Einstweilige Verfügung gegen Google

Habe eben nicht schlecht gestaunt, was der liebe Falk getwittert hat. Gegen Google wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Was? Jau! Google betreibt die Plattform Blogger.com – eine Plattform wie Posterous oder WordPress.com. Auf dieser hat wohl jemand über eine andere Person etwas geschrieben (unwahre Behauptungen & Beleidigungen). Statt denjenigen zur Verantwortung zu ziehen, geht man gleich gegen den Betreiber vor – Google. Einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld im Falle einer Zuwiderhandlung, gegebenenfalls Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Die Ordnungshaft wäre anzuwenden an einem Vorstandsmitglied . Irre. Man geht gegen Google direkt vor, weil diese wohl im ersten Step, als man sich in diesem Falle an Google / Blogger.com wandte, untätig blieben. Könnte im Umkehrschluss bedeuten: ich beleidige den Falk bei Twitter. Falk meldet dies, Twitter tut nichts- und zack – erwirkt man eine einstweilige Verfügung, die härtere Maßnahmen an den Betreibern der Plattform vorsieht. Hört sich alles kurios an – doch was will man als Betroffener machen? Verhält sich fast direkt proportional zu iShareGossip.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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46 Kommentare

  1. @RA Michael Seidlitz:

    OK, denn DANN macht das ja wieder durchaus Sinn.

    Wie muss eine „gültige Abmahnung“ überhaupt zugestellt werden? Im oberen Beispiel von Volker Hett wurde ja an „deutsch AT google.com“ gemailt – kann das so überhaupt rechtsgültig sein?

  2. @HelgeHolst Es muss grundsätzlich überhaupt nicht abgemahnt werden. Allerdings riskiert der Antragsteller, unter Umständen (z.B. bei fehlender oder unwirksamer Abmahnung des Antragsgegners) auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.

    Grundsätzlich können Abmahnungen auch per E-Mail erfolgen.

  3. Ich finde das jetzt sogar ziemlich gut. Bisher hat diese unselige Rechtssprechung in Deutschland immer nur die kleinen Blogger und Hompage/Forenbetreiber getroffen. Nun trifft es mal einen der Großen, was die Chancen auf ein Grundsatzurteil oder zumindest mehr Medienöffentlichkeit in der Debatte erhöht.

  4. Mein Gott was hier wieder verzapft wird ? Für alles und nichts verklagen ? Habt ihr euch mal die Einstweilige Verfügung durchgelesen ?

    Für was gibt es den den „Melden“ Button wenn Google den gemeldeten Blogs nicht nachgeht ?

    Ist doch wohl klar wer dann am Ende die Verantwortung tragen muss.

  5. Ich versteh die Aufregung nicht. Es wird nirgends gesagt, daß Google von sich aus jeden Beitrag prüfen muß (was auch dämlich wäre), sondern daß ein Beitrag auf ihrer Plattform gemeldet wird. Dann muß google dem nachgehen. Dies ist die beste Möglichkeit a) dem Recht nachzukommen und b) den Aufwand für den Betreiber nicht unnötig hochzutreiben (wie damals beim heise Urteil). Google kam dem nicht nach, ergo erfolgt diese Klage. Alles einwandfrei.

    @Markus:
    Dir ist schon bewußt, daß Du AGBs so sehr ändern kannst wie Du willst, wenn das Gesetz etwas anderes vorsieht, sind Deine AGBs in diesem Teil (und falls nicht abgesichert gar komplett) für die Katz. Beispiel betrifft zwar keine AGBs sondern Mietverträge: Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Minimalkündigungsfristen. Selbst wenn im Mietvertrag nun eine darunter liegende Kündigungsfrist zum Nachteil des Mieters steht, so ist gilt die minmale gesetzliche, der Mietvertrag ist in diesem Punkt ungültig.
    Damit AGBs auf diese Weise nicht vollständig ungültig werden, gibt es daher auch die Klausel, daß, sollten Passagen nicht dem Recht entsprechen, nur diese Passagen ungültig werden. Anderfalls kann es durchaus sein, das die AGBs komplett ungültig werden.

