Aurous: vermeintlich legaler Musikstreamingdienst steht vor erster Klage

artikel_aurousMusikstreaming – nie zuvor war es leichter an Musik zu kommen. Die meisten Angebote kosten pro Monat 10 Euro oder sogar weniger, dafür kann der Nutzer aus einem riesigen Musikkatalog auswählen. Für den Durchschnittsnutzer ein super Angebot, wer einen spezielleren Musikgeschmack hat, kommt allerdings nicht immer auf seine Kosten. Dennoch gibt es trotz dieses niedrigen Preises immer noch Menschen, denen das zu viel ist. 10 Euro pro Monat und man besitzt die gehörte Musik nicht einmal? Das geht ja mal gar nicht, so hört man es öfter als man glauben mag. Folglich haben illegale Angebote weiterhin einen Markt, der sehr groß ist und hier gesellt sich nun ein neuer Player – im doppelten Sinn – hinzu: Aurous.

Aurous wurde von den Medien schnell als Popcorn Time für Musik betitelt, auch wenn der Aurous-Entwickler Andrew Sampson diesen Vergleich scheut, da Aurous anders funktioniert. Auf den ersten Blick sieht Aurous aus wie die Streamingprogramme anderer Anbieter auch. Man kann sogar seine Spotify- oder YouTube-Playlisten importieren. Das Programm sucht sich dann entsprechende Musik und streamt diese zum Nutzer. Ohne Werbung, ohne Bezahlung. Im Gegensatz zu Popcorn Time stammen die Streams aber von an sich legalen Quellen. Soundcloud, YouTube und sogar Spotify. 120 öffentliche APIs werden von Aurous genutzt, um den Nutzer mit musikalischen Klängen berieseln zu können.

aurous

Dennoch ist eine Legalität höchst fragwürdig, denn auch bei den öffentlichen APIs muss die Musik der Quelle nicht zwangsläufig legal dort gelagert sein. Gerade bei Soundcloud oder YouTube kommt es durchaus oft vor, dass Musik hochgeladen wird, die dort eigentlich nichts zu suchen hat. Und sei es, weil ein Album noch gar nicht veröffentlicht ist.

Der Musikindustrie ist Aurous logischerweise bereits ein Dorn im Auge, davon will sich Andrew Sampson aber nicht beeindrucken lassen. Seiner Aussage nach will er es einfach ignorieren, wenn er eine entsprechende Löschaufforderung erhält. Anders sähe das jedoch bei Material aus, das vorab seinen Weg auf die Plattformen gefunden hat. Hier müsse man dann sehen, dass diese Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Wie bereits erwähnt, der Entwickler sieht sich auf der sicheren Seite, da alle Streams von Quellen stammen, die die Musik legal anbieten dürfen. Die Legalität dürfte sich aber schnell klären, die erste Klage gegen Aurous wurde bereits eingereicht. Bei Twitter zeigt sich Aurous aber zuversichtlich, dass man den Kampf gewinnen kann.

Nutzer laden sich über Aurous indes keine Musik auf den Rechner, so kommt wohl auch der Popcorn Time-Vergleich zustande. Es handelt sich um eine P2P-Lösung, die Links via BitTorrent zur Verfügung stellt, deren Inhalte dann eben gestreamt werden. Abgesehen von diesem doch recht zweifelhaften Feature ist Aurous übrigens auch ein normaler Offline-Player, der die Musik nutzt, welche Ihr bei Euch auf dem Rechner gespeichert habt. Für dieses Feature dürfte Aurous von den Nutzern aber wohl eher selten herangezogen werden. Verfügbar ist Aurous 0.1 Alpha für Windows, OS X und Linux.

Wie Aurous Geld verdienen will? Es soll verschiedene Modelle geben, die dann noch einmal andere Features bereitstellen. Und auch an die Künstler denkt Aurous, sie sollen von den Nutzern über ein auf Bitcoin basierendes ProTip-System entlohnt werden.

Als Nutzer sollte man sich – gerade in Deutschland – nicht unbedingt auf die Legalitäts-Begründung des Entwicklers verlassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt 10 Euro pro Monat in die Hand und meldet sich bei einem legalen Dienst an, das ist weder kompliziert, noch teuer. Oder man setzt eben auf die kostenlosen Angebote einiger Anbieter und akzeptiert dafür Werbung. Allerdings ist Werbung für viele Nutzer ja auch wieder ein No-Go, auch wenn sie dafür Inhalte kostenlos nutzen können…

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21 Kommentare

  1. So wie es scheint ist der Player tatsächlich, auch hier in Deutschland legal, weil die Lieder nicht runtergeladen werden und nicht aus offensichtlich illegalen Quellen stammen. Somit erübrigt sich hier die Panikmache 🙂

    @Sascha Ostermaier
    Dein moralisches rumgeheule kannste dir sparen.

