41.000 Löschanfragen: Google will Informationen auf zensierter Suchergebnisseite anzeigen

Das Recht auf Vergessen – eines der kontroversesten Themen in der jüngsten Vergangenheit. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte entschieden, dass Google diversen Löschanfragen nachgehen und diese gegebenenfalls aus dem Suchindex verbannen muss. Dem vorangegangen war eine Klage eines Spaniers, der zwei Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 löschen lassen wollte.

Google Office

Während die Zeitung nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte, muss Google sich darum kümmern, dass diese Seiten nicht mehr unter dem Namen des Klägers auffindbar sind. Laut Europäischem Gerichtshof müssen sich Menschen, die etwas löschen lassen wollen, direkt an Google wenden. 12.000 Löschanfragen gab es bereits am ersten Tag und in der Zwischenzeit ist die Anzahl der Anfragen bei 41.000.

Ein Drittel der Anfragen dreht sich um Betrugsfälle, ein Fünftel schwere Kriminalität und 12 Prozent sollen sich auf Informationen über Verhaftungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie beziehen. Laut Berichten des britischen Guardian könnte Google zensierte Suchergebnisse dennoch kenntlich machen, so wie es heute bei Suchergebnissen der Fall ist, bei dem Suchergebnisse aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ausgeblendet werden. Beispiel: Sucht nach Adele und MP3 und scrollt bei Google nach unten.

So könnte eine betreffende Suchergebnisseite im unteren Bereich zum Beispiel darauf hinweisen, dass aufgrund des „Recht aufs Vergessen“-Gesetzes einige Suchergebnisse nicht angezeigt werden. Auch soll geplant sein, die zensierten Suchanfrage in Summe im Transparenzreport zu nennen.

Was sagt ihr denn zu der ganzen Geschichte? Findet ihr es gut, dass Google Suchergebnisse löschen muss? Ich persönlich empfinde das Ganze als sehr sensible Geschichte, über die ich keine pauschale Wertung abgeben möchte – da müsste der Einzelfall betrachtet werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Ich würde es auch immer im Einzelfall entscheiden. Das macht Google schließlich auch beim Ausblenden.

  2. Generell bin ich eigentlich dagegen, es sollte aber immer ausnahmen geben, wenn wirklich was falsches gestreut wurde. Wie man sieht nutzen das Ganze aber auch viele kriminelle für eine weisse Weste.

    Und das wichtigste: Normal muss die QUELLE den quatsch löschen, und nicht google. Denn bei Bing oder anderen maschinen bleibt ja alles wie es ist. Wann die Richter das wohl verstehen.

  3. Recht auf Vergessen heißt, dass die Zeitung gezwungen werden muss, das Zeug vom Netz zu nehmen, das wäre auch richtig. Aber Google das anzeigen von Sucherergebnissen zu verbieten, ist falsch und gefährlich. Hier wird der Bote geprügelt, weil die Zeitungslobby zu mächtig ist.

  4. Andreas G. says:

    Ich kann mit dem was ich in der Vergangenheit in diversen Kommentaren, Usenet und Foren geschrieben habe gut leben. Saufparty Fotos von mir gibt es nicht und auch sonst gibt es nichts „belastendes“. Allerdings geht es wohl nicht allen so.

  5. Thomas Baumann says:

    Dem Kommentar von @Bachsau ist nichts hinzuzufügen.

    Zu dem Satz von dir @caschy aber schon
    „Ich persönlich empfinde das Ganze als sehr sensible Geschichte, über die ich keine pauschale Wertung abgeben möchte – da müsste der Einzelfall betrachtet werden.“
    Na, erinnerste dich noch an GrabShot? Löschanfrage und so…

  6. Wohnungsbetrug2010 says:

    das wird noch richtig lustig, wenn Millionen Personen die Googlesuche nach Veröffentlichungen in Blogs und Foren gelöscht haben wollen, in denen ihr Name erwähnt wird, der von Vorkassebetrügern bei Identitätsmissbrauch bzw. Identitätsdiebstahl verwendet wurde.

  7. Wer hat dieses Löschen überhaupt durchgewunken ?????? Das ist so ein scheiss für unsere demokratie. Das wird so krass missbraucht werden sag ich euch !!!

  8. Hier werden Symptome Bekämft und keine Ursachen. Seiten die nicht auf Löschungen reagieren sollten… was sollte man mit ihnen machen?!?

  9. Im Prinzip ist Google hier nur wie ein Inhaltsverzeichnis einer Bibliothek. Man löscht den Eintrag, um das Buch / den Artikel nicht mehr zu finden. Das Buch / der Artikel bleibt aber weiterhin vorhanden.

    Meiner Meinung nach gleicht das Zensur, weil derjenige, der über mehr „Suchpower“ verfügt, den betreffenden Eintrag noch finden kann. Ich verweise hier nur auf die Genios Datenbank.

    Der richtige und auch bessere Weg wäre gewesen, die Zeitung in Barcelona „La Vanguardia“ zu zwingen, den Artikel zu löschen. Nur warum soll ein Zeitungsarchiv gelöscht werden, welches Tatsachen der letzten 100 ? Jahre aufbewahrt?

    Quintessenz für mich ist, der Gesetzgeber soll die Finger von „Zensur“ lassen. Auch wenn Google als „Datenkrake“ tituliert wird, dann ist das hier falsch, weil der Eintrag nur auf ein öffentlich zugänglichen Eintrag der Zeitung im Web verweist.

