Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme soll erleichtert werden

Laut einem Bericht der BILD möchte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den Ausbau von Solarenergie fördern. Das Medium bezieht sich dabei auf den Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Solarstromerzeugung, in dem es um den sogenannten »Solarpakt I« geht. Vorangetrieben werden soll der Solar-Ausbau sowohl auf Dächern als auch auf Freiflächen.

Laut Bericht – und das hört man ja nun nicht zum ersten Mal – sollen die Regelungen für die Errichtung und die Nutzung von Balkonkraftwerken vereinfacht werden. So soll die Meldung beim Netzbetreiber entfallen, aber die bei der Bundesnetzagentur bestehen bleiben. Das hängt natürlich auch davon ab, welchen Zähler man daheim ist. Unter Umständen muss, wie bei mir selbst, dieser getauscht werden – und das wird durch den Netzbetreiber geregelt. Ebenso geht es da natürlich um den Fall der 600-Watt-Grenze.

Laut Entwurf soll wohl auch der Zubau auf dem Dach erleichtert werden. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich sollen später auch für die Vergütung zugelassen werden, sprich: Erzeugter Strom kann vom Eigentümer verkauft werden, selbst wenn deren Gebäude weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines bebauten Ortsteils liegen.

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37 Kommentare

  1. Das was jetzt passiert ist doch eigentlich nur eine nachträgliche „Legalisierung“. Ich gehe davon aus das heute 8 von 10 Balkonkraftwerke einfach angeschlossen und in Betrieb gehen ohne das irgendein „formaler Weg“ gegangen wird. Bestenfalls noch zwischen Mieter und Vermieter.

    • Mit dem Wissen von heute würde ich mein „Balkonkraftwerke “ gar nicht mehr anmelden. Die Überprüfung des Zählers wird für den Laien schwierig sein.

      • Einen Ferraris Zähler erkennt jeder!

        • Es gibt noch mehr Zählertypen.

        • Und gerade der Ferraris Zähler ohne Rücklaufsperre ist doch das beste Argument, das Balkonkraftwerk gar nicht anzumelden. Da machen die sich richtig schnell bezahlt.

          • Momentan ist das noch eine Aufforderung zu einer Straftat!

            Außerdem gibt es auch Ferrariszähler mit Rücklaufsperre!

            • Wieso Aufforderung? Das ist eine nüchterne Einordnung, ohne jegliche Handlungsempfehlung. Dass Balkonkraftwerke angemeldet werden müssen und dass der Netzbetreiber dann i. d. R. den Zähler prüft und ggf. tauscht, sollte mittlerweile zur Allgemeinbildung gehören.

  2. Auch heute schon wird der Netzbetreiber informiert, wenn man beim MaStR einträgt. Das ist also eine einfach umzusetzende Regel. Zusätzlich sind ja noch weitere Erleichterungen geplant, wie z.B. Schuko, 800W, alte Zähler, …

    Eher relevant für größere Anlagen: Anschlussfreigabe automatisch, wenn Netzversorger nicht innerhalb von 4 Wochen reagiert. Bei BKW brauchts ja keine Freigabe, sondern nur Meldung nach Anschluss (innerhalb eines Monats).

    • Die 4 Wochen gelten aber nur bis 10 kWp, danach kann man dann bauen ohne offizielle Einspeiserzusage. Darüber kann es auch mal länger dauern und man darf nicht so einfach loslegen wie bis 10 kWp. Da wir seit 01.01.2023 bis 30 kWp ohne Finanzamt bauen dürfen (bis 25 ohne und über 25 dann mit zwingend nötigem RSE), sollte man das bedenken. Im Zweifel eben mal das Telefon zur Hand nehmen und beim EVU nachfragen 😉

    • Das MaStR an den Netzbetreiber informiert lese ich oft, aber ist das wirklich 100%ig so?

      Auf dem BKW-Anmeldeformular meines Netzbetreibers musste ich die SEE-Nr mit angeben. In der Bestätigungsmail schreibt der Netzbetreiber dann „Bitte beachten Sie, dass Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage verpflichtet sind, diese innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Markstammdatenregister zu registrieren.“

      Wenn ich doch eine SEE-Nr angeben muss, dann ist es doch schon im MaStR angemeldet.

