Deutsche Telekom: Kartellamt meldet sich erneut zu Wort

Das Bundeskartellamt, genauer gesagt der Kartellamtspräsident Andreas Mundt, hat sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Drossel-Plänen der Telekom geäußert. Grundsätzlich sieht er kein Problem in volumen-basierten Tarifen, solange diese die Netzneutralität nicht beeinflussen.

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Das Bundeskartellamt hatte die Telekom bezüglich der genauen Pläne befragt und wertet nun die Antworten aus, die erhalten wurden. Das bedeutet weder, dass ein Verfahren eingeleitet wurde, noch dass eine Ermittlung stattfindet. Das Kartellamt versucht lediglich, sich ein exaktes Bild von den Vorstellungen der Telekom zu machen.

[werbung] Problematisch wird es nämlich dann, wenn bestimmte Dienste sich freikaufen könnten. So wie es beispielsweise mit Spotify im Mobilfunk-Bereich bereits betrieben wird. Anfallendes Datenvolumen wird hier nicht auf Inklusiv-Volumen angerechnet. Kleinere Dienste hätten so kaum mehr eine Chance, da sie oftmals nicht die nötigen Mittel zur Verfügung hätten, um sich freikaufen zu können. Ähnliche Pläne gibt es auch für die DSL-Tarife, wie Caschy schon einmal berichtete. Das stellt natürlich eine Gefahr für den Wettbewerb dar.

Laut Mundt hat die Telekom natürlich das Recht, ihre Preise so zu gestalten, wie sie es möchte. Dazu gehört auch, dass eben Wenignutzer weniger zahlen müssen als Vielnutzer. Es gibt kein Grundrecht auf Flatrates. Wenn aber einzelne Dienste, und hierunter fällt nach Meinung des Kartellamts auch Entertain, bevorzugt behandelt würden, ist dies ein Grund für eine Hinterfragung. Allerdings gibt es auch noch keine abschließenden Antworten, da die Telekom viele Fragen nur grob beantwortet habe.

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20 Kommentare

  1. Das Symbolbild ist aber inzwischen auch durch ;-).

  2. Da gäbe eigentlich wenig Diskussionsspielraum. Dass Entertain als Telekomeigener Dienst ggü. der Konkurrenz bevorzugt wird reicht doch, um den Wettbewerb stark zu beeinträchtigen. Das würde meiner Meinung auch reichen, um die ganze Drosselungsgeschichte bei den Entertain-Verträgen aufzuhalten.

  3. Sascha Ostermaier says:

    @Fabian: Sehe ich nicht so. Entertain ist optional und kostet Aufpreis. Beim Kabelanbieter bekommst Du Fernsehen ja auch nicht geschenkt. Welche Konkurrenz wird denn durch Entertain benachteiligt? Hatte vorhin schon die Diskussion mit Caschy darüber. Entertain sollte mit der ganzen Geschichte eigentlich gar nichts zu tun haben, ist ja auch nur mit einem Telekom-Anschluss verfügbar. Problematisch wird es bei Diensten, die über jeden Internetanschluss verfügbar sind und dann vom Inklusiv-Volumen ausgeschlossen werden, weil sie über die Telekom bezogen werden, weil sie sich frei kaufen.

  4. Durch die Bevorzugung von T-Entertain wird bspw. Zattoo mit seinem Premium-Abo-Modell benachteiligt. Für mich spielt es auch keine Rolle, ob es TV-Sender sind, die da geliefert werden. Deswegen ist es auch eine Benachteiligung von Maxdome, Watchever, Lovefilm & Co.
    Netzneutralität sagt in der Definition, dass jedes Datenpaket über die Internetleitung gleich behandelt werden muss. Da spielt es keine Rolle, wenn man „Fernsehen“ draufschreibt.

  5. „…und wertet nun die Antworten aus, die erhalten wurden.“

    Hä?

  6. @Christopher

    Und wie wirkt sich der TV empfang bei Unitymedia oder Kabeldeutschland auf die Bandbreite bzw Traffic aus? Richtig, gar nicht. Warum sollte es bei der Telekom anders sein?

  7. amyristom says:

    Jede Wette, dass sich da nichts tun wird bzw. das Bundeskartellamt feststellen wird, dass die Telekom „nach eingängiger Prüfung“ die Netzneutralität nicht beeinflusst. Bei jedem anderen Prüfungsergebnis müsste man ja etwas tun bzw. die Politik auffordern etwas zu tun. Verursacht Arbeit und Mühe, zudem würde man ja der heiligen deutschen Wirtschaft dazwischen krätschen, dass kann ja niemand ernsthaft wollen. ^^

  8. @Sascha
    Ich sehe das anders. Auch wenn Entertain extra kostet, müssten die darüber verbrauchten Daten gezählt werden und ggf. zu einer Drosselung führen, wenn das nicht geschieht ist es eine Benachteiligung für andere Anbieter. Ich vermute mal, dass das derzeit der Punkt ist, an dem die Kartellbehörde dran ist.

