Probleme beim Postversand sollen gemindert werden
Wir haben hier in der letzten Zeit über den Postversand berichtet. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der Beschwerden über die Postzustellung mehr als vervierfacht. Gingen beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur im Januar 2022 1697 Beschwerden ein, waren es im Dezember 6900 Beschwerden. Ein Thema, welches mittlerweile von der Bundesregierung thematisiert wird. Sie nimmt die Qualitätsprobleme der vergangenen Monate sehr ernst. Eine geplante Novellierung des Postgesetzes soll gegebenenfalls notwendige Änderungen beinhalten, „um ähnliche Entwicklungen in der Zukunft auszuschließen“. Konkrete Änderungen hat man bisher aber nicht genannt.
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„Konkrete Änderungen hat man bisher aber nicht genannt.“
Nun ja, doch. Unter anderem soll die in der Post-Universaldienstverordnung vorgegebene Zustellungsquote am Folgetag, 80 Prozent der aufgegebenen Briefe müssen nach § 2 Nr. 3 PUDLVdann zugestellt sein, aufgeweicht werden. Auch das PostG selbst hat bekannte Eckdaten (siehe https://www.spiegel.de/wirtschaft/eckpunkte-fuer-neues-postgesetz-die-post-soll-langsamer-werden-duerfen-a-51579957-a6ac-45b7-9793-4ae2107d395f)
Die Aufweichung der Quote ist indes insbesondere in Verwaltungssachen schwierig, gelten die Briefe drei Tage nach Aufgabe zur Post als auf jeden Fall zugegangen und Fristen laufen entsprechend. Bei privatrechtlichen Dingen wie Rechnungen oder Kündigungen ist dagegen ja der tatsächliche Zugang wichtig, da kann man gerne mal warten.
So oder so ist das ein riesiges Problem im Zusammenhang mit rechtlichen Belangen. Und bevor hier wieder der Aufschrei vom analogen Wahnsinn erfolgt: Es geht nicht alles digital, und das ist insbesondere bei Kündigungen auch richtig so, da Arbeits- oder Mietverträge zurecht der Schriftform bedürfen und nicht nur der Textform.