EU-Parlament winkt Recht auf Reparatur durch

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Der EU-Rat und das Parlament haben sich auf ein Recht auf Reparatur geeinigt. Dies bedeutet, dass Produktgruppen wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Bildschirme und Fernsehgeräte in Zukunft länger und einfacher repariert werden können. Die vereinbarten Regeln verdeutlichen die Pflichten der Hersteller und ermutigen Verbraucher, den Lebenszyklus eines Produkts durch Reparatur zu verlängern. Auch nach dem Ablauf der gesetzlichen Garantie können so Kunden profitieren.

Zu den wichtigsten Maßnahmen der Vereinbarung gehören:

  • eine Verpflichtung für den Hersteller, gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, mit der Möglichkeit, im Laufe der Zeit weitere Produkte zur Liste hinzuzufügen;
  • eine Verpflichtung für Verbraucher, über die Reparaturpflicht des Herstellers informiert zu werden;
  • Möglichkeiten für Verbraucher, ein Gerät auszuleihen, während ihr eigenes Gerät repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden;
  • kostenloser Online-Zugriff auf indikative Reparaturpreise;
  • eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für reparierte Ware.

Wenn eine Reparatur während der gesetzlichen Garantiezeit gleich viel oder weniger kostet, müssen Verkäufer reparieren statt ersetzen, es sei denn, die Reparatur ist nicht durchführbar oder für den Konsumenten nachteilig. Es wurde außerdem eine Einigung erzielt, die es den Herstellern verbietet, Vertragsklauseln sowie Hardware- oder Softwaretechniken zu nutzen, um Reparaturen zu behindern. Insbesondere sollten sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-hergestellten Ersatzteilen durch unabhängige Reparaturwerkstätten nicht behindern. Durch Online-Plattformen sollen Verbraucher Reparaturdienste (einschließlich sogenannter Repaircafés) und Anbieter aufbereiteter Produkte in ihrer Nähe finden können.

Sobald die Richtlinie sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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20 Kommentare

  1. Grundsätzlich erstmal gut. Am Ende hängt es natürlich alles vom Preis ab. Wenn die Reparatur mehr als 50% vom Neupreis kostet, macht es häufig keinen Sinn. (zumindest bei Geräten die sich schnell weiterentwickeln)

    • Selbst für um die 50% lohnt sich eine Reparatur nicht mehr. Bei einem Neugerät hat man in der Regel die deutlich aktuellere, schnellere Technik, oft niedrigerer Energieverbrauch und halt Garantie.

      • Was braucht man bspw. bei einer Waschmaschine für eine aktuellere Technik (außer fürs Marketing) und bis Du eine Energieersparnis in Höhe von 50% der Kosten einer Waschmaschine wieder rein hast, musst Du zudem sehr sehr lange waschen.

        • In der Tat. Es gibt Geräteklassen, bei denen die Entwicklung deutlich langsamer abläuft, so dass Reparaturen sowohl einen wirtschaftlichen als auch einen ökologischen Sinn ergeben.
          Was wir, als Gesellschaft, so alles auf den Müll werfen, ist schon sehr bedenklich.

  2. Jonas Wagner says:

    „eine Verpflichtung für Verbraucher, über die Reparaturpflicht des Herstellers informiert zu werden;“

    Ist es nicht die Verpflichtung für den Hersteller, zu informieren? Oder liegt die Pflicht bei mir, dem Verbraucher? Bzw. ist mein Recht, Informiert zu werden

  3. Konstantin Hausner says:

    Hört sich gut an. Ich hoffe aber auch, dass die jeweiligen Hersteller dies als Chance nutzen und nicht andere Wege (wie z.B. Abonnements für elementare Funktionen) finden, um die Mage von den Produkten trotz längerer Lebenszeit zu erhöhen.

  4. @Robert, darum geht es nicht, es geht darum dem Kunden überhaupt die Chance der Reparatur zu geben

    • Schon klar. Du hast dann die Chance dein Iphone 15 Pro Max zu reparieren, die Ersatzteile sind aber so teuer das es sich nicht lohnt. (wirtschaftlicher Totalschaden)

      • Spätestens wenn man es nicht mehr selbst reparieren kann sondern jemand dafür bezahlen muss ist es sowieso vorbei mit der Wirtschaftlichkeit.

  5. Klingt grundsätzlich erstmal gut aber die Hersteller werden schon einen Weg finden das zu untergraben und am Ende schlimmer für den Verbraucher zu machen als vorher.

  6. von wegen Reparatur-Cafes odr gar Selbstreparatur durch selbsternannte „Fachlaien“: was ist dann eigentlich mit der Gültigkeit von Sicherheitslabeln wie VDE-prüfzeichen, CE-Zertifizierung und so weiter? Gerade bei elektrischen Geräten die u. U. auch an Wasserzu- und -abfluß angeschlossen werden sind da ja auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen . Hat man keine Reparaturquittung einer Fachwerkstatt und es geht was schief, wer haftet? Wie sieht es dann mit dem Eintreten der Privathaftpflicht für entstandene Schäden aus? Wäre schlecht wenn solche Risiken dann beim Endkunden hängen bleiben, hier müsste dann auch Klarheit geschaffen werden. Sonst würde ich als Kunde doch lieber ein neugerät vom händler haben.

