1. Juli 2022: Neufassung der Roaming-Verordnung greift

Ihr habt es vermutlich mitbekommen: zum 1.7. ändern sich viele Dinge. Unter anderem muss es dann für bestimmte Verträge auf den Webseiten der Anbieter den klar definierten Kündigungs-Button geben. Doch nicht nur den wird es geben, sondern zahlreiche andere Dinge auch. Unter anderem tritt dann auch die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft. In der letzten Zeit haben die Provider recht viel getrommelt, dass man nun in immer mehr EU-Ländern auch 5G nutzen könne. Klingt natürlich nach guter Tat, ist in diesem Falle nicht die Kür, sondern stattdessen nur die Pflicht.

Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das Roam-Like-At-Home-Prinzip für weitere 10 Jahre fortgeschrieben. Neu ist jetzt eben, dass ab dem 1. Juli 2022 auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie hierzulande. Den europäischen Nutzern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist. Sprich: Wenn 5G vorhanden ist, muss das auch angeboten werden. Wer nur LTE hierzulande gebucht hat, hat aber keinen Anspruch auf ein Mehr.

Auch gelten neue Regelungen, um unbeabsichtigtes Roaming in Grenznähe sowie auf Schiffen und Flugzeugen zu vermeiden. Die neue Roaming-Verordnung sieht vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen. Beispielsweise informiert der Anbieter vorab, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Zum Beispiel per SMS. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kunden nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein.

Viele Anbieter haben zwar schon seit Jahren Vorkehrungen getroffen, doch es gibt eine weitere Pflicht: Damit Nutzer keinen Schock bei ihrer monatlichen Abrechnung erleben, gilt ein erneuerter Schutzmechanismus bei Nutzung mobiler Daten im Ausland. Roaming-Anbieter müssen auch bei Reisen außerhalb der Europäischen Union den Datendienst einstellen, sobald eine Höchstgrenze von 100 Euro erreicht wurde. Kunden, die weiter mobile Daten im Ausland nutzen möchten, müssen hierzu aktiv ihre Zustimmung abgeben, nachdem sie über die weiteren anfallenden Roaming-Gebühren informiert wurden. Hier findet ihr die Verbraucherseite der Bundesnetzagentur, die über Telefonieren und Surfen im Ausland informiert.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

15 Kommentare

  1. >>Ihr habt es vermutlich mitbekommen: zum 1.7. ändern sich viele Dinge. Unter anderem muss es dann für bestimmte Verträge auf den Webseiten der Anbieter den klar definierten Kündigungs-Button geben. <<

    @caschy, prima Interview heute morgen auf SWR3 🙂

  2. Huch… gehört und nicht zugeordnet. Klingst deutlich jünger als erwartet.

  3. Passt zwar nicht ganz, aber ein Traum wäre es jetzt noch wenn die Tarife außereuropäisch nicht so dreist teuer wären.
    1,49€/MB und 2,49€/Min sind schon eine Hausnummer.
    Ich möchte ja nichts geschenkt, aber zumindest die Preise ein wenig kundenorientierter und an Jetzt angepasst wäre schon nett. Mit 1MB kann man ja leider heutzutage nicht mehr viel anfangen und da rede ich jetzt nicht von Streaming oder SNS.

  4. Greatdisaster says:

    Ich verstehe nicht, warum die EU die Mobiltelefonhersteller nicht zu einer Option „Euroroaming“ zwingt. Wenn man diese Option aktiviert dürfte dann das Mobiltelefon in allen Europäischen Netze roamen und andere Netze wären weiterhin gesperrt. Damit gäbe es keine Kostenfalle mehr.

    • Innerhalb der EU gibt es keine Kostenfallen im Roaming mehr – schon länger nicht (mal abgesehen von den oben beschriebenen Fällen „Flugzeug“ und „Schiff“). Und warum die Mobiltelefonhersteller?

      • WLAN Call im Ausland find ich schon noch eine Kostenfalle. Wenn ich vor Ort bin und dort ein Gespräch ins gleiche Land führe (zb im Urlaub eine Restaurantreservierung) ist das über das Mobilfunknetz kostenlos (solange man halt eine Telefonflat hat). Wenn man aber zb im Hotel im WLAN ist, greift WLAN Call und die Anrufe werden abgerechnet wie von Deutschland ins Ausland. Kostet dann so zwischen 15-30ct (weiß nicht mehr genau) pro Minute. Klar, arm wird man dadurch nicht aber bei einem längeren Gespräch kann das schon reinhauen. Und von nicht-technikaffinen Menschen kann man nicht unbedingt erwarten, dass sie WLAN Call erkennen und dann auch noch wissen, dass das zum Tarif aus Deutschland abgerechnet wird. Im EU-Ausland ist das mit WLAN Call schon echt mies gelöst. Außerhalb der EU ists aber widerrum nett wenn man kostenlos nach Deutschland telefonieren kann.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.