41.000 Löschanfragen: Google will Informationen auf zensierter Suchergebnisseite anzeigen

Das Recht auf Vergessen – eines der kontroversesten Themen in der jüngsten Vergangenheit. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte entschieden, dass Google diversen Löschanfragen nachgehen und diese gegebenenfalls aus dem Suchindex verbannen muss. Dem vorangegangen war eine Klage eines Spaniers, der zwei Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 löschen lassen wollte.

Google Office

Während die Zeitung nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte, muss Google sich darum kümmern, dass diese Seiten nicht mehr unter dem Namen des Klägers auffindbar sind. Laut Europäischem Gerichtshof müssen sich Menschen, die etwas löschen lassen wollen, direkt an Google wenden. 12.000 Löschanfragen gab es bereits am ersten Tag und in der Zwischenzeit ist die Anzahl der Anfragen bei 41.000.

Ein Drittel der Anfragen dreht sich um Betrugsfälle, ein Fünftel schwere Kriminalität und 12 Prozent sollen sich auf Informationen über Verhaftungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie beziehen. Laut Berichten des britischen Guardian könnte Google zensierte Suchergebnisse dennoch kenntlich machen, so wie es heute bei Suchergebnissen der Fall ist, bei dem Suchergebnisse aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ausgeblendet werden. Beispiel: Sucht nach Adele und MP3 und scrollt bei Google nach unten.

So könnte eine betreffende Suchergebnisseite im unteren Bereich zum Beispiel darauf hinweisen, dass aufgrund des „Recht aufs Vergessen“-Gesetzes einige Suchergebnisse nicht angezeigt werden. Auch soll geplant sein, die zensierten Suchanfrage in Summe im Transparenzreport zu nennen.

Was sagt ihr denn zu der ganzen Geschichte? Findet ihr es gut, dass Google Suchergebnisse löschen muss? Ich persönlich empfinde das Ganze als sehr sensible Geschichte, über die ich keine pauschale Wertung abgeben möchte – da müsste der Einzelfall betrachtet werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Sparbroetchen says:

    @Blubb
    Es geht hier nicht um Persönlichkeitsrechte sondern darum, daß unbeteiligte Dritte, die Suchmaschinenbetreiber, es ausbaden sollen, daß die beiden Beteiligten ihre Sache nicht geregelt bekommen – in dem Land der unsäglichen Störerhaftung wahrlich der bequemste Weg.

  2. Ich fände es einfach gut wenn Google statt einer Zensur Ergebnisse klar als „Falschaussage einer Privatperson“ markieren würde…

  3. Rene Mrosky says:

    Ich persönlich finde dieses Recht auf Vergessen sowas von dämlich. Ich vergleiche es immer damit. Jemand schreibt mir einen Drohbrief. Ich ziehe aber den Postboten zur Rechenschaft weil er hat mir ja schließlich den Brief zugestellt. Was für ein Schwachsinn. Natürlich sollen Informationen, die Falsch sind nicht mehr öffentlich sein aber dafür ist der Verursache doch da. Wenn das gar nicht mehr hilft dann kann man doch immer noch (evt. Gerichtlich) festlegen lassen das es nicht mehr Gefunden werden darf.

    Ich glaube auch, dass das Gericht übersehen hat das es noch mehr Suchmaschinen gibt auf diesen Planeten. Die spielen zwar nicht die große Rolle aber es gibt sie. Und welche Privatperson stellt bei allen Suchmaschinen diesen Antrag auf Vergessen. Dieses „Recht auf Vergessen“ ist in dieser Form, wie es jetzt praktiziert wird vollkommen sinnbefreit.

  4. Bitte nicht „Löschanfragen“ als Begriff dafür verwenden – das ist insofern irrenführend, als das ich per VPN USA/etc. den Spanier weiter „googeln“ kann, sowie Google die Daten von dem Spanier weiter in den Rechenzentren wofür auch immer gespeichert hat.

  5. Das lustige an Google ist ja, das ein link recht schnell aus den SERPs verschwindet, wenn er tot ist. Bei diesem Urteil wurde eindeutig mal wieder aufs falsche Ziel geschossen.

    Aber so funktioniert das halt: aus den Augen aus dem Sinn.

    Und wenn sich wer bemüht findet er/sie den Text trotzdem.

    Die Recruiter bieten dann in Zukunft die Zusatzleistung Deep Search für 25% extra an und das wird dann zum Standard. So steigern Gerichte/Politik mal wieder Branchen Umsätze.

  6. Hier lassen nicht nur Privatpersonen Einträge löschen sondern auch Politiker und andere Institutionen. Einer der ersten Anträge stammte von jemandem im Wahlkampf im Zusammenhang mit Korruption. Und das lässt nicht etwas im Sinne des Persönlichkeitsrechts verschwinden sondern IST Zensur. Diese Leute haben genug Mittel, um eine Strafverfolgung zu verhindern, trotzdem ist das sehr oft wahr. Bald werden Behörden den Link zu bürgerfreundlichen Gerichtsurteilen löschen lassen. Jobcentermachenschaften lassen grüßen. Dieses Urteil ist nur der Anfang. China ist nicht weit weg.

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