  3. Wollte man nicht auch mal (potentiell) „rückwärts laufende Zähler“ erlauben? Dann gäbe es auch keinen Grund mehr da was austauschen zu müssen.

    • Es gibt auch Zähler, die importierte/exportierte Energie in getrennten Registern speichern und nicht saldieren. Diese müssen ebenfalls ausgetauscht werden.

    • es ist im Gespräch dass ein solcher Zähler weiter betrieben werden kann wenn man ein Balkonkraftwerk installiert. Aber das noch zu dem Zeitpunkt als es noch Pflicht war es dem Versorger zu melden. Die werden Dir das Ding natürlich ratzfatz tauschen. Das sowas dauerhaft bleibt ist eher Träumerei. Immerhin würde ja im besten Fall 35-55Cent pro Kilowattstunde vom Balkonkraftwerk erwirtschaftet. Da niemand etwas zu verschenken hat….

  4. Timo Daum says:

    Ich war eben in Holland in Urlaub. Wenn ich da im Bungalow den Sicherungskasten gesehen habe, und dass der Zähler innerhalb einer Woche um 10 kwh zurück lief interresiert da keinen. Das ist schon seit 10 Jahren so und die Leistung an Solar ist da drüben doch etwas mehr als hier…. Unkompliziert würde ich sagen.

    • Das Net Metering ist auch in den Niederlanden ein Auslaufmodell und diente dazu, den Ausbau anzukurbeln. Es sollte aber natürlich jedem klar sein, dass das Modell nicht ewig beibehalten werden kann, offensichtlich betreibt ja noch immer der Netzbetreiber z.B. die Infrastruktur und nicht du.
      Warum solltest du dann entsprechende Netzentgelte bekommen, weil der Netzbetreiber deinen Strom annimmt und an eine andere Person liefert?

  5. Möchte-möchte-möchte.
    Der Habeck möchte vieles machen.

    • Und er tut es sogar. Wenn die FDP nicht alles bremste, ginge vielleicht auch mehr voran.
      Dinge, welche die CDU viel zu lange hat liegen lassen – die Ursachen der Probleme von heute sind sicherlich nicht in den letzten zwei Jahren zu suchen…

    • Und das ist das gleich Lied, das alle singen, sobald sie regieren dürfen. Wir würden ja, aber die anderen… Und hätten unsere Vorgänger nicht… Sorry. Aber das einzige was die (und hinter „die“ kann man jede x-beliebige Partei einfügen) nicht nur würden sondern tatsächlich auch machen, ist sich selbst die Taschen voll.

    • Was genau möchtest du denn sonst hören? Er möchte etwas und hat dazu einen Entwurf ausgearbeitet. Von „ich werde xy machen“ kann er nicht sprechen, wir leben schließlich immer noch in einer Demokratie, in der er sowas letztlich nicht final zu entscheiden hat. Oder wünschst du dir, dass der Bundestag dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber weisungsgebunden ist?

    • Gunar Gürgens says:

      Ist doch ganz normal, Minister haben ja kein Recht einfach was zu entscheiden. Sie bekommen den Auftrag etwas zu erarbeiten, das wird dann vorgelegt, dann müssen sie Mehrheiten bilden, damit dem Gesetz im Bundestag und Bundesrat zugestimmt wird.
      Das war in den letzten ~70 Jahren Bundesrepublik bei jedem Gesetz so.

  6. Diese ganze Meldung und Eintragung ist doch absolut Schwachsinn und gehört abgeschafft

    • Solange du keinen Ferraris Zähler nutzt hast du vollkommen Recht.
      Wobei ich es begrüßen würde wenn jeder BKW Besitzer automatisch auch den eingespeisten Strom, wie bei einer großen PV Anlage, auch bezahlt bekommt.