  2. Es wird auch hier wieder Leute geben die so einen dubiosen Dienst nutzen. Danach bekommen diese Leute dann Post vom Anwalt. Und dann geht das Gezeter wieder los.

    Manchmal hilft auch einfach gesunder Menschenverstand. Hat aber nicht jeder.

    @sascha
    Das mit dem „Musik besitzen müssen“ ist schon seltsam, vor allem wenn die dann irgendwo geklaut wird. Danke das du auf die in Deutschland durchaus vorhandenen Gefahren bei diesem Dienst recht deutlich hingewiesen hast. Das war ja nicht immer so hier im Blog.

  3. @Bingo: Viel Spaß beim Nutzen! Beim Hören wirst du Teil des Peers und lädst also hoch 😉 Neulich mit einem befreundeten Anwalt gesprochen: gerade bei Popcorn Time hat man nun wieder vermehrt zu tun.

  4. @Bingo
    Da hat der gesunde Menschenverstand doch glatt versagt.

    Anwälte warnen bereits davor:

    Aurous: Nutzung legal oder illegal – hohe Abmahngefahr für Nutzer der Spotify „Alternative“

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    Es macht auch keinen Unterschied, ob man sich dieses Umstandes (gleichzeitiger Upload im Hintergrund) bewusst war oder nicht.
    2.000 € Schadensersatz für ein Musikalbum

    Daneben sind die Musik-Abmahnungen für die Rechteinhaber durch die aktuellen BGH Urteile (Aktenzeichen I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) wesentlich lukrativer geworden. Der BGH hatte entschieden, dass 200 € Schadensersatz pro Song angemessen sind. Dementsprechend können die Rechteinhaber vom Aurous-User für den illegalen Down- und Upload eines Musikalbums mit 10 Titeln bspw. 2.000 € reinen Schadensersatz verlangen. Zum Schadensersatz kommen dann noch Anwaltskosten von 100 € bis 200 € dazu. Vergleichsweise wird für den illegalen Down- und Upload eines Kinofilms regelmäßig „nur“ ca. 600 € Schadensersatz gefordert.

    Mehr hier:
    https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/aurous-nutzung-legal-illegal-abmahngefahr/

  5. Blick ich jetzt nicht so ganz. Vor allem nach Lektüre des von sunworker gesposteten Links stelle ich mir folgende Fragen.

    Wir gehen mal fiktiv davon aus, dass ich mir ein Lied anhöre, welches Aurous über Youtube bezogen hat. Jetzt lade ich das im Hintergrund wieder an wen anders hoch, BitTorrent halt. Das soll jetzt illegal sein?

    Was ist denn, wenn ich ein Video bei YT runterlade und nem Freund schicke. Ist das auch illegal? Wenn ich ihm stattdessen einen Link zu dem Video direkt auf YT schicke ist das nicht illegal? Mir ist der Unterschied hier nicht ganz klar. Gleiches gilt für Soundcloud? Fakt ist, jeden Stream kann ich mitschneiden, so wie ich früher mit dem Kasettenrekorder Radio mitgeschnitten habe. Wenn die Quelle legal ist, wieso ist das aufzeichnen und weiterverbreiten illegal? War es dann auch illegal eine mitgeschnittene Kasse meiner damaligen Freundin geschenkt zu haben?

  6. Benjamin Quest says:

    @sunworker: es wird der LINK geteilt, nicht der Song. Akte diesbezüglich dann erstmal wieder geschlossen.

    §§: Beschwert ist hier allerdings der Betreiber des „missbrauchten“ Originalservers, denn er erbringt eine Dienstleistung ohne aber seinen erwarteten Return (z.B. in Form von monetarisierbaren Seitenaufrufen, Werbung, etc.) zu bekommen. –> Damit verbuche ich Aurous als Schwarzfahrer.

    Diese Kostenlosmentalität kotzt auch mich an. 10,-/mtl. für Flatratestreaming ist doch echt nicht die Welt. Wen es stört, dass er keinen Besitz an einer digitalen Kopie damit erwirbt: Album kaufen, die gibt es sogar immer noch gleich schon auf einem Backupdatenträger angeboten.