    @Christopher
    Stimmt schon – aber es gibt in Deutschland (noch) keine Verpflichtung zur Netzneutralität, von daher kann niemand ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Netzneutralität einführen nur wg. oben genanntem Punkt. Wenn die Telekom Entertain nicht mehr ausnimmt, gibt es auch keinen Klagegrund – es sei denn man weißt der Post Dumpingpreise nach, um andere Anbieter zu schädigen und solche Nachweise sind extrem schwer zu führen.

  9. Waldhuette says:

    Entertain wird nicht beim Traffic der Telekom angerechnet da es nicht über die selbe Leitung geht wie der Internettraffic… Ist genau wie bei Kabelanbietern. Fernsehen und Internet ist bei denen auch getrennt…

  10. Dann soll gefälligst aber an den Tarifen auch nicht mehr Flatrate dranstehen. Sonst ist es einfach nur Vera****ung der Kunden.

  11. @LinHead:
    Dem würde ich weitestgehend zustimmen. Entertain kostet (Extra) weil dir ein Angebot zur Verfügung gestellt wird. Ob du es nutzen kannst (Anschluss, Bandbreite) ist ein anderes Thema… blöder Vergleich aber falls sich jemand an Videotheken erinnert: da zahlte man (Abo oder je Ausleihe) eben auch – und es interessiert die Videothek nicht, ob man überhaupt einen VHS /DVD – Spieler hat.
    Jedenfalls müßte da meiner Meinung nach so behandelt werden, dass Entertain-Daten zur „normalen“ Datenmenge dazu zählt.

  12. Sascha Ostermaier says:

    @LinHead: Welche anderen Anbieter? Ein vergleichbares Produkt haben Kabel-Anbieter. Es ist stinknormales Fernsehen, nur dass es eben über die Internetleitung kommt, anstatt über die Kabeldose.

    Ich frage mich, wenn ich hier manche Kommentare so lese, ob überhaupt genügend bekannt ist, was Entertain ist? Das wird hier mit Zattoo und sonstigem verglichen, das ist doch Quatsch.

  13. Deshalb sind die Entertain-Anschlüsse ein eignes Produkt und nicht Call & Surf mit Zubuchoption „Entertain“. Bisher war bei diesen Anschlüssen (bis 2. Mai) auch keine Volumenbegrenzung angegeben, obwohl bei Call & Surf schon in der Leistungsbeschreibung enthalten.

    Ach ja, es gibt nur eine Leitung. Der Traffic für Entertain wird in einem VLAN übertragen und z. B. bei der Fritz Box nicht im Gesamtvolumen angezeigt.

    Es gibt noch IP-TV von Vodafone. Alice hat es m. W. wieder eingestellt.

  14. @Sascha Ostermaier

    Das wäre doch mal ein guter Beitrag “ Was ist Entertain, was kann es, was kann es nicht und warum es nicht bei der Drosselung zählen sollte“ ich bin gespannt

  15. @Sascha Ostermaier
    Der von FlyingT vorgeschlagene Beitrag würde mich in diesem Zusammenhang auch interessieren, insbesondere weil ich mich als Nicht-mehr-und-noch-nicht-wieder-Telekom-Kunde frage, ob die Tendenz tatsächlich dahin gehen wird, dass ich die Telekom buchen muss, um Drittanbieter nutzen zu können, die ich eh bezahle. Sprich, dies Modell ist meiner Meinung nach der zärtliche Versuch, die verlorene Vormachtstellung in Deutschland (und Europa?) wieder zu erlangen, insbesondere weil der Traffic natürlich (meistens) noch durch die Leitungen der Telekom läuft.

    Der Einwand mit Zattoo ist meiner Meinung nach nicht unberechtigt. Zattoo ist nämlich auch Drittanbieter einer Leistung, die Telekom und Kabelcom längst bieten. Das wird interessant, denn die Öffentlich-Rechtlichen haben natürlich (auch) deshalb einem Vertrag mit Zattoo zugestimmt, weil sie dadurch eine generelle GEZ für alle (besser) rechtfertigen konnten. Weil vermutlich auch die Öffentlich-Rechtlichen eine Auseinandersetzung fürchten, werden jetzt qualitativ minderwertige Live-Streams des Gesamt-Programms (mit Ausnahmen für Sendungen mit fehlenden Rechten) aus dem Boden gestampft.

  16. Karl Nielz says:

    PR und Wettbewerbsgesetze und Kartellrecht gegen Telekom

    Das Zwangsvolumenkonzept muss erstmal an den Mann gebracht werden, das ist grundsätzlich durch Kampagnen möglich – zb. das vermeintliche Gerechtigkeitsbeispiel „die Rentnerin soll nicht für den perversen Daueruser zahlen“ (wobei der Rentnerin der Vertrag schon im vorhinein unötigerweise von der Telekom aufgeschatzt wurde) und Aussicht auf Preissenkung.