    • Die Meldung ist u.a. hilfreich, um sinnvolle Prognosen über die Erzeugung von PV-Strom zu erstellen und notwendige Regelenergie bereitzustellen. Aber nur weil du dir keinen sinnvollen Grund vorstellen kannst sind „die da oben“ sicher absolut unfähig, ne? 😉

      • Du meinst also das ich mit meinem 600w balkonkraftwerk (wovon im schlimmsten Fall 100w eingespeist werden) die Welt rette, wenn ich dies anmelde?
        Ich glaube nicht das dies eine große Rolle spielt

      • Nachdem ich mich jetzt mal über Sinn und Zweck des MaStR informiert habe, erscheint mir die Anmeldung von BKW noch unsinniger. Je mehr BKW angemeldet werden, umso unsicherer werden die Prognosen. Die angemeldete Einspeiseleistung muss ja nicht zwingend der tatsächlich eingespeisten Leistung entsprechen und dürfte in den meisten Fällen wohl erheblich darunter liegen. Mit dem MaStR lügt sich der Staat in die eigene Tasche. Entweder werden notwendige Investitionen in die Energieinfrastruktur durch falsche Prognosen verhindert, oder es wird, aus dem gleichen Grund, fehl investiert. Im Bereich der erneuerbaren Energien, wo man auf die Kräfte der Natur (Wind, Sonne) angewiesen ist, erscheint mir das MaStR zur Entscheidungsfindung vollkommen ungeeignet. Es ist ein typisch deutsches Bürokratiemonster und bindet Arbeitskraft, die an anderen Stellen sinnvoller eingesetzt werden könnte. Mal ganz davon abgesehen, dass die Leute, die das MaStR pflegen ja auch mit unseren Steuergeldern bezahlt werden.

  7. Was kann man denn bei der Inbetriebnahme eine BKW noch erleichtern? Wenn das Ding betriebsbereit montiert ist, muss man doch nur noch den Schuko-Stecker in eine Schuko-Steckdose in der Nähe stecken. Schon fließt der selbsterzeugte Strom ins Netz. Um Anmeldung und Information des Netzbetreibers würde ich mir gaaaanz am Ende mal Gedanken machen. Wer soll’s denn kontrollieren?

    • Der Nachbar, wer sonst?

    • Wenn du eine Förderung der Kommune bekommst (so wie ich: 300 Euro), dann interessiert dich das Thema schon. Die wollen zB auch eine Wielandsteckdose verpflichtend haben. Das ist auch der Grund, warum bisher noch kein BKW auf meinem Carport steht. Sobald das wegfällt, kaufe ich es und greife noch gerne die 300 Euro ab. Habe übrigens beim Elektriker angefragt: Installation einer Wielandsteckdose ca. 200 Euro, haben aber zur Zeit alle keine Zeit zum installieren….

      • Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind die Leute anscheinend kreativer als beim Förderantrag für ihr BKW. Die Kommune wird wohl kaum ihre Hilfssheriffs losschicken, um die Wieland-Steckdosen zu kontrollieren. Die Installationskosten stehen irgendwie nicht im Verhältnis zur Fördersumme. Aber man kann ja den Lohnanteil für die Installation der Wieland-Dose bei der Steuererklärung angeben.

    • Ich verstehe nicht, was an dem Melden so schwierig ist. Bisher haben manche Netzbetreiber sich den Zählertausch bezahlen lassen, aber da hat ja die Schlichtungsstelle mittlerweile auch festgelegt, dass das nicht zulässig ist. Und das Argument die rückwärtslaufenden Ferrariszähler zuzulassen ist eh nur ne Nebelkerze. Der Austausch derselbigen wurde 2017 schon beschlossen, Umsetzung bis 2032.

      • >>Ich verstehe nicht, was an dem Melden so schwierig ist.

        Es ist schlicht und einfach unnötiger, bürokratischer Aufwand. Außerdem sollte man den Aspekt der „Datensparsamkeit“ nicht außen vor lassen. Der VNB muss nicht alles wissen, was bei der Anmeldung eines BKW abgefragt wird. Die Überwachung des Versorgungsnetzes findet auch ohne Meldung von BKW statt. Dass die Meldung hilfreich wäre, halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Es geht letztendlich um die Datenerhebung und deren (evtl. werbliche) Nutzung.

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