  7. @Mario K. Es liegt eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts des Urhebers/Nutzungsrechtsinhabers vor. Du hast, auch wenn du die Musik legal erworben hast, nicht das Recht diese auch wieder anderen anzubieten. Ausnahmen ist Privatkopie: https://www.youtube.com/watch?v=VyZ_-Q5OYt8

  8. @Mario K. Selbst wenn du die Musik legal erworben hast, hast du keine Vervielfältigungsrechte. Es liegt folglich eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts des Urhebers/Nutzungsrechtsinhabers vor. Das macht die ganze Sache illegal.

  9. Ich kann das Argument mit dem Preis schon verstehen.
    Klar, für einen Musikjunkie der täglich stundenlang alte und neue Musik streamt, sind 10€ nix.
    Aber es gibt auch Leute wie mich, die im ganzen Monat vielleicht mal 2h Musik hören.
    Da kommen einem die 10€ schon deutlich „überteuerter“ vor, gerade wenn man es etwa mit Netflix vergleicht, was ich viel öfter nutze und weniger bezahle.
    Ich persönlich zahle es trotzdem, weil ich auf den Komfort von Spotify nicht verzichten will, aber ich kann schon nachvollziehen, dass das nicht jeder so sieht.

  10. Bei Popcorn Time gab es am Anfang auch jede Menge Kapaiken die gesagt oder gemeint haben das sei legal.

    Dieser neue Dienst ist mit Sicherheit illegal und selbst wenn nicht.

    Alleine das Risiko einzugehen tausende von Euros zu zahlen, an Anwälte, Gerichte und Musikfirmen – plus den ganzen Ärger und Stress.

    Und das alles um satte 32 Cent pro Tag zu sparen bei Spotify, Deezer, Apple Music. Im Familiy Abo ja sogar noch erheblich preiswerter.

    Unfassbar. Wie man so blöde sein kann, verstehe ich nicht.

  11. Mir fällt in diversen Communities immer wieder auf, dass v.a. bei Jugendlichen die Kostenloskultur hoch im Kurs ist und ständig nach alternativen Quellen für kostenlosen und „legalen“ Musikkonsum gesucht wird. Heiße Kandidaten sind v.a. Apps wie iMusic, iTube, TubeMate und wie sie alle heißen, mit denen man YouTube-Videos offline sehen bzw. hören kann. Aurous ist mir in diesem Kontext nur sehr selten über den Weg gelaufen.

    Klar, als junger Mensch hat man nicht allzu viel Geld zur Verfügung, aber 10€ (oder 5€ als Student, oder 8€ bei Aldi Life, oder …) sind für irgendeinen Scheiß schnell ausgegeben, nur für Musik ist das offenbar völlig abwegig.

  12. Es gab mal eine Deezer-Aktion für Bose-Produkte-Nutzer (konnte man umgehen 😉 )… ein Jahr lang nur 4,99 EUR pro Monat. Kompletter Deezer-Zugriff und weiterhin monatlich kündbar. Bei 5 EUR kann man echt nichts sagen! Zudem kommen ständig Aktionen, dass man Freimonate bekommt. Also selbst bei einem geringeren Musikgenuss kann man legal bleiben, oder man hört Webradio mit persönlich orientierten Musikprogramm oder wie gesagt die Streaming-Dienste mit Werbung. Lösbar ist das doch alles.

    Wenn man überliegt, wie das früher alles war. Musik, Filme, Spiele… heute gibt es Steam (in den Aktionen sind viele Spiele echt mega günstig!), Humblebundle (+ weitere), Spotify (+ viele weitere) und Prime/etc.

    Wenn wirklich dann noch jemand irgendwie illegal aktiv sein will… und auf P2P-Dienste setzt, ist selbst Schuld XD

  13. @Sascha
    Muss Dir da widersprechen.
    Ich bin auch der Meinung, dass 10 Euro pro Monat für einen Musik Streaming Dienst alles andere als wenig sind wenn man bedenkt, dass es sich dabei um eine reine Musikleihe handelt. Das hat auch nichts mit Geiz zu tun, oder dass mir die paar Euro weh tun würden sondern einfach mit einer nüchternen persönlichen Kosten-/Nutzenanalyse.

  14. Aurous ist nicht Popcorn Time. Wo genau steht, dass man als Hörer automatisch zum Uploader von Musik wird?

  15. Liest sich bisschen wie ein subtiler Überzeugungsversuch der Musikindustrie-Lobby … nach dem Motto „ach komm, 10€ sind nicht viel“, „zahl doch lieber 10€“, „ich glaub, das ist illegal, obwohl nur legale APIs genutzt werden“ usw.
    Merkwürdiger Artikel.

