Apple MacBook Pro (2015 Pro, Retina) auf einigen Flügen nicht erlaubt

Die Sicherheitsaufsichtsbehörden der US-Airlines haben ein Modell des Apple MacBook Pro auf Flügen verboten, nachdem Apple kürzlich erklärt hat, dass einige Geräte Batterien verbaut haben, die ein Brandrisiko darstellten. Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) hat Anfang des Monats eine Warnung vor diesem MacBook-Pro-Modell herausgegeben und die Fluggesellschaften aufgefordert, dass diese darauf achten sollen, dass Nutzer des betroffenen Geräts dieses nicht im Flugzeug benutzen oder laden. Das MacBook fällt unter die allgemeine Direktive „2017-01 : Safety Precautions regarding the Transport by Air of Damaged, Defective or Recalled Lithium Batteries“.

Die betroffenen Geräte wurden hauptsächlich zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft, hierbei handelt es sich um das 2015er MacBook Pro (Retina). Diese Woche haben vier Fluggesellschaften mit Frachtbetrieb, die von Total Cargo Expertise verwaltet werden (TUI Group Airlines, Thomas Cook Airlines, Air Italy und Air Transat) ein Verbot eingeführt, das es den Laptops verbietet, als Fracht auf die Flugzeuge der Fluggesellschaften gebracht zu werden, wie eine interne Mitteilung aussagt, die Bloomberg vorliegt. Ein Sprecher der TUI Group Airlines sagte, dass Flughafenpersonal und Flugbegleiter am Gate und vor dem Start Ankündigungen über diese MacBook Pro machen werden. Auf Seiten der Federal Aviation Administration ist zur Stunde allerdings nichts zu diesem Thema zu finden. Letzten Endes unterliegen alle Produkte, die Batterien enthalten und einem Rückruf unterliegen, diesen Regeln auf Flügen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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2 Kommentare

  1. Hans-Dieter says:

    ROFL „Du kommst da nicht rein. Nicht mit dem Notebook“

    • Wenn da ein Fluggast an der Gepäckkontrolle steht. Darf er sein Gerät dann noch mit der Post nach Hause schicken lassen oder geht sogar das nicht, weil es dann als Gefahrgut zählt?
      Was macht er dann mit dem Gerät?

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