  10. @Ehrlich:
    Auch und besonders in diesem Fall ist es wichtig, den Verursacher dranzukriegen und (wenn es der Fall erfordert) vor Gericht zu bringen sowie jede Seite in die Verantwortung zu ziehen, die die Daten hosted. Tut man das nicht, wird sich nichts bessern. Google zu verklagen, kommt einem Placebo gleich.
    Warum muss eine Suchmaschine das ausbügeln, was andere verbrochen haben?

  11. Ich bleibe dabei: das Löschen im Inhaltsverzeichnis ist nur Augenwischerei und mal wieder ein „mit der Keule auf Google hauen“
    Wenn ich wirklich etwas jemanden wissen will nutze ich mehr Quellen als Google bei meiner Recherche.

  12. Das „Recht auf vergessen“ finde ich persönlich gut, und sollte auch in Zukunft möglich sein. Allerdings sollte man auch hier zwischen jemanden, der Informationen verbreitet und jemanden, der Informationen sucht und findet, differenzieren. Damit meine ich, dass ich von einer Suchmaschine, wie bspw. Google, eigentlich erwarte, dass diese mir alle verfügbaren Informationen anhand der von mir zur Verfügung gestellten Informationen (sei es nun das Keyowrd, andere Filter oder mein persönliches „Interessenprofil“) anzeigt und filtert. Dies schließt meiner Auffassung auch Informationen mit ein, die ggf. von der Person, über die diese handelt, nicht öffentlich lesen möchte. In dem Fall sollte aber das Recht auf vergessen nicht bei einer Suchmaschine eingefordert werden dürfen, sondern ausschließlich bei dem, der die Information verbreitet, alles andere würde mir persönlich die Suchergbnisseiten zu intransparent verändern. Aber das ist ja das gleiche Problem wie bei Urherberrechtsansprüchen. Demnach eine gute Entscheidung, auch solche Entfernungen aus den SERPs zumindest anzuzeigen, und im Transparenzbericht aufzuzeigen.

  13. Sparbrötchen says:

    Bei den KiPos hatte man in der Politik endlich verstanden, daß nur Löschen statt Sperren der richtige Weg ist. Jetzt muß diese Einsicht nur noch bei den Gerichten ankommen.

    Ich würde auch gerne ein Amazon Suchergebnis sperren lassen, das immer erscheint, wenn ich per Sprache einen Wecktermin mit „Weck mich um …“ beginne. Sieht man hier ganz deutlich – durch die Vulgarität fühle ich mich belästigt.

    http://i.imgur.com/EKAllmt.jpg

  14. ich finde die betreiber der seite sollten die daten löschen müssen. so bringt es nichts. wenn es nicht über google gefunden werden kann dann über bing, yahoo(gut greift auf bing), duckduckgo, yandex etc. d.h wenn ich wirklich was über die person wissen will habe ich alternativen.

    gewisse straftaten sollten vom „recht auf vergessen“ ausgenommen werden.

  15. Verstecken statt löschen ist definitiv der falsche Weg. Aber wenn ich nun nach einer Person suchen wollte, könnte ich auch Yandex oder Baidu benutzen. Dort werden die Ergebnisse hoffentlich noch vorhanden sein, denn die scheren sich mit Sicherheit nicht um den europäischen Gerichtshof.

  16. Ich denke es sollte bei diesem Projekt eine Sperre für Vorfälle innerhalb der letzten 10 Jahre geben. Danach. Okay, wenn es jemand beantragt. Ein Stück weit wird dadurch ja auch die Pressefreiheit beschenkt.

  17. Xaver Unsinn says:

    Löschen, Verstecken, Ausblenden alles Unsinn

  18. Warum weicht die Firma wieder vom Urteil ab? Löschen heißt Löschen und dort gibt es kein Spielraum.

  19. Ich denke bzw. hoffe dass Google nichts herauslöscht, eine Suchmaschiene ist nur solange gut bis sie anfange muss zu zensieren. Ich finde auch die Löschung auf Antragn der MPAA bedenklich.

    Aus meiner Sicht müssten alle Einträge erhalten bleiben, egal mit welchem Inhalt. Den nur so können wir die Freiheit der Informationen gewährleisten.

  20. Dieses Zensurgelaber ist doch Schwachsinn. Es geht hier um Persönlichkeitsrechte. Wenn jemand deinen Namen in Misskredit bringt, bist du auch froh wenn es nicht mehr auffindbar ist. Sonst bewirbst du dich beispielsweise um einen Job und hast keine Chance mehr… Es mag zwar besser sein, wenn es aus der Quelle gelöscht wird, aber das ist der weniger effizientere (oder gar unmögliche) Weg. Und selbst wenn es mein Irrtum ist, auch aus dem Strafregister werden Daten nach einiger Zeit gelöscht, dieses Recht auf eine zweite Chance müssen auch Suchmaschinen einem zugestehen (achja, das Urteil gilt natürlich auch für Bing, Yahoo etc. entgegen anders lautender Kommentare, sie waren aber nicht der Beklagte, deshalb können sie sich da mehr Zeit lassen. Der Urteilsspruch war jedoch bewusst allgemein gehalten und nicht auf Google bezogen, notfalls bedarf es nur einer Klage bei der dann auf den Präzedenzfall bezogen wird, soweit werden es die großen Firmen nicht kommen lassen).
    Man muss den Tatsachen einfach ins Auge sehen, wenn etwas aus den Suchmaschinen gelöscht wird ist es quasi auch aus dem Internet verschwunden, zumindest für jemanden der, wie potentielle Arbeitgeber, keine ausführliche Hintergrund Recherche vornehmen wird.

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