Ehemalige Twitter-Aktionäre verklagen Elon Musk

Elon Musk hat kürzlich 9,2 % der Twitter-Aktion aufgekauft und ist damit der größte Einzelaktionär des sozialen Netzwerks. Er sollte auch in den Verwaltungsrat berufen werden, schlug diese Einladung dann jedoch überraschend aus. Nun gibt es Ärger um die ganze Angelegenheit: Ehemalige Aktionäre von Twitter wollen den Milliardär verklagen. Er habe zu spät öffentlich gemacht, dass er bei Twitter einsteige.

Der Vorwurf lautet konkret, dass Musk seiner gesetzlichen Pflicht, seine Transaktion offenzulegen, zu spät nachgekommen sei. Daher hätten einige Ex-Aktionäre ihre Anteile zu früh verkauft und nicht mehr von den Wertsteigerungen profitiert. Musk habe dadurch wiederum günstig Aktien aufkaufen können. Die ehemaligen Twitter-Aktionäre fordern daher im Rahmen einer Sammelklage in den USA eine noch nicht näher bezifferte Entschädigung.

Es kann eine ganze Weile dauern, bis es da jetzt zu einer rechtlichen Entscheidung oder einer Einigung kommt.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

25 Kommentare

  1. Gut nachvollziehbar. Musk gehört zwar zu den Verrückten, von denen unsere Welt mehr brauchen könnte. Aber die Gesetze gelten auch für ihn. Als Twitter-Aktionär, der kurz vorher ausgestiegen wäre, hatte ich auch Rachegelüste.

    • Mich würde mal interessieren warum er vorher ankündigen muss, wenn er beabsichtigt Aktien zu kaufen. Bei Verkäufen kann ich das ja noch nachvollziehen, aber bei Käufen?

      • Die Frage stelle ich mir auch.
        Mal ganz davon ab, er kann ja auch ganz spontan die Aktien gekauft haben (zuzutrauen wäre es ihm alle Mal).

      • Ich vermute (!), weil du bei solchen riesigen Zukäufen tatsächlich den Aktienkurs manipulieren kannst, was im Tagesgeschäft normalerweise nicht vorkommt. Aber das ist auch nicht relevant. Es ist einfach das Gesetz – und Musk hat eventuell dagegen verstossen.

      • Verlinkten Artikel lesen: „U.S. securities law requires investors to disclose within 10 days when they have acquired 5% of a company“.

      • Das liegt daran das die Aktie dann mehr wert ist wenn Großaktionäre einsteigen.
        Viele kaufen dann natürlich Aktien von Firma X weil sie mit aufspringen wollen.

        Und darum geht es eben, dass die Leute die in dem Zeitraum ihre Aktien verkauft haben, dies unter Wert getan haben.

        Auszug Golem:
        Doch der Klage zufolge lag Musks Beteiligung an Twitter bereits Mitte März 2022 bei mehr als fünf Prozent – ohne dass er dies fristgemäß innerhalb von zehn Tagen mitgeteilt hatte. Dadurch habe Musk bis zur Mitteilung am 4. April 2022 weiter günstig Twitter-Aktien zukaufen können. Anleger, die in diesem Zeitraum verkauften, seien benachteiligt worden, lautet der Vorwurf des Klägers.

      • Gemäß Abschnitt 13(d) des Exchange Act und der SEC-Regel 13d-1, war Musk verpflichtet, bei der SEC innerhalb von 10 Tagen nach Überschreiten der 5 %-Beteiligungsschwelle an Twitter dies mitzuteilen.

        Quelle Anklageschrift: https://assets-global.website-files.com/5ec18264cf86972ffa7a1a2f/625600d7a7efd00a8d4a0091_S.D.N.Y.%2022-cv-03026%20dckt%20000001_000%20filed%202022-04-12.pdf

      • Er muss es nicht vorher ankündigen, er muss NACHDEM er die 5%-Marke überschritten hat dies maximal 10 Tage danach mitteilen (und dabei das richtige Formular benutzen, was er ebenso nicht geschafft hat).

  2. Klingt eher wie eine Fehlentscheidung der Aktionär:innen. Musk hat hier alles richtige gemacht und sie haben halt den falschen Exit-Zeitraum gewählt und haben nun FOMO. Hehe

    • Verlinkten Artikel lesen: „U.S. securities law requires investors to disclose within 10 days when they have acquired 5% of a company“.

  3. Ach die armen Aktionäre. Sind ihnen ein paar Millionen durch die Lappen gegangen. Buhu.

    • Äh, moment, du machst dich über die „armen“ Aktionäre lustig, weil ihnen ein paar Millionen durch die Lappen gegangen sind. Während Musk ein paar Milliarden reich ist und er dieses Geld bezahlt hätte? Es sich also um einen Geldtransfer von unglaublich reich zu „arm“ gehandelt hätte?
      Zumal die Aktionäre ganz sicher nicht alle Millionenschwer sind. Das können auch ganz normale Leute wie du und ich sein…

      • André Westphal says:

        Die Gleichung „Aktionär = reich“ ist in Deutschland immer noch verbreitet, da bei uns anders als in anderen Ländern bei Kleinanlegern immer noch eher Skepsis gegenüber dem Aktienmarkt besteht. An sich ist das aber in der Tat Quatsch. Ich selbst habe auch ein paar Aktien in sehr kleinem Rahmen, bin aber von dem Status „reicher Aktionär“ arg weit entfernt :-D.

        Hätte mich, wie jeden anderen aber auch treffen können mit den Twitter-Aktien. Und auch ein Elon Musk muss sich eben an die gesetzlichen Auflagen halten, sollte er das nun nicht getan haben, wäre es auch richtig, dass dagegen vorgegangen wird.

        • Jetzt frage ich mich aber, von welchem Zeitraum wir hier sprechen?
          Ich muss ja auch niemandem Bescheid geben wenn ich mir Aktien kaufe. Gibt es da eine prozentuale Grenze, ab der man 1 Woche vorher Bescheid geben muss, dass man vorhat was zu kaufen?

        • Das ist korrekt, „Aktionär = reich“ ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube in DE.
          Rasella, der diese Sammelklage anführt, hat betroffene Twitter-Aktien im Wert von $1373 verkauft. Damit ist er ein paar Größenordnungen von Millionen entfernt. Das bewegt sich in einem Investmentrahmen eines „Normalos“ (wobei ich eine solche Anlagestrategie nicht empfehlen würde).

  4. Das alle immer auf den Musk abfahren. Leider ist er nicht er weiße Ritter, wohl mehr ein Raubritter. Dieser Mann ist gefährlich.

  5. Ich halte es für grundsätzlich bedenklich, wenn Einzelpersonen über ihr Geld derart Einfluß auf solche Unternehmen erhalten – zu all den Problemen, die wir derzeit schon haben.

    Wäre Musk in Russland, würde man ihn als das bezeichen, was er ist: ein Oligarch.
    Und zu welchen Problemen das führen kann, wissen wir ja spätestens jetzt.

    • Man kann von Musk halten was man will, aber was man Musk lassen muss, er hat sich sein Geld selbst erarbeitet. Er kommt ja aus einem armen Verhältnissen.
      Und da er es ohne Hilfe geschafft hat, reich zu werden und nicht von irgend einem Präsidenten abhängig war, würde ich ihn auch in Russland nicht als Oligarch bezeichnen.

      • verstrahlter says:

        Sämtlichen öffentlich zugänglichen Informationen zufolge war er jemals weder arm, noch hat er in irgendeiner Form gearbeitet.

        „Ohne Hilfe“ entspricht einfach dem Glück, mit Geld zugeschissen worden zu sein (was schon stark hilfreich ist), Genau wie bei z.B. Bill Gates steckt da keinerlei Genie hinter, eher nur eine Abfolge von Ereignissen.

        Weshalb müssen immer toll klingende fantastische Legenden über Leute gesponnen werden, die irgendwann in ihrem Leben simpel profitiert haben?

  6. Ich frage mich warum er das überhaupt offenlegen muss?
    Das ist doch meine Privatsache, wenn ich einen großen Teil der Twitter-Aktien halte und nicht in den Vorstand möchte.
    Dem einzigen, dem ich das mitteilen muss, ist dem Finanzamt, wenn es sich um steuerlich relevante Angaben dreht.
    Geht doch sonst echt niemanden an, wo ich mein Geld reingestreckt habe, oder irre ich mich da, was sicher sehr wahrscheinlich ist 😉

    • Nach US-Recht muss man man offenlegen, sobald man 5% einer Firma gekauft hat. Das hat natürlich verschiedenste Gründe. Dafür hat man 10 Tage Zeit. Laut Angaben der Kläger hat Musk am 14. März diese 5%-Grenze überschritten — eine Mitteilung hätte also spätestens am 24. März erfolgen müssen.

      Desweiteren war seine Offenlegung inhaltlich falsch unter dem Aspekt, dass er ja vorhatte in den Verwaltungsrat aufzusteigen. Seine Offenlegung war lediglich für eine passive Investition, für eine aktive Unternehmensbeteiligung hätte er ein anderes (ausführlicheres) Formular einreichen müssen. Auch dies musste er nachträglich korrigieren (wobei er ja inzwischen doch wieder nur eine passive Investition anzustreben scheint).

      Mehr nachzulesen hier: https://www.reuters.com/technology/teslas-musk-may-add-sec-ire-with-late-report-about-twitter-stake-2022-04-05/

      • mmh, da er ja kein Hobby-Investor ist hätte er es wissen müssen und dann kann ich den Ärger der anderen Anleger verstehen.
        Ok, vielleicht ist es doch nur ein Hobby von ihm, hin und wieder mal ein paar Milliarden aus der Portokasse zu investieren und war überrascht, dass er schon so schnell die Prozente überschritten hat 😉

        Danke für Deine ausführliche Antwort!

    • General Failure says:

      Im deutschen Aktienrecht musst du melden, wenn du durch Käufe oder Verkäufe bestimmte Prozente von Unternehmensanteilen über- oder unterschreitest. Dafür gibt es klar definierte Fristen und Meldewege und die Information wird danach auch veröffentlicht. In Deutschland geht das ab 3% Anteile los, aber ich kenne hier auch nur die basics.

      Es sollen in erster Linie Stimmrechte und damit Einflußnahme transparent gemacht werden. Da dir auch bei 3% schon ein meßbarer Teil eines Unternehmens gehört, endet hier auch die Privatsache. Auch wenn du nicht im Vorstand bist, hast du einige Stimmrechte.

      Ich denke, das wird in den USA vergleichbar sein.

      • Also das nervt, nur weil ich ein paar Anteile besitze, so einen Aufwand betreiben.
        Ich kann das mit den Stimmanteilen verstehen, also dass ich das der AG und auch der Börsenaufsicht ab einer bestimmten Menge melde, dass ich die Anteile habe, aber so lange ich von denen keinen Gebrauch mache, geht das Hinz und Kunz nichts an, dass ich die Anteile habe oder in was ich investiere und sollte Datenschutzrechtlich geschützt sein.

        Im Grunde ist doch das offenlegen der Information für die Allgemeinheit eine Einflussnahme auf den Aktienhandel, wenn so ein bekannter Investor etwas kauft oder verkauft!

        Auch Dir Danke für Deine ausführliche Antwort!

  7. Also mal wieder ein Ringkampf von Musk mit der SEC. Wird wohl Zeit das die SEC da mal ein teures Zeichen setzt. Regeln gelten für alle gleichermaßen.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.