  7. Gilt das Recht nur auf Geräte die nach Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden?

    • Meines Wissens ist es generell verboten Gesetze in der Zeit zurückwirken zu lassen. So durften ja auch alte Leuchtmittel sprich Glühfadenlampfen noch abverkauft werden und mußten nicht aus den Lagern zurückgerufen werden. Wer sollte sonst für den entstandenen Schaden aufkommen? Wäre ja eine Art enteignung. Verpflichtung zu Rückrufen gibt es nur wenn Produkte für Dritte gefährlich sind.

      • Nein, es gibt viele Gesetze die Rückwirkend sind. Gibt in der Rechtsprechung sogar verschiedene Arten der Rückwirkung.

        In diesem Fall gilt es wahrscheinlich erst nach in Kraft treten des Gesetzes.

      • Nicht generell.
        Gesetze mit einer reinen Besserstellung dürfen auch rückwirkend erlassen werden.
        Die Regierung dürfte also durchaus Steuern rückwirkend senken. 😉
        Hier sehe ich allerdings keine reine Besserstellung.

  8. Da nach meinem Sachstand das Gesetz nicht viel bzw. gar nichts über die möglichen Kosten einer Reparatur nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleisung aussagt ist dieses Gesetz doch eher ein Papiertiger.

    Dann werden die Hersteller die Reparatur-/Ersatzteilpreise künftig eben so hoch ansetzen das jede größere Reparatur für den Verbraucher wirtschaftlich einfach sinnlos ist.

    • Das eröffnet aber Drittherstellern Ersatzteile (z.b. 3D Druck) anzubieten und die Herstellung dürfen es nicht verbieten.

      • Hallo Robert und Jens Danke für Eure Hinweise zur möglichen Rückwirkung von Gesetzen. Robert zu Deiner Anmerkung mit nicht-Original-Ersatzteilen z. B. aus 3D-Druckern: wie ist das dann mit der Haftung für Schäden, nicht nur am Gerät selber sondern auch solche die durch solch ein verändertes Gerät bei Dritten verursacht würden? Wer ist in der Pflicht? Der Gerätehersteller wird sich herausreden „kein Original-Ersatzteil“ Der Hersteller des nicht-originalen Ersatzteils „Das Ersatzteil war OK, Fehler lag beim Originalgerät“ … das dürfte einen Rattenschwanz von Prozessen mit sich bringen. Schön aber nicht ohne Risiken für die Verbraucher. Vielleicht werden dannn doch viele bei Original-Ersatzteilen, aus autorisierter Fachwerkstatt zu entsprechenden Preisen bleiben. Bei solchen Gesetzen muß man – was dann nur national möglich sein dürfte z. B. über BGB – solche Dinge im Sinne des Verbrauchers mit regeln.

        • Ich würde da auch differenzieren, was konkret kaputt ist. An die CPU eines PCs würde ich auch nicht rangehen, höchstens einsenden lassen. Aber den Schließmechanismus der Waschmaschine? Ist kein sicherheitskritisches Element, ohne funktioniert das ganze Gerät aber nicht mehr. Und praktisch gesehen handelt es sich nur um ein kleines Plastikteil, das aber in einer je nach Modell recht spezifischen Form daherkommt. Sowas könnte man leicht selber ausdrucken, sofern 3D-Drucker vorhanden ist. Oder das Back-cover deines Handys. Ist oft zu schwer zu tauschen, aber auch heute schon ohne Reparaturwerkstatt möglich. Und auch ohne die Garantie zu verletzen oder sonst was kritisches zu verändern. Wenn das vom Hersteller leichter gemacht wird (weniger Kleber bzw. ein Kleber den man bei Bedarf mit den richtigen Mitteln leicht ablösen kann, 3D Vorlagen zum Drucken der Ersatzteile,…), dann würde dass eine Menge Müll und unnötige Ausgaben von sehr vielen Leuten reduzieren.

          Apropos Drucker: Würde das Gesetz nicht auch die Praktik verhindern, dass Druckerhersteller das Nutzen von Farbpatronen anderer Hersteller so unerträglich schwer machen und ihre eigenen Patronen unverschämt teuer verkaufen? Zumindest wenn man neue Patronen als Ersatzteile sieht. Das wäre für einige eine sehr große Erleichterung und für Umwelt und Wirtschaft sehr gut. Die Gängelung der großen Hersteller ist da aber auch echt extrem geworden, wenn man sich die Preise pro Liter anschaut.

          Bei Sachen wo eine Reparatur die Sicherheit einschränken könnte, da sollte man nur bei entsprechend (zertifizierten?) Werkstätten reparieren lassen können. Das Erhalten des Rechts so eine Werkstatt zu sein sollte aber in Relation leicht gemacht werden. Wie bei KFZ Werkstätten, wo ich entweder zu der VW-Vertragswerkstatt gehen kann – oder eben zu jeder anderen mit ausgebildetem Personal.

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