  6. Ohne wirklich mehr zu wissen, tippe ich darauf, dass das entsprechende Blog schlicht kein Impressum hatte. Die verunglimpfte Person sah sich daher gezwungen, sich an Google als Betreiber zu wenden. Bei Google hat keiner reagiert und so kam es zum LG-Beschluss.
    Für Google deutet das für die Zukunft: Entweder man reagiert ab jetzt auf solche Anfragen oder man baut bei Blogger.com ein Pflicht-Impressum ein.

  7. @Fraggle Aufgrund DIESER – meines Erachtens nach anfechtbaren – Fassung des Unterlassungstenors ist Google verpflichtet, ALLES und ÜBERALL üprüfen zu müssen, um nicht gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen.

  8. Aber da gab es doch schon ein Urteil, welches sich auf Foren bezog. Dort wurde auch dargelegt, dass es einem Forenbetreiber nicht zugemutet werden kann, jeden Beitrag zu kontrollieren. Dürfte in diesem Fall ja ähnlich sein.

  9. @Joaquin Dies hat das Landgericht Berlin aufgrund der Fassung des Unterlassungstenors offenbar anders gesehen.

    Andernfalls hätte es entweder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisen oder den Unterlassungstenor inhaltlich anders fassen müssen. Beides hat es jedoch nicht getan.

  10. Was ist denn eine „Beleidigung“?
    Schnell mal im Strafgesetzbuch nachgeschlagen. Aha: Beleidigung ist gem. §185 StGB *NICHT* strafbar. Denn es fehlt die zwingend notwendige gesetzliche Bestimmung, cf. Art. 103 Abs. 2 GG.
    Okay, es gibt eine Faustregel: „Ehrenschutz ist Täterschutz.“ D.h. wenn Person A ein Unrecht begangen hat und Person B dieses Unrecht kritisiert, dann wird eben nicht Person A bestraft (für das tatsächliche Unrecht), sondern Person B (mit dem Vorwand „Beleidigung“).
    Bestes Beispiel ist die Justiz selbst: Als Rolf Bossi von Richterkumpanei sprach, wurde nichts gegen Kumpanei in der Justiz unternommen, aber Bossi wurde wegen Beleidigung verurteilt.
    Jürgen Roth sprach von „Herrschaftsjustiz“. Na, wie hat die Justiz wohl darauf reagiert?
    Das lustigste (?) Beispiel ist vielleicht der Vorsitzender Richter beim Landgericht Bonn, der alle Prozesszuschauer als „Vollidioten“ beschimpfte. Anscheinend hat die Justiz auf keine einzige der zahlreichen Anzeigen gegen den Richter überhaupt reagiert. In selbigem Prozess verurteilte der Richter übrigens den Angeklagten – wegen Beleidigung.

  11. @RA Michael Seidlitz:

    Ich weiß garnicht, warum jemand überhaupt so etwas so „angreifbar“ schreibt – man kann doch seinen „Unmut“ über jemanden recht geschickt verklausuliert äußern. Zumindest öffentlich – ein bißchen Konjunktiv und Fragezeichen helfen da schon viel… :mrgreen:

  12. @Falk:

    Davon bin ich jetzt auch ausgegangen. Ich denke nicht, dass derjenige ein Impressum hatte. Denn sonst wären sie ja nicht direkt gegen Google vorgegangen.

    Aber dennoch ist die ganze Sache etwas kurios. o.O

  13. Wissenssucher says:

    @Berkay: Ja absolut kurios! Aber eben auch einer der Momente, auf die man möglicherweise noch in vielen Jahren hinweisen wird 😉

  14. @seidlitz:

    Also ich kann nicht erkennen, daß Google nun alles unaufgefordert prüfen muß. Es wurde in der Unterlassung lediglich erwähnt, daß Google trotz Weiterleitung der Abmahnung untätig blieb. Selber schuld kann man da nur sagen. Wenn man auf Unrecht hingewiesen wird, handelt man und ignoriert es nicht.

  15. G.von der Frau says:

    Man stelle sich vor, ich fahre mit meinen VW durch die Straßen und zeige jemanden den Stinkefinger und Herr Winterkorn soll dafür haften.
    Unglaublich. Jeder würde sagen, das ist doch totaler Unsinn.
    Fehlt nur noch, dass sie Staatsanwaltschaft in einer Nacht und Nebelaktion die Server von Blogger.com beschlagnahmt.

  16. Ich finde das auch richtig. Ich versuche schon seit Jahren einen Blogspot Blog zur Verantwortung zu ziehen bzw. dass Google diesen löscht. Irgendwer behauptet dort, dass ich ein verurteilter Sexualstraftäter bin. Glaubt ihr, ich hätte bisher was machen können?
    Anzeige gegen Unbekannt, gegen Google. Aber hat alles nichts gebracht, weil es anscheinend nicht gegen amerikanisches Recht (dort stehen die Server) verstößt. Ich denke er kommt auch nicht weit. Aber ich drücke ihm die Daumen.

  17. @Fraggle Du musst das nicht erkennen können, es ist einfach so. 😉

    Google ist im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben worden, es zu unterlassen, über den Antragsteller die beanstandeten Äußerungen entweder selbst zu verbreiten oder durch Dritte (z.B. den mangels Impressums anonym gebliebenen Weblog-Betreiber) verbreiten zu lassen.

    Bei einem Verstoß gegen das Unterlassungsgebot werden die angedrohten Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft bis zu 6 Monate) fällig.

    Verhindert also Google nicht, dass es (z.B. durch den mangels Impressums anonym gebliebenen Weblog-Betreiber) zu weiteren Verstößen kommt, muss Google bluten.

    Wie kann man das verhindern?

    Indem man alles überprüft, um erneute Verstöße zu verhindern.

    Das ist die logische Konsequenz aus JEDER einstweiligen Verfügung, die ein Unterlassungebot anordnet.

    Jeder Antragsgegner, der zur Unterlassung verurteilt worden ist, muss daher prüfen, ob aus seinem Umfeld, für dessen Handlungen er einzustehen hat, neue Verstöße drohen könnten, damit er diese zuverlässig verhindern kann, weil andernfalls die angedrohten Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden.

  18. @Puh:

    Ich kann nur von mir sprechen, aber bei mir geht es mehr um das „WIE“ und nicht um die Tatsache, das jemand dagegen vorgeht. Ich selbst hätte aber vor allem den schriftlichen Weg an Google genutzt (also nicht per E-Mail an eine E-Mail Adressen, die ggf. gar nicht abgerufen wird oder von Spamm überschüttet wird) und ich bin mir fast sicher, das Google dann auch reagiert hätte (oder direkt über das dafür vorgesehene Formular).

    Auch ist das Urteil an sich (wie oben schon mehrfach, unter anderem vom RA Michael Seidlitz) nicht wirklich korrekt ausgeführt, so das man dieses hinnehmen könnte.

    Und was viele immer wieder vergessen: Es gibt auch durchaus andere Wege, den Seitenbetreiber des Blogs ausfindig zu machen (bzw. machen zu lassen) – man MUSS nicht direkt gegen Google (versuchen) anzugehen.

  19. Na, da hat ja mal Google selber schuld, wenn sie keinen Widerspruch gegen die Klage einlegen. Google hat natürlich vom Amtsgericht eine beglaubigte Abschrift der Klage bekommen und darauf wohl oder übel nicht reagiert. Aber Carsten, dein Vergleich hinkt ein bisschen. Wenn man Volksverhetzung betreibt, Personen beleidigt oder Unwahrheit wiedergibt, Ja, dann sollte man auch den Betreiber von Diensten mit in die Verantwortung ziehen. Deswegen finde ich auch die Impressumpflicht in der BRD vollkommen in Ordnung.

  20. Braveheart82123 says:

    one comment: kopf —–>wand

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