Aurous: vermeintlich legaler Musikstreamingdienst steht vor erster Klage

artikel_aurousMusikstreaming – nie zuvor war es leichter an Musik zu kommen. Die meisten Angebote kosten pro Monat 10 Euro oder sogar weniger, dafür kann der Nutzer aus einem riesigen Musikkatalog auswählen. Für den Durchschnittsnutzer ein super Angebot, wer einen spezielleren Musikgeschmack hat, kommt allerdings nicht immer auf seine Kosten. Dennoch gibt es trotz dieses niedrigen Preises immer noch Menschen, denen das zu viel ist. 10 Euro pro Monat und man besitzt die gehörte Musik nicht einmal? Das geht ja mal gar nicht, so hört man es öfter als man glauben mag. Folglich haben illegale Angebote weiterhin einen Markt, der sehr groß ist und hier gesellt sich nun ein neuer Player – im doppelten Sinn – hinzu: Aurous.

Aurous wurde von den Medien schnell als Popcorn Time für Musik betitelt, auch wenn der Aurous-Entwickler Andrew Sampson diesen Vergleich scheut, da Aurous anders funktioniert. Auf den ersten Blick sieht Aurous aus wie die Streamingprogramme anderer Anbieter auch. Man kann sogar seine Spotify- oder YouTube-Playlisten importieren. Das Programm sucht sich dann entsprechende Musik und streamt diese zum Nutzer. Ohne Werbung, ohne Bezahlung. Im Gegensatz zu Popcorn Time stammen die Streams aber von an sich legalen Quellen. Soundcloud, YouTube und sogar Spotify. 120 öffentliche APIs werden von Aurous genutzt, um den Nutzer mit musikalischen Klängen berieseln zu können.

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Dennoch ist eine Legalität höchst fragwürdig, denn auch bei den öffentlichen APIs muss die Musik der Quelle nicht zwangsläufig legal dort gelagert sein. Gerade bei Soundcloud oder YouTube kommt es durchaus oft vor, dass Musik hochgeladen wird, die dort eigentlich nichts zu suchen hat. Und sei es, weil ein Album noch gar nicht veröffentlicht ist.

Der Musikindustrie ist Aurous logischerweise bereits ein Dorn im Auge, davon will sich Andrew Sampson aber nicht beeindrucken lassen. Seiner Aussage nach will er es einfach ignorieren, wenn er eine entsprechende Löschaufforderung erhält. Anders sähe das jedoch bei Material aus, das vorab seinen Weg auf die Plattformen gefunden hat. Hier müsse man dann sehen, dass diese Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Wie bereits erwähnt, der Entwickler sieht sich auf der sicheren Seite, da alle Streams von Quellen stammen, die die Musik legal anbieten dürfen. Die Legalität dürfte sich aber schnell klären, die erste Klage gegen Aurous wurde bereits eingereicht. Bei Twitter zeigt sich Aurous aber zuversichtlich, dass man den Kampf gewinnen kann.

Nutzer laden sich über Aurous indes keine Musik auf den Rechner, so kommt wohl auch der Popcorn Time-Vergleich zustande. Es handelt sich um eine P2P-Lösung, die Links via BitTorrent zur Verfügung stellt, deren Inhalte dann eben gestreamt werden. Abgesehen von diesem doch recht zweifelhaften Feature ist Aurous übrigens auch ein normaler Offline-Player, der die Musik nutzt, welche Ihr bei Euch auf dem Rechner gespeichert habt. Für dieses Feature dürfte Aurous von den Nutzern aber wohl eher selten herangezogen werden. Verfügbar ist Aurous 0.1 Alpha für Windows, OS X und Linux.

Wie Aurous Geld verdienen will? Es soll verschiedene Modelle geben, die dann noch einmal andere Features bereitstellen. Und auch an die Künstler denkt Aurous, sie sollen von den Nutzern über ein auf Bitcoin basierendes ProTip-System entlohnt werden.

Als Nutzer sollte man sich – gerade in Deutschland – nicht unbedingt auf die Legalitäts-Begründung des Entwicklers verlassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt 10 Euro pro Monat in die Hand und meldet sich bei einem legalen Dienst an, das ist weder kompliziert, noch teuer. Oder man setzt eben auf die kostenlosen Angebote einiger Anbieter und akzeptiert dafür Werbung. Allerdings ist Werbung für viele Nutzer ja auch wieder ein No-Go, auch wenn sie dafür Inhalte kostenlos nutzen können…

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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21 Kommentare

  1. @Sascha Ostermaier
    Nach nochmaligen Lesen stimme ich dir zu, steht alles da, ich nehme mein Urteil zurück. Ich muss schon sehr müden sein…

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