  16. „Nutzer laden sich über Aurous indes keine Musik auf den Rechner, so kommt wohl auch der Popcorn Time-Vergleich zustande. Es handelt sich um eine P2P-Lösung, die Links via BitTorrent zur Verfügung stellt, deren Inhalte dann eben gestreamt werden.“

    Dieser Absatz ergibt auch keinen Sinn, bitte mal genauer formulieren. Entscheidend war bei PopcornTime, dass man selbst hochgeladen hat. Das tut man bei diesem Aurous eben nicht.

  17. Ein Dienst der von diversen Seiten wie Soundcloud, Youtube etc. streamt (Macht Tomahawk Player ja auch) ist nur ein Musik Aggregator und kein eigendlicher Streaming Dienst. Es ist ja auch nicht illegal auf Youtube oder Soundcloud die Musik zu hören wenn jemand die dort hochgeladen hat, oder?!?

  18. Ziemlich schlechter Artikel.
    Hier mal ein paar Fakten:
    „Aurous uses more than 120 public APIs to collate tracks from services such as SoundCloud, YouTube, and Spotify. The service also uses peer-to-peer networking, but not in the same way as Napster or The Pirate Bay — no actual songs are downloaded via torrent. Instead, Aurous uses BitTorrent to collate links directly to streaming music, found in licensed form in existing playlists, videos, or players.“
    „All files are streamed from legitimate sources — we don’t host anything.“

    Es wird also auch nichts vom User hochgeladen. BitTorrent wird zum Austausch der Links genutzt. Nur Anbieter die nicht erlauben, dass über APIs auf ihre Daten zugegriffen wird, könnten also Aurous verklagen. Nutzer abzumahnen dürfte schwierig sein, da ein Nutzer nicht wissen kann, ob offizielle APIs zum erlaubten Zugriff auf freigegebene Daten verwendet werden oder selbstgestrickte, die irgendwelche Sperren umgehen.

  19. @WOK
    Das mit dem Wissen oder nicht Wissen spielt hier keine Rolle.

    Für Deutschland sieht die AKTUELLE Rechtssprechung folgendermaßen aus: So lange du nur Inhalte streamst, selbst also nicht verteilst, ist das OK. Selbst wenn es einmal nicht OK sein sollte, weil irgend ein Rechtsverdreher meint, dass das streamen eine temporäre Vervielfältigung darstellt, ist der zu befürchtende Schandesersatzanspruch sehr gering, denn der beläuft sich auf den Wert eines Liedes, oder was auch immer gerade konsumiert wurde.

    Anders sieht die Sache aus, wenn man selbst zur Quelle wird. Aus dem Artikel, den ich auch schlecht finde, geht das nicht eindeutig hervor, was WOK zitiert hat, wäre aber eindeutig.

    Ich würde diesen Dienst dennoch nicht nutzen, und das hat gar nichts damit zu tun, dass ich da moralische Bedenken hätte, der Dienst spielt nur das ab, was öffentliche Quellen sonst auch bieten, sondern, dass in diesem Land niemand davon ausgehen kann, dass die Rechtsprechung so bleibt. Wer weiß denn heute, ob nach einer Klage nicht plötzlich das zur Verfügungstellen solcher Links, wie es Aurous macht, illegal wird. Wer weiß heute, auf welche Schadensersatzansprüche man sich einstellen müsste?

    Was den Betreiber angeht: er glaubt nicht, dass er auf den Sack bekommt, weil er selbst ja keine illegale Musik zur Verfügung stellt, das machen ja Dienste wie Youtube für ihn. Daher ist er für Löschanforderungen auch nicht zuständig. Das ist zwar logisch geschlussfolgert, Rechtssprechung muss aber nicht logisch sein. Es kann durchaus passieren, dass ein Gericht ihn dazu verdonnert, dass er aus seinen Suchergebnissen Ergebnisse löschen muss, wenn er dazu aufgefordert wird, auch wenn die Quelle nicht abgeschaltet wird. Das klingt komisch, ist aber so.

  20. Sascha Ostermaier says:

    Also ich weiß nicht, was so schwer fällt, aber im Artikel steht doch eindeutig, dass nur die Links via BitTorrent geteilt werden? „Es handelt sich um eine P2P-Lösung, die Links via BitTorrent zur Verfügung stellt, deren Inhalte dann eben gestreamt werden.“ Und auch, dass die gestreamten Sachen von legalen Quellen stammen ist deutlich erwähnt. Ich behaupte auch nirgends, dass es nicht legal wäre, ich zweifle die Legalität lediglich an. Die Entscheidung, ob das Ganze legal ist oder nicht, werden ja bald Gerichte fällen.

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