen einen über Dritte Personen verpetzen zu müssen, der braucht keine Feide mehr. Mein Bachgefühl hat damals schon gesagt, lass den Scheiss mit Facebook, das riecht nach Ärger und es fängt der Spass langsam aber sicher an. Da kommt noch mehr Blödsinn aus dem Hause Facebook.
Ich habe eine große Anzahl an FB-Freunden in meiner Liste und gut 1/3 ist mit einem Pseudonym unterwegs und ich kenne/erkenne sie alle. Also habe ich damit kein Problem.
Und weil hier manche sich beschweren das sie ihre Leute nicht finden, dann sind es keine wichtigen Kontakte. Die wichtigen Kontakte verraten euch schon ihren Nickname.
Gute Nacht
nächste runde im facebook prozess:
leider habe ich nur eine standard-antwort auf meinen vorhin geposteten brief bekommen mit einem netten link zum nächsten formular. darin das neue lustige feld: wofür nutzt du dein konto hauptsächlich?
–> öhm? liebe facebook ag, das müsstet ihr doch am besten wissen?!
https://plus.google.com/u/0/113557641597583581016/posts/PoUDRnX9eAs
Muhahaha. Dann werde ich mal weiter brav melden! 🙂
„Bitte lade eine Kopie deines amtlichen Lichtbildausweises hoch“ – Hää, gehts noch ?? Passnr, Passbild, Geb.datum, Augenfarbe, UNTERSCHRIFT – und ich weiß nicht mal WER die Daten überhaupt bekommt !! Vielleicht auch noch ne Blanko-Bankvollmacht dazu ?? Hab schon gewusst, warum ich mich da rechtzeitig wieder abgemeldet habe…
Was spricht eigentlich dagegen, alle Konten, die einem zur Bestätigung vorgelegt werden, als Fakes zu melden? Das könnte zu interessanten Effekten führen, wenn sich genug Leute daran beteiligen.
Dann aber bitte auch ein drastisches Verbot, daß Schulangelegenheiten über Facebook organisiert werden. Denn bei meinen Kindern ist es so, daß man nur informiert wird, wenn man die entsprechenden Facebook Threads liest.
So ist man als Eltern gezwungen, daß die Kinder (oder man selbst) bei „Gesichtskladde“ mitmacht.
In einigen Jahren hat sich das sowieso gegessen, denn Facebook ist so innovativ wie ein DDR Stasi Funktionär! Und wie bei der DDR, so werden auch Facebook die Bürger bald davonlaufen!
Handelsblatt hat das, was hier besprochen wurde auch nochmal aufgekocht…nett von denen 🙂
http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/soziale-netzwerke-facebook-fordert-nutzer-auf-freunde-zu-verpetzen/6859842.html
Grüße
Tillmann
@ Nemo
Facebook wird so schnell nicht aus der Liste der „Global Player“ verschwinden. Dazu nutzen es zu viele. Ich auch!
Aber in einigen Jahren werden die Zahlen der Neuanmeldungen rückläufig sein, was den US-Giganten eventuell dazu veranlasst einige ihrer „Datenschutzbestimmungen“ im Rahmen innovativer Ideen zu lockern. Das wünsche ich mir zumindest. Aber solange keine brauchbare Alternative, oder ein passables dezentrales, soziales Netzwerk mitspielt, wird Facebook weiterhin goldenen Zeiten entgegen sehen.
@ All
Ich verstehe aber auch die ganze Aufregung nicht. Seit meiner Anmeldung bin ich bei Facebook mit meinen Klarnamen angemeldet und meinen echten Daten, außer das Profilbild. Ich habe in meinem E-Mail Postfach noch nie Spam von Facebook oder Werbefirmen bekommen. Ich kann das nachprüfen, weil ich eine Wegwerf-Adresse (die nur abläuft, wenn ich sie lösche) über Yahoo angelegt habe. Die Wegwerf-Adresse hat eine eindeutige Facebook-Kennung im Alias, so das ich sehen würde, falls die E-Mail-Adresse für andere Daten missbraucht werden würde.
Meine privaten Daten sehen nur meine Engen Freunde und die Familie. Das kann man alles prima einstellen. Das Argument, „Ich möchte aber nicht von jeden gefunden werden“ zieht bei mir auch nicht. Selbst wenn ich von jemanden gefunden werde, den ich nicht mag, ist es doch meine Entscheidung, ob ich denjenigen in meine Freundesliste lasse. Wird die Person penetrant, blocke ich sie – fertig und aus!
Ich mache mir diesbezüglich keine Sorgen. Die Art mit welcher Sorgfalt Facebook meine Daten nutzt, ist mir da schon wichtiger. Ich vertraue der Firma meine persönlichen Daten an, und muss Facebook absolut vertrauen können, damit kein Schindluder zu treiben. Auch das kann ich im Moment noch, bis Facebook mir den Gegenbeweis liefert.
Anderseits werde ich keinen meiner Freunde denunzieren. 1.) Weil es echte Freunde sind, und nicht eine Sammlung von Unbekannten. 2.) Weil ich meine Freunde auch gerne in Zukunft noch behalten möchte, und 3.) weil ich nicht die Hausaufgaben von Facebook machen möchte. Aber viel wichtiger: Weil es gegen meine, selbst auferlegten Prinzipien verstößt.
Ich vermute aber, dass jeder, der Anonym auf Facebook unterwegs ist, mindestens eine Petze in der Freundesliste hat. Ich freue mich schon auf die anschließenden Ermittlungen der Betroffenen, um den „Täter“ herauszufinden. Das wird garantiert wieder eine shitstorm-ähnliche Hetzjagd.
Aber mich kann jeder unter meinen Klarnamen auf Facebook finden. Ich bin Dieter Meier.
Euer Christian. 🙂
O.o hat ich nicht…kommentiert?
ach egal
@Nemo
kommt darauf an ob die News öffentlich publiziert werden oder man wirklich einen Account benötigt.
Thalon, der aus gutem Grund keinen Account hat
Finde ich sehr gut. Diese ganzen Fakenamen und so nerven langsam.
Meiner Ansicht nach tut Facebook gerade den auf Privatsphäre bedachten Nutzern einen Gefallen mit solchen Maßnahmen zur Aufdeckung von Pseudonymen. Das schreckt nämlich User ab, Informationen über sich zu veröffentlichen, auf die nicht alle Zugriff haben sollen.
Was im Notfall nicht absolut jeder wissen darf, sollte man gar nicht erst veröffentlichen in einer solchen Community. Privatsphäre-Funktionen können versagen und gelten weder für Hacker noch für Geheimdienste. Zudem lassen sich aus veröffentlichten Informationen (vor allem bei Fotos, aber auch etwa aus dem Schreibstil) und den Verbindungen zu anderen Usern Rückschlüsse auf die wahre Identität eines unter Pseudonym aktiven Usern ziehen.
Pseudonyme sind wichtig im Internet (zum Beispiel in Gesundheitsforen), aber bei Facebook stellen sie eine Gefahr dar, denn – wie auch die Privatsphäreeinstellungen – verführen sie zur Informationspreisgabe. Halbwegs ungefährlich wären sie höchstens als gezielt eingesetzte Zweit-Accounts.
„Dann aber bitte auch ein drastisches Verbot, daß Schulangelegenheiten über Facebook organisiert werden. Denn bei meinen Kindern ist es so, daß man nur informiert wird, wenn man die entsprechenden Facebook Threads liest.“
Genau so ist es auch bei mir. Die ganze Organisation zur Abifahrt, Abiball und anderes lief (und läuft immer noch) fast ausschließlich in einer geschlossene Gruppe auf Facebook ab, sodass ich dazu gezwungen war, mir einen Account anzulegen.
Ich bin mir sicher, dass das auf vielen Schulen so ähnlich abläuft.
Ich habe alle meine Freunde dazu aufgerufen daß System immer falsch zu benutzen (falscher Name=alles korrekt und richtiger Name=falsch). Gab auch sehr positive Resonanz… nur wie komme ich überhaupt an so einen Dialog? Kann man das selbst irgendwie provozieren um es auszuprobieren?