    Das Wettbewerbsgesetzt § 3 Abs. 1 UWG könnte in Bezug auf unlauteres Verhalten gegenüber den Kunden bei dem Übergang in den Zwangstarif u.u von den Mitbewerbern in Anspruch Genommen werden.

    Bei Kartellrechtlichen Erwegungen § 22 GWB/ Art. 102 AEUV Missbrauch einer Marktbeherschenden Stellung müsste eine Spürbarkeit gegeben sein – die ist aber wegen dem Marktanteil kein Problem. Aus wegen der Infrastruktur, die die Telekom allen bereitstellen muss.

    Grundsätzlich ist dazu zu sagen, ein Bezwecken und somit auch das Bewirken wird immer als innere Tatsache und somit im Sinne von Beweisumkehr immer dem Konzern unterstellt. Deswegen gibt es jetzt schon Befragungen vom Kartellamt, die darauf abziehen herauszubekommen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.

    Wenn man zu genügend Indizien hat, wird man zuschalgen in in einem „Dawn Raid“ sämtliche interne Kommunikation von der Polizei einsammeln lassen. Nur auf Post die über Juristen läuft hat man wegen des Schweigerechts keinen Zugriff.

    Die EU Kommission, die selbst solche Verfahren einleiten kann, wir hier schon wegen des 32% Staatsbesitzes geil drauf sein den Konzern eine Lektion zu erteilen. Allerdings wird man seit dem Abhörskandal unter Mehdorn bei der Telekom prikäre Interna, wie bereits erklärt über Juristen kommunizieren und deswegen würde so ein Prozess entsprechend langwierig.

    Sollte es aber zu einem Verfahren kommen, wird das hoffentlich die PR kaputtmachen und fragen nach Fördergeldern aufwerfen. Wenn das so weiter geht – bekommen wir in 30 Jahren nicht 100 MB Standard Leitungen – wie jetzt schon in Ländern, wie in Japan üblich und E-Goverment ist ein unsachkundiger Versprecher einer Älteren Politikerin gewesen.

    Solche Dinosaurier mit degeneriertem Service, der durch Inkompetenz noch mehr Zeit kostet, weil die Mitarbeiterschulung durch den Kunden erfolgt – gehören ins Altersheim.

  17. Gibt es bei Kabelanbietern, TV ohne Internet ? – Ja
    Gibt es bei Entertain, TV ohne Internet ? – Nein
    Ist Entertain ein TCP/IP-Gebundener Dienst ? – Ja
    Ist DVB-C ein TCP/IP-Gebundener Dienst ? – Nein

    Darum gehts

  18. So sehe ich das auch: Entertain läuft auch auf dem IP-Protokoll. Wenn nicht, könnte sich hier mal ein T-Com-Prof äußern, oder?

  19. Entertain -> lokaler Dienst der nur im Telekom-eigenen Netz geroutet wird. Nix Internet. Entertain kann zudem nur mit einem (überteuerten) Sondertarif genutzt werden.

    Maxdome, Zattoo und so weiter = INTERNETbasierter Streamingdienst.

    Eine Vergleich zwischen Entertain und internetbasierten Diensten ist vollkommen Unsinn und zeigt das die Person absolut Null Ahnung hat.

    Gibt zahlreiche Lektüre darüber wie Entertain technisch funktioniert, so dass es auch ein Volldepp verstehen kann. Aber wozu suchen…

    -.-

    Einfach mal nach Multicast Entertain Vermittlungsstelle suchen und voila.. 400.000 Ergebnisse, davon die ersten 500 mit einer 1a Erklärung wie es technisch funktioniert.

  20. MysticMagican says:

    @Sascha
    Ist meiner Meinung nach nicht so einfach zu vergleichen.
    Ich beziehe mein Internet auch über Kabel.
    Und dabei handelt es sich schon irgendwie über getrennte Leitungen.
    Kann ich Internet ohne TV haben: nein. Aber TV ohne Internet sehr wohl. Es kommt auch ab und zu vor, das das Internet aussteigt, der TV-Empfang wird dadurch aber nicht beeinträchtigt. Anders herum ist auch schon vorgekommen (allerdings in den letzten 5 Jahren höchstens 2 oder 3 mal).
    Da ich nicht davon ausgehe, dass an allen Ecken oder Knotenpunkten des Stadteigenen Netzes Switches stehen und die Ausfälle lokal begründet waren, scheint doch eine gewisse Trennung vorhanden zu sein.
    Die Kupfer Koax Leitung (TV) liegt hier bei uns parallel zum Glasfaser (IP).

    Nur mein Eindruck, stecke nicht mehr so tief in der Materie drin